Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese
Naturraum · Sachsen-Anhalt und Niedersachsen
D29

Ökopunkte im Naturraum D29
Wendland und Altmark

Ökopunkte und Kompensationsflächen im Naturraum Wendland und Altmark, überwiegend in Sachsen-Anhalt nach der Ökokonto-Verordnung mit niedersächsischem Anteil im Landkreis Lüchow-Dannenberg. greeNature begleitet Vorhaben bundesweit von der Eingriffsbewertung bis zur anerkannten Maßnahme.

D29
BfN-Haupteinheit
Sachsen-Anhalt und Niedersachsen
Bundesländer
Altmark, Heiden und Flussniederungen
Prägende Landschaft
Ökokonto-VO Sachsen-Anhalt
Kompensationssystem
Landschaft und Ökologie

Der Naturraum D29 im Überblick

Der Naturraum D29 Wendland und Altmark liegt im mittleren norddeutschen Tiefland und reicht über die Landesgrenze hinweg von der Altmark in Sachsen-Anhalt bis in das Wendland im niedersächsischen Landkreis Lüchow-Dannenberg. Prägend sind ein weiträumiges Altmoränengebiet aus der Saale-Kaltzeit, eingelagerte Geestinseln wie Öring, Lemgow und die Langendorfer Geestinsel sowie ausgedehnte Flugsandflächen und Dünen (etwa die Gartower Flugsandanhöhe). Zwischen diesen trockenen Standorten liegen grundwassernahe, teils vermoorte Niederungen. Wegen der klimatischen und biogeografischen Übergangslage und der vergleichsweise dünnen Besiedlung haben sich hier artenreiche Lebensräume erhalten.

Geologisch gehört der Raum zum norddeutschen Grundmoränenland mit periglazialen Sanden und Talsanden. Die Entwässerung erfolgt über Jeetzel, Milde und Biese sowie über Ohre und Mittellandkanal im Süden, im Osten grenzt die Elbe an. Weite Kiefernforste, alte Mischwälder, Trockenheiden und Sandmagerrasen bestimmen das Bild. Mit der Colbitz-Letzlinger Heide liegt das flächengrößte Vogelschutzgebiet Sachsen-Anhalts in diesem Naturraum, ergänzt durch den Naturpark Drömling im Südwesten und den Biotopverbund des Grünen Bandes entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze.

Für Eingriffe in Natur und Landschaft gilt die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG. Im Hauptland Sachsen-Anhalt wird sie über das Naturschutzgesetz des Landes (NatSchG LSA) und die Ökokonto-Verordnung umgesetzt, die Bewertung erfolgt über ein Biotopwertverfahren, bei dem der ökologische Zustand vor und nach der Maßnahme in Wertpunkten je Quadratmeter bilanziert wird. Vorgezogene Kompensationsmaßnahmen können in ein Ökokonto eingestellt und später einem konkreten Eingriff zugeordnet werden. Der niedersächsische Anteil im Landkreis Lüchow-Dannenberg richtet sich nach dem NAGBNatSchG und dem dort angewandten Biotopwertverfahren.

Neben der flächenbezogenen Kompensation ist der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu beachten. Wo geschützte Arten betroffen sind, sichern vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) die kontinuierliche ökologische Funktion der Lebensstätten. greeNature entwickelt und betreut Kompensations- und Ökokontoflächen in diesem länderübergreifenden Naturraum, klärt die Zuständigkeit der jeweiligen Naturschutzbehörde und stimmt Bewertung, Anerkennung und Sicherung der Maßnahmen mit den Behörden beider Länder ab.

Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese

📍 Enthaltene Landkreise

Altmarkkreis Salzwedel (tlw.)Lüchow-Dannenberg (tlw.)Stendal (tlw.)Börde (tlw.)

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Länderübergreifender Naturraum mit zwei Kompensationssystemen (Sachsen-Anhalt als Hauptland, niedersächsischer Anteil in Lüchow-Dannenberg)
  • Colbitz-Letzlinger Heide als flächengrößtes Vogelschutzgebiet Sachsen-Anhalts mit ausgedehnten Trockenheiden und alten Mischwäldern
  • Grünes Band entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze als überregionaler Biotopverbund
  • Naturpark Drömling im Südwesten mit großflächigen Niedermooren und Grabensystemen
  • Geestinseln (Öring, Lemgow, Langendorfer Geestinsel) und ausgedehnte Flugsand- und Dünengebiete
  • Sehr dünne Besiedlung und dadurch erhalten gebliebene, artenreiche Lebensräume
  • Im Osten Anschluss an die Elbtalniederung mit ihren Auen- und Feuchtlebensräumen

✅ greeNature in der Region

greeNature arbeitet bundesweit und kennt die Anforderungen beider Länder in diesem Naturraum. In Sachsen-Anhalt richten sich Bewertung, Ökokonto und Anerkennung nach dem NatSchG LSA und der Ökokonto-Verordnung, im niedersächsischen Landkreis Lüchow-Dannenberg nach dem NAGBNatSchG. Wir stimmen Maßnahmen mit den zuständigen unteren Naturschutzbehörden sowie dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ab und sorgen für eine rechtssichere Sicherung im Kompensationsverzeichnis.

Kompensation im D29

Typische Maßnahmen im Naturraum D29

🌾

Heiden und Sandmagerrasen

Pflege und Wiederherstellung von Trockenheiden und Sandmagerrasen auf den nährstoffarmen Geest- und Flugsandstandorten, etwa durch Entkusselung, Plaggen und extensive Beweidung.

🌳

Waldumbau zu naturnahem Mischwald

Umbau strukturarmer Kiefernforste in standortgerechte Laub- und Mischwälder mit heimischen Baumarten zur Aufwertung des Biotopwerts und zur Stärkung des Waldverbunds.

💧

Moor- und Niederungsrenaturierung

Wiedervernässung grundwassernaher Niedermoore und Niederungen durch Anhebung der Wasserstände, Rückbau von Entwässerung und Entwicklung von Röhrichten und Feuchtwiesen.

🐄

Extensivgrünland in den Auen

Entwicklung und extensive Bewirtschaftung von Feucht- und Nassgrünland in den Fluss- und Talniederungen als Lebensraum für Wiesenbrüter und als Kompensationsfläche.

🏞️

Gewässer- und Auenentwicklung

Renaturierung von Fließgewässern wie Jeetzel, Milde und Ohre mit naturnahen Ufern, Gewässerrandstreifen und angebundenen Auenlebensräumen.

🌰

Hecken, Alleen und Streuobst

Anlage und Pflege von Hecken, Feldgehölzen, Alleen und Streuobstwiesen zur Vernetzung der Offenlandschaft und zur Förderung strukturreicher Kulturlandschaft.

Artenvielfalt D29

Geschützte Arten im Wendland und Altmark

🐦

Schwarzstorch

Brütet in störungsarmen alten Waldbeständen der Region und ist auf saubere, fischreiche Bäche und Niederungen als Nahrungsraum angewiesen.

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🦇

Fledermäuse

Alte Laub- und Mischwälder sowie Höhlenbäume bieten Arten wie der Bechsteinfledermaus Quartiere; nach § 44 BNatSchG sind Quartiere und Leitstrukturen zu sichern.

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🦎

Kammmolch

Besiedelt fischfreie Kleingewässer und Tümpel in den Niederungen; profitiert von der Neuanlage und Vernetzung von Laichgewässern.

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🐤

Kiebitz

Wiesenbrüter der feuchten Niederungen und Grünlandflächen, dessen Bestände von extensiver Grünlandnutzung und hohen Wasserständen abhängen.

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🦎

Zauneidechse

Besiedelt besonnte Sand- und Heidestandorte, Waldränder und Böschungen; bei Eingriffen sind häufig CEF-Maßnahmen und Umsiedlungen erforderlich.

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🐈

Wildkatze

Findet in großen zusammenhängenden Waldgebieten wie der Colbitz-Letzlinger Heide und dem Klötzer Forst geeignete Lebensräume und Wanderkorridore.

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So einfach geht es

Ihr Weg zu Ökopunkten im D29

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zum Naturraum D29

Der BfN-Naturraum D29 erstreckt sich über zwei Bundesländer. Der größere Teil liegt in Sachsen-Anhalt mit dem Altmarkkreis Salzwedel sowie Teilen der Landkreise Stendal und Börde. In Niedersachsen gehört allein der Landkreis Lüchow-Dannenberg (Wendland) dazu.
Maßgeblich ist die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG. Im Hauptland Sachsen-Anhalt wird sie über das NatSchG LSA und die Ökokonto-Verordnung mit einem Biotopwertverfahren umgesetzt. Der niedersächsische Anteil in Lüchow-Dannenberg richtet sich nach dem NAGBNatSchG.
Naturschutzmaßnahmen können ohne konkreten Eingriff vorgezogen umgesetzt und in ein Ökokonto eingebucht werden. Die Aufwertung wird als Differenz der Biotopwertpunkte je Quadratmeter zwischen Ausgangs- und Zielzustand ermittelt und später einem Eingriff als Kompensation zugeordnet.
Je nach Lage der Eingriffs- oder Kompensationsfläche ist die Naturschutzbehörde des jeweiligen Landes zuständig, und es gilt das entsprechende Landesrecht. greeNature klärt die Zuständigkeit und stimmt Bewertung und Anerkennung mit den Behörden beider Länder ab.
Wenn geschützte Arten nach § 44 BNatSchG betroffen sind, etwa Zauneidechse, Fledermäuse oder Brutvögel, sichern vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) die ökologische Funktion der Lebensstätten. Sie müssen vor dem Eingriff wirksam sein.
Wir übernehmen Eingriffsbewertung, Maßnahmenplanung, Flächensicherung und die Abstimmung mit den Behörden, entwickeln Ökokonto- und Kompensationsflächen und betreuen diese über die Herstellung hinaus. greeNature ist bundesweit tätig und in beiden Ländern dieses Naturraums vertraut mit dem Landesrecht.
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