Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel
Naturraum · Rheinland-Pfalz, Hessen und NRW
D39

Ökopunkte im Naturraum D39
Westerwald

Sofort verfügbare Ökopunkte und Full-Service-Kompensation im Naturraum D39 Westerwald. greeNature begleitet Ihr Vorhaben bundesweit, mit der Bewertung nach der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) in Rheinland-Pfalz sowie den Verfahren in Hessen und Nordrhein-Westfalen.

3.278
km² Gesamtfläche
RLP · HE · NRW
Bundesländer
Basalt-Mittelgebirge
Prägende Landschaft
D39
BfN-Haupteinheit
Landschaft und Ökologie

Der Naturraum D39 im Überblick

Der Naturraum D39, Westerwald, ist ein Basalt-Mittelgebirge im rechtsrheinischen Schiefergebirge. Er erstreckt sich über rund 3.278 km² und liegt schwerpunktmäßig in Rheinland-Pfalz, mit Anteilen in Hessen (Lahn-Dill-Gebiet, Raum Limburg-Weilburg) und im Nordwesten in Nordrhein-Westfalen. Begrenzt wird der Naturraum von den Tälern der Sieg, des Rheins, der Lahn und der Dill.

Geologisch ruht der Westerwald auf einem Grundgebirge aus devonischen Schiefern und Grauwacken, das im Tertiär durch Vulkanismus mit Basalt überprägt wurde. Der Hohe Westerwald trägt markante Basaltkuppen, höchste Erhebung ist die Fuchskaute mit 657 m. Das Kannenbäckerland um Höhr-Grenzhausen birgt eine der größten Tonlagerstätten Europas und ist Grundlage der traditionellen Keramikindustrie. Das raue, niederschlagsreiche Klima prägt eine von Grünland und Viehwirtschaft geprägte Kulturlandschaft.

Ökologisch wechseln sich ausgedehnte Wiesen und Weiden des Hohen Westerwaldes mit Buchen- und Eichen-Hainbuchenwäldern sowie Bachtälern mit Erlen-Auwald ab. Die Westerwälder Seenplatte mit dem Dreifelder Weiher ist ein bedeutendes Feucht- und Vogelschutzgebiet. Der Naturpark Rhein-Westerwald zählt zu den ältesten Naturparken Deutschlands (gegründet 1962). Der Naturraum bietet Lebensraum für Schwarzstorch, Wildkatze und zahlreiche Fledermausarten.

Für Eingriffe gilt die Eingriffsregelung nach §§ 13 bis 15 BNatSchG. Im Hauptland Rheinland-Pfalz erfolgt die Bewertung nach der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) mit standardisiertem Biotopwertverfahren und der Möglichkeit des Ökokontos. In den hessischen Anteilen greift die Kompensationsverordnung (KV Hessen), in den nordrhein-westfälischen Anteilen das LNatSchG NRW mit der Ökokonto-Verordnung. greeNature koordiniert Flächen, Maßnahmen und Behördenabstimmung länderübergreifend.

Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel

📍 Enthaltene Landkreise

WesterwaldkreisNeuwied (tlw.)Lahn-Dill-Kreis (tlw.)Altenkirchen (Westerwald) (tlw.)Marburg-Biedenkopf (tlw.)Limburg-Weilburg (tlw.)Koblenz (tlw.)Rhein-Lahn-Kreis (tlw.)Gießen (tlw.)Rhein-Sieg-Kreis (tlw.)

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Hoher Westerwald mit charakteristischen Basaltkuppen, höchste Erhebung Fuchskaute (657 m)
  • Westerwälder Seenplatte mit dem Dreifelder Weiher, bedeutendes Feucht- und Vogelschutzgebiet
  • Naturpark Rhein-Westerwald (1962), einer der ältesten Naturparke Deutschlands
  • Kannenbäckerland mit einer der größten Tonlagerstätten Europas, Basis der Keramikindustrie
  • Tertiärer Vulkanismus, Basalt als prägendes Gestein und regionaler Rohstoff
  • Ausgedehnte Grünland- und Wiesenlandschaften bei rauem, atlantisch geprägtem Klima
  • Buchenwälder, Eichen-Hainbuchenwälder und naturnahe Bachtäler mit Erlen-Auwald

✅ greeNature in der Region

greeNature arbeitet bundesweit und kennt die zuständigen Naturschutzbehörden sowie das Landesrecht in Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Für Vorhaben im Westerwald übernehmen wir die Flächensicherung, die Maßnahmenplanung nach LKompVO (in den hessischen und nordrhein-westfälischen Anteilen nach den jeweiligen Landesverfahren) und die vollständige Abstimmung mit den Unteren Naturschutzbehörden.

Kompensation im D39

Typische Maßnahmen im Naturraum D39

🌿

Grünland-Extensivierung

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiche Wiesen und Feuchtwiesen des Hohen Westerwaldes, wertvoll für Wiesenbrüter und die charakteristische Offenlandfauna.

🌳

Naturnaher Waldumbau

Entwicklung standortgerechter Buchen- und Eichen-Hainbuchenwälder mit Alt- und Totholzanteilen, klimaresilient und Lebensraum für Schwarzstorch und höhlenbewohnende Arten.

💧

Gewässerrenaturierung

Rückbau von Verbauungen an den Bachtälern des Westerwaldes, Ufergehölzpflanzung und Anlage naturnaher Sohlstrukturen für Eisvogel, Bachneunauge und Groppe.

🐸

Teiche und Feuchtbiotope

Neuanlage und Vernetzung von Kleingewässern und Tümpeln im Umfeld der Seenplatte, Laichhabitate für Kammmolch, Gelbbauchunke und weitere Amphibien.

🌾

Hecken und Biotopvernetzung

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Waldrändern als Trittsteine und Wanderkorridore, unter anderem für Haselmaus und Wildkatze zwischen den Waldkomplexen.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Maßgeschneiderte vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Quartierangebote für Fledermäuse in alten Basaltbrüchen und Waldbeständen.

Artenvielfalt D39

Geschützte Arten im Westerwald

🕊️

Schwarzstorch

Die ausgedehnten, störungsarmen Laubwälder mit begleitenden Bachtälern bieten dem Schwarzstorch Brut- und Nahrungshabitate. Maßnahmen zielen auf Horstschutz, naturnahe Waldränder und renaturierte Fließgewässer.

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🐈

Wildkatze

Der Westerwald gehört zum Verbreitungsgebiet der streng geschützten Wildkatze, etwa im Korridor an der Kalteiche. Waldvernetzung und strukturreiche Waldränder sichern den genetischen Austausch.

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🐭

Haselmaus

Struktur- und beerenreiche Waldränder, Hecken und Gebüsche sind Lebensraum der Haselmaus. Als Anhang-IV-Art nach § 44 BNatSchG löst sie regelmäßig CEF-Maßnahmen bei Eingriffen aus.

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🐦

Eisvogel

An den naturnahen Bächen und den Ufern der Westerwälder Weiher jagt der Eisvogel. Gewässerrenaturierung und die Anlage von Steilufern als Bruthabitat sind typische Kompensationsmaßnahmen.

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🦎

Kammmolch und Amphibien

Die Teichlandschaft der Seenplatte und zahlreiche Kleingewässer beherbergen Kammmolch und weitere Amphibien. Anlage und Vernetzung fischfreier Laichgewässer erhöhen den Kompensationswert.

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🦇

Fledermäuse

Alte Buchenwälder und aufgelassene Basaltbrüche dienen zahlreichen Fledermausarten als Quartier und Jagdgebiet. Quartiersicherung und Jagdhabitatpflege sind nach § 44 BNatSchG möglich.

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So einfach geht es

Ihr Weg zu Ökopunkten im D39

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zum Naturraum D39

Der Westerwald liegt schwerpunktmäßig in Rheinland-Pfalz (Westerwaldkreis, Altenkirchen, Neuwied). Anteile reichen nach Hessen (Lahn-Dill-Kreis, Limburg-Weilburg) und in den Nordwesten von Nordrhein-Westfalen (Rhein-Sieg-Kreis). Für die Kompensation ist jeweils das Landesrecht des betroffenen Landes maßgeblich.
Im rheinland-pfälzischen Hauptteil erfolgt die Bewertung von Eingriff und Ausgleich nach der Landeskompensationsverordnung (LKompVO) mit standardisiertem Biotopwertverfahren und der Möglichkeit eines Ökokontos. In den hessischen Anteilen gilt die Kompensationsverordnung (KV Hessen), in den nordrhein-westfälischen Anteilen das LNatSchG NRW mit der Ökokonto-Verordnung. Grundlage bleibt bundesweit die Eingriffsregelung nach §§ 13 bis 15 BNatSchG.
Die Preise für Ökopunkte im Westerwald hängen von Lage, Maßnahmentyp, Verfügbarkeit und Vertragsgestaltung ab. Die Bewertung richtet sich im rheinland-pfälzischen Hauptteil nach der LKompVO. greeNature erstellt Ihnen ein individuelles Angebot auf Basis Ihres konkreten Kompensationsbedarfs. Sprechen Sie uns für eine unverbindliche Auskunft an.
Verbreitet sind die Extensivierung von Grünland im Hohen Westerwald, der naturnahe Umbau von Buchen- und Eichenwäldern, die Renaturierung der Bachtäler, die Anlage von Teichen und Feuchtbiotopen im Umfeld der Seenplatte sowie Hecken und Biotopvernetzung für Haselmaus und Wildkatze. Hinzu kommen artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen.
Zu den planungsrelevanten Arten zählen unter anderem Schwarzstorch, Wildkatze, Haselmaus, Eisvogel, Kammmolch und mehrere Fledermausarten. Für Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie greifen die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG, die vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) oder Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustands (FCS) erforderlich machen können.
Bei dauerhaften Eingriffen müssen Ausgleichs- und Ersatzflächen dauerhaft gesichert und gepflegt werden. Die Sicherung erfolgt in der Regel dinglich oder vertraglich, die Pflege wird meist über lange Zeiträume vereinbart. greeNature übernimmt die langfristige Flächenbetreuung, die Pflegedokumentation und die Berichterstattung gegenüber den Behörden.
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