Blütenreiche Extensivwiese in welliger Landschaft mit Waldkulisse
Naturraum · Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
D30

Ökopunkte im Naturraum D30
Dümmer Geestniederung und Ems-Hunte-Geest

Kompensation und Ökopunkte im Naturraum Dümmer Geestniederung (D30) richten sich in Niedersachsen nach der Eingriffsregelung des NAGBNatSchG mit Biotopwertverfahren, im nordrhein-westfälischen Teil nach dem LNatSchG NRW. greeNature entwickelt bundesweit rechtssichere Kompensationsmaßnahmen und begleitet Vorhabenträger von der Bilanzierung bis zur Anerkennung.

D30
BfN-Haupteinheit
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
Bundesländer
Geest, Flussniederungen und Moore
Prägende Landschaft
rund 20 bis 60 m ü. NN
Höhenlage
Landschaft und Ökologie

Der Naturraum D30 im Überblick

Die Dümmer Geestniederung (BfN-Haupteinheit D30) erstreckt sich über den Südwesten Niedersachsens und reicht mit einem kleineren Teil in den Norden Nordrhein-Westfalens hinein. Es handelt sich um ein weitgehend flaches Tiefland, das nach Norden und Westen von etwa 60 auf rund 20 Meter über dem Meeresspiegel abfällt. Kennzeichnend ist das Nebeneinander von Talsandflächen, großflächigen Mooren und kleinen Grundmoränenplatten, das an einigen Stellen von Endmoränenzügen wie den Dammer Bergen und der Ankumer Höhe mit über 140 Metern überragt wird.

Die Böden werden von Sand- und Moorstandorten bestimmt, in den Flusstälern kommen lehmige Anteile hinzu. Die Niederung wird von der Hunte, der Hase, der Großen Aue und der Vechte durchzogen, im zentralen Bereich liegt der Dümmer als Flachsee im Moorgürtel. Zur ursprünglichen Vegetation zählten Hoch- und Niedermoore, Eichen-Birkenwälder auf Sand, Eichen-Hainbuchenwälder auf besseren Standorten und Erlenbruchwälder in den Niederungen.

Der Naturpark Dümmer und das EU-Vogelschutzgebiet V39 Dümmer gehören zu den bedeutendsten Brut- und Rastgebieten für Wiesenvögel im norddeutschen Binnenland. Wiedervernässte Feuchtwiesen und ausgedehnte Moore bieten Lebensraum für stark gefährdete Arten und machen den Naturraum zu einem Schwerpunkt für Grünland-, Moor- und Gewässerschutz.

Für Kompensation gilt in Niedersachsen die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem NAGBNatSchG. Der Ausgleich wird über das Biotopwertverfahren bilanziert, in Ökopunkten ausgedrückt und im Kompensationsverzeichnis des NLWKN geführt. Im nordrhein-westfälischen Teil greifen das LNatSchG NRW und die Ökokonto-Verordnung NRW. greeNature stimmt Maßnahmen und Bilanzierung mit den jeweils zuständigen Behörden ab.

Blütenreiche Extensivwiese in welliger Landschaft mit Waldkulisse

📍 Enthaltene Landkreise

VechtaGrafschaft Bentheim (tlw.)Diepholz (tlw.)Emsland (tlw.)Oldenburg (tlw.)Nienburg/Weser (tlw.)Cloppenburg (tlw.)Minden-Lübbecke (tlw.)Osnabrück (tlw.)Steinfurt (tlw.)Leer (tlw.)Delmenhorst (tlw.)

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturpark Dümmer und das EU-Vogelschutzgebiet V39 Dümmer zählen zu den bedeutendsten Wiesenvogelgebieten des norddeutschen Binnenlandes.
  • Großflächige Hoch- und Niedermoore prägen die Niederungen und bieten Potenzial für Wiedervernässung und Moorschutz.
  • Der Dümmer als Flachsee im Moorgürtel ist Brut- und Rastgebiet zahlreicher gefährdeter Vogelarten.
  • Die Flüsse Hunte, Hase, Große Aue und Vechte durchziehen den Naturraum und verbinden Auen- und Feuchtlebensräume.
  • Endmoränenzüge wie die Dammer Berge und die Ankumer Höhe erheben sich mit über 140 Metern deutlich über das flache Umland.
  • Das LIFE-Projekt Wiesenvögel zeigt, wie Grünlandextensivierung und Wiedervernässung Brutbestände stützen.

✅ greeNature in der Region

greeNature ist bundesweit tätig und kennt die zuständigen Behörden sowie das Landesrecht beider Länder im Naturraum. Im niedersächsischen Hauptteil arbeiten wir mit dem Biotopwertverfahren des NAGBNatSchG und dem Kompensationsverzeichnis des NLWKN, im nordrhein-westfälischen Teil mit dem LNatSchG NRW und der Ökokonto-Verordnung NRW. So lassen sich Maßnahmen frühzeitig auf die Anforderungen der jeweiligen Naturschutzbehörde abstimmen.

Kompensation im D30

Typische Maßnahmen im Naturraum D30

🌿

Moorwiedervernässung

Die Wiedervernässung von Hoch- und Niedermooren bindet Kohlenstoff, stellt Moorlebensräume wieder her und schafft hochwertige Kompensationsflächen in den Niederungen.

🌾

Grünlandextensivierung

Extensiv genutztes Feuchtgrünland mit angepassten Wasserständen fördert Wiesenvögel wie Kiebitz und Uferschnepfe und erhöht den Biotopwert.

🏞️

Gewässerrenaturierung

Die Renaturierung von Hunte, Hase und Großer Aue mit Uferrandstreifen und Auenentwicklung verbessert den Biotopverbund entlang der Flussniederungen.

🐸

Kleingewässer und Amphibienbiotope

Neu angelegte Laichgewässer und Blänken schaffen Lebensräume für Amphibien und Kammmolch und lassen sich als Ausgleich anrechnen.

🌳

Standortgerechter Waldumbau

Die Entwicklung von Eichen-Birken- und Eichen-Hainbuchenwäldern aus naturfernen Beständen erhöht den ökologischen Wert der Geeststandorte.

🪵

Wallhecken und Feldgehölze

Anlage und Pflege von Wallhecken und Feldgehölzen gliedern die Geestlandschaft und vernetzen offene und gehölzgeprägte Lebensräume.

Artenvielfalt D30

Geschützte Arten im Dümmer Geestniederung und Ems-Hunte-Geest

🐦

Kiebitz

Der Kiebitz brütet im Feuchtgrünland der Niederungen. Wiedervernässung und extensive Nutzung sichern seine Bestände, bei Eingriffen sind häufig CEF-Maßnahmen erforderlich.

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🐤

Feldlerche

Die Feldlerche besiedelt die offenen Ackerfluren der Geest. Lerchenfenster und extensive Ackerrandstreifen dienen als vorgezogene CEF-Maßnahmen.

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🐸

Amphibien

Moorfrosch und weitere Amphibienarten nutzen Moore und Kleingewässer. Neue Laichgewässer und vernetzte Feuchtbiotope stärken die Populationen.

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💧

Kammmolch

Der Kammmolch ist nach FFH-Anhang II und IV geschützt und braucht fischfreie, besonnte Stillgewässer. Die Anlage geeigneter Gewässer dient seinem Erhalt.

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🪶

Eisvogel

Der Eisvogel jagt an naturnahen Fließgewässern wie Hunte und Hase. Steilufer für die Brut und saubere Gewässer sind Voraussetzung für sein Vorkommen.

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🦇

Fledermäuse

Fledermäuse nutzen Wälder, Gewässer und Gebäude als Jagd- und Quartierräume. Der Erhalt von Quartierbäumen und Leitstrukturen sichert ihre Lebensräume.

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So einfach geht es

Ihr Weg zu Ökopunkten im D30

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zum Naturraum D30

Im niedersächsischen Hauptteil erfolgt die Ermittlung über das Biotopwertverfahren der Eingriffsregelung (§§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem NAGBNatSchG). Die ökologische Aufwertung wird in Wertpunkten bilanziert und im Kompensationsverzeichnis des NLWKN dokumentiert.
Niedersachsen hat keine eigene Ökokonto-Verordnung wie NRW oder Bayern erlassen und wendet die Bundeskompensationsverordnung nicht an (§ 6 NAGBNatSchG). Vorgezogene Maßnahmen sind über das Biotopwertverfahren und das Kompensationsverzeichnis möglich.
Dort greifen das LNatSchG NRW und die Ökokonto-Verordnung NRW. Zuständig sind die Behörden des jeweiligen Landes, weshalb Maßnahmen von Beginn an dem richtigen Landesrecht zugeordnet werden sollten.
Die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG betreffen besonders geschützte Arten. Für betroffene Arten wie Kiebitz oder Feldlerche können CEF-Maßnahmen nötig sein, um die ökologische Funktion der Lebensstätte vorab zu sichern.
Moorwiedervernässung, Grünlandextensivierung in Feuchtniederungen, Fließgewässerrenaturierung und die Anlage von Kleingewässern entsprechen dem Landschaftscharakter und stärken die typischen Zielarten.
Ja, greeNature ist bundesweit tätig und kennt die Behörden und das Landesrecht in Niedersachsen wie in Nordrhein-Westfalen, sodass Vorhaben im gesamten Naturraum begleitet werden können.
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