Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche
Naturraum · Baden-Württemberg und Hessen
D53

Ökopunkte im Naturraum D53
Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland

Das Oberrheinische Tiefland (BfN-Haupteinheit D53) zieht sich am rechten Rheinufer durch Baden-Württemberg bis ins südhessische Ried. Für Kompensation nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG greift im Hauptland Baden-Württemberg die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) mit Bewertung in Ökopunkten. greeNature begleitet Vorhabenträger bundesweit und kennt die zuständigen Behörden und das Landesrecht dieser Region.

D53
BfN-Haupteinheit
Baden-Württemberg, Hessen
Bundesländer
Oberrheingraben
Geologie
Rheinauen und Flugsanddünen
Prägende Landschaft
Landschaft und Ökologie

Der Naturraum D53 im Überblick

Das Oberrheinische Tiefland ist die deutsche Teilfläche der Oberrheinischen Tiefebene, die sich über rund 300 Kilometer Länge zwischen Basel und dem Rhein-Main-Gebiet erstreckt. Der Naturraum D53 reicht rechtsrheinisch vom Markgräflerland und der Freiburger Bucht über die Ortenau und den Raum Karlsruhe bis in die Rheinebene bei Mannheim und Heidelberg und schließt das südhessische Ried ein. Die linksrheinische Vorderpfalz und das Rhein-Main-Tiefland gehören in der BfN-Gliederung zur selben Haupteinheit D53.

Geologisch handelt es sich um den Oberrheingraben, ein tektonisches Senkungsfeld, das vor mehr als 50 Millionen Jahren aufbrach und seither mit mächtigen Sedimenten verfüllt wurde. Auf den Schottern und Sanden der Rheinniederung, den älteren Niederterrassen und den Flugsandfeldern haben sich sehr unterschiedliche Böden entwickelt. Zusammen mit der geschützten Lage zwischen Schwarzwald und Pfälzerwald macht dies das Oberrheinische Tiefland zur wärmsten und einer der niederschlagsärmsten Regionen Deutschlands.

Ökologisch prägen den Naturraum die Rheinauen mit Weich- und Hartholzauwäldern, Altrheinarmen und periodisch überschwemmten Flächen, dazu Baggerseen aus dem Kies- und Sandabbau sowie Binnendünen mit Sandtrockenrasen. Diese Vielfalt aus feuchten Auen und trockenwarmen Sandstandorten beherbergt zahlreiche nach nationalem und europäischem Recht geschützte Arten. Gleichzeitig steht die Landschaft unter hohem Nutzungsdruck durch Landwirtschaft, Siedlung, Verkehr und Rohstoffabbau, sodass Eingriffe regelmäßig Kompensation auslösen.

Für den Ausgleich von Eingriffen gilt im Hauptland Baden-Württemberg die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO), die Aufwertungen in Ökopunkten bewertet und über Ökokonten handelbar macht. Im hessischen Anteil kommt die Kompensationsverordnung des Landes Hessen zur Anwendung. Artenschutzrechtliche Vorgaben nach § 44 BNatSchG, etwa vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) zur Sicherung des Erhaltungszustands (FCS), sowie die Anforderungen an FFH-Gebiete sind dabei eng mit der Kompensationsplanung zu verzahnen.

Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche

📍 Enthaltene Landkreise

MannheimGroß-GerauOffenbachFrankfurt am MainOffenbach am MainRhein-Pfalz-KreisMainzLudwigshafen am RheinWormsSpeyerFrankenthal (Pfalz)GermersheimAlzey-WormsDarmstadtKarlsruhe (tlw.)Mainz-Bingen (tlw.)Darmstadt-Dieburg (tlw.)Landau in der Pfalz (tlw.)Freiburg im Breisgau (tlw.)Main-Taunus-Kreis (tlw.)Neustadt an der Weinstraße (tlw.)Wiesbaden (tlw.)Heidelberg (tlw.)Südliche Weinstraße (tlw.)Rastatt (tlw.)Wetteraukreis (tlw.)Bad Dürkheim (tlw.)Bergstraße (tlw.)Karlsruhe (tlw.)Ortenaukreis (tlw.)Emmendingen (tlw.)Breisgau-Hochschwarzwald (tlw.)Baden-Baden (tlw.)Rhein-Neckar-Kreis (tlw.)Aschaffenburg (tlw.)Bad Kreuznach (tlw.)Main-Kinzig-Kreis (tlw.)Lörrach (tlw.)Donnersbergkreis (tlw.)Aschaffenburg (tlw.)Hochtaunuskreis (tlw.)Gießen (tlw.)Rheingau-Taunus-Kreis (tlw.)

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Wärmste und sonnenscheinreichste Region Deutschlands im geschützten Oberrheingraben
  • Ausgedehnte Rheinauen mit Hartholzauwäldern, Altrheinarmen und Auengewässern
  • Binnendünen und Sandtrockenrasen als seltene, trockenwarme Sonderstandorte
  • Zahlreiche Baggerseen aus Kies- und Sandabbau mit teils naturnahen Uferzonen
  • Große Naturschutzgebiete wie der Taubergießen als Reste der ursprünglichen Wildflusslandschaft
  • Dichtes Netz an FFH- und Vogelschutzgebieten entlang des Rheins
  • Hoher Flächendruck durch Landwirtschaft, Siedlung, Verkehr und Rohstoffabbau

✅ greeNature in der Region

greeNature arbeitet bundesweit und ist im Oberrheinischen Tiefland sowohl mit dem baden-württembergischen als auch dem hessischen Kompensationsrecht vertraut. Wir kennen die Anforderungen der unteren Naturschutzbehörden in den Landkreisen der Rheinebene, die Systematik der Ökokonto-Verordnung mit ihrer Bewertung in Ökopunkten sowie die naturräumlichen Besonderheiten von Auen, Sanddünen und Kiesseen. So lassen sich Kompensationsmaßnahmen rechtssicher planen, mit den zuständigen Stellen abstimmen und dauerhaft sichern.

Kompensation im D53

Typische Maßnahmen im Naturraum D53

🌳

Auwaldentwicklung

Entwicklung und Renaturierung standortgerechter Hart- und Weichholzauen entlang des Rheins, um typische Auwaldlebensräume aufzuwerten und in Ökopunkten anrechenbar zu machen.

💧

Auengewässer und Altarme

Wiederanbindung von Altrheinarmen, Wiedervernässung von Auenflächen und Anlage von Flutmulden zur Förderung von Auendynamik und Feuchtlebensräumen.

🏜️

Sandrasen und Binnendünen

Pflege und Wiederherstellung von Sandtrockenrasen und offenen Dünenstandorten mit Entbuschung und angepasster Nutzung als Lebensraum wärmeliebender Arten.

🐸

Amphibienlaichgewässer

Anlage besonnter, fischfreier Laichgewässer, auch als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF) nach § 44 BNatSchG für Wechselkröte, Gelbbauchunke und Kammmolch.

🌾

Grünlandextensivierung

Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Feucht- und Auengrünland im Ried mit angepasstem Mahdregime zugunsten von Wiesenbrütern und Insektenfauna.

🌻

Strukturreiche Agrarlandschaft

Anlage von Ackerrandstreifen, Feldlerchenfenstern, Hecken und Säumen zur Aufwertung ausgeräumter Feldfluren der Rheinebene.

Artenvielfalt D53

Geschützte Arten im Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland

🦎

Zauneidechse

Besiedelt Sandtrockenrasen, Dünen, Bahndämme und besonnte Säume. Nach § 44 BNatSchG streng geschützt, häufig Anlass für CEF-Maßnahmen wie Habitatstrukturen aus Sand und Totholz.

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🦇

Fledermäuse

Altholzreiche Auwälder und Gewässer der Rheinebene sind bedeutende Jagd- und Quartierlebensräume, etwa für Bechstein- und Wasserfledermaus. Quartiererhalt und Ersatzquartiere sind zentrale Themen.

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🐸

Amphibien der Aue

Wechselkröte, Gelbbauchunke und Laubfrosch sind an temporäre Gewässer, Kiesabbaustellen und Auengewässer gebunden und profitieren von neu angelegten Laichgewässern.

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🦎

Kammmolch

Der Kammmolch nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie besiedelt strukturreiche, fischfreie Stillgewässer der Auen und ist auf vernetzte Laichgewässer angewiesen.

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🐦

Eisvogel

An Altrheinarmen, naturnahen Ufern und Kiesseen findet der Eisvogel Steilwände und fischreiche Gewässer. Er profitiert von Uferrenaturierung und Abbruchkanten.

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🐦

Kiebitz

Der Wiesenbrüter nutzt feuchte, offene Grünländer im Ried und in den Rheinniederungen und ist auf extensiv genutzte, wiedervernässte Flächen angewiesen.

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So einfach geht es

Ihr Weg zu Ökopunkten im D53

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Weitere Naturräume

Ökopunkte in benachbarten Naturräumen

Häufige Fragen

Alles zum Naturraum D53

Der Naturraum D53 Oberrheinisches Tiefland liegt überwiegend in Baden-Württemberg am rechten Rheinufer und reicht im Norden in das südhessische Ried hinein. Die linksrheinische Vorderpfalz und das Rhein-Main-Tiefland gehören in der BfN-Gliederung zur selben Haupteinheit D53.
Im Hauptland Baden-Württemberg gilt die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) mit Bewertung von Aufwertungen in Ökopunkten. Im hessischen Anteil kommt die Kompensationsverordnung des Landes Hessen zur Anwendung. Grundlage ist jeweils die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG.
Ökopunkte sind die Recheneinheit der baden-württembergischen ÖKVO. Sie entstehen, wenn eine Maßnahme den ökologischen Zustand einer Fläche nachweisbar aufwertet, etwa durch Auwaldentwicklung oder die Anlage von Trockenrasen. Über ein Ökokonto lassen sich diese Punkte bevorraten und später für Eingriffe verwenden.
Häufig betroffen sind Zauneidechse, Kammmolch, Wechselkröte und Gelbbauchunke, Fledermäuse sowie Wiesenbrüter wie der Kiebitz. Für streng geschützte Arten nach § 44 BNatSchG können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich werden, die den Erhaltungszustand der lokalen Population sichern.
Gut geeignet sind Auwaldentwicklung, die Wiederanbindung von Altrheinarmen, die Wiedervernässung von Auen, die Pflege von Sandtrockenrasen und Binnendünen sowie die Anlage von Amphibienlaichgewässern und extensivem Feuchtgrünland. Die Auswahl richtet sich nach Standort, Eingriff und den betroffenen Arten.
Ja. greeNature ist bundesweit tätig und plant, setzt um und sichert Kompensationsmaßnahmen im Oberrheinischen Tiefland in Abstimmung mit den zuständigen unteren Naturschutzbehörden. Wir kennen sowohl das baden-württembergische als auch das hessische Kompensationsrecht.
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