Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche
Naturraum · Hessen und Rheinland-Pfalz
D41

Ökopunkte im Naturraum D41
Taunus

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Naturraum D41 Taunus, bewertet über das Biotopwertverfahren der hessischen Kompensationsverordnung (KV). greeNature betreut Ihre Kompensation bundesweit und kennt die Naturschutzbehörden in Hessen und Rheinland-Pfalz.

D41
BfN-Haupteinheit
Hessen und Rheinland-Pfalz
Bundesländer
879 m
Großer Feldberg (höchste Erhebung)
Rheinisches Schiefergebirge
Geologische Einordnung
Landschaft und Ökologie

Der Naturraum D41 im Überblick

Der Naturraum D41, Taunus, ist ein bewaldetes Mittelgebirge nordwestlich von Frankfurt und nördlich von Wiesbaden. Er gehört zum Rheinischen Schiefergebirge und reicht vom hessischen Kernland bis in den rheinland-pfälzischen Rhein-Lahn-Kreis. Mit 879 Metern ist der Große Feldberg die höchste Erhebung. Über dem waldreichen Hintertaunus und dem steilen Südhang zum Rhein-Main-Tiefland zieht sich der markante Kamm des Hohen Taunus.

Prägend ist der Taunusquarzit, ein harter, verwitterungsresistenter Fels, der den Hauptkamm aufbaut. In den tieferen Lagen stehen devonische Tonschiefer mit Quarzgängen an. Aus diesem Untergrund gehen nährstoffarme, saure Böden hervor, auf denen sich ausgedehnte Buchen- und Buchenmischwälder entwickelt haben.

Die großflächigen, störungsarmen Wälder sind Lebensraum bundesweit bedeutsamer Arten. Im Naturwald Wispertaunus haben Wildkatze, Schwarzstorch und Bechsteinfledermaus einen dauerhaften Rückzugsraum. Naturnahe Mittelgebirgsbäche wie Weil, Aar und Wisper, feuchte Talwiesen sowie die wärmebegünstigten Streuobst- und Weinbaulagen am Südrand ergänzen das Lebensraummosaik. Große Teile sind über den Naturpark Taunus, den Naturpark RheinTaunus und das Natura-2000-Netz gesichert.

Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG zu vermeiden und auszugleichen. Im hessischen Hauptteil erfolgt die Bewertung über das Biotopwertverfahren der Kompensationsverordnung (KV) mit handelbaren Ökopunkten aus anerkannten Ökokonten. Im rheinland-pfälzischen Anteil gilt die Landeskompensationsverordnung (LKompVO). Hinzu kommt der artenschutzrechtliche Rahmen des § 44 BNatSchG mit vorgezogenen CEF-Maßnahmen und, im Ausnahmefall nach § 45 Abs. 7 BNatSchG, FCS-Maßnahmen.

Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche

📍 Enthaltene Landkreise

Rheingau-Taunus-Kreis (tlw.)Hochtaunuskreis (tlw.)Rhein-Lahn-Kreis (tlw.)Wiesbaden (tlw.)Main-Taunus-Kreis (tlw.)Limburg-Weilburg (tlw.)Lahn-Dill-Kreis (tlw.)Wetteraukreis (tlw.)

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Großer Feldberg (879 m): höchste Erhebung des Taunus
  • Taunusquarzit-Kamm des Hohen Taunus als landschaftsprägender Höhenzug
  • Naturpark Taunus und Naturpark RheinTaunus
  • Naturwald Wispertaunus, langjähriger Rückzugsraum der Wildkatze
  • Ausgedehnte, teils naturnahe Buchen- und Buchenmischwälder auf sauren Böden
  • Naturnahe Mittelgebirgsbäche wie Weil, Aar und Wisper
  • Streuobst und Weinbau an den wärmebegünstigten Südhängen zum Rhein-Main-Tiefland

✅ greeNature in der Region

greeNature arbeitet bundesweit und ist mit den Anforderungen der hessischen Kompensationsverordnung (KV) ebenso vertraut wie mit der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) in Rheinland-Pfalz. Wir stimmen Ökokonten, Ausgleichsflächen und Artenschutzmaßnahmen mit den zuständigen unteren Naturschutzbehörden in Hessen und Rheinland-Pfalz ab und begleiten Ihr Vorhaben im Taunus von der Bilanzierung bis zur langfristigen Flächenpflege.

Kompensation im D41

Typische Maßnahmen im Naturraum D41

🌳

Naturnaher Waldumbau

Umbau nadelholzdominierter Bestände in standortgerechte Buchenmischwälder auf den sauren Quarzit- und Schieferböden des Taunus, mit Alt- und Totholzanteil und dauerhafter rechtlicher Sicherung.

💧

Fließgewässerrenaturierung

Renaturierung der Mittelgebirgsbäche wie Weil, Aar und Wisper, Rückbau von Uferverbauungen, Anlage von Gewässerrandstreifen und Steilufern für Eisvogel, Groppe und Amphibien.

🌿

Grünlandextensivierung

Extensivierung von Berg- und Talwiesen durch angepasste Mahdtermine und Verzicht auf Düngung, zur Entwicklung artenreicher Feucht- und Magergrünländer in den Tälern.

🍎

Streuobstwiesen

Neuanlage und Pflege von Streuobstbeständen an den wärmebegünstigten Südhängen mit regionalen Obstsorten, als Lebensraum für Wendehals, Steinkauz und Fledermäuse.

🐾

Artenschutz CEF und FCS

Waldkorridore und Habitatstrukturen für die Wildkatze, Quartierangebote für Fledermäuse und Horstschutz für den Schwarzstorch, abgestimmt auf § 44 BNatSchG und die saP.

🌲

Habitatbäume und Waldränder

Sicherung von Alt- und Totholz, Ausweisung von Habitatbaumgruppen und Entwicklung stufig aufgebauter, gebüschreicher Waldränder als Trittsteine im Biotopverbund.

Artenvielfalt D41

Geschützte Arten im Taunus

🐱

Wildkatze

Die großen, unzerschnittenen Taunuswälder, besonders im Wispertaunus, zählen zu den bedeutenden Wildkatzenlebensräumen Hessens. Kompensation setzt auf Waldkorridore, Alt- und Totholz sowie die Vernetzung zusammenhängender Waldgebiete.

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🪶

Schwarzstorch

In den störungsarmen Laub- und Mischwäldern brütet der Schwarzstorch und jagt an klaren Waldbächen. Horstschutzzonen, die Sicherung von Altholz und die Entwicklung von Nahrungsgewässern sind typische Maßnahmen.

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🦇

Fledermäuse

Alte Buchenwälder und Streuobstbestände beherbergen Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr. Habitatbäume, Ersatzquartiere und der Erhalt von Leitstrukturen sichern die Vorkommen als CEF- und FCS-Maßnahmen.

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🐭

Haselmaus

Strauchreiche Waldränder, Hecken und lichte Mischwälder bieten der streng geschützten Haselmaus Lebensraum. Die Aufwertung der Strauchschicht, Gehölzvernetzung und Niströhren zählen zu den vorgezogenen CEF-Maßnahmen.

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🐸

Kammmolch und Gelbbauchunke

In Waldtümpeln und Kleingewässern des Taunus leben Kammmolch und Gelbbauchunke, beide Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie. Die Anlage besonnter Ersatzlaichgewässer und der Biotopverbund sind bewährte Maßnahmen.

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🐦

Eisvogel

An den naturnahen Bächen des Taunus wie Weil, Aar und Wisper brütet der Eisvogel in Steilufern. Uferrückbau und die Förderung natürlicher Abbruchkanten schaffen neue Bruthabitate im Gewässerverlauf.

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So einfach geht es

Ihr Weg zu Ökopunkten im D41

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zum Naturraum D41

Der Taunus liegt überwiegend in Hessen, mit den Kreisen Hochtaunuskreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Limburg-Weilburg und der Stadt Wiesbaden. Der westliche Teil reicht über den Rhein-Lahn-Kreis nach Rheinland-Pfalz. Für die Kompensation ist damit Hessen das maßgebliche Hauptland.
Im hessischen Hauptteil erfolgt die Bewertung über das Biotopwertverfahren der Kompensationsverordnung (KV). Jedem Biotoptyp ist ein Punktwert zugeordnet, aus der Differenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand ergeben sich die Ökopunkte, die über anerkannte Ökokonten handelbar sind. Im rheinland-pfälzischen Anteil gilt die Landeskompensationsverordnung (LKompVO).
Die Preise hängen von Lage, Maßnahmentyp, Verfügbarkeit und den Vertragsbedingungen ab und lassen sich nicht pauschal angeben. greeNature erstellt Ihnen auf Grundlage Ihres konkreten Kompensationsbedarfs ein transparentes, individuelles Angebot. Sprechen Sie uns für eine unverbindliche Auskunft an.
Verbreitet sind der naturnahe Waldumbau hin zu standortgerechten Buchenmischwäldern, die Renaturierung der Mittelgebirgsbäche, die Extensivierung von Berg- und Talwiesen, die Anlage von Streuobstwiesen an den Südhängen sowie Artenschutzmaßnahmen für Wildkatze, Schwarzstorch und Fledermäuse.
Planungsrelevant sind unter anderem Wildkatze, Schwarzstorch, Bechsteinfledermaus und weitere Fledermausarten, Haselmaus sowie Amphibien wie Kammmolch und Gelbbauchunke. Für ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten greifen die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG, die in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zu betrachten sind.
Bei dauerhaften Eingriffen sind Ausgleichsflächen dauerhaft rechtlich zu sichern und über die festgelegte Bindungsfrist zu pflegen. greeNature übernimmt die vollständige Flächenbetreuung, die Pflegedokumentation und die Berichterstattung gegenüber den Naturschutzbehörden.
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