
Ökopunkte im Naturraum D65
Unterbayerisches Hügelland und Isar-Inn-Schotterplatten
Im Unterbayerischen Hügelland (BfN-Naturraum D65) entstehen Ökopunkte dort, wo Lebensräume gezielt aufgewertet werden. greeNature begleitet Vorhabenträger und Flächeneigentümer als Partner für rechtssichere Kompensation nach BayKompV.
Der Naturraum D65 im Überblick
Das Unterbayerische Hügelland bildet den deutschen Teil des Tertiärhügellandes und nimmt einen großen Teil des Regierungsbezirks Niederbayern ein, dazu Anteile im nördlichen Oberbayern und in der südlichen Oberpfalz. In der Gliederung des Bundesamtes für Naturschutz umfasst die Großlandschaft D65 das Unterbayerische Hügelland und die südlich anschließenden Isar-Inn-Schotterplatten. Nach Nordosten grenzt der Bayerische Wald an, nach Nordwesten die Fränkische Alb, im Westen die Donau-Iller-Lech-Platte und im Süden das Voralpine Hügel- und Moorland.
Geologisch prägt die Obere Süßwassermolasse den Untergrund, ein Sedimentkörper aus dem Miozän, der vor etwa 18 bis 10 Millionen Jahren im Molassebecken abgelagert wurde. Während der Eiszeiten wehten Winde Feinmaterial aus den Schotterfluren aus und lagerten es als Löss und Lösslehm auf den Hochflächen und südexponierten Hängen ab. Auf diesen fruchtbaren Böden hat sich eine intensive ackerbauliche Nutzung entwickelt, die bis in die Talräume reicht. Die Isar-Inn-Schotterplatten im Süden bestehen dagegen aus eiszeitlichen und pliozänen Flussschottern.
Das Landschaftsbild ist stark von der Landwirtschaft geprägt und von einem dichten Netz asymmetrischer Täler durchzogen. Auf Kuppen und steileren Hängen stocken vielfach fichtendominierte Forste, während naturnahe Laubmischwälder aus Eichen-Hainbuchenwald oder Buche nur noch kleinflächig erhalten sind. In den Tälern der Vils und ihrer Zuflüsse haben sich schmale Grünlandbänder, Streuwiesen und Feuchtlebensräume gehalten. Charakteristisch sind außerdem Hecken, Feldgehölze, Magerrasen und Quellfluren, die als Trittsteine im ausgeräumten Offenland eine wichtige Rolle spielen.
Der Anteil gesetzlich geschützter Flächen ist im Naturraum vergleichsweise gering, viele naturnahe Lebensräume wurden durch die intensive Nutzung zurückgedrängt und verarmt. Daraus ergibt sich ein hoher Bedarf an gezielten Aufwertungsmaßnahmen. Für die Kompensation nach BayKompV ist der naturräumliche Bezug maßgeblich, Eingriff und Ausgleich sollen möglichst im selben Naturraum liegen, damit die Maßnahmen den betroffenen Arten und Lebensräumen tatsächlich zugutekommen.

📍 Enthaltene Landkreise
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Im westlichen Teil liegt die Hallertau, das weltweit größte zusammenhängende Hopfenanbaugebiet.
- Im Südosten befindet sich das Niederbayerische Bäderdreieck rund um Bad Füssing, Bad Birnbach und Bad Griesbach.
- Fruchtbare Löss- und Lösslehmböden ermöglichen eine der intensivsten ackerbaulichen Nutzungen Bayerns.
- Der Untergrund aus Oberer Süßwassermolasse formt das typische Relief asymmetrischer Talquerschnitte.
- Auf Kuppen und Steilhängen dominieren häufig Fichtenforste, naturnahe Laubwälder sind selten geworden.
- Der Anteil an FFH-Gebieten, Vogelschutzgebieten und Naturschutzgebieten ist im Naturraum vergleichsweise niedrig.
- Die Isar-Inn-Schotterplatten mit ihren Flussschottern und Talauen bilden den südlichen Teil der Großlandschaft.
✅ greeNature in der Region
Als Fachbetrieb für Naturschutz-Kompensation entwickelt greeNature im Unterbayerischen Hügelland Ausgleichsflächen, die zum Naturraum passen. Wir bringen Flächeneigentümer, Kommunen und Vorhabenträger zusammen, sichern Maßnahmen über ein Ökokonto nach BayKompV und dokumentieren die erzielten Ökopunkte nachvollziehbar. Der Schwerpunkt liegt auf Maßnahmen, die den regionaltypischen Arten und Lebensräumen zugutekommen, etwa dem Umbau von Fichtenforsten, der Strukturanreicherung der Ackerlandschaft und der Renaturierung von Bächen und Kleingewässern.
Typische Maßnahmen im Naturraum D65
Umbau von Fichtenforsten
Auf Kuppen und Hängen des Hügellandes werden fichtendominierte Bestände in standortgerechte Laubmischwälder aus Eichen-Hainbuchenwald oder Buche überführt. Das erhöht die Klimastabilität und schafft Lebensraum für waldgebundene Arten.
Hecken und Feldgehölze
In der ausgeräumten Ackerlandschaft werden Hecken, Feldgehölze und Krautsäume neu angelegt und vernetzt. Sie dienen als Trittsteine und Nahrungshabitat, etwa für Neuntöter, Rebhuhn und Haselmaus.
Extensivierung von Talwiesen
Entlang der Vils und ihrer Zuflüsse werden Grünlandflächen extensiviert und wo möglich wiedervernässt. Streuwiesen und Feuchtgrünland kommen Wiesenbrütern und der Insektenwelt zugute.
Feldvogelschutz und Blühflächen
Ackerrandstreifen, mehrjährige Blühflächen und Lerchenfenster stärken die Offenlandarten. Als CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG können sie den ökologischen Funktionsverlust für Feldlerche oder Kiebitz vorab ausgleichen.
Renaturierung von Fließgewässern
Bäche werden strukturiert, Uferrandstreifen angelegt und Altwässer wieder angebunden. Naturnahe Gewässer verbessern die Durchgängigkeit und bieten Lebensraum für Eisvogel und gewässergebundene Arten.
Anlage von Laichgewässern
Neue Klein- und Laichgewässer werden angelegt und zu Amphibienverbünden vernetzt. Für den Kammmolch lassen sich so gezielt CEF-Maßnahmen mit Bezug zum günstigen Erhaltungszustand (FCS) umsetzen.
Geschützte Arten im Unterbayerisches Hügelland und Isar-Inn-Schotterplatten
Feldlerche
Charakteristischer Brutvogel der offenen Ackerlandschaft. Die Feldlerche ist europarechtlich geschützt und in intensiv genutzten Fluren stark rückläufig, weshalb sie häufig Auslöser für CEF-Maßnahmen ist.
Mehr zur Art ›Kiebitz
Wiesenbrüter feuchter Wiesen und Ackersenken. Der Kiebitz reagiert empfindlich auf Nutzungsintensivierung und Entwässerung und steht auf der Roten Liste.
Mehr zur Art ›Großer Brachvogel
Wiesenbrüter der feuchten Talauen und Niedermoore. Der Große Brachvogel benötigt großflächig extensiv genutztes, feuchtes Grünland und gilt als stark gefährdet.
Kammmolch
In FFH-Anhang II und IV geführte Art, im Naturraum unter anderem im Kranzberger Forst nachgewiesen. Der Kammmolch braucht besonnte, fischfreie Kleingewässer mit strukturreichem Umland.
Mehr zur Art ›Zauneidechse
Streng geschützte Art nach FFH-Anhang IV. Die Zauneidechse besiedelt Böschungen, Säume und Bahndämme und ist bei Eingriffen regelmäßig artenschutzrechtlich zu berücksichtigen.
Mehr zur Art ›Eisvogel
An naturnahen Fließgewässern von Vils, Isar und Inn zu finden. Der Eisvogel ist nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie geschützt und auf saubere, strukturreiche Gewässer mit Steilufern angewiesen.
Mehr zur Art ›Ihr Weg zu Ökopunkten im D65
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
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