Weißstorch auf einer extensiv genutzten Feuchtwiese
Naturraum · Bayern und Baden-Württemberg
D66

Ökopunkte im Naturraum D66
Voralpines Hügel- und Moorland

Für Eingriffe im Naturraum D66 lassen sich Ökopunkte gezielt dort erzeugen, wo sie ökologisch wirken, in den Mooren, Streuwiesen und Gewässern des voralpinen Hügellandes zwischen Allgäu, Oberbayern und dem Bodenseeraum. greeNature entwickelt und betreut Kompensationsflächen im bayerischen Schwerpunktraum (BayKompV) ebenso wie im baden-württembergischen Anteil (ÖKVO) als verlässlicher Partner für Vorhabenträger, Kommunen und Planungsbüros.

D66
BfN-Haupteinheit
BY & BW
Anteilige Bundesländer
BayKompV / ÖKVO
Kompensationssysteme
bis 1.129 m
Adelegg, höchste Erhebung
Landschaft und Ökologie

Der Naturraum D66 im Überblick

Das Voralpine Hügel- und Moorland (D66) zieht sich als breites Band am Nordrand der Alpen entlang, vom Bodensee im Westen bis zur Salzach im Osten. Der weitaus größte Teil liegt in Südbayern (Allgäu und Oberbayern), im Westen reicht der Naturraum über den Bodensee und das westliche Oberschwaben bis nach Baden-Württemberg hinein. Es ist eine der moorreichsten Regionen Deutschlands und verbindet welliges Hügelland mit ausgedehnten Hoch- und Niedermooren, Streuwiesen und einer Vielzahl eiszeitlich entstandener Seen wie Bodensee, Ammersee und Starnberger See.

Die Landschaft wurde während der Würm-Kaltzeit von den Vorlandgletschern der Alpen geformt. Über dem tertiären Molasseuntergrund hinterließen die Gletscher Jungmoränen, Wallberge, Toteiskessel und weite Becken, die sich nach dem Abschmelzen des Eises mit Seen füllten oder allmählich zu Mooren verlandeten. Am Bodensee zeichnen Drumlins, stromlinienförmige Moränenrücken, die frühere Fließrichtung des Gletschers nach. Im Süden steigt das Molassebergland in der Adelegg auf bis zu 1.129 Meter an.

Ökologisch prägen kalkreiche Nieder-, Übergangs- und Hochmoore, Feucht- und Streuwiesen sowie naturnahe Fließgewässer das Gebiet. Im baden-württembergischen Oberschwaben liegen mit dem Wurzacher Ried, dem größten noch intakten Hochmoor Mitteleuropas, und dem Pfrunger-Burgweiler Ried europaweit bedeutende Moorkomplexe, im bayerischen Teil zählen das Murnauer Moos und die Loisach-Kochelsee-Moore dazu. Eine Sonderstellung nimmt der Hegau am westlichen Bodensee ein, dessen markante Vulkankegel wie der Hohentwiel die einzigen bedeutenden Vulkanite Baden-Württembergs bilden. Ein dichtes Netz aus Natura-2000-Gebieten sichert diese Lebensräume.

Für die Eingriffsregelung ist der Naturraum besonders geeignet, weil sich durch die Wiedervernässung von Mooren oder die Wiederherstellung von Streuwiesen hochwertige Aufwertungen erzielen lassen. In Bayern erfolgt die Bewertung nach der BayKompV, im baden-württembergischen Anteil nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO). Beide Systeme rechnen in Ökopunkten und verlangen, dass Ausgleich und Ersatz möglichst naturraumtreu wirken, also dort, wo der Eingriff stattfindet.

Weißstorch auf einer extensiv genutzten Feuchtwiese

📍 Enthaltene Landkreise

BodenseekreisKempten (Allgäu)RosenheimWeilheim-SchongauLindau (Bodensee)Rosenheim (tlw.)Ravensburg (tlw.)Starnberg (tlw.)Kaufbeuren (tlw.)Konstanz (tlw.)Ebersberg (tlw.)Ostallgäu (tlw.)Traunstein (tlw.)Bad Tölz-Wolfratshausen (tlw.)Oberallgäu (tlw.)Landsberg am Lech (tlw.)Miesbach (tlw.)Garmisch-Partenkirchen (tlw.)Berchtesgadener Land (tlw.)Fürstenfeldbruck (tlw.)Sigmaringen (tlw.)Mühldorf am Inn (tlw.)München (tlw.)

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Eine der moorreichsten Regionen Deutschlands mit Hoch-, Übergangs- und Niedermooren in Südbayern und im baden-württembergischen Oberschwaben
  • Wurzacher Ried bei Bad Wurzach (Kreis Ravensburg), größtes noch intaktes Hochmoor Mitteleuropas, ergänzt durch das Pfrunger-Burgweiler Ried
  • Murnauer Moos und Loisach-Kochelsee-Moore als großflächige Moorkomplexe im bayerischen Alpenvorland
  • Eiszeitliche Jungmoränenlandschaft mit Drumlins am Bodensee und Seen wie Ammersee und Starnberger See
  • Vulkanlandschaft des Hegau mit Kegeln wie dem Hohentwiel, den einzigen bedeutenden Vulkaniten Baden-Württembergs
  • Molassebergland der Adelegg mit bis zu 1.129 Metern Höhe
  • Dichtes Netz an Natura-2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete)

✅ greeNature in der Region

greeNature ist im gesamten voralpinen Moor- und Hügelland als Partner für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aktiv, im südbayerischen Schwerpunktraum ebenso wie im baden-württembergischen Anteil rund um Bodensee und Oberschwaben. Wir sichern geeignete Flächen, entwickeln naturraumtypische Maßnahmen wie Moorrenaturierungen, Streuwiesenpflege und Gewässerentwicklung und übernehmen die dauerhafte Betreuung samt Monitoring und Dokumentation. In Bayern richten wir die Bewertung nach der BayKompV aus, im baden-württembergischen Teil nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO), die Eingriffen Kompensationsmaßnahmen innerhalb desselben Naturraums dritter Ordnung zuordnet. Vorhabenträger, Kommunen und Planungsbüros erhalten so rechtssichere Ökopunkte aus dem Naturraum D66, fachlich abgestimmt und langfristig gepflegt.

Kompensation im D66

Typische Maßnahmen im Naturraum D66

🌾

Moorrenaturierung und Wiedervernässung

Anhebung der Wasserstände in entwässerten Hoch- und Niedermooren, um Torfkörper zu erhalten, Kohlenstoff zu binden und moortypische Lebensräume in Oberschwaben und im bayerischen Alpenvorland zurückzugewinnen.

🌸

Streu- und Feuchtwiesenpflege

Wiederherstellung und extensive, meist einschürige Bewirtschaftung von Streuwiesen, die vielen gefährdeten Pflanzen- und Insektenarten des Voralpenlandes Lebensraum bieten.

💧

Gewässer- und Auenentwicklung

Renaturierung von Bächen und Uferbereichen, Rückbau von Verbauungen und Anlage von Gewässerrandstreifen zur Verbesserung von Struktur und Durchgängigkeit.

🐸

Anlage von Kleingewässern

Neue Laichgewässer und Tümpel als CEF-Maßnahmen für Amphibien wie Gelbbauchunke und Kammmolch, abgestimmt auf die vorhandenen Populationen.

🌳

Hecken, Säume und Waldränder

Pflanzung und Entwicklung von Gehölzstrukturen und gestuften Waldrändern, unter anderem als Lebensraum und CEF-Maßnahme für die Haselmaus.

🌿

Extensivierung von Grünland

Umwandlung intensiv genutzter Wiesen in artenreiches Extensivgrünland mit angepassten Mahd- und Düngeregimen zugunsten von Wiesenbrütern wie dem Kiebitz.

Artenvielfalt D66

Geschützte Arten im Voralpines Hügel- und Moorland

🐸

Gelbbauchunke

Die Gelbbauchunke besiedelt vegetationsarme Kleingewässer, Pfützen und Fahrspuren. Als streng geschützte Art nach Anhang IV der FFH-Richtlinie löst sie bei Eingriffen häufig vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) mit neu angelegten Laichgewässern aus.

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💧

Nördlicher Kammmolch

Der Nördliche Kammmolch benötigt fischfreie, gut besonnte Laichgewässer mit reicher Unterwasservegetation sowie strukturreiche Landlebensräume. Er ist eine Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und in den Feuchtlandschaften des Naturraums verbreitet.

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🦎

Zauneidechse

Die Zauneidechse bewohnt sonnige Böschungen, Bahndämme, Waldränder und Magerstandorte. Für die nach Anhang IV geschützte Art sind bei Eingriffen oft Habitatverbesserungen und Umsiedlungen als CEF-Maßnahmen erforderlich.

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🦇

Fledermäuse

Im Naturraum kommen zahlreiche Fledermausarten vor, darunter Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus. Sie nutzen Wälder, Gewässer und Gebäude als Jagd- und Quartierlebensräume und sind streng geschützt nach Anhang IV der FFH-Richtlinie.

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🐭

Haselmaus

Die Haselmaus lebt in artenreichen Hecken, Waldrändern und Gebüschen mit gutem Fruchtangebot. Bei Gehölzverlusten werden für die streng geschützte Art Ersatzstrukturen und Vernetzungen als CEF-Maßnahmen angelegt.

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🐦

Kiebitz

Der Kiebitz brütet in offenen Feuchtwiesen und Niedermooren. Als Wiesenbrüter reagiert er empfindlich auf Entwässerung und Nutzungsintensivierung, weshalb feuchtes, extensiv gepflegtes Grünland für seinen Schutz zentral ist.

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So einfach geht es

Ihr Weg zu Ökopunkten im D66

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zum Naturraum D66

Der Naturraum D66, Voralpines Hügel- und Moorland, erstreckt sich am Nordrand der Alpen über zwei Bundesländer. Der weitaus größte Teil liegt in Südbayern (Allgäu und Oberbayern), der westliche Anteil rund um den Bodensee und im westlichen Oberschwaben gehört zu Baden-Württemberg. In Bayern gilt für die Kompensation die BayKompV, in Baden-Württemberg die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO).
Ökopunkte sind bewertete Werteinheiten für ökologische Aufwertungen. Im Naturraum D66 entstehen sie zum Beispiel durch Moorrenaturierung, Streuwiesenpflege oder Gewässerentwicklung und dienen dem Ausgleich von Eingriffen. In Bayern werden sie nach der BayKompV, in Baden-Württemberg nach der ÖKVO bemessen.
Ausgleich und Ersatz wirken am besten dort, wo sie den beeinträchtigten Naturhaushalt tatsächlich stärken. Beide Kompensationssysteme setzen auf den Naturraumbezug, die ÖKVO ordnet Maßnahmen ausdrücklich Eingriffen im selben Naturraum dritter Ordnung zu. Maßnahmen im voralpinen Moor- und Hügelland sichern so den fachlichen Bezug zwischen Eingriff und Kompensation.
Wegen des hohen Moor- und Feuchtwiesenanteils bieten sich vor allem die Wiedervernässung von Mooren, die Wiederherstellung von Streu- und Feuchtwiesen sowie die Renaturierung von Gewässern an. Ergänzend wirken Hecken, Waldränder und die Extensivierung von Grünland.
CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality) sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, die die Funktion eines Lebensraums für geschützte Arten dauerhaft sichern, bevor ein Eingriff wirksam wird. Im Naturraum betrifft das etwa Gelbbauchunke, Kammmolch oder Haselmaus.
Häufig relevant sind Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie wie Gelbbauchunke, Kammmolch, Zauneidechse, Haselmaus und mehrere Fledermausarten sowie Wiesenbrüter wie der Kiebitz. Die artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG klärt den Einzelfall, gegebenenfalls mit einer Ausnahme nach § 45 BNatSchG.
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