Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand
Naturraum Bayern · BayKompV
D68

Ökopunkte im Naturraum D68
Nördliche Kalkalpen

Der Naturraum D68 Nördliche Kalkalpen umfasst die Hochlagen der Bayerischen Alpen mit ihren Kalk- und Dolomitgebirgen. greeNature entwickelt hier BayKompV-konforme Kompensationsflächen und begleitet Vorhabenträger von der Ökopunkte-Bewertung bis zur dauerhaften Sicherung.

D68
BfN-Haupteinheit
Alpin
Biogeografische Region
2.962 m
Zugspitze, höchster Punkt
4
Landkreise (anteilig)
Landschaft und Ökologie

Der Naturraum D68 im Überblick

Der Naturraum D68 Nördliche Kalkalpen bildet den bayerischen Anteil am alpinen Hochgebirge und zieht sich als schmales Band entlang der Staatsgrenze zu Österreich vom Allgäu im Westen bis zum Berchtesgadener Land im Osten. Er umfasst die Hochlagen der Bayerischen Alpen, darunter die Allgäuer Hochalpen, das Wettersteingebirge mit der Zugspitze (2.962 m), den bayerischen Anteil des Karwendels und die Berchtesgadener Alpen mit dem Watzmann (2.713 m). Kennzeichnend ist eine hohe Reliefenergie mit schroffen Felswänden, tief eingeschnittenen Tälern und ausgedehnten Schutt- und Geröllfeldern. Die nördlich vorgelagerten Voralpen (Ammergauer Alpen, Mangfallgebirge, Chiemgauer Alpen) gehören dagegen zum benachbarten Naturraum D67.

Den Untergrund prägen Kalk, Dolomit und Mergel. Diese Gesteine entstanden als marine Ablagerungen von der Trias bis in die Kreidezeit und wurden bei der Alpenbildung zu einem steilen Gebirgszug aufgefaltet. Die Löslichkeit des Kalks führt zu ausgeprägter Verkarstung mit Höhlensystemen, Dolinen und einer weitgehend unterirdischen Entwässerung. Am Hochkalter liegt mit dem Blaueis einer der letzten und nördlichsten Gletscher der Alpen.

Die Vegetation folgt der Höhenstufung. In Tal- und Hanglagen stocken submontane bis hochmontane Bergmischwälder aus Buche, Tanne und Fichte, darüber subalpine Fichten-Lärchen- und Lärchen-Zirbenwälder. Oberhalb der Waldgrenze schließen Latschengebüsche, alpine Kalk-Magerrasen und Felsfluren an. Artenreiche Berg-Mähwiesen und Almweiden sind Ergebnis jahrhundertelanger extensiver Bewirtschaftung und zählen zu den geschützten Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. Der Nationalpark Berchtesgaden, Deutschlands einziger Alpen-Nationalpark, sichert einen repräsentativen Ausschnitt dieser Lebensräume.

Aus dieser Vielfalt ergibt sich ein hoher Anteil an Schutzgebieten mit zahlreichen Natura-2000-Flächen (FFH und Vogelschutz) sowie Naturschutzgebieten. Für Eingriffe in Natur und Landschaft verlangt die BayKompV einen funktionalen Ausgleich, der den naturräumlichen Bezug wahrt. Kompensation setzt hier vor allem an Bergwald, Almflächen, Gebirgsgewässern und Mooren an und berücksichtigt die empfindliche Ausstattung der Hochlagen.

Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand

📍 Enthaltene Landkreise

Berchtesgadener Land (tlw.)Oberallgäu (tlw.)Garmisch-Partenkirchen (tlw.)Bad Tölz-Wolfratshausen (tlw.)

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Einziger Naturraum Deutschlands, der vollständig der alpinen biogeografischen Region zugeordnet ist
  • Zugspitze (2.962 m), höchster Berg Deutschlands, im Wettersteingebirge
  • Nationalpark Berchtesgaden, Deutschlands einziger Alpen-Nationalpark, im Osten des Naturraums
  • Ausgeprägte Verkarstung von Kalk und Dolomit mit Höhlen, Dolinen und weitgehend unterirdischer Entwässerung
  • Blaueis am Hochkalter, einer der nördlichsten Gletscher der Alpen
  • Sehr hoher Anteil an Natura-2000-Gebieten und Naturschutzgebieten mit bedeutenden Lärchen-Zirbenwäldern und Berg-Mähwiesen

✅ greeNature in der Region

greeNature ist Ihr Partner für rechtssichere Kompensation im Naturraum Nördliche Kalkalpen. Wir identifizieren geeignete Flächen für Bergwald, Almen, Gebirgsgewässer und Moore, stimmen die Maßnahmen mit den unteren Naturschutzbehörden und Regierungen ab und führen sie über ein Ökokonto zu anrechenbaren Ökopunkten. Von der ersten Potenzialabschätzung über die BayKompV-konforme Bilanzierung bis zu Monitoring und Unterhaltung begleiten wir Kommunen, Unternehmen und Planungsbüros durch das gesamte Verfahren.

Kompensation im D68

Typische Maßnahmen im Naturraum D68

🌲

Bergmischwald entwickeln

Umbau standortferner Fichtenforste in stabile, klimaresiliente Bergmischwälder aus Buche, Weißtanne und Bergahorn. Das stärkt zugleich die Schutzwirkung der Wälder gegen Erosion und Lawinen.

🌼

Bergmähwiesen und Almen sichern

Wiederaufnahme angepasster Mahd und extensiver Beweidung erhält artenreiche Berg-Mähwiesen (FFH-Lebensraumtyp 6520) und offene Almflächen mit ihrer typischen Flora und Fauna.

🏞️

Gebirgsbäche renaturieren

Rückbau von Uferverbauungen und Sohlschwellen sowie die Förderung begleitender Grauerlen-Auwälder verbessern die Durchgängigkeit und die Lebensraumqualität der Wildbäche.

💧

Moore wiedervernässen

Die Wiedervernässung von Hang-, Quell- und Kalkflachmooren stellt den Wasserhaushalt und die Torfbildung wieder her und bindet dauerhaft Kohlenstoff.

🪨

Kalk-Magerrasen pflegen

Entbuschung und ein angepasstes Beweidungsmanagement erhalten die artenreichen Kalk-Magerrasen und alpinen Rasen oberhalb der Waldgrenze.

🪵

Struktur- und Habitatholz fördern

Der Erhalt von Alt- und Totholz, Biotopbäumen und störungsarmen Bereichen schafft Habitate für Spechte, Fledermäuse und Raufußhühner, auch als vorgezogene CEF-Maßnahme.

Artenvielfalt D68

Geschützte Arten im Nördliche Kalkalpen

🦅

Steinadler

Der Steinadler ist die Charakterart der Hochlagen und in den Bayerischen Alpen mit einer stabilen, revierbildenden Population vertreten. Als Art des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie reagiert er empfindlich auf Störungen an Horst- und Jagdgebieten.

🐦

Birkhuhn

Das Birkhuhn besiedelt die offene Übergangszone an der Waldgrenze zwischen Latschen, Almweiden und alpinen Rasen. Der Erhalt strukturreicher, störungsarmer Balz- und Bruthabitate ist für die Art entscheidend.

🦎

Alpensalamander

Der Alpensalamander lebt in feuchten Bergwäldern, Latschenfeldern und alpinen Rasen. Die vollständig landlebende, lebendgebärende Art ist streng geschützt und gilt als typischer Bewohner der Kalkalpen.

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🦇

Fledermäuse

Höhlen, Felsspalten und alte Bergwälder bieten Fledermäusen wie der Mopsfledermaus oder der Kleinen Hufeisennase Quartiere. Alle heimischen Arten sind nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützt.

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🐭

Haselmaus

Die Haselmaus bewohnt strukturreiche Bergmisch- und Grünerlenwälder mit dichtem Unterwuchs. Als Art des Anhangs IV erfordert sie bei Eingriffen häufig vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF).

Mehr zur Art ›
🌸

Frauenschuh

Der Gelbe Frauenschuh, eine auffällige heimische Orchidee, wächst auf kalkreichen, lichten Waldstandorten. Die Art ist in Anhang II der FFH-Richtlinie gelistet und streng geschützt.

So einfach geht es

Ihr Weg zu Ökopunkten im D68

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

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Ökopunkte in benachbarten Naturräumen

Häufige Fragen

Alles zum Naturraum D68

Die BayKompV verlangt, den Ausgleich möglichst im selben Naturraum und mit funktionalem Bezug zum Eingriff umzusetzen. Für Vorhaben in den Hochlagen der Bayerischen Alpen ist D68 die maßgebliche naturräumliche Bezugseinheit, an der sich Auswahl und Bewertung der Maßnahmen orientieren.
Der Naturraum erstreckt sich anteilig über die Landkreise Oberallgäu, Garmisch-Partenkirchen, Bad Tölz-Wolfratshausen und Berchtesgadener Land. Erfasst sind jeweils die alpinen Hochlagen, während die nördlich anschließenden Voralpen zum Naturraum D67 zählen.
Typisch sind der Umbau von Bergwald, die Sicherung artenreicher Berg-Mähwiesen und Almen, die Renaturierung von Gebirgsbächen und Mooren sowie die Pflege von Kalk-Magerrasen. Die Auswahl richtet sich nach Ausgangszustand, Eingriffswirkung und den Zielen der Naturschutzbehörden.
Ökopunkte bilden den messbaren Aufwertungsgewinn einer Maßnahme ab. Nach der BayKompV wird der ökologische Zustand vor und nach der Maßnahme in Wertpunkten bewertet, die Differenz ergibt die anrechenbaren Ökopunkte. Über ein Ökokonto lassen sie sich bevorraten und später Eingriffen zuordnen.
Neben der Eingriffsregelung ist bei Vorhaben der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu prüfen. Für Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie oder europäische Vogelarten können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) nötig sein, um Verbotstatbestände zu vermeiden und den günstigen Erhaltungszustand (FCS) zu wahren.
Ja. Kompensationsmaßnahmen sind dauerhaft zu sichern und zu pflegen. greeNature organisiert die Umsetzung, das Monitoring und die langfristige Unterhaltung und dokumentiert die Ergebnisse nachvollziehbar für die zuständigen Behörden.
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