Blühstreifen am Ackerrand vor einer Hofstelle
Naturraum · Nordrhein-Westfalen
D35

Ökopunkte im Naturraum D35
Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland

Ökopunkte im Naturraum D35 entstehen dort, wo Rheinauen, Feuchtgrünland und Kies- oder Sandabgrabungen ökologisch aufgewertet werden. greeNature entwickelt und betreut naturraumtreue Kompensationsflächen nach dem Landesnaturschutzgesetz und der Ökokonto-VO NRW, von der ersten Konzeption bis zur dauerhaften Pflege.

D35
BfN-Haupteinheit
Nordrhein-Westfalen
Bundesland
meist unter 100 m ü. NN
Höhenlage (Flussterrassen)
700 bis 800 mm/Jahr
Jahresniederschlag
Landschaft und Ökologie

Der Naturraum D35 im Überblick

Der Naturraum D35, Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland, erstreckt sich beiderseits des Rheins nördlich von Düsseldorf bis zur niederländischen Grenze und reicht in der BfN-Systematik nach Süden in die Kölner Bucht hinein. Er liegt vollständig in Nordrhein-Westfalen und bildet eine weite, tiefliegende Flussterrassenlandschaft von Rhein, Maas und ihren Nebenflüssen mit Höhen überwiegend unter 100 Metern über dem Meer. Das atlantisch geprägte Klima mit milden, meist schneearmen Wintern und Niederschlägen zwischen 700 und 800 mm im Jahr begünstigt eine landwirtschaftlich intensiv genutzte, zugleich gewässerreiche Kulturlandschaft.

Geologisch gehört das Gebiet zum nördlichen Teil der Niederrheinischen Bucht, einem Senkungsraum, in dem sich über Jahrmillionen mächtige Locker sedimente ablagerten. Kennzeichnend sind ebene Niederterrassen, eingeschnittene Sohlentäler und Flussauen, alte Stromrinnen (regional als Kendel bezeichnet) sowie der Stauchmoränenwall der Niederrheinischen Höhen. In der Kölner Bucht prägen fruchtbare Lössbörden wie die Zülpicher und Jülicher Börde das Bild und tragen eine der ertragreichsten Ackerlandschaften Deutschlands.

Ökologisch herausragend ist der Untere Niederrhein mit seinen Rheinauen, Altarmen und Abgrabungsgewässern. Das EU-Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein und das zugehörige Feuchtgebiet internationaler Bedeutung nach der Ramsar-Konvention zählen zu den wichtigsten Rast- und Überwinterungsräumen für arktische Wildgänse in Mitteleuropa, ergänzt durch bedeutende Bestände an Wiesenvögeln. Kopfweidenreihen, Kleingewässer und Auwaldreste bilden ein Netz wertvoller Lebensräume in der ansonsten strukturarmen Feldflur.

Für die Kompensation gilt in Nordrhein-Westfalen die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW). Vorgezogene Maßnahmen lassen sich nach § 32 LNatSchG NRW und der Ökokonto-VO als Ökokonto führen, die ökologische Aufwertung wird über ein numerisches Bewertungsverfahren in Wertpunkten (Ökopunkten) bemessen. Weil Ausgleich und Ersatz einen räumlichen und funktionalen Bezug zum Eingriff wahren sollen, kommt der naturraumtreuen Flächenauswahl im Raum D35 besondere Bedeutung zu.

Blühstreifen am Ackerrand vor einer Hofstelle

📍 Enthaltene Landkreise

Rhein-Erft-KreisRhein-Kreis NeussKölnDuisburgMönchengladbachKrefeldHeinsbergViersenKleveKreis WeselOberhausenDüsseldorfDüren (tlw.)Leverkusen (tlw.)Bonn (tlw.)StädteRegion Aachen (tlw.)Mülheim an der Ruhr (tlw.)Bottrop (tlw.)Rhein-Sieg-Kreis (tlw.)Mettmann (tlw.)Borken (tlw.)Euskirchen (tlw.)Rheinisch-Bergischer Kreis (tlw.)Solingen (tlw.)

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • EU-Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein, international bedeutendes Rast- und Überwinterungsgebiet für arktische Wildgänse wie Bläss- und Saatgans.
  • Feuchtgebiet internationaler Bedeutung nach der Ramsar-Konvention entlang des Rheins von Duisburg bis zur niederländischen Grenze.
  • Flussterrassenlandschaft mit Flussauen, Altarmen und alten Stromrinnen (Kendel) sowie dem Stauchmoränenwall der Niederrheinischen Höhen.
  • Fruchtbare Lössbörden der Kölner Bucht (Zülpicher und Jülicher Börde) als intensiv genutzte Ackerlandschaft, Lebensraum von Feldvögeln.
  • Zahlreiche Kies- und Sandabgrabungen, die als Sekundärlebensräume mit Steilwänden, Flachwasserzonen und Rohbodenstandorten hohes Aufwertungspotenzial bieten.
  • Traditionelle Kopfbaumlandschaft mit Kopfweiden als Lebensraum des Steinkauzes, der am Niederrhein einen landesweiten Verbreitungsschwerpunkt hat.
  • Atlantisch geprägtes Tieflandklima mit milden, meist schneearmen Wintern.

✅ greeNature in der Region

greeNature arbeitet bundesweit und ist mit den Behörden und dem Naturschutzrecht Nordrhein-Westfalens vertraut. Wir sichern geeignete Flächen im Naturraum D35, planen die Aufwertung und stimmen sie mit den unteren Naturschutzbehörden, den Bezirksregierungen und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima ab. Weil vorgezogene Maßnahmen nach § 32 LNatSchG NRW und der Ökokonto-VO als Ökokonto anerkannt werden können, entwickeln wir Kompensation so, dass die Aufwertung über das numerische Bewertungsverfahren nachvollziehbar in Ökopunkten belegt ist. Besteht artenschutzrechtlicher Bedarf nach § 44 BNatSchG, konzipieren wir auch vorgezogene CEF-Maßnahmen, die die ökologische Funktion für die betroffenen Arten durchgängig sichern. Umsetzung, dauerhafte Pflege und Dokumentation übernehmen wir aus einer Hand.

Kompensation im D35

Typische Maßnahmen im Naturraum D35

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Feuchtgrünland und Wiesenvogelschutz

Extensivierung von Grünland in den Rheinauen, Anlage von Blänken und flachen Nassstellen sowie angepasste, späte Mahd. Solche Flächen sichern Brut- und Nahrungsräume für Kiebitz und Uferschnepfe und lassen sich als produktionsintegrierte Kompensation umsetzen.

🌊

Auen und Altarme anbinden

Wiederanbindung von Altarmen, Entwicklung von Weichholz- und Hartholzauen sowie Rückbau von Uferverbau am Rhein und an Nebengewässern. Naturnahe Auen verbessern den Wasserrückhalt und vernetzen Lebensräume entlang des Stroms.

🏞️

Kies- und Sandabgrabungen renaturieren

Naturschutzfachliche Gestaltung ausgekiester Flächen mit Steilwänden, Flachwasserzonen und Rohbodenstandorten. Als Sekundärlebensräume fördern sie Uferschwalbe, Eisvogel und wärmeliebende Arten und erreichen hohe Aufwertungswerte.

🌳

Kopfbäume, Kendel und Feldgehölze

Pflege und Neuanlage von Kopfweidenreihen, Hecken und Feldgehölzen entlang der Kendel und Wege. Diese Strukturen prägen die niederrheinische Kulturlandschaft und sichern Lebensräume für Steinkauz, Höhlenbrüter und Insekten.

💧

Kleingewässer für Amphibien

Neuanlage besonnter, fischfreier Tümpel und Blänken in Auen und Feldfluren. Als CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG sichern sie Fortpflanzungsstätten für Kammmolch und Kreuzkröte und stärken den Biotopverbund.

🌾

Ackerextensivierung in der Börde

Anlage von Blühflächen, extensiven Ackerrandstreifen und Feldlerchenfenstern in den ausgeräumten Lössbörden der Kölner Bucht. Diese Strukturen fördern Feldlerche, Rebhuhn und Feldhamster und werten die intensiv genutzte Agrarlandschaft auf.

Artenvielfalt D35

Geschützte Arten im Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland

🪺

Kiebitz

Der Kiebitz brütet in den offenen Wiesen und Ackerlandschaften des Unteren Niederrheins, hat aber seit den 1980er Jahren stark abgenommen. Er profitiert von extensiv genutztem Feuchtgrünland, Blänken und später Mahd, wie sie über CEF- und produktionsintegrierte Maßnahmen umgesetzt werden.

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🦉

Steinkauz

Der Niederrhein ist ein landesweiter Verbreitungsschwerpunkt des Steinkauzes. Die kleine Eule benötigt kurzrasiges Grünland, alte Kopfbäume und Obstweiden mit Höhlen. Erhalt und Neuanlage von Kopfweiden sowie extensive Weidenutzung sichern seinen Lebensraum.

🐦

Eisvogel

Der Eisvogel besiedelt Altarme, Kendel und Abgrabungsgewässer. Er benötigt naturnahe Ufer mit Steilwänden für die Brut sowie klare, fischreiche Gewässer. Gewässerrenaturierung und die Gestaltung von Steilwänden schaffen geeignete Lebensräume.

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🦎

Zauneidechse

Die Zauneidechse besiedelt Bahndämme, Böschungen, Deiche und die trockenen Ränder von Abgrabungen. Als streng geschützte Art nach § 44 BNatSchG erfordert sie bei Eingriffen häufig vorgezogene CEF-Maßnahmen wie Lesesteinhaufen und besonnte Säume.

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🐸

Kammmolch

Der Kammmolch laicht in fischfreien Kleingewässern der Auen und Feldfluren. Die Art der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie profitiert von der Neuanlage und Vernetzung besonnter Laichgewässer, die sich gut als Kompensationsmaßnahme eignen.

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🦇

Fledermäuse

Auwälder, Kopfbäume, Altarme und Gebäude bieten Fledermäusen wie Wasserfledermaus und Großem Abendsegler Quartiere und Jagdräume. Der Erhalt von Höhlenbäumen und die Sicherung von Gewässern als Jagdhabitat sind wirksame Maßnahmen.

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So einfach geht es

Ihr Weg zu Ökopunkten im D35

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Weitere Naturräume

Ökopunkte in benachbarten Naturräumen

Häufige Fragen

Alles zum Naturraum D35

Der Naturraum D35 Niederrheinisches Tiefland liegt vollständig in Nordrhein-Westfalen und reicht beiderseits des Rheins von der niederländischen Grenze nach Süden bis in die Kölner Bucht. Er umfasst unter anderem die Kreise Kleve, Wesel, Viersen und den Rhein-Kreis Neuss, Teile von Heinsberg, Borken, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis und Düren sowie kreisfreie Städte wie Duisburg, Krefeld, Mönchengladbach und Köln.
In Nordrhein-Westfalen greift die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW). Vorgezogene Maßnahmen können nach § 32 LNatSchG NRW und der Ökokonto-VO als Ökokonto geführt werden. Die ökologische Aufwertung wird über ein numerisches Bewertungsverfahren in Wertpunkten, den Ökopunkten, bemessen.
Ökopunkte bilden die ökologische Aufwertung einer Fläche ab. Wird eine Fläche im Naturraum D35 gezielt aufgewertet, etwa intensives Grünland in artenreiches Feuchtgrünland oder eine Abgrabung in einen naturnahen Sekundärlebensraum umgewandelt, ergibt die Differenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand ein anrechenbares Guthaben. Die Bewertung erfolgt nach dem numerischen Verfahren des Landes.
Zum Charakter des Naturraums passen der Schutz von Wiesenvögeln über extensives Feuchtgrünland und Blänken, die Anbindung von Altarmen und die Entwicklung von Auwäldern, die Renaturierung von Kies- und Sandabgrabungen, die Pflege von Kopfbäumen und Feldgehölzen entlang der Kendel sowie die Anlage von Kleingewässern für Amphibien und die Extensivierung von Ackerflächen in den Bördenlagen.
CEF-Maßnahmen sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, die die ökologische Funktion für eine streng geschützte Art sichern, bevor ein Eingriff wirksam wird, damit kein Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG eintritt. Am Niederrhein betrifft das häufig Zauneidechse, Kammmolch oder bodenbrütende Vogelarten, für die rechtzeitig neue Lebensräume geschaffen werden.
greeNature sichert geeignete Flächen im Naturraum D35, plant die Aufwertung nach dem Landesrecht Nordrhein-Westfalens, setzt die Maßnahmen um und übernimmt die dauerhafte Pflege sowie das Monitoring. Die Ergebnisse werden für die Anerkennung durch die Naturschutzbehörden dokumentiert. So erhalten Vorhabenträger und Kommunen naturraumtreue Kompensation aus einer Hand.
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