Blühfläche mit Kornblumen und Mohn, am Rand alte Kopfbäume
Naturraum · Schleswig-Holstein
D22

Ökopunkte im Naturraum D22
Schleswig-Holsteinische Geest

Ökopunkte und Kompensation im Naturraum D22 (Schleswig-Holsteinische Geest). greeNature plant und realisiert Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach der Eingriffsregelung und der ÖkokontoVO Schleswig-Holstein, bundesweit tätig und mit den Behörden und dem Landesrecht in Schleswig-Holstein vertraut.

D22
BfN-Haupteinheit
Schleswig-Holstein
Bundesland
Altmoränen-Geest mit Heiden und Mooren
Prägende Landschaft
ÖkokontoVO Schleswig-Holstein
Kompensationssystem
Landschaft und Ökologie

Der Naturraum D22 im Überblick

Die Schleswig-Holsteinische Geest (BfN-Haupteinheit D22) bildet den zentralen Rücken des Landes und trennt die fruchtbaren Marschen im Westen vom Östlichen Hügelland. Geologisch handelt es sich um eine Altmoränenlandschaft, die im Saale-Glazial geformt und seither über mehr als hunderttausend Jahre verwittert und eingeebnet wurde. Vorherrschend sind nährstoffarme, sandige und grundwasserferne Böden, durchzogen von flachwelligen Geestkernen, ausgedehnten Sanderflächen und eingesenkten Niederungen. Die Hohe Geest zieht sich als breiter Streifen von der dänischen Grenze über Bredstedt, Hohenwestedt und Itzehoe bis in den Hamburger Raum und nach Lauenburg.

Aus den ursprünglichen Eichen- und Eichen-Buchenwäldern gingen durch jahrhundertelange Nutzung weite Heideflächen, Sandmagerrasen und Moore hervor. Große Teile wurden später mit Nadelholz aufgeforstet oder in Grünland und Acker umgewandelt. Charakteristisch bleiben die Wallhecken (Knicks), die das Landschaftsbild und den Biotopverbund prägen, sowie Reste von Trockenheiden, Binnendünen, Hoch- und Niedermooren und naturnahen Geestbächen. Diese strukturarmen, aber standörtlich besonderen Lebensräume beherbergen zahlreiche geschützte Arten und bestimmen die naturschutzfachlichen Aufwertungspotenziale des Raums.

Für Eingriffe in Natur und Landschaft gilt die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein. Vermeidbare Beeinträchtigungen sind zu unterlassen, unvermeidbare auszugleichen oder zu ersetzen. Schleswig-Holstein setzt dabei unmittelbar auf die naturräumliche Gliederung des Bundesamtes für Naturschutz auf, sodass die Zuordnung zur Haupteinheit D22 den maßgeblichen Bezugsraum für die Kompensation bildet. Über die ÖkokontoVO können Aufwertungsmaßnahmen vorab umgesetzt, dokumentiert und als Ökopunkte einem späteren Eingriff zugeordnet werden.

Neben der Eingriffsregelung ist der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu beachten. Werden Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Arten berührt, sichern vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) die ökologische Funktion, bei Bedarf ergänzt um Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS). greeNature verbindet die Kompensation aus der Eingriffsregelung mit den artenschutzrechtlichen Anforderungen und begleitet Vorhaben von der Konzeption über die behördliche Abstimmung bis zur Umsetzung und Pflege.

Blühfläche mit Kornblumen und Mohn, am Rand alte Kopfbäume

📍 Enthaltene Landkreise

NeumünsterKreis Pinneberg (tlw.)Segeberg (tlw.)Steinburg (tlw.)Schleswig-Flensburg (tlw.)Dithmarschen (tlw.)Rendsburg-Eckernförde (tlw.)Nordfriesland (tlw.)Stormarn (tlw.)Flensburg (tlw.)Herzogtum Lauenburg (tlw.)

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Altmoränenlandschaft aus dem Saale-Glazial mit weitgehend eingeebneten Geestkernen und ausgedehnten Sanderflächen
  • Nährstoffarme, sandige Böden als Standort für Heiden, Sandmagerrasen und Binnendünen
  • Wallhecken (Knicks) als landschaftsprägendes und für den Biotopverbund bedeutsames Element Schleswig-Holsteins
  • Hoch- und Niedermoore mit hohem Potenzial für Wiedervernässung und Klimaschutz
  • Naturnahe Geestbäche und nährstoffarme Kleingewässer als Lebensraum spezialisierter Arten
  • Zentraler Geestrücken zwischen den Marschen im Westen und dem Hügelland im Osten
  • Große Flächenanteile aus Nadelforst mit Umbaupotenzial zu bodenständigen Laubwäldern

✅ greeNature in der Region

greeNature arbeitet bundesweit und ist mit dem Naturschutzrecht der Länder vertraut. In Schleswig-Holstein richten wir Kompensation an der Eingriffsregelung, dem LNatSchG SH und der ÖkokontoVO aus und stimmen Maßnahmen mit den unteren Naturschutzbehörden der Kreise sowie dem Landesamt für Landwirtschaft und Umwelt (LLUR) ab. So bleibt der geforderte Naturraumbezug zur Haupteinheit D22 gewahrt.

Kompensation im D22

Typische Maßnahmen im Naturraum D22

🌿

Sandheiden entwickeln und pflegen

Wiederherstellung und Pflege von Trockenheiden auf nährstoffarmen Geeststandorten durch Entbuschung, abschnittsweises Plaggen und extensive Beweidung mit Schafen oder Heidschnucken. Die Offenhaltung erhält die charakteristischen Zwergstrauchbestände und schafft Lebensraum für wärmeliebende Arten der Geest.

💧

Moore wiedervernässen

Anhebung des Wasserstands in entwässerten Hoch- und Niedermooren durch Rückbau von Gräben und Drainagen. Die Wiedervernässung stellt torfbildende Vegetation wieder her, bindet Kohlenstoff und entwickelt Lebensräume für moortypische Arten, ein hochwertiger Beitrag für Ökokonto und Kompensation.

🌳

Knicks und Wallhecken anlegen

Neuanlage und fachgerechte Pflege der landestypischen Wallhecken auf Erdwällen. Knicks vernetzen Lebensräume, dienen als Jagd- und Leitstruktur für Fledermäuse und Vögel und werten die strukturarme Agrarlandschaft der Geest nachhaltig auf.

🌲

Nadelforst in Laubwald umbauen

Umbau naturferner Kiefern- und Fichtenforste in bodenständige Eichen-Birken- und Eichen-Buchenwälder. Durch Voranbau heimischer Laubbaumarten und den Erhalt von Alt- und Totholz entstehen strukturreiche, standortgerechte Wälder mit hoher ökologischer Aufwertung.

🏞️

Geestbäche und Kleingewässer renaturieren

Rückbau von Uferverbauungen, Wiederherstellung eigendynamischer Gewässerläufe und Anlage besonnter, fischfreier Kleingewässer. Naturnahe Geestbäche und Heideweiher fördern Amphibien, Libellen und an nährstoffarme Verhältnisse gebundene Arten.

🌾

Grünland extensivieren und Acker umwandeln

Umwandlung von Intensivgrünland und Acker in extensiv genutztes, spät gemähtes Feuchtgrünland mit angepassten Mahdterminen und reduzierter Düngung. In den Niederungen der Geest entstehen so Brut- und Nahrungsflächen für Wiesenvögel und ein dauerhafter Kompensationswert.

Artenvielfalt D22

Geschützte Arten im Schleswig-Holsteinische Geest

🐦

Kiebitz

Der stark gefährdete Wiesenbrüter besiedelt die offenen, feuchten Grünland- und Ackerniederungen der Geest. Seine Fortpflanzungsstätten sind nach § 44 BNatSchG geschützt. Blänken, Grünlandextensivierung und Gelegeschutz sichern als CEF-Maßnahmen die ökologische Funktion.

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🌾

Feldlerche

Als Bodenbrüter der offenen Feldflur ist die Feldlerche auf den sandigen Ackerböden der Geest verbreitet und in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung regelmäßig zu berücksichtigen. Lerchenfenster, Blüh- und Brachestreifen wirken als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen.

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🦎

Zauneidechse

Die streng geschützte Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie findet in Sandheiden, Binnendünen sowie an Böschungen und Bahndämmen der Geest ihren Lebensraum. Ersatzhabitate aus Sand, Stein und Totholz mit Umsiedlung sichern die Vorkommen (CEF).

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🦎

Kammmolch

Der Kammmolch ist nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie streng geschützt und laicht in fischfreien Kleingewässern, Heideweihern und Moorgewässern der Geest. Die Anlage und Pflege besonnter Ersatzlaichgewässer im Verbund stützt die Bestände.

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🦇

Fledermäuse

Die heimischen Fledermausarten sind streng geschützt und über Anhang IV der FFH-Richtlinie gesichert. Knicks, Waldränder und Altbäume der Geest dienen als Jagdgebiet, Leitstruktur und Quartier. Ersatzquartiere und der Erhalt von Leitstrukturen wahren die Funktion.

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🕊️

Kranich

Der Kranich (Grus grus) ist ein störungsempfindlicher Charaktervogel der wiedervernässten Moore und Feuchtniederungen und nach § 44 BNatSchG geschützt. Die Wiedervernässung von Mooren und die Sicherung ungestörter Bereiche schaffen und erhalten Bruthabitate.

So einfach geht es

Ihr Weg zu Ökopunkten im D22

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Weitere Naturräume

Ökopunkte in benachbarten Naturräumen

Häufige Fragen

Alles zum Naturraum D22

Ökopunkte entstehen, wenn Aufwertungsmaßnahmen für Natur und Landschaft vorab umgesetzt, von der Naturschutzbehörde anerkannt und in einem Ökokonto verbucht werden. In Schleswig-Holstein regelt die ÖkokontoVO diesen Ablauf. Die Punkte lassen sich einem späteren Eingriff als Ausgleich oder Ersatz zuordnen, wobei der Bezug zum Naturraum, hier zur BfN-Haupteinheit D22, gewahrt bleiben soll.
Ausgleich und Ersatz sollen dort wirken, wo ein Eingriff die Landschaft beeinträchtigt. Schleswig-Holstein greift dafür unmittelbar auf die naturräumliche Gliederung des Bundesamtes für Naturschutz zurück. Für Vorhaben in der Schleswig-Holsteinischen Geest sind daher Maßnahmen innerhalb der Haupteinheit D22 grundsätzlich vorrangig, damit die Funktionen des betroffenen Naturraums erhalten bleiben.
Maßgeblich sind die Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG, das Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein sowie die Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung (ÖkokontoVO). Sie regeln, wie vorgezogene Maßnahmen als Ökopunkte anerkannt, im Kompensationsverzeichnis geführt und Eingriffen zugeordnet werden.
Zu den standortgerechten Aufwertungen zählen die Entwicklung und Pflege von Sandheiden, die Wiedervernässung von Mooren, die Anlage von Knicks, der Umbau von Nadelforst in bodenständigen Laubwald, die Renaturierung von Geestbächen und Kleingewässern sowie die Extensivierung von Grünland. Die Auswahl richtet sich nach Ausgangszustand, Aufwertungspotenzial und Abstimmung mit der Behörde.
Die Eingriffsregelung bewertet die Beeinträchtigung von Natur und Landschaft insgesamt und verlangt Ausgleich oder Ersatz. Der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG schützt zusätzlich die Fortpflanzungs- und Ruhestätten bestimmter Arten. Sind solche betroffen, werden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und bei Bedarf Maßnahmen zur Sicherung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) erforderlich. Beide Ebenen sind getrennt zu prüfen und aufeinander abzustimmen.
Ja. greeNature begleitet Vorhaben von der Konzeption der Maßnahmen über die Abstimmung mit den unteren Naturschutzbehörden bis zu Herstellung, Pflege und Erfolgskontrolle. Als bundesweit tätige Fachfirma richten wir die Kompensation am Landesrecht Schleswig-Holsteins und am Naturraumbezug zur Haupteinheit D22 aus.
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