Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel
Naturraum · Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
D72

Ökopunkte im Naturraum D72
Westliche Ostsee

Für Vorhaben an der westlichen Ostsee in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern begleitet greeNature die naturschutzrechtliche Kompensation. Wir sichern Ökokonto-Wertpunkte (Ökopunkte) nach der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holsteins und dem NatSchAG Mecklenburg-Vorpommern und übernehmen die Abstimmung mit den zuständigen Behörden.

D72
BfN-Haupteinheit
Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern
Bundesländer
Marine Küstenlandschaft der westlichen Ostsee
Prägende Landschaft
Ökokonto-VO SH, NatSchAG M-V
Kompensationsrahmen
Landschaft und Ökologie

Der Naturraum D72 im Überblick

Die naturräumliche Haupteinheit D72 Westliche Ostsee umfasst die flachen Küstengewässer der westlichen Ostsee zwischen der Flensburger Förde und der Mecklenburger Bucht. Sie grenzt an die Küsten Schleswig-Holsteins mit Kieler Bucht, Fehmarn und Lübecker Bucht sowie an die Küste Mecklenburg-Vorpommerns mit Wismarbucht und Mecklenburger Bucht. Charakteristisch sind Förden, weite Buchten, Steilküsten mit Kliffs, Strandwälle und Nehrungen, die durch die nacheiszeitliche Entwicklung und die anhaltende Küstendynamik geprägt sind.

Der Untergrund geht auf eiszeitliche Grundmoränen zurück, das Wasser ist durch den Zustrom aus Nord- und Ostsee brackig mit vergleichsweise geringem Salzgehalt. Flachwasserbereiche, Sandbänke, Riffe und Seegraswiesen bilden ein enges Mosaik aus Lebensräumen. Die westliche Ostsee ist Lebensraum für Schweinswal, Kegelrobbe und Seehund und zugleich ein international bedeutendes Rast- und Überwinterungsgebiet für Meeresenten und Seetaucher. Entsprechend dicht ist die Kulisse mariner FFH- und Vogelschutzgebiete des europäischen Netzes Natura 2000.

Für Eingriffe gilt die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG zusammen mit dem besonderen Artenschutz nach § 44 BNatSchG. In Schleswig-Holstein wird die Kompensation über die Ökokonto-Verordnung nach dem LNatSchG abgewickelt, in Mecklenburg-Vorpommern über das Ökokonto nach dem NatSchAG. Für Bundesvorhaben und Maßnahmen im Meeresbereich kommt die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) mit den naturräumlichen Haupteinheiten zur Anwendung. Weil die eigentliche Wasserfläche kaum für terrestrische Ausgleichsmaßnahmen geeignet ist, findet die Kompensation überwiegend im Küstensaum und im Hinterland statt, etwa auf Salzgrünland, in Küstenüberflutungsräumen und in küstennahen Mooren.

greeNature entwickelt und sichert diese Maßnahmen als Full-Service. Wir prüfen den Kompensationsbedarf, wählen geeignete Flächen im Naturraum und in seinem Umfeld, stimmen die Bewertung mit den Naturschutzbehörden ab und dokumentieren die Umsetzung rechtssicher bis zur Anerkennung.

Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel

📍 Enthaltene Landkreise

Kreis Ostholstein (tlw.)Kreis Plön (tlw.)Kreis Rendsburg-Eckernförde (tlw.)Kreis Schleswig-Flensburg (tlw.)Hansestadt Lübeck (tlw.)Landkreis Nordwestmecklenburg (tlw.)Landkreis Rostock (tlw.)

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Marine naturräumliche Haupteinheit: Ausgleich und Ersatz erfolgen vorrangig auf den angrenzenden Küsten- und Hinterlandflächen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
  • Zwei Landesrechte treffen aufeinander (Ökokonto-VO Schleswig-Holstein und NatSchAG Mecklenburg-Vorpommern) mit jeweils eigenen Bewertungsverfahren.
  • Für Bundesvorhaben und Vorhaben im Meeresbereich gilt die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) mit den naturräumlichen Haupteinheiten.
  • Dichte Natura-2000-Kulisse aus marinen FFH- und Vogelschutzgebieten führt zu erhöhter Prüftiefe, häufig mit FFH-Verträglichkeitsprüfung.
  • Besondere Erhaltungsverantwortung für Schweinswal und Kegelrobbe als Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie.
  • Küstendynamik, Salzgrünland und Seegraswiesen bilden naturschutzfachliche Schwerpunkte der Kompensation.
  • Artenschutz nach § 44 BNatSchG ist bei rastenden und brütenden Küstenvögeln früh im Verfahren zu berücksichtigen.

✅ greeNature in der Region

greeNature arbeitet bundesweit und ist mit dem Naturschutzrecht der Küstenländer vertraut. An der westlichen Ostsee stimmen wir Kompensationsmaßnahmen mit den zuständigen unteren Naturschutzbehörden sowie mit dem Landesamt für Umwelt (LfU) in Schleswig-Holstein und dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) in Mecklenburg-Vorpommern ab und berücksichtigen die jeweils geltenden Bewertungsverfahren.

Kompensation im D72

Typische Maßnahmen im Naturraum D72

🌾

Salzgrünland entwickeln

Wiederherstellung und extensive Pflege von Salzgrünland und Küstenüberflutungsräumen als Brut- und Rastlebensraum für Küstenvögel.

💧

Küstenmoore wiedervernässen

Wiedervernässung küstennaher Niedermoore, die Lebensräume aufwertet und zugleich Kohlenstoff im Boden bindet.

🌊

Küstendynamik zulassen

Rückbau von Uferverbauungen an Steilküsten und Strandwällen, um natürliche Abtragung und Umlagerung wieder zuzulassen.

🌱

Seegraswiesen schützen

Schutz und Entwicklung von Seegras- und Flachwasserlebensräumen als Kinderstube für Fische und als Sedimentstabilisator.

🚜

Nährstoffeinträge senken

Extensivierung landwirtschaftlicher Flächen im Küsteneinzugsgebiet zur Verringerung von Nährstoffeinträgen in die Ostsee.

🏖️

Küstendünen aufwerten

Entwicklung von Strandwällen, Grau- und Weißdünen sowie strandnaher Lebensräume mit standortgerechter Vegetation.

Artenvielfalt D72

Geschützte Arten im Westliche Ostsee

🐬

Schweinswal

Einziger heimischer Wal der Ostsee, streng geschützt nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, empfindlich gegenüber Lärm und Beifang.

🦭

Kegelrobbe

Größte heimische Robbenart, kehrt in die westliche Ostsee zurück und nutzt Sandbänke und Riffe als Ruhe- und Jagdgebiete.

🦭

Seehund

Nutzt Flachwasserbereiche und Liegeplätze der Küste, geschützt nach der FFH-Richtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz.

🦆

Eiderente

Meeresente, die an der Ostseeküste brütet und überwintert; die Buchten sind bedeutende Nahrungs- und Mausergebiete.

🐦

Prachttaucher

Rastet und überwintert in großer Zahl in den Flachwasserbereichen der westlichen Ostsee und ist störungsempfindlich.

🐦

Kiebitz

Brütet auf feuchtem Salzgrünland und Küstenweiden; profitiert von wiedervernässten und extensiv genutzten Flächen.

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So einfach geht es

Ihr Weg zu Ökopunkten im D72

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Weitere Naturräume

Ökopunkte in benachbarten Naturräumen

Häufige Fragen

Alles zum Naturraum D72

Die westliche Ostsee grenzt an Schleswig-Holstein mit Kieler und Lübecker Bucht sowie an Mecklenburg-Vorpommern mit Wismarbucht und Mecklenburger Bucht. Die Kompensation richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht der Küste, an der das Vorhaben liegt.
In Schleswig-Holstein gilt die Ökokonto-Verordnung nach dem LNatSchG, in Mecklenburg-Vorpommern das Ökokonto nach dem NatSchAG. Für Bundesvorhaben und Maßnahmen im Meeresbereich kommt die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) zur Anwendung.
Die Wasserfläche eignet sich kaum für klassische Ausgleichsmaßnahmen. In der Praxis werden Maßnahmen im Küstensaum und im Hinterland umgesetzt, etwa auf Salzgrünland, in Küstenüberflutungsräumen und in küstennahen Mooren.
Neben der Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG ist der besondere Artenschutz zu prüfen. An der Ostsee betrifft das vor allem rastende und brütende Küstenvögel sowie die marinen Säugetiere, gegebenenfalls mit vorgezogenen CEF-Maßnahmen.
Die westliche Ostsee ist dicht mit marinen FFH- und Vogelschutzgebieten belegt. Liegt ein Vorhaben in oder nahe einem Natura-2000-Gebiet, ist häufig eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich, die frühzeitig eingeplant werden sollte.
greeNature ermittelt den Kompensationsbedarf, entwickelt und sichert geeignete Maßnahmen im Naturraum und seinem Umfeld und stimmt Bewertung und Anerkennung mit den Naturschutzbehörden in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ab.
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