Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche
Naturraum Niedersachsen & NRW · NAGBNatSchG
D36

Ökopunkte im Naturraum D36
Unteres Weserbergland und Oberes Weser-Leinebergland

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten im Naturraum D36, Unteres Weserbergland und Oberes Weser-Leinebergland. greeNature solutions ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation im niedersächsisch-nordrhein-westfälischen Bergland, von der Eingriffsregelung nach NAGBNatSchG in Niedersachsen bis zur Landeskompensationsverordnung NRW.

527,8 m
Solling, höchste Erhebung
2
Bundesländer (Nds. & NRW)
~95 km
Wiehengebirge (Kammzug)
D36
BfN-Haupteinheit
Landschaft und Ökologie

Der Naturraum D36 im Überblick

Der Naturraum D36, Unteres Weserbergland und Oberes Weser-Leinebergland, erstreckt sich beiderseits der Weser über den Süden Niedersachsens und den Osten Nordrhein-Westfalens. Als Teil der deutschen Mittelgebirgsschwelle reicht er vom Wiehengebirge und Wesergebirge mit dem Weserdurchbruch der Porta Westfalica über das Lippische Bergland bis in das obere Wesertal um Hameln, Holzminden und Höxter. Bewaldete Höhenzüge, offene Bördenlandschaften und das breite Wesertal wechseln hier auf engem Raum.

Geologisch ist das Weserbergland ein klassisches Schichtstufenland aus Gesteinen des Mesozoikums. Über tonig-sandigem Buntsandstein, der die großen Waldgebiete des Sollings trägt, folgen Muschelkalk und Keuper. Die härteren Kalk- und Sandsteinbänke bilden die langgestreckten Bergrücken von Ith, Süntel, Wiehen- und Wesergebirge, während die weicheren Ton- und Mergelschichten die dazwischen liegenden Mulden und Täler prägen. An der Porta Westfalica hat sich die Weser quer durch den Gebirgszug gesägt.

Auf den Kalkstandorten von Muschelkalk und Kalkstein stocken artenreiche Kalkbuchenwälder, an sonnenexponierten Hängen kleinflächig Kalkmagerrasen und Halbtrockenrasen mit einer reichen Orchideen- und Insektenfauna. Streuobstwiesen, Hecken und magere Mähwiesen kennzeichnen die bäuerliche Kulturlandschaft, etwa in der Warburger Börde. Im Wesertal begleiten Auwaldreste, Feuchtgrünland und Altarme den Fluss.

Große Teile des Naturraums sind über die Naturparke Weserbergland Schaumburg-Hameln und Solling-Vogler sowie über zahlreiche FFH- und Vogelschutzgebiete gesichert. Für Kompensationsvorhaben bietet das Weserbergland hohes Potenzial in naturnahen Buchenwäldern, Kalkmagerrasen, Streuobstbeständen und in der Renaturierung von Weser und Nebenbächen. Als Hauptland gilt Niedersachsen mit der Eingriffsregelung nach NAGBNatSchG, im nordrhein-westfälischen Anteil greift die Landeskompensationsverordnung NRW.

Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche

📍 Enthaltene Landkreise

HolzmindenNortheimOsnabrückHerfordHöxterHameln-PyrmontLippeGöttingen (tlw.)Bielefeld (tlw.)Hildesheim (tlw.)Paderborn (tlw.)Schaumburg (tlw.)Eichsfeld (tlw.)Osnabrück (tlw.)Minden-Lübbecke (tlw.)Kassel (tlw.)Goslar (tlw.)Salzgitter (tlw.)Steinfurt (tlw.)Wolfenbüttel (tlw.)Gütersloh (tlw.)

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Porta Westfalica, der Weserdurchbruch zwischen Wiehengebirge und Wesergebirge, bildet das nördliche Tor des Naturraums
  • Naturpark Weserbergland Schaumburg-Hameln und Naturpark Solling-Vogler sichern große, zusammenhängende Waldlandschaften
  • Artenreiche Kalkbuchenwälder und Kalkmagerrasen auf Muschelkalk in Ith, Süntel, Wesergebirge und Egge
  • Der Solling ist mit der Großen Blöße (527,8 m) die höchste Erhebung und eine der größten Buntsandstein-Waldlandschaften Norddeutschlands
  • Der Kammzug des Wiehengebirges zieht sich über rund 95 km von Bramsche bis zur Porta Westfalica
  • Das Wesertal wirkt als überregionaler Biotopverbund und als Leitlinie für den Vogelzug

✅ greeNature in der Region

greeNature ist bundesweit tätig und kennt die naturschutzfachlichen Anforderungen sowie das jeweils geltende Landesrecht im Weserbergland. Im niedersächsischen Anteil arbeiten wir nach der Eingriffsregelung des NAGBNatSchG und dem Biotopwertverfahren, im nordrhein-westfälischen Anteil nach der Landeskompensationsverordnung NRW. Von der Flächenakquise über die Maßnahmenplanung bis zur langfristigen Pflege und Dokumentation begleiten wir Ihr Kompensationsvorhaben im Naturraum D36 und stimmen es mit den zuständigen unteren Naturschutzbehörden ab.

Kompensation im D36

Typische Maßnahmen im Naturraum D36

🌳

Kalkbuchenwald & Waldumbau

Entwicklung und naturnahe Bewirtschaftung von Kalk- und Hainsimsen-Buchenwäldern, Anreicherung mit Alt- und Totholz sowie Habitatbäumen als Lebensraum für Schwarzstorch, Fledermäuse und Haselmaus.

🌿

Kalkmagerrasen & Halbtrockenrasen

Wiederherstellung und Pflege orchideenreicher Kalkmagerrasen auf Muschelkalk durch Entbuschung, Schaf- und Ziegenbeweidung sowie extensive Mahd.

🍎

Streuobst & Hecken

Anlage und Pflege von Streuobstwiesen, Hecken und Feldgehölzen in der Bergland-Kulturlandschaft als Biotopverbund und Nahrungshabitat für Steinkauz, Neuntöter und Fledermäuse.

💧

Fließgewässer & Weser-Auen

Renaturierung von Weser und Nebenbächen, Rückbau von Uferverbau, Anlage von Ufergehölzen und Wiederherstellung der Durchgängigkeit für Fische, Eisvogel und Amphibien.

🌾

Feucht- und Magergrünland

Extensivierung von Grünland im Wesertal und in den Bergmulden, Wiedervernässung von Feuchtwiesen und angepasste Mahd zugunsten von Wiesenbrütern und Insektenvielfalt.

🦇

Waldarten- und Höhlenschutz

Sicherung von Quartierbäumen, Felsen und alten Stollen als Winterquartiere für Fledermäuse sowie gezielte CEF-Maßnahmen für Arten der strukturreichen Wälder.

Artenvielfalt D36

Geschützte Arten im Unteres Weserbergland und Oberes Weser-Leinebergland

🕊️

Schwarzstorch

Der Schwarzstorch brütet in den ausgedehnten, ruhigen Buchen- und Mischwäldern des Sollings und des Weserberglands und nutzt naturnahe Bäche und Feuchtwiesen zur Nahrungssuche. Wirksame Maßnahmen sind Horstschutz, Waldrandgestaltung und die Renaturierung von Fließgewässern.

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🐱

Wildkatze

Die Europäische Wildkatze (FFH-Anhang IV) besiedelt die großen, strukturreichen Laubwälder von Solling, Vogler und Wesergebirge. Unzerschnittene Waldkomplexe, Totholz und Waldkorridore sichern ihren Lebensraum und sind für Biotopverbund- und CEF-Maßnahmen relevant.

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🦇

Fledermäuse

Alte Kalkbuchenwälder, Höhlenbäume und ehemalige Bergwerksstollen im Weserbergland beherbergen Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr und Mopsfledermaus. Quartierbäume, Winterquartiere und Jagdhabitate lassen sich gezielt für den Artenschutz entwickeln.

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🐭

Haselmaus

Die Haselmaus (FFH-Anhang IV) lebt in den unterholzreichen Laubwäldern, Waldrändern und Hecken des Berglands. Der Erhalt strukturreicher Gehölzsäume und die Vernetzung von Waldrand und Hecke gehören zu den typischen Maßnahmen für die Art.

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🐦

Eisvogel

An Weser, Emmer, Hamel und weiteren naturnahen Bächen jagt der Eisvogel und benötigt saubere, fischreiche Gewässer mit Steilufern für die Brut. Die Renaturierung von Ufern und die Anlage von Abbruchkanten fördern die Art unmittelbar.

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🐸

Amphibien

In besonnten Tümpeln, Steinbrüchen und quelligen Waldbächen leben Gelbbauchunke, Kammmolch und Feuersalamander. Anlage und Renaturierung von Kleingewässern sowie der Schutz von Laichhabitaten zählen zu den wirksamen Ausgleichsmaßnahmen.

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So einfach geht es

Ihr Weg zu Ökopunkten im D36

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Weitere Naturräume

Ökopunkte in benachbarten Naturräumen

Häufige Fragen

Alles zum Naturraum D36

Das Weserbergland verteilt sich auf Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Auf niedersächsischer Seite zählen vor allem die Landkreise Hameln-Pyrmont, Holzminden und Schaumburg sowie Teile des Landkreises Northeim dazu. Auf nordrhein-westfälischer Seite gehören der Kreis Lippe (Lippisches Bergland), der Kreis Höxter (Oberweser) und der Kreis Minden-Lübbecke (Wiehen- und Wesergebirge mit der Porta Westfalica) zum Naturraum.
Die Preise für Ökopunkte im Weserbergland hängen von Lage, Maßnahmentyp, Verfügbarkeit und den Vertragsbedingungen ab. Die Bewertung erfolgt über das jeweilige Landesverfahren, in Niedersachsen über das Biotopwertverfahren nach NAGBNatSchG, in Nordrhein-Westfalen über die Landeskompensationsverordnung NRW. greeNature erstellt Ihnen auf Basis Ihres konkreten Kompensationsbedarfs ein individuelles Angebot. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Auskunft.
Weil sich der Naturraum über zwei Bundesländer erstreckt, richtet sich die Kompensation nach dem jeweiligen Landesrecht. Im niedersächsischen Hauptteil gilt die Eingriffsregelung nach dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) mit einem Biotopwertverfahren, und die Maßnahmen werden im Kompensationsverzeichnis geführt. Im nordrhein-westfälischen Anteil gilt die Landeskompensationsverordnung NRW. greeNature ordnet Ihr Vorhaben dem zutreffenden System zu.
Charakteristisch sind die naturnahe Entwicklung von Kalkbuchenwäldern, die Pflege orchideenreicher Kalkmagerrasen, Streuobst- und Heckenpflanzungen, die Renaturierung von Weser und Nebenbächen sowie die Extensivierung von Grünland im Wesertal. Hinzu kommen Artenschutzmaßnahmen für Schwarzstorch, Wildkatze, Fledermäuse und Haselmaus.
Das Weserbergland ist ein Schichtstufenland aus Buntsandstein, Muschelkalk und Keuper mit langgestreckten Bergrücken wie Ith, Süntel, Wiehen- und Wesergebirge. Der Wechsel aus Kalkbuchenwäldern, Kalkmagerrasen, ausgedehnten Sollingwäldern und dem naturnahen Wesertal schafft eine hohe Lebensraumvielfalt und damit ein breites Spektrum hochwertiger Kompensationsflächen.
Ja. Das Weserbergland umfasst zahlreiche FFH- und Vogelschutzgebiete, etwa im Solling, an der Weser und in den Kalkbuchenwäldern der Höhenzüge. Eingriffe können eine artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG und, im Rahmen einer Ausnahme, CEF- oder FCS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG auslösen. greeNature berät Sie zu den FFH- und artenschutzrechtlichen Anforderungen und setzt die erforderlichen Maßnahmen um.
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