
Ökopunkte im Naturraum D35
Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland
Ökopunkte im Naturraum D35 entstehen dort, wo Rheinauen, Feuchtgrünland und Kies- oder Sandabgrabungen ökologisch aufgewertet werden. greeNature entwickelt und betreut naturraumtreue Kompensationsflächen nach dem Landesnaturschutzgesetz und der Ökokonto-VO NRW, von der ersten Konzeption bis zur dauerhaften Pflege.
Der Naturraum D35 im Überblick
Der Naturraum D35, Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland, erstreckt sich beiderseits des Rheins nördlich von Düsseldorf bis zur niederländischen Grenze und reicht in der BfN-Systematik nach Süden in die Kölner Bucht hinein. Er liegt vollständig in Nordrhein-Westfalen und bildet eine weite, tiefliegende Flussterrassenlandschaft von Rhein, Maas und ihren Nebenflüssen mit Höhen überwiegend unter 100 Metern über dem Meer. Das atlantisch geprägte Klima mit milden, meist schneearmen Wintern und Niederschlägen zwischen 700 und 800 mm im Jahr begünstigt eine landwirtschaftlich intensiv genutzte, zugleich gewässerreiche Kulturlandschaft.
Geologisch gehört das Gebiet zum nördlichen Teil der Niederrheinischen Bucht, einem Senkungsraum, in dem sich über Jahrmillionen mächtige Locker sedimente ablagerten. Kennzeichnend sind ebene Niederterrassen, eingeschnittene Sohlentäler und Flussauen, alte Stromrinnen (regional als Kendel bezeichnet) sowie der Stauchmoränenwall der Niederrheinischen Höhen. In der Kölner Bucht prägen fruchtbare Lössbörden wie die Zülpicher und Jülicher Börde das Bild und tragen eine der ertragreichsten Ackerlandschaften Deutschlands.
Ökologisch herausragend ist der Untere Niederrhein mit seinen Rheinauen, Altarmen und Abgrabungsgewässern. Das EU-Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein und das zugehörige Feuchtgebiet internationaler Bedeutung nach der Ramsar-Konvention zählen zu den wichtigsten Rast- und Überwinterungsräumen für arktische Wildgänse in Mitteleuropa, ergänzt durch bedeutende Bestände an Wiesenvögeln. Kopfweidenreihen, Kleingewässer und Auwaldreste bilden ein Netz wertvoller Lebensräume in der ansonsten strukturarmen Feldflur.
Für die Kompensation gilt in Nordrhein-Westfalen die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW). Vorgezogene Maßnahmen lassen sich nach § 32 LNatSchG NRW und der Ökokonto-VO als Ökokonto führen, die ökologische Aufwertung wird über ein numerisches Bewertungsverfahren in Wertpunkten (Ökopunkten) bemessen. Weil Ausgleich und Ersatz einen räumlichen und funktionalen Bezug zum Eingriff wahren sollen, kommt der naturraumtreuen Flächenauswahl im Raum D35 besondere Bedeutung zu.

📍 Enthaltene Landkreise
🌿 Ökologische Besonderheiten
- EU-Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein, international bedeutendes Rast- und Überwinterungsgebiet für arktische Wildgänse wie Bläss- und Saatgans.
- Feuchtgebiet internationaler Bedeutung nach der Ramsar-Konvention entlang des Rheins von Duisburg bis zur niederländischen Grenze.
- Flussterrassenlandschaft mit Flussauen, Altarmen und alten Stromrinnen (Kendel) sowie dem Stauchmoränenwall der Niederrheinischen Höhen.
- Fruchtbare Lössbörden der Kölner Bucht (Zülpicher und Jülicher Börde) als intensiv genutzte Ackerlandschaft, Lebensraum von Feldvögeln.
- Zahlreiche Kies- und Sandabgrabungen, die als Sekundärlebensräume mit Steilwänden, Flachwasserzonen und Rohbodenstandorten hohes Aufwertungspotenzial bieten.
- Traditionelle Kopfbaumlandschaft mit Kopfweiden als Lebensraum des Steinkauzes, der am Niederrhein einen landesweiten Verbreitungsschwerpunkt hat.
- Atlantisch geprägtes Tieflandklima mit milden, meist schneearmen Wintern.
✅ greeNature in der Region
greeNature arbeitet bundesweit und ist mit den Behörden und dem Naturschutzrecht Nordrhein-Westfalens vertraut. Wir sichern geeignete Flächen im Naturraum D35, planen die Aufwertung und stimmen sie mit den unteren Naturschutzbehörden, den Bezirksregierungen und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima ab. Weil vorgezogene Maßnahmen nach § 32 LNatSchG NRW und der Ökokonto-VO als Ökokonto anerkannt werden können, entwickeln wir Kompensation so, dass die Aufwertung über das numerische Bewertungsverfahren nachvollziehbar in Ökopunkten belegt ist. Besteht artenschutzrechtlicher Bedarf nach § 44 BNatSchG, konzipieren wir auch vorgezogene CEF-Maßnahmen, die die ökologische Funktion für die betroffenen Arten durchgängig sichern. Umsetzung, dauerhafte Pflege und Dokumentation übernehmen wir aus einer Hand.
Typische Maßnahmen im Naturraum D35
Feuchtgrünland und Wiesenvogelschutz
Extensivierung von Grünland in den Rheinauen, Anlage von Blänken und flachen Nassstellen sowie angepasste, späte Mahd. Solche Flächen sichern Brut- und Nahrungsräume für Kiebitz und Uferschnepfe und lassen sich als produktionsintegrierte Kompensation umsetzen.
Auen und Altarme anbinden
Wiederanbindung von Altarmen, Entwicklung von Weichholz- und Hartholzauen sowie Rückbau von Uferverbau am Rhein und an Nebengewässern. Naturnahe Auen verbessern den Wasserrückhalt und vernetzen Lebensräume entlang des Stroms.
Kies- und Sandabgrabungen renaturieren
Naturschutzfachliche Gestaltung ausgekiester Flächen mit Steilwänden, Flachwasserzonen und Rohbodenstandorten. Als Sekundärlebensräume fördern sie Uferschwalbe, Eisvogel und wärmeliebende Arten und erreichen hohe Aufwertungswerte.
Kopfbäume, Kendel und Feldgehölze
Pflege und Neuanlage von Kopfweidenreihen, Hecken und Feldgehölzen entlang der Kendel und Wege. Diese Strukturen prägen die niederrheinische Kulturlandschaft und sichern Lebensräume für Steinkauz, Höhlenbrüter und Insekten.
Kleingewässer für Amphibien
Neuanlage besonnter, fischfreier Tümpel und Blänken in Auen und Feldfluren. Als CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG sichern sie Fortpflanzungsstätten für Kammmolch und Kreuzkröte und stärken den Biotopverbund.
Ackerextensivierung in der Börde
Anlage von Blühflächen, extensiven Ackerrandstreifen und Feldlerchenfenstern in den ausgeräumten Lössbörden der Kölner Bucht. Diese Strukturen fördern Feldlerche, Rebhuhn und Feldhamster und werten die intensiv genutzte Agrarlandschaft auf.
Geschützte Arten im Kölner Bucht und Niederrheinisches Tiefland
Kiebitz
Der Kiebitz brütet in den offenen Wiesen und Ackerlandschaften des Unteren Niederrheins, hat aber seit den 1980er Jahren stark abgenommen. Er profitiert von extensiv genutztem Feuchtgrünland, Blänken und später Mahd, wie sie über CEF- und produktionsintegrierte Maßnahmen umgesetzt werden.
Mehr zur Art ›Steinkauz
Der Niederrhein ist ein landesweiter Verbreitungsschwerpunkt des Steinkauzes. Die kleine Eule benötigt kurzrasiges Grünland, alte Kopfbäume und Obstweiden mit Höhlen. Erhalt und Neuanlage von Kopfweiden sowie extensive Weidenutzung sichern seinen Lebensraum.
Eisvogel
Der Eisvogel besiedelt Altarme, Kendel und Abgrabungsgewässer. Er benötigt naturnahe Ufer mit Steilwänden für die Brut sowie klare, fischreiche Gewässer. Gewässerrenaturierung und die Gestaltung von Steilwänden schaffen geeignete Lebensräume.
Mehr zur Art ›Zauneidechse
Die Zauneidechse besiedelt Bahndämme, Böschungen, Deiche und die trockenen Ränder von Abgrabungen. Als streng geschützte Art nach § 44 BNatSchG erfordert sie bei Eingriffen häufig vorgezogene CEF-Maßnahmen wie Lesesteinhaufen und besonnte Säume.
Mehr zur Art ›Kammmolch
Der Kammmolch laicht in fischfreien Kleingewässern der Auen und Feldfluren. Die Art der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie profitiert von der Neuanlage und Vernetzung besonnter Laichgewässer, die sich gut als Kompensationsmaßnahme eignen.
Mehr zur Art ›Fledermäuse
Auwälder, Kopfbäume, Altarme und Gebäude bieten Fledermäusen wie Wasserfledermaus und Großem Abendsegler Quartiere und Jagdräume. Der Erhalt von Höhlenbäumen und die Sicherung von Gewässern als Jagdhabitat sind wirksame Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Ihr Weg zu Ökopunkten im D35
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
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