Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese
Naturraum · Rheinland-Pfalz
D43

Ökopunkte im Naturraum D43
Moseltal

Ökopunkte und Kompensation im Naturraum D43 Moseltal, dem tief eingeschnittenen Schiefertal zwischen Trier und Koblenz. greeNature begleitet Eingriff und Ausgleich nach der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) in Rheinland-Pfalz, bundesweit tätig und mit den zuständigen Behörden vertraut.

D43
BfN-Haupteinheit
397
km² Gesamtfläche
Rheinland-Pfalz
Bundesland
Weinbau & Schiefer
Prägende Landschaft
Landschaft und Ökologie

Der Naturraum D43 im Überblick

Der Naturraum D43, Moseltal, zieht sich als tief eingeschnittenes Kerbtal vom Zusammenfluss mit der Saar bei Trier bis zum Eintritt in das Mittelrheinische Becken bei Koblenz. Auf rund 397 km² trennt das 150 bis 300 Meter tief eingeschnittene Tal den Hunsrück im Süden von der Eifel im Norden. Zahlreiche Mäanderschlingen mit ihrem Wechsel aus Prall- und Gleithängen geben dem Talverlauf sein charakteristisches Gepräge.

Der Untergrund besteht aus Tonschiefer und Grauwacke. Das meist symmetrisch aufgebaute Talprofil reicht von der schmalen, mit nährstoffreichem Auenlehm bedeckten Aue über eine sandig-kiesige Terrasse bis zu den steil aufragenden Talflanken mit flachgründigen Rohböden. Die Sonnhänge tragen, soweit nicht mit Reben bestockt, wärmeliebende Eichen-Hainbuchen- und Eichen-Elsbeerwälder sowie offene Felsfluren und Trockenrasen an trocken-heißen Standorten.

Prägend ist der Steillagen-Weinbau, dessen Anteil von Südwesten nach Nordosten zur Rheinmündung hin zunimmt. Aufgegebene Weinbergsterrassen, historische Trockenmauern und xerotherme Trockenbiotope bilden ein bundesweit bedeutsames Mosaik. Im nordöstlichen Abschnitt liegen zahlreiche FFH-Gebiete mosaikartig verteilt und schützen Trocken- und Halbtrockenrasen, Felsfluren sowie trockenwarme Hangwälder.

Für Eingriff und Ausgleich gilt in Rheinland-Pfalz die Landeskompensationsverordnung (LKompVO) auf Grundlage der §§ 13 bis 15 BNatSchG. Anerkannte Ökokonto-Flächen werden im landesweiten Kompensationsverzeichnis (KSP) geführt und können als vorgezogene Maßnahmen angerechnet werden. Der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG erfordert im Moseltal häufig vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) sowie Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS).

Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese

📍 Enthaltene Landkreise

Trier (tlw.)Bernkastel-Wittlich (tlw.)Trier-Saarburg (tlw.)Cochem-Zell (tlw.)

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Weinbausteillagen als europaweit bedeutende Kulturlandschaft am Schieferhang
  • Bundesweit bedeutsame xerotherme Trockenbiotope, Felsfluren und Trockenrasen
  • Mosel-Apollofalter, eine an die Schieferhänge angepasste Falterpopulation
  • Uhu und Zippammer als seltene Felsbrüter der steilen Talflanken
  • Historische Trockenmauern als wertvoller Sekundärlebensraum für Reptilien und Insekten
  • Wärmeliebende Eichen-Elsbeer- und Eichen-Hainbuchenwälder an den Sonnhängen
  • FFH-Gebiete im nordöstlichen Moseltal mit Trocken- und Halbtrockenrasen

✅ greeNature in der Region

greeNature arbeitet bundesweit und ist mit dem Kompensationsrecht in Rheinland-Pfalz vertraut. Wir kennen die Anforderungen der Landeskompensationsverordnung, die Praxis der unteren Naturschutzbehörden und die Führung von Ökokonten im Kompensationsverzeichnis (KSP). Für Vorhaben im Moseltal sind wir Ihr direkter Ansprechpartner von der Maßnahmenplanung bis zur behördlichen Anerkennung.

Kompensation im D43

Typische Maßnahmen im Naturraum D43

🍇

Steillagen offenhalten

Entbuschung und Pflege aufgegebener Weinbergsterrassen, um Felsheiden, Trockenrasen und die typische Kulturlandschaft der Sonnhänge dauerhaft zu erhalten.

🧱

Trockenmauern sanieren

Instandsetzung und Neuaufbau historischer Lesesteinmauern als Sekundärlebensraum für wärmeliebende Reptilien, Wildbienen und Falter.

🍎

Streuobst und Extensivgrünland

Anlage und Pflege von Streuobstwiesen und artenreichem Extensivgrünland in den Seitentälern und auf den Hochflächen über dem Moseltal.

💧

Gewässerrenaturierung

Renaturierung der Mosel-Nebenbäche mit Ufergehölzen, Sohlanhebung und Herstellung der Durchgängigkeit als Lebensraum für Eisvogel und Amphibien.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Maßgeschneiderte Maßnahmen für Mauereidechse, Fledermausquartiere in ehemaligen Schieferstollen und Felsbrüter, abgestimmt nach § 44 BNatSchG.

🌲

Standortgerechte Hangwälder

Erhalt und Entwicklung wärmeliebender Eichen-Elsbeer- und Schluchtwälder sowie standortgerechte Waldentwicklung an den steilen Talflanken.

Artenvielfalt D43

Geschützte Arten im Moseltal

🦎

Mauereidechse und Zauneidechse

Die sonnenexponierten Weinbergsmauern und Felsfluren des Moseltals zählen zu den wichtigsten Reptilienlebensräumen Deutschlands. Typische Maßnahmen sind Trockenmauern, Lesesteinriegel und Sandlinsen als besonnte Rückzugsräume.

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🦋

Apollofalter und Wärme liebende Falter

An den Schieferhängen der Mosel lebt eine an die Steillagen angepasste Population des Apollofalters. Magerrasen, Felsheiden und blütenreiche Säume sichern die Raupen- und Nektarpflanzen dieser hochspezialisierten Insektenwelt.

🦉

Uhu und Zippammer

Steile Schieferwände und aufgelassene Steinbrüche bieten Brutplätze für Uhu und Wanderfalke, während die Zippammer die trockenwarmen, offenen Hänge besiedelt. Offenhaltung und Ruhezonen sind hier zentrale Schutzansätze.

🦇

Fledermäuse

Ehemalige Schieferstollen und Bergwerke im Moseltal dienen als Winterquartier für Mausohr, Bechsteinfledermaus und weitere Arten. Quartiersicherung und Jagdgebietsentwicklung sind bewährte Kompensationsbausteine.

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🐦

Eisvogel und Gewässerarten

Der Eisvogel nutzt naturnahe Uferabschnitte der Mosel und ihrer Zuflüsse. Steilwände, Ufergehölze und renaturierte Bachläufe schaffen Brut- und Nahrungshabitate entlang der Gewässer.

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🐸

Amphibien der Schieferregion

Geburtshelferkröte und Gelbbauchunke besiedeln quellige Hänge, Steinbrüche und Kleingewässer im Talraum. Anlage von Tümpeln und besonnten Laichgewässern fördert diese anspruchsvollen Arten.

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So einfach geht es

Ihr Weg zu Ökopunkten im D43

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Weitere Naturräume

Ökopunkte in benachbarten Naturräumen

Häufige Fragen

Alles zum Naturraum D43

Der Naturraum D43 (Schiefergebirgs-Moseltal) liegt vollständig in Rheinland-Pfalz und erstreckt sich vom Zusammenfluss mit der Saar bei Trier bis zur Moselmündung bei Koblenz. Maßgeblich ist damit das rheinland-pfälzische Kompensationsrecht.
In Rheinland-Pfalz regelt die Landeskompensationsverordnung (LKompVO, 2018) die Bewertung von Eingriff und Ausgleich nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG. Ökokonto-Maßnahmen werden im landesweiten Kompensationsverzeichnis (KSP) erfasst und können vorgezogen angerechnet werden.
Prägend sind Mauereidechse, Apollofalter, Uhu, Zippammer, verschiedene Fledermausarten in Schieferstollen sowie Amphibien wie die Geburtshelferkröte. Für viele Vorhaben sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) nach § 44 BNatSchG erforderlich.
Bewährt sind die Offenhaltung und Pflege von Steillagen, die Sanierung von Trockenmauern, die Entwicklung wärmeliebender Hangwälder, Streuobst- und Extensivgrünland in den Seitentälern sowie die Renaturierung von Mosel-Nebenbächen.
Ökopunkte entstehen aus anerkannten Ökokonto-Maßnahmen, die von der zuständigen Naturschutzbehörde geprüft und in das Kompensationsverzeichnis eingebucht werden. greeNature begleitet Planung, Umsetzung und Anerkennung solcher Maßnahmen im Naturraum.
Ja, greeNature ist bundesweit tätig und mit der Landeskompensationsverordnung, dem Kompensationsverzeichnis und der Praxis der Behörden in Rheinland-Pfalz vertraut. Für Vorhaben im Moseltal stehen wir von der Konzeption bis zur Umsetzung als Partner bereit.
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