
Ökopunkte im Naturraum D49
Gutland (Bitburger Land)
Ökopunkte und Kompensationsmaßnahmen im Naturraum D49 Gutland und Luxemburger Sandstein westlich und nördlich von Trier. greeNature plant und setzt naturschutzfachliche Aufwertungen nach der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) Rheinland-Pfalz um und ist dabei bundesweit als Partner tätig.
Der Naturraum D49 im Überblick
Der Naturraum D49 Gutland und Luxemburger Sandstein liegt im äußersten Westen von Rheinland-Pfalz, westlich und nördlich von Trier, und reicht mit einem schmalen Streifen um Perl bis ins Saarland. Er bildet die deutsche Fortsetzung des luxemburgischen Gutlandes. Weitgespannte, wellige Hochflächen um 400 Meter Höhe werden von tief eingeschnittenen, überwiegend in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Tälern von Sauer, Prüm, Nims und Kyll gegliedert.
Der Untergrund besteht aus Kalken, Letten und Mergeln des Muschelkalks und Keupers. Im Westen prägt das Ferschweiler Plateau die Landschaft, wo der Luxemburger Sandstein, ein kalkgebundener Sandstein des unteren Schwarzen Jura, ausgedehnte Felsbildungen und stark zerklüftete Randbereiche formt. Die fruchtbaren Böden der Hochflächen tragen überwiegend Ackerland, während Grünland auf Hanglagen und Talsohlen beschränkt bleibt und die Steilhänge Laubwälder mit verbreiteter Niederwaldnutzung tragen.
Naturschutzfachlich bedeutsam sind die Sandsteinfelsen und Schluchtwälder des Ferschweiler Plateaus, Kalkmagerrasen an den Hangkanten, die naturnahen Bachtäler sowie die Mardellen, kleine Stillgewässer der Hochflächen. Teile des Naturraums gehören zum Naturpark Südeifel. FFH- und Vogelschutzgebiete sichern unter anderem Sandstein-Buchenwälder, Fledermausquartiere und Fließgewässerlebensräume, wobei der Schutzgebietsanteil insgesamt eher kleinflächig ausfällt.
Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach §§ 13 bis 15 BNatSchG auszugleichen. In Rheinland-Pfalz gilt dafür die Landeskompensationsverordnung (LKompVO) mit einem standardisierten Biotopwertverfahren, ergänzt um das Ökokonto nach § 16 BNatSchG für vorgezogene Maßnahmen. Für die saarländischen Anteile ist das dortige Landesrecht maßgeblich. Der Artenschutz nach § 44 BNatSchG erfordert im Einzelfall vorgezogene CEF-Maßnahmen zur Sicherung des Fortpflanzungs- und Ruhestättenschutzes.

📍 Enthaltene Landkreise
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Ferschweiler Plateau mit ausgedehnten Felsbildungen aus Luxemburger Sandstein und Schluchtwäldern
- Tief eingeschnittene Bachtäler von Sauer, Prüm, Nims und Kyll mit naturnahen Fließgewässern
- Kalkmagerrasen und Trockenstandorte an den Muschelkalk-Hangkanten
- Mardellen als charakteristische Kleingewässer der Hochflächen, wertvoll für Amphibien
- Wildkatze und Schwarzstorch als Leitarten der zusammenhängenden Waldgebiete im Naturpark Südeifel
- Traditionelle Niederwald- und Streuobstnutzung als prägende Elemente der Kulturlandschaft
- Fledermausquartiere in Sandsteinhöhlen und alten Stollen
✅ greeNature in der Region
greeNature arbeitet bundesweit und kennt die im Naturraum zuständigen Behörden, etwa die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord sowie die unteren Naturschutzbehörden im Eifelkreis Bitburg-Prüm und im Landkreis Trier-Saarburg. Wir wenden das rheinland-pfälzische Biotopwertverfahren nach LKompVO sicher an und berücksichtigen bei Anteilen um Perl das saarländische Kompensationsrecht.
Typische Maßnahmen im Naturraum D49
Extensivgrünland auf Hochflächen
Umwandlung von intensivem Ackerland in artenreiches Extensivgrünland auf den Hochflächen, um Offenlandarten wie die Feldlerche zu fördern und den Biotopwert nachhaltig zu heben.
Kalkmagerrasen entwickeln
Wiederherstellung und Pflege von Kalkmagerrasen und Halbtrockenrasen an den Muschelkalk-Hangkanten durch Entbuschung und angepasste Beweidung oder Mahd.
Bachtäler renaturieren
Renaturierung der Fließgewässer von Prüm, Nims und Kyll mit Gewässerrandstreifen, Auengehölzen und Strukturanreicherung als Lebensraum für Eisvogel und Gewässerorganismen.
Waldumbau zu Laubwald
Umbau strukturarmer Nadelforste in standortgerechte Eichen-Hainbuchen- und Buchenwälder, um Waldlebensräume für Wildkatze und Haselmaus zu vernetzen.
Mardellen und Kleingewässer
Anlage und Wiederherstellung von Mardellen und weiteren Kleingewässern auf den Hochflächen als Laichhabitate für Amphibien, bei Bedarf als vorgezogene CEF-Maßnahme.
Hecken und Streuobst
Anlage von Streuobstwiesen, Hecken und Feldgehölzen zur Biotopvernetzung und als Leitstrukturen und Quartiere für Fledermäuse und Haselmaus.
Geschützte Arten im Gutland (Bitburger Land)
Wildkatze
Die zusammenhängenden Laubwälder der Südeifel und des Gutlandes zählen zu den Kernräumen der Wildkatze. Waldvernetzung und störungsarme Bestände sichern ihren Lebensraum.
Mehr zur Art ›Schwarzstorch
Der Schwarzstorch brütet in störungsarmen, bewaldeten Bachtälern und ist auf naturnahe Fließgewässer mit reichem Nahrungsangebot angewiesen.
Mehr zur Art ›Fledermäuse
Sandsteinhöhlen, Felsspalten und alte Stollen des Ferschweiler Plateaus bieten bedeutende Quartiere. Leitstrukturen und Waldränder sind für die Jagd wichtig.
Mehr zur Art ›Eisvogel
An den naturnahen Bachläufen von Prüm, Nims und Kyll findet der Eisvogel Steilufer für die Brut und strukturreiche Gewässerabschnitte zur Nahrungssuche.
Mehr zur Art ›Haselmaus
Niederwälder, Waldränder, Hecken und Streuobstbestände bilden das ideale Habitat der Haselmaus, die auf gut vernetzte Gehölzstrukturen angewiesen ist.
Mehr zur Art ›Feldlerche
Die offenen Ackerhochflächen des Gutlandes sind Brutraum der Feldlerche. Extensivierung und Blühstreifen verbessern Nahrung und Deckung.
Mehr zur Art ›Ihr Weg zu Ökopunkten im D49
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in benachbarten Naturräumen
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