Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese
Naturraum · Rheinland-Pfalz, NRW und Hessen
D44

Ökopunkte im Naturraum D44
Mittelrheingebiet (mit Siebengebirge)

Ökopunkte und Kompensation im Naturraum Mittelrheingebiet (BfN-Haupteinheit D44), dem engen Durchbruchstal des Rheins zwischen Bingen und dem Siebengebirge. greeNature entwickelt bundesweit rechtssichere Kompensationsmaßnahmen und begleitet Vorhaben nach der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) in Rheinland-Pfalz sowie in den angrenzenden Ländern.

D44
BfN-Haupteinheit
Rheinland-Pfalz
Hauptland
NRW und Hessen
Weitere Länder
Rheinisches Schiefergebirge
Prägende Landschaft
Landschaft und Ökologie

Der Naturraum D44 im Überblick

Das Mittelrheingebiet (BfN-Haupteinheit D44) umfasst das enge Durchbruchstal des Rheins durch das Rheinische Schiefergebirge zwischen Bingen und dem Raum Bonn mit dem Siebengebirge. Zum Naturraum gehören neben dem eigentlichen Rheintal auch das Mittelrheinische Becken um Koblenz sowie die unteren Abschnitte von Mosel, Lahn und Ahr. Prägend sind die steilen Schieferhänge, die stellenweise mehr als 300 Meter über dem Fluss aufragen, dazu Felsbänder, Blockschutthalden und das vulkanisch geprägte Siebengebirge im Norden. Der Naturraum liegt überwiegend in Rheinland-Pfalz, mit einem nördlichen Anteil in Nordrhein-Westfalen und einem kleinen südöstlichen Zipfel in Hessen.

Das Mittelrheintal zählt zu den wärmsten und trockensten Gebieten Deutschlands. An den sonnenexponierten Süd- und Westhängen haben sich xerotherme Lebensräume entwickelt, darunter Weinberge, Weinbergsbrachen, Trockenmauern, Halbtrockenrasen und offene Felsfluren. Auf den kühleren Nordhängen und in den Seitentälern stocken Eichen-Hainbuchenwälder und bodensaure Eichenwälder. Diese Vielfalt macht den Naturraum zu einem Rückzugsraum für wärmeliebende Reptilien, Vögel und Insekten. Das Obere Mittelrheintal ist zudem als UNESCO-Welterbe ausgewiesen und in großen Teilen durch Natura-2000-Gebiete geschützt.

Für Eingriffe in Natur und Landschaft gilt die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG. Im Hauptland Rheinland-Pfalz wird der Kompensationsbedarf über die Landeskompensationsverordnung (LKompVO) und den zugehörigen Praxisleitfaden ermittelt, vorgezogene Maßnahmen lassen sich als Ökokonto führen und über das landesweite Kompensationsverzeichnis (KSP) dokumentieren. Die LKompVO ordnet Maßnahmen naturräumlich zu, sodass ein räumlicher und funktionaler Bezug zum betroffenen Naturraum hergestellt werden kann. In den angrenzenden Landesteilen kommen das nordrhein-westfälische Recht (Ökokonto-Verordnung, LNatSchG NRW) und das hessische Kompensationsrecht zur Anwendung.

Neben der Eingriffsregelung ist der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu beachten. Für Arten der Felshänge und Trockenlebensräume, etwa Reptilien, Fledermäuse oder den Uhu, können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) erforderlich werden, um den kontinuierlichen Erhalt der ökologischen Funktion und einen günstigen Erhaltungszustand (FCS) zu sichern. Wirksame Kompensation im Mittelrheingebiet setzt an den prägenden Strukturen an, also an der Pflege der Trockenhänge, dem Erhalt von Weinbergsbrachen und Trockenmauern sowie der naturnahen Entwicklung der Wälder und Gewässerränder.

Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese

📍 Enthaltene Landkreise

Koblenz (tlw.)Mayen-Koblenz (tlw.)Bonn (tlw.)Ahrweiler (tlw.)Neuwied (tlw.)Rhein-Sieg-Kreis (tlw.)Rhein-Lahn-Kreis (tlw.)Rhein-Hunsrück-Kreis (tlw.)

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal als bedeutende Kulturlandschaft zwischen Bingen und Koblenz
  • Eines der wärmsten und trockensten Gebiete Deutschlands mit ausgeprägten xerothermen Hanglagen
  • Terrassenweinbau prägt die steilen Schieferhänge und schafft wertvolle Sekundärlebensräume
  • Enges Durchbruchstal des Rheins durch das Rheinische Schiefergebirge mit Felsbändern und Blockschutt
  • Vulkanisch geprägtes Siebengebirge als nördlicher Teil des Naturraums
  • Herausragende Vorkommen wärmeliebender Reptilien und Insekten, etwa der Westlichen Smaragdeidechse
  • Mündungsbereiche von Mosel, Lahn und Ahr mit Auen- und Ufergehölzen

✅ greeNature in der Region

greeNature arbeitet bundesweit und kennt die Verwaltungsstrukturen und das Landesrecht im Mittelrheingebiet. In Rheinland-Pfalz sind die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord sowie die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise maßgeblich, die Ermittlung des Kompensationsbedarfs richtet sich nach der LKompVO und dem Praxisleitfaden, die Dokumentation läuft über das Kompensationsverzeichnis (KSP). Für die Anteile in Nordrhein-Westfalen und Hessen berücksichtigen wir das jeweils geltende Landesrecht und stimmen Maßnahmen mit den zuständigen Behörden ab.

Kompensation im D44

Typische Maßnahmen im Naturraum D44

🧱

Trockenmauern und Weinbergsbrachen

Instandsetzung und Neuanlage von Natursteintrockenmauern sowie Offenhaltung aufgelassener Weinbergsterrassen als Lebensraum für wärmeliebende Reptilien und Insekten.

🌾

Halbtrockenrasen und Magerrasen

Entbuschung verbuschter Hänge und dauerhafte Pflege durch extensive Beweidung mit Schafen und Ziegen zum Erhalt artenreicher Trockenstandorte.

🪨

Fels- und Blockschutt-Lebensräume

Freistellung besonnter Felsbänder und Schutthalden zur Sicherung von Brut- und Sonnplätzen für Reptilien, Uhu und Wanderfalke.

🌊

Auen- und Ufergehölze

Renaturierung der Gewässerränder an Rhein, Mosel, Lahn und Ahr durch standortgerechte Ufergehölze und Anbindung von Altarmen und Feuchtflächen.

🌳

Naturnaher Eichen-Hainbuchenwald

Waldumbau hin zu standortgerechten Laubwäldern mit Förderung von Alt- und Totholz sowie Habitatbäumen für Fledermäuse und Haselmaus.

🐸

Kleingewässer und Amphibienlebensräume

Anlage besonnter Tümpel und wechselfeuchter Mulden in den Seitentälern als Laichgewässer für Gelbbauchunke, Molche und weitere Amphibien.

Artenvielfalt D44

Geschützte Arten im Mittelrheingebiet (mit Siebengebirge)

🦎

Westliche Smaragdeidechse

Charakterart der warmen Rheinhänge, die besonnte Weinbergsbrachen, Trockenmauern und Felsfluren besiedelt und hier einen ihrer bundesweiten Verbreitungsschwerpunkte hat.

🦉

Uhu

Europas größte Eule brütet an unzugänglichen Felswänden des Mittelrheintals und ist auf ungestörte Steilhänge mit Beutehabitaten angewiesen.

🦇

Fledermäuse

Mehrere streng geschützte Arten nutzen Stollen, Höhlen und alte Wälder als Quartier und die klimatisch begünstigten Hänge als Jagdrevier.

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🐦

Eisvogel

Besiedelt naturnahe Ufer und Steilwände an Rhein, Mosel, Lahn und Ahr und profitiert von renaturierten Gewässerrändern.

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🐸

Gelbbauchunke

Pionierart wechselfeuchter Kleingewässer in den Seitentälern, die auf regelmäßig neu entstehende, vegetationsarme Laichgewässer angewiesen ist.

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🐈

Wildkatze

Nutzt die zusammenhängenden Laubwälder an den Talflanken und in den angrenzenden Mittelgebirgen als Lebensraum mit hohem Bedarf an Deckung und Ruhe.

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So einfach geht es

Ihr Weg zu Ökopunkten im D44

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Weitere Naturräume

Ökopunkte in benachbarten Naturräumen

Häufige Fragen

Alles zum Naturraum D44

Das Mittelrheingebiet liegt überwiegend in Rheinland-Pfalz, dort gilt die Landeskompensationsverordnung (LKompVO) mit Ökokonto und Kompensationsverzeichnis (KSP). Der nördliche Anteil mit dem Siebengebirge liegt in Nordrhein-Westfalen (Ökokonto-Verordnung, LNatSchG NRW), ein kleiner südöstlicher Bereich in Hessen mit dem dortigen Kompensationsrecht.
In Rheinland-Pfalz werden Aufwertungen von Natur und Landschaft nach der LKompVO in Wertpunkten bemessen. Werden Maßnahmen vorgezogen umgesetzt und anerkannt, lassen sie sich als Ökokonto führen und später einem Eingriff zuordnen. Die Punkte dokumentieren den erbrachten Kompensationswert.
Wirksam sind Maßnahmen, die an den prägenden Strukturen ansetzen, etwa die Pflege von Trockenhängen und Halbtrockenrasen, der Erhalt von Weinbergsbrachen und Trockenmauern, die Freistellung von Felslebensräumen sowie die naturnahe Entwicklung von Wäldern und Gewässerrändern.
Für Arten der Fels- und Trockenlebensräume wie Reptilien, Fledermäuse oder den Uhu können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) nötig sein. Sie sichern die kontinuierliche ökologische Funktion und tragen zum günstigen Erhaltungszustand (FCS) der betroffenen Populationen bei.
Die LKompVO ordnet Maßnahmen naturräumlich zu. Für die Anerkennung ist ein räumlicher und funktionaler Bezug zwischen Eingriff und Kompensation maßgeblich. Ein Naturraumbezug erleichtert die Zuordnung und die Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde.
greeNature entwickelt und sichert Kompensationsflächen, ermittelt den Kompensationsbedarf nach dem geltenden Landesrecht und übernimmt die Dokumentation über das Kompensationsverzeichnis. Wir arbeiten bundesweit und stimmen die Maßnahmen mit den zuständigen Behörden in Rheinland-Pfalz, NRW und Hessen ab.
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