
Ökopunkte im Naturraum D53
Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland
Das Oberrheinische Tiefland (BfN-Haupteinheit D53) zieht sich am rechten Rheinufer durch Baden-Württemberg bis ins südhessische Ried. Für Kompensation nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG greift im Hauptland Baden-Württemberg die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) mit Bewertung in Ökopunkten. greeNature begleitet Vorhabenträger bundesweit und kennt die zuständigen Behörden und das Landesrecht dieser Region.
Der Naturraum D53 im Überblick
Das Oberrheinische Tiefland ist die deutsche Teilfläche der Oberrheinischen Tiefebene, die sich über rund 300 Kilometer Länge zwischen Basel und dem Rhein-Main-Gebiet erstreckt. Der Naturraum D53 reicht rechtsrheinisch vom Markgräflerland und der Freiburger Bucht über die Ortenau und den Raum Karlsruhe bis in die Rheinebene bei Mannheim und Heidelberg und schließt das südhessische Ried ein. Die linksrheinische Vorderpfalz und das Rhein-Main-Tiefland gehören in der BfN-Gliederung zur selben Haupteinheit D53.
Geologisch handelt es sich um den Oberrheingraben, ein tektonisches Senkungsfeld, das vor mehr als 50 Millionen Jahren aufbrach und seither mit mächtigen Sedimenten verfüllt wurde. Auf den Schottern und Sanden der Rheinniederung, den älteren Niederterrassen und den Flugsandfeldern haben sich sehr unterschiedliche Böden entwickelt. Zusammen mit der geschützten Lage zwischen Schwarzwald und Pfälzerwald macht dies das Oberrheinische Tiefland zur wärmsten und einer der niederschlagsärmsten Regionen Deutschlands.
Ökologisch prägen den Naturraum die Rheinauen mit Weich- und Hartholzauwäldern, Altrheinarmen und periodisch überschwemmten Flächen, dazu Baggerseen aus dem Kies- und Sandabbau sowie Binnendünen mit Sandtrockenrasen. Diese Vielfalt aus feuchten Auen und trockenwarmen Sandstandorten beherbergt zahlreiche nach nationalem und europäischem Recht geschützte Arten. Gleichzeitig steht die Landschaft unter hohem Nutzungsdruck durch Landwirtschaft, Siedlung, Verkehr und Rohstoffabbau, sodass Eingriffe regelmäßig Kompensation auslösen.
Für den Ausgleich von Eingriffen gilt im Hauptland Baden-Württemberg die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO), die Aufwertungen in Ökopunkten bewertet und über Ökokonten handelbar macht. Im hessischen Anteil kommt die Kompensationsverordnung des Landes Hessen zur Anwendung. Artenschutzrechtliche Vorgaben nach § 44 BNatSchG, etwa vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) zur Sicherung des Erhaltungszustands (FCS), sowie die Anforderungen an FFH-Gebiete sind dabei eng mit der Kompensationsplanung zu verzahnen.

📍 Enthaltene Landkreise
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Wärmste und sonnenscheinreichste Region Deutschlands im geschützten Oberrheingraben
- Ausgedehnte Rheinauen mit Hartholzauwäldern, Altrheinarmen und Auengewässern
- Binnendünen und Sandtrockenrasen als seltene, trockenwarme Sonderstandorte
- Zahlreiche Baggerseen aus Kies- und Sandabbau mit teils naturnahen Uferzonen
- Große Naturschutzgebiete wie der Taubergießen als Reste der ursprünglichen Wildflusslandschaft
- Dichtes Netz an FFH- und Vogelschutzgebieten entlang des Rheins
- Hoher Flächendruck durch Landwirtschaft, Siedlung, Verkehr und Rohstoffabbau
✅ greeNature in der Region
greeNature arbeitet bundesweit und ist im Oberrheinischen Tiefland sowohl mit dem baden-württembergischen als auch dem hessischen Kompensationsrecht vertraut. Wir kennen die Anforderungen der unteren Naturschutzbehörden in den Landkreisen der Rheinebene, die Systematik der Ökokonto-Verordnung mit ihrer Bewertung in Ökopunkten sowie die naturräumlichen Besonderheiten von Auen, Sanddünen und Kiesseen. So lassen sich Kompensationsmaßnahmen rechtssicher planen, mit den zuständigen Stellen abstimmen und dauerhaft sichern.
Typische Maßnahmen im Naturraum D53
Auwaldentwicklung
Entwicklung und Renaturierung standortgerechter Hart- und Weichholzauen entlang des Rheins, um typische Auwaldlebensräume aufzuwerten und in Ökopunkten anrechenbar zu machen.
Auengewässer und Altarme
Wiederanbindung von Altrheinarmen, Wiedervernässung von Auenflächen und Anlage von Flutmulden zur Förderung von Auendynamik und Feuchtlebensräumen.
Sandrasen und Binnendünen
Pflege und Wiederherstellung von Sandtrockenrasen und offenen Dünenstandorten mit Entbuschung und angepasster Nutzung als Lebensraum wärmeliebender Arten.
Amphibienlaichgewässer
Anlage besonnter, fischfreier Laichgewässer, auch als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF) nach § 44 BNatSchG für Wechselkröte, Gelbbauchunke und Kammmolch.
Grünlandextensivierung
Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Feucht- und Auengrünland im Ried mit angepasstem Mahdregime zugunsten von Wiesenbrütern und Insektenfauna.
Strukturreiche Agrarlandschaft
Anlage von Ackerrandstreifen, Feldlerchenfenstern, Hecken und Säumen zur Aufwertung ausgeräumter Feldfluren der Rheinebene.
Geschützte Arten im Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland
Zauneidechse
Besiedelt Sandtrockenrasen, Dünen, Bahndämme und besonnte Säume. Nach § 44 BNatSchG streng geschützt, häufig Anlass für CEF-Maßnahmen wie Habitatstrukturen aus Sand und Totholz.
Mehr zur Art ›Fledermäuse
Altholzreiche Auwälder und Gewässer der Rheinebene sind bedeutende Jagd- und Quartierlebensräume, etwa für Bechstein- und Wasserfledermaus. Quartiererhalt und Ersatzquartiere sind zentrale Themen.
Mehr zur Art ›Amphibien der Aue
Wechselkröte, Gelbbauchunke und Laubfrosch sind an temporäre Gewässer, Kiesabbaustellen und Auengewässer gebunden und profitieren von neu angelegten Laichgewässern.
Mehr zur Art ›Kammmolch
Der Kammmolch nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie besiedelt strukturreiche, fischfreie Stillgewässer der Auen und ist auf vernetzte Laichgewässer angewiesen.
Mehr zur Art ›Eisvogel
An Altrheinarmen, naturnahen Ufern und Kiesseen findet der Eisvogel Steilwände und fischreiche Gewässer. Er profitiert von Uferrenaturierung und Abbruchkanten.
Mehr zur Art ›Kiebitz
Der Wiesenbrüter nutzt feuchte, offene Grünländer im Ried und in den Rheinniederungen und ist auf extensiv genutzte, wiedervernässte Flächen angewiesen.
Mehr zur Art ›Ihr Weg zu Ökopunkten im D53
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
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