Mohn und Kornblumen auf einer Ackerblühfläche unter Wolkenhimmel
Naturraum · Niedersachsen
D32

Ökopunkte im Naturraum D32
Niedersächsische Börden

Ökopunkte und Kompensation im Naturraum D32 Niedersächsische Börden, dem fruchtbaren Lössgürtel im südöstlichen Niedersachsen. greeNature entwickelt und betreut naturraumtreue Ausgleichsflächen nach NAGBNatSchG und dem niedersächsischen Biotopwertverfahren, bundesweit und mit Kenntnis der regionalen Behörden.

D32
BfN-Haupteinheit
Niedersachsen
Bundesland
Löss & Schwarzerde
Prägende Böden
Ackerbau-Kulturlandschaft
Landschaftstyp
Landschaft und Ökologie

Der Naturraum D32 im Überblick

Der Naturraum D32, die Niedersächsischen Börden, zieht sich als fruchtbarer Lössgürtel durch das südöstliche Niedersachsen. Zwischen dem Weser-Aller-Flachland im Norden und dem Niedersächsischen Bergland im Süden liegt eine schwach gewellte, weithin offene Ackerlandschaft. Zu ihr gehören bekannte Teilräume wie die Hildesheimer Börde, die Calenberger Börde und die Braunschweiger Börde, die sich um das Städtefünfeck Hannover, Braunschweig, Salzgitter, Peine und Hildesheim gruppieren.

Prägend ist eine bis zu zwei Meter mächtige Decke aus eiszeitlichem Löss, aus der sich einige der fruchtbarsten Böden Deutschlands entwickelt haben, darunter tiefgründige Schwarzerden (Tschernoseme) und Parabraunerden. Der Untergrund aus Gesteinen der Trias, des Juras und der Kreide wird von Salzstöcken durchzogen, die einzelne Höhenrücken und Hügel aufwölben. Das ausgeglichene Klima mit milden Wintern und mäßigen Niederschlägen begünstigt seit Jahrhunderten den Ackerbau.

Über weite Strecken bestimmen Zuckerrüben, Winterweizen und Kartoffeln das Landschaftsbild. Der Waldanteil ist gering, naturnahe Strukturen sind selten, und ausgewiesene Naturschutzgebiete nehmen nur einen kleinen Teil der Fläche ein. Dadurch tragen die verbliebenen Lebensräume, etwa der Eichen-Hainbuchenwald Bockmerholz/Gaim oder die Feuchtgebiete um den Salzgittersee und die Lengeder Teiche, eine besondere Verantwortung für den Artenschutz.

Für Eingriffe in Natur und Landschaft gilt die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, in Niedersachsen ausgeformt durch das NAGBNatSchG. Die Bewertung erfolgt über ein Biotopwertverfahren (Städtetagsmodell), durchgeführte Maßnahmen und Ökokonten werden im landesweiten Kompensationsverzeichnis geführt. Gerade in der intensiv genutzten Bördelandschaft ist es anspruchsvoll, geeignete Aufwertungsflächen zu finden, was eine sorgfältige und naturraumtreue Planung erfordert.

Mohn und Kornblumen auf einer Ackerblühfläche unter Wolkenhimmel

📍 Enthaltene Landkreise

Salzgitter (tlw.)Peine (tlw.)Hildesheim (tlw.)Schaumburg (tlw.)Region Hannover (tlw.)Braunschweig (tlw.)

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Bis zu zwei Meter mächtige Lössdecke mit einigen der fruchtbarsten Böden Deutschlands (Schwarzerden und Parabraunerden).
  • Bundesweiter Verbreitungsschwerpunkt des streng geschützten Feldhamsters in der Hildesheimer und Calenberger Börde.
  • Intensiv genutzte, waldarme Ackerlandschaft mit Zuckerrüben, Getreide und Kartoffeln.
  • Sehr geringer Anteil an Naturschutz- und FFH-Gebieten, wodurch jede einzelne Aufwertungsmaßnahme besonderes Gewicht erhält.
  • Wichtige Brutgebiete für Offenlandarten wie Kiebitz, Rebhuhn, Wachtel, Grauammer und Feldlerche.
  • Eichen-Hainbuchenwald Bockmerholz/Gaim als FFH-Gebiet sowie Salzgittersee und Lengeder Teiche als EU-Vogelschutzgebiet.
  • Von Salzstöcken durchzogener Untergrund aus Gesteinen der Trias, des Juras und der Kreide.

✅ greeNature in der Region

greeNature ist bundesweit tätig und begleitet Vorhabenträger und Kommunen auch in Niedersachsen durch die naturschutzrechtliche Kompensation. Wir kennen die Anforderungen des NAGBNatSchG, das in Niedersachsen angewandte Biotopwertverfahren und die Praxis der unteren Naturschutzbehörden, die das Kompensationsverzeichnis führen. In der intensiv genutzten Bördelandschaft sichern wir geeignete Flächen, planen naturraumtypische Aufwertungen, setzen sie um und übernehmen die dauerhafte Pflege sowie die Dokumentation für die behördliche Anerkennung. Besteht artenschutzrechtlicher Bedarf nach § 44 BNatSchG, etwa für den Feldhamster oder für Offenlandvögel, entwickeln wir vorgezogene CEF-Maßnahmen, welche die ökologische Funktion für die betroffenen Arten durchgängig sichern.

Kompensation im D32

Typische Maßnahmen im Naturraum D32

🐹

Feldhamster-Schutz und CEF-Maßnahmen

Anlage feldhamstergerechter Bewirtschaftungsstreifen mit Luzerne, Getreide und stehen bleibenden Ernteresten auf den Lössböden der Börde. Als vorgezogene CEF-Maßnahmen sichern sie Deckung und Nahrung für den streng geschützten Feldhamster nach § 44 BNatSchG.

🌾

Ackerrandstreifen und Blühflächen

Extensive Ackerrandstreifen, mehrjährige Blühflächen und Feldlerchenfenster in der ausgeräumten Feldflur. Sie fördern Feldlerche, Rebhuhn, Grauammer und Wildbienen und werten die intensiv genutzte Agrarlandschaft messbar auf.

🌳

Hecken, Feldgehölze und Feldraine

Neuanlage von Hecken, Feldgehölzen und breiten Feldrainen als Biotopverbund. Diese Strukturen vernetzen isolierte Lebensräume, bieten Deckung und wirken der Ausräumung der Bördelandschaft entgegen.

💧

Kleingewässer und Blänken

Anlage besonnter, fischfreier Kleingewässer, Blänken und Flutmulden für Amphibien und Wiesenvögel. In der wasserarmen Feldflur schaffen sie wertvolle Trittsteine und Fortpflanzungsstätten.

🏞️

Auenentwicklung und Grünlandextensivierung

Extensivierung von Grünland und Renaturierung der Bäche und Flüsse wie Innerste, Fuhse und Oker. Gewässerrandstreifen, Auwaldsäume und feuchte Wiesen verbessern Wasserrückhalt und Lebensraumvielfalt.

🌲

Laubwald- und Waldrandentwicklung

Entwicklung standortgerechter Eichen-Hainbuchen- und Buchenwälder, naturnaher Waldränder sowie Erhalt von Alt- und Totholz, etwa im Umfeld von Bockmerholz/Gaim. Das stärkt Fledermäuse, Höhlenbrüter und die selten gewordenen Waldinseln.

Artenvielfalt D32

Geschützte Arten im Niedersächsische Börden

🐹

Feldhamster

Die Börden zählen zum bundesweiten Verbreitungsschwerpunkt des Feldhamsters. Die streng geschützte Art (Anhang IV FFH-Richtlinie) besiedelt die tiefgründigen Lössböden und ist bei Eingriffen regelmäßig auf vorgezogene CEF-Maßnahmen wie Schutzstreifen und eine angepasste Bewirtschaftung angewiesen.

🐦

Feldlerche

Charaktervogel der offenen Ackerlandschaft. Ihr Bestand geht durch die intensive Nutzung zurück. Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen sind wirksame Aufwertungen, die sich als Kompensation anrechnen lassen.

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🐤

Kiebitz

Der Kiebitz brütet in feuchten Senken und auf offenen Ackerflächen der Börde. Er profitiert von Blänken, Flutmulden und extensiv genutztem Feuchtgrünland, wie sie über CEF- und Kompensationsmaßnahmen geschaffen werden.

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🌾

Rebhuhn und Grauammer

Rebhuhn, Grauammer, Wachtel und Schafstelze sind typische Brutvögel der Bördelandschaft. Sie benötigen Saumstrukturen, Brachen und Randstreifen, die in der ausgeräumten Feldflur gezielt wiederhergestellt werden.

🦇

Fledermäuse

Die Laubwaldinseln wie Bockmerholz/Gaim und alte Baumbestände bieten Fledermäusen Quartier und Jagdrevier. Der Erhalt von Alt- und Totholz sowie vernetzende Gehölze sichern ihre Lebensräume.

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🐸

Kammmolch

Der Kammmolch (Anhang IV FFH-Richtlinie) besiedelt fischfreie Kleingewässer in den Waldinseln und der Feldflur. Neu angelegte, besonnte Laichgewässer fördern die Art und lassen sich gut als Kompensationsmaßnahme umsetzen.

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So einfach geht es

Ihr Weg zu Ökopunkten im D32

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Weitere Naturräume

Ökopunkte in benachbarten Naturräumen

Häufige Fragen

Alles zum Naturraum D32

Die Niedersächsischen Börden bilden die BfN-Haupteinheit D32. Es handelt sich um einen fruchtbaren Lössgürtel im südöstlichen Niedersachsen, der sich um das Städtefünfeck Hannover, Braunschweig, Salzgitter, Peine und Hildesheim erstreckt. Bekannte Teilräume sind die Hildesheimer, die Calenberger und die Braunschweiger Börde.
Grundlage ist die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, in Niedersachsen ausgeformt durch das NAGBNatSchG. Der Ausgleich wird über ein Biotopwertverfahren (Städtetagsmodell) bemessen, das den Biotoptypen Wertfaktoren zuordnet. Durchgeführte Maßnahmen und Ökokonten werden im landesweiten Kompensationsverzeichnis geführt.
Feste Preise gibt es nicht. Der Wert einer Kompensationsmaßnahme hängt von Ausgangszustand, Zielbiotop, Lage, Flächenverfügbarkeit und Pflegeaufwand ab und wird über das Biotopwertverfahren ermittelt. greeNature erstellt Ihnen auf Basis Ihres konkreten Kompensationsbedarfs ein individuelles Angebot.
Die Lössböden der Börden gehören zum bundesweiten Verbreitungsschwerpunkt des Feldhamsters, einer streng geschützten Art nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und § 44 BNatSchG. Bei Bau- und Infrastrukturvorhaben lösen Feldhamstervorkommen häufig vorgezogene CEF-Maßnahmen aus, etwa hamstergerechte Bewirtschaftungsstreifen.
Weil naturnahe Flächen selten sind, konzentriert sich die Aufwertung auf die Agrarlandschaft: Feldhamster-Schutzstreifen, Ackerrandstreifen und Blühflächen, Hecken und Feldgehölze, Kleingewässer und Blänken, die Extensivierung von Auengrünland sowie die Entwicklung von Laubwaldrändern.
Ja. greeNature ist bundesweit tätig und begleitet Vorhabenträger und Kommunen auch in den Niedersächsischen Börden. Wir sichern Flächen, planen und setzen naturraumtypische Maßnahmen um, übernehmen die dauerhafte Pflege und dokumentieren sie für die Anerkennung durch die zuständige untere Naturschutzbehörde.
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