Blühstreifen am Ackerrand vor einer Hofstelle
Naturraum · Hessen und Rheinland-Pfalz
D40

Ökopunkte im Naturraum D40
Lahntal und Limburger Becken

Der Naturraum D40 verbindet das Tal der Lahn mit dem fruchtbaren Limburger Becken zwischen Taunus und Westerwald. greeNature entwickelt und betreut hier Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Ökopunkte nach der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) und, im rheinland-pfälzischen Unterlauf, nach der LKompVO.

D40
BfN-Haupteinheit
Hessen, Rheinland-Pfalz
Bundesländer
Lahntal, Limburger Becken
Prägende Landschaft
Ökopunkte nach KV Hessen
Kompensation (Hauptland)
Landschaft und Ökologie

Der Naturraum D40 im Überblick

Der Naturraum D40 Lahntal und Limburger Becken zieht sich als Talraum der Lahn durch das Rheinische Schiefergebirge, eingebettet zwischen dem Taunus im Süden und dem Westerwald im Norden. Über weite Strecken ist das Lahntal ein vergleichsweise enges Tal mit steilen Hängen, die 50 bis 200 Meter zu den angrenzenden Hochflächen ansteigen. In der Mitte weitet sich die Landschaft zum waldarmen Limburger Becken, einer rund 20 mal 14 Kilometer großen Landschaftskammer, die als tektonisches Einbruchsfeld angelegt ist. Der Schwerpunkt des Naturraums liegt in Hessen, der Unterlauf der Lahn reicht bis in den rheinland-pfälzischen Rhein-Lahn-Kreis und mündet bei Lahnstein in den Rhein.

Geologisch wird der Untergrund von den Gesteinen der Lahnmulde bestimmt. Charakteristisch sind Züge mitteldevonischen Massenkalks, der als Lahnmarmor abgebaut wurde und in überwiegend vulkanische Gesteine wie Diabas und Schalstein eingebettet ist. Große Teile des Limburger Beckens tragen mächtige Lössdecken mit schwarzerdeähnlichen, sehr fruchtbaren Böden. Zusammen mit dem trockenwarmen Beckenklima (etwa 600 bis 650 Millimeter Jahresniederschlag) machen sie das Becken zu einem alten Siedlungs- und Ackerbauraum mit intensivem Getreide- und Hackfruchtanbau.

Ökologisch ist der Naturraum durch einen Wechsel von Lebensräumen geprägt. Die steilen Talhänge tragen Buchenwälder sowie Schlucht- und Auenwaldreste, durchsetzt von Felsfluren aus Kalk- und Silikatgestein. Auf den warmtrockenen Hängen haben sich artenreiche Kalk-Trockenrasen und Felsbiotope erhalten, die Lebensraum hochspezialisierter Arten sind. Die Talaue der Lahn und ihre Nebentäler werden weitgehend als Grünland genutzt. Ehemalige Marmorsteinbrüche bieten mit Felswänden, Spalten und Halden Sekundärlebensräume. Ein großer Teil dieser Werte ist im FFH-Gebiet Lahntal und seine Hänge gesichert.

Für Eingriffe in Natur und Landschaft gilt die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG. In Hessen erfolgt die Bewertung von Eingriff und Kompensation über das Biotopwertverfahren der Kompensationsverordnung (KV), deren Wertpunkte als handelbare Ökopunkte auf Ökokonten geführt werden. Im rheinland-pfälzischen Anteil greift die Landeskompensationsverordnung (LKompVO). Artenschutzrechtliche Anforderungen nach § 44 BNatSchG, etwa vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) zur Wahrung des Erhaltungszustands lokaler Populationen, werden dabei gesondert geprüft.

Blühstreifen am Ackerrand vor einer Hofstelle

📍 Enthaltene Landkreise

Limburg-Weilburg (tlw.)Rhein-Lahn-Kreis (tlw.)

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Lahnmarmor: Züge mitteldevonischen Massenkalks in der Lahnmulde, dessen ehemalige Steinbrüche heute wertvolle Sekundärlebensräume für Fledermäuse, Reptilien und Felsvegetation bilden.
  • Limburger Becken als eines der beiden großen intramontanen Senkungsfelder im Rheinischen Schiefergebirge, mit mächtigen Lössdecken und schwarzerdeähnlichen Böden.
  • Trockenwarmes Beckenklima mit nur etwa 600 bis 650 Millimeter Jahresniederschlag, das artenreiche Kalk-Trockenrasen und Felsfluren an den Talhängen begünstigt.
  • FFH-Gebiet Lahntal und seine Hänge mit Buchen-, Schlucht- und Auenwäldern sowie einem Mosaik aus Fels-, Trockenrasen- und Feuchtlebensräumen.
  • Die Lahn als durchgängiges Fließgewässer mit begleitendem Auen- und Grünlandband, das den Naturraum von Hessen bis zur Mündung in Rheinland-Pfalz verbindet.
  • Alter Siedlungs- und Ackerbauraum: die fruchtbaren Lössböden des Beckens werden intensiv landwirtschaftlich genutzt, was Aufwertungspotenzial für Feldflur und Grünland schafft.

✅ greeNature in der Region

greeNature arbeitet bundesweit und kennt die Verwaltungs- und Rechtslage im Naturraum D40. Im hessischen Hauptteil richten sich Ausgleich und Ersatz nach der Kompensationsverordnung (KV) mit Ökopunkten und Ökokonten; zuständig sind die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise sowie das Regierungspräsidium Gießen. Im rheinland-pfälzischen Unterlauf gilt die LKompVO, hier ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord der maßgebliche Ansprechpartner. Wir stimmen Maßnahmen, Bewertung und Sicherung so ab, dass sie in beiden Landessystemen anerkennungsfähig sind.

Kompensation im D40

Typische Maßnahmen im Naturraum D40

🌊

Auenentwicklung an der Lahn

Renaturierung von Uferbereichen, Anlage von Gewässerrandstreifen und Wiederanbindung von Altgewässern, um die Lahnaue als durchgängigen Lebensraum aufzuwerten.

🌾

Extensivierung von Talgrünland

Umwandlung intensiv genutzter Talwiesen in extensiv gepflegtes, arten- und strukturreiches Feucht- und Frischgrünland mit angepasster Mahd.

☀️

Pflege von Kalk-Trockenrasen

Entbuschung und Wiederherstellung der warmtrockenen Trockenrasen und Felsfluren an den Lahnhängen zugunsten wärmeliebender Arten.

🍎

Streuobst am Beckenrand

Neuanlage und Sanierung von Streuobstwiesen an den Rändern des Limburger Beckens als Biotopverbund zwischen Offenland und Wald.

🌱

Strukturanreicherung der Feldflur

Blühflächen, Ackerrand- und Feldlerchenfenster in der ausgeräumten Ackerlandschaft des Limburger Beckens zur Aufwertung der Agrarlandschaft.

🦇

Fels- und Steinbruchhabitate sichern

Erhalt und Optimierung ehemaliger Lahnmarmor-Steinbrüche als Winter- und Sommerquartiere für Fledermäuse sowie als Reptilienlebensraum.

Artenvielfalt D40

Geschützte Arten im Lahntal und Limburger Becken

🦇

Fledermäuse

Ehemalige Lahnmarmor-Steinbrüche, Felsspalten und Höhlen im Massenkalk bieten bedeutende Quartiere. Alle Fledermausarten sind streng geschützt nach § 44 BNatSchG.

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🐦

Eisvogel

An naturnahen Abschnitten der Lahn mit Steilufern und sauberem Wasser findet der Eisvogel Brut- und Nahrungshabitate. Er ist eine europäisch geschützte Vogelart.

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🦉

Feldlerche

Die offene, lössgeprägte Ackerlandschaft des Limburger Beckens ist Lebensraum der Feldlerche, deren Bestände von struktur- und blütenreichen Feldern profitieren.

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🦎

Zauneidechse

Warmtrockene Hänge, Trockenrasen, Böschungen und Abbaustellen bieten der Zauneidechse geeignete Lebensräume. Sie ist nach § 44 BNatSchG streng geschützt.

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🐸

Amphibien

Tümpel und wassergefüllte Senken in Steinbrüchen und Auen dienen Amphibien wie Pionierarten der Abgrabungen als Laichgewässer.

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🐧

Kiebitz

Auf Acker- und Grünlandflächen der Lahnaue und des Beckens kann der Kiebitz brüten. Feldbrüter reagieren empfindlich auf Nutzungsintensität, was CEF-Maßnahmen begründet.

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So einfach geht es

Ihr Weg zu Ökopunkten im D40

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

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Häufige Fragen

Alles zum Naturraum D40

Der Naturraum Lahntal und Limburger Becken liegt überwiegend in Hessen. Der Unterlauf der Lahn reicht bis in den rheinland-pfälzischen Rhein-Lahn-Kreis und mündet bei Lahnstein in den Rhein. Maßgeblich ist damit das hessische Recht, für den westlichen Teil das rheinland-pfälzische.
Im hessischen Hauptteil gilt die Kompensationsverordnung (KV) mit einem Biotopwertverfahren, dessen Wertpunkte als handelbare Ökopunkte auf Ökokonten geführt werden. Im rheinland-pfälzischen Anteil greift die Landeskompensationsverordnung (LKompVO).
Naturschutzmaßnahmen werden nach dem Biotoptypenschlüssel der KV bewertet. Die Differenz der Ökopunkte zwischen Ausgangs- und Zielzustand kann einem Ökokonto gutgeschrieben und später als Ausgleich für Eingriffe verwendet oder übertragen werden.
Naheliegend sind die Renaturierung der Lahnaue, die Extensivierung von Talgrünland, die Pflege von Kalk-Trockenrasen an den Hängen, Streuobst am Beckenrand, die Strukturanreicherung der Feldflur sowie die Sicherung von Fledermaus- und Reptilienhabitaten in ehemaligen Steinbrüchen.
Neben der Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG ist der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu prüfen. Für betroffene Arten wie Feldbrüter oder Fledermäuse können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich sein, um den Erhaltungszustand der lokalen Populationen zu wahren.
Ja. greeNature ist bundesweit tätig und betreut Vorhaben sowohl im hessischen als auch im rheinland-pfälzischen Teil des Naturraums. Wir stimmen Bewertung, Maßnahmen und Sicherung auf das jeweils zuständige Landessystem und die zuständige Behörde ab.
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