Junge Laubholzkultur aus Hainbuche und Eiche auf einer Ausgleichsfläche
Naturraum · Baden-Württemberg
D54

Ökopunkte im Naturraum D54
Schwarzwald

Im Naturraum Schwarzwald (D54) werden Eingriffe in Natur und Landschaft in Baden-Württemberg über die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Ökopunkten ausgeglichen. greeNature entwickelt und betreut bundesweit Kompensations- und Ökokontoflächen und kennt die naturschutzfachlichen Anforderungen der Region.

rund 6.000 km²
Gesamtfläche
Baden-Württemberg
Bundesland
Bewaldetes Grundgebirgs-Mittelgebirge
Prägende Landschaft
D54
BfN-Haupteinheit
Landschaft und Ökologie

Der Naturraum D54 im Überblick

Der Schwarzwald ist das größte zusammenhängende Mittelgebirge Deutschlands und liegt vollständig in Baden-Württemberg. Er erstreckt sich über rund 150 Kilometer von Nord nach Süd zwischen der Oberrheinebene im Westen und den Gäuplatten im Osten. Mit dem Feldberg (1.493 m) trägt er die höchste Erhebung der deutschen Mittelgebirge. Die Landschaft reicht von den bewaldeten Randplatten im Norden über tief eingeschnittene Täler von Kinzig, Murg und Elz bis zu den Hochlagen des Hochschwarzwalds im Süden.

Geologisch besteht der Schwarzwald aus einem kristallinen Grundgebirge aus Gneisen und Graniten, das am östlichen Rand von Buntsandstein überlagert wird. Die eiszeitliche Prägung ist in Karen und Karseen wie Titisee, Feldsee, Schluchsee und Mummelsee bis heute ablesbar. Die kühl-feuchten Hochlagen mit Mooren, Blockhalden und Grindenflächen bilden Lebensräume, die im übrigen Südwesten Deutschlands selten sind.

Naturschutzfachlich ist der Naturraum von hoher Bedeutung. Große Teile sind als Natura-2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) gesichert, der Nationalpark Schwarzwald sowie die Naturparke Schwarzwald Mitte/Nord und Südschwarzwald sichern zusätzlich weite Flächen. Naturnahe Tannen-Buchen-Wälder, Bergwiesen, Weidfelder und die Fließgewässer sind für Arten wie das Auerhuhn, die Wildkatze und den Schwarzstorch prägend. Ein großer Teil der Wälder ist jedoch durch Fichtenforste überprägt, was den Bedarf an Aufwertungsmaßnahmen erhöht.

Für Kompensation gilt in Baden-Württemberg die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem NatSchG BW. Aufwertungen werden nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Ökopunkten bewertet und können über ein Ökokonto vorab bevorratet werden. Neben der Eingriffskompensation sind die artenschutzrechtlichen Vorgaben des § 44 BNatSchG zu beachten, etwa vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) für Auerhuhn, Fledermäuse oder Schwarzstorch. greeNature plant, entwickelt und pflegt entsprechende Flächen bundesweit.

Junge Laubholzkultur aus Hainbuche und Eiche auf einer Ausgleichsfläche

📍 Enthaltene Landkreise

Calw (tlw.)Freudenstadt (tlw.)Baden-Baden (tlw.)Breisgau-Hochschwarzwald (tlw.)Emmendingen (tlw.)Pforzheim (tlw.)Lörrach (tlw.)Ortenaukreis (tlw.)Schwarzwald-Baar-Kreis (tlw.)Waldshut (tlw.)Rastatt (tlw.)Freiburg im Breisgau (tlw.)Rottweil (tlw.)Enzkreis (tlw.)Karlsruhe (tlw.)

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Nationalpark Schwarzwald, seit 2014 der erste Nationalpark Baden-Württembergs, mit rund 11.300 Hektar im Nordschwarzwald
  • Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord, der flächengrößte Naturpark Deutschlands, sowie der Naturpark Südschwarzwald
  • Feldberg als höchster Berg (1.493 m) mit dem großflächigen Naturschutzgebiet Feldberg in den Hochlagen
  • Auerhuhn als Charakter- und Zielart der lichten Bergnadelwälder, im Bestand stark gefährdet
  • Kristallines Grundgebirge aus Gneis und Granit mit Buntsandstein am Ostrand und eiszeitlichen Karseen wie Titisee und Schluchsee
  • Historische Kulturlandschaften wie Grinden, Weidfelder und Bergwiesen mit hohem Aufwertungs- und Offenhaltungsbedarf

✅ greeNature in der Region

greeNature arbeitet bundesweit und ist mit dem Naturschutzrecht in Baden-Württemberg vertraut. Für den Schwarzwald sind die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise sowie die Regierungspräsidien Karlsruhe und Freiburg maßgebliche Ansprechpartner. Die Bewertung von Ausgleichs- und Ökokontomaßnahmen erfolgt nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) und dem NatSchG BW. Wir stimmen Flächenauswahl, Maßnahmen und Anerkennung frühzeitig mit den zuständigen Behörden ab und übernehmen Planung, Umsetzung und langfristige Pflege.

Kompensation im D54

Typische Maßnahmen im Naturraum D54

🌲

Waldumbau zu Mischwald

Umbau strukturarmer Fichtenforste zu standortgerechten Tannen-Buchen-Mischwäldern mit heimischen Baumarten, um naturnahe Waldlebensräume und Klimastabilität zu fördern.

🌼

Offenhaltung von Bergwiesen und Weidfeldern

Wiederherstellung und extensive Pflege von Bergwiesen, Grinden und Allmendweiden durch angepasste Mahd oder Beweidung zur Sicherung artenreicher Offenlandbiotope.

💧

Renaturierung von Fließgewässern

Rückbau von Verbauungen an Bächen wie Kinzig, Murg und Elz, Herstellung der Durchgängigkeit und Entwicklung naturnaher Ufer und Auen.

🌫️

Moor- und Feuchtgebietsrenaturierung

Wiedervernässung entwässerter Hoch- und Übergangsmoore und Aufwertung feuchter Senken zum Erhalt seltener Lebensräume und zur Bindung von Kohlenstoff.

🐔

Lebensraum für das Auerhuhn (CEF)

Auflichtung dichter Nadelwälder und Schaffung lichter Waldstrukturen mit Beerkraut- und Säumen als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme nach § 44 BNatSchG.

🪵

Alt- und Totholzentwicklung

Ausweisung von Habitatbäumen und Totholzinseln zur Förderung von Fledermäusen, Spechten und dem Schwarzstorch sowie holzbewohnenden Käfern.

Artenvielfalt D54

Geschützte Arten im Schwarzwald

🐔

Auerhuhn

Charakterart der lichten Bergnadelwälder des Hochschwarzwalds, im Bestand stark gefährdet und über Habitat- und CEF-Maßnahmen zu fördern.

🐈

Wildkatze

Nach § 44 BNatSchG streng geschützt, besiedelt strukturreiche, störungsarme Wälder und profitiert von Waldvernetzung und Totholz.

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🐦

Schwarzstorch

Brütet in störungsarmen Altwäldern nahe naturnaher Fließgewässer und ist auf ungestörte Horstumfelder sowie intakte Bachauen angewiesen.

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🦇

Fledermäuse

Arten wie Bechstein- und Mopsfledermaus (FFH-Anhang II und IV) nutzen alte Höhlenbäume und strukturreiche Wälder als Quartier und Jagdrevier.

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🐭

Haselmaus

Streng geschützte Art der Waldränder und des dichten Unterwuchses, gefördert durch strukturreiche Säume und einen durchgängigen Gehölzverbund.

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🦎

Feuersalamander

Kennzeichnende Amphibienart kühler, beschatteter Waldbäche, deren Larven auf naturnahe, unbelastete Quellbäche angewiesen sind.

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So einfach geht es

Ihr Weg zu Ökopunkten im D54

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zum Naturraum D54

Der Schwarzwald liegt vollständig in Baden-Württemberg. Es gilt die Eingriffsregelung nach §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem NatSchG BW. Aufwertungsmaßnahmen werden nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) in Ökopunkten bewertet.
Ökopunkte bemessen die naturschutzfachliche Aufwertung einer Fläche nach der ÖKVO. Werden Maßnahmen vorab umgesetzt, lassen sie sich als Ökokonto bevorraten und später einem Eingriff zuordnen. Die Punkte werden im Kompensationsverzeichnis des Landes geführt.
Neben der Eingriffskompensation ist der Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu beachten. Im Schwarzwald sind besonders Auerhuhn, Fledermäuse, Schwarzstorch und Wildkatze relevant. Häufig sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich, um den Erhaltungszustand zu sichern.
Fachlich sinnvoll sind unter anderem der Waldumbau zu Tannen-Buchen-Mischwäldern, die Offenhaltung von Bergwiesen und Weidfeldern, die Renaturierung von Bächen und Mooren sowie die Entwicklung von Alt- und Totholz. Die Auswahl richtet sich nach Standort und Aufwertungspotenzial.
Ja. greeNature ist bundesweit tätig und mit dem Landesrecht sowie den zuständigen Behörden in Baden-Württemberg vertraut. Wir übernehmen Flächensuche, Planung, Umsetzung und langfristige Pflege von Ausgleichs- und Ökokontoflächen.
Nach der ÖKVO steigt der Wert vorzeitig durchgeführter Maßnahmen jährlich um drei Prozent, längstens bis zur Zuordnung zu einem Eingriff und für höchstens zehn Jahre. Danach bleibt die erreichte Aufwertung bestehen.
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