
Ökopunkte im Naturraum D23
Schleswig-Holsteinisches Hügelland
Ökopunkte und Kompensationsflächen im Naturraum D23, dem Schleswig-Holsteinischen Hügelland. greeNature begleitet Vorhabenträger bundesweit bei der Eingriffsregelung nach BNatSchG und der Ökokonto-VO Schleswig-Holstein, von der Flächensuche über die Maßnahmenplanung bis zur behördlichen Anerkennung.
Der Naturraum D23 im Überblick
Der Naturraum D23, das Schleswig-Holsteinische Hügelland, prägt den Osten Schleswig-Holsteins zwischen der dänischen Grenze im Norden und dem Herzogtum Lauenburg im Süden. Sanfte Kuppen des Baltischen Landrückens, zahlreiche Seen, tief eingeschnittene Ostseeförden wie Schlei, Kieler und Flensburger Förde sowie das dichte Netz der Knicks bilden eine der abwechslungsreichsten Kulturlandschaften Norddeutschlands.
Geologisch ist die Landschaft ein Erbe der Weichsel-Eiszeit. Grund- und Endmoränen, Sander und Schmelzwasserrinnen formten das bewegte Relief mit dem Bungsberg als höchster Erhebung Schleswig-Holsteins. Die fruchtbaren, lehmigen Moränenböden werden traditionell intensiv für Acker- und Grünlandwirtschaft genutzt, was den Naturschutz und die Kompensationsplanung vor besondere Aufgaben stellt.
Ökologisch bedeutsam ist die seenreiche Holsteinische Schweiz mit dem Großen Plöner See und dem Selenter See, ergänzt um alte Buchenwälder, Kleingewässer sowie die Naturparks Holsteinische Schweiz und Lauenburgische Seen. Charakteristische Arten sind die Rotbauchunke und der Kammmolch in den Kleingewässern sowie der Seeadler, der in Ostholstein einen seiner deutschen Verbreitungsschwerpunkte hat.
Für Vorhaben gilt die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach §§ 13 bis 15 BNatSchG. In Schleswig-Holstein wird die Kompensation über die Ökokonto-VO und das Biotopwertverfahren abgewickelt, das den ökologischen Aufwertungsgewinn in Ökopunkten ausdrückt (ein Ökopunkt entspricht einem Quadratmeter). Ergänzend sind die artenschutzrechtlichen Vorgaben des § 44 BNatSchG zu beachten, etwa vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) für Amphibien, Fledermäuse oder die Haselmaus.

📍 Enthaltene Landkreise
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Holsteinische Schweiz mit Großem Plöner See und Selenter See (Naturpark)
- Baltischer Landrücken mit dem Bungsberg als höchster Erhebung Schleswig-Holsteins
- Ostseeförden Schlei, Kieler und Flensburger Förde als eiszeitliche Rinnen
- Knicklandschaft (Wallhecken) als prägendes und gesetzlich geschütztes Biotop
- Naturpark Lauenburgische Seen an der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern
- Zahlreiche Kleingewässer als Lebensraum von Rotbauchunke und Kammmolch
- Fruchtbare Moränenböden mit intensiver Acker- und Grünlandnutzung
✅ greeNature in der Region
greeNature arbeitet bundesweit und kennt die naturschutzrechtlichen Anforderungen in Schleswig-Holstein, von den unteren Naturschutzbehörden der Kreise bis zum Landesamt für Umwelt. Im Naturraum D23 begleiten wir Vorhabenträger bei der Flächensicherung, der Maßnahmenplanung nach der Ökokonto-VO und der Anerkennung von Ökopunkten als vorgezogene Kompensation.
Typische Maßnahmen im Naturraum D23
Knick-Neuanlage und Knickpflege
Wiederherstellung und fachgerechte Pflege von Wallhecken, dem prägenden und gesetzlich geschützten Landschaftselement Schleswig-Holsteins, mit hohem Biotopwert und Vernetzungsfunktion.
Kleingewässer und Amphibientümpel
Neuanlage und Optimierung besonnter Stillgewässer als Laichhabitat für Rotbauchunke und Kammmolch, geeignet als CEF-Maßnahme nach § 44 BNatSchG.
Grünland-Extensivierung
Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Nassgrünland in Niederungen und Seeuferbereichen als Lebensraum für Wiesenvögel wie den Kiebitz.
Gewässerrenaturierung
Entwicklung naturnaher Fließgewässer, Uferrandstreifen und Seeufer, die Steilufer und strukturreiche Gewässer für den Eisvogel schaffen.
Naturnaher Waldumbau
Entwicklung standortgerechter Buchen- und Eichen-Hainbuchenwälder auf Moränenstandorten, klimaresilient und langfristig dinglich gesichert.
Artenschutz CEF/FCS
Maßgeschneiderte Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen, etwa Fledermausquartiere, Haselmaus-Vernetzung in Knicks und Habitatschutz für streng geschützte Arten.
Geschützte Arten im Schleswig-Holsteinisches Hügelland
Rotbauchunke
Charakteristische, stark gefährdete Amphibienart der ostholsteinischen Kleingewässer und Knicklandschaft, europäisch streng geschützt nach FFH-Anhang IV.
Mehr zur Art ›Kammmolch
Größter heimischer Molch, an fischfreie, gut besonnte Kleingewässer gebunden und Art der FFH-Anhänge II und IV, häufig Gegenstand von CEF-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Seeadler
Greifvogel mit einem deutschen Verbreitungsschwerpunkt in der seen- und waldreichen Holsteinischen Schweiz und im Naturpark Lauenburgische Seen.
Eisvogel
Brütet an Steilufern naturnaher Fließgewässer und Seen, profitiert von Gewässerrenaturierungen und strukturreichen Uferbereichen.
Mehr zur Art ›Haselmaus
Nachtaktiver Bilch der Knicks, Gehölze und Waldränder, auf durchgängige Gehölzstrukturen angewiesen und streng geschützt nach FFH-Anhang IV.
Mehr zur Art ›Fledermäuse
Arten wie Teich- und Breitflügelfledermaus jagen über Seen, Knicks und Waldrändern und benötigen Quartiere sowie vernetzte Leitstrukturen.
Mehr zur Art ›Ihr Weg zu Ökopunkten im D23
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in benachbarten Naturräumen
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