
Ökopunkte im Naturraum D22
Schleswig-Holsteinische Geest
Ökopunkte und Kompensation im Naturraum D22 (Schleswig-Holsteinische Geest). greeNature plant und realisiert Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach der Eingriffsregelung und der ÖkokontoVO Schleswig-Holstein, bundesweit tätig und mit den Behörden und dem Landesrecht in Schleswig-Holstein vertraut.
Der Naturraum D22 im Überblick
Die Schleswig-Holsteinische Geest (BfN-Haupteinheit D22) bildet den zentralen Rücken des Landes und trennt die fruchtbaren Marschen im Westen vom Östlichen Hügelland. Geologisch handelt es sich um eine Altmoränenlandschaft, die im Saale-Glazial geformt und seither über mehr als hunderttausend Jahre verwittert und eingeebnet wurde. Vorherrschend sind nährstoffarme, sandige und grundwasserferne Böden, durchzogen von flachwelligen Geestkernen, ausgedehnten Sanderflächen und eingesenkten Niederungen. Die Hohe Geest zieht sich als breiter Streifen von der dänischen Grenze über Bredstedt, Hohenwestedt und Itzehoe bis in den Hamburger Raum und nach Lauenburg.
Aus den ursprünglichen Eichen- und Eichen-Buchenwäldern gingen durch jahrhundertelange Nutzung weite Heideflächen, Sandmagerrasen und Moore hervor. Große Teile wurden später mit Nadelholz aufgeforstet oder in Grünland und Acker umgewandelt. Charakteristisch bleiben die Wallhecken (Knicks), die das Landschaftsbild und den Biotopverbund prägen, sowie Reste von Trockenheiden, Binnendünen, Hoch- und Niedermooren und naturnahen Geestbächen. Diese strukturarmen, aber standörtlich besonderen Lebensräume beherbergen zahlreiche geschützte Arten und bestimmen die naturschutzfachlichen Aufwertungspotenziale des Raums.
Für Eingriffe in Natur und Landschaft gilt die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein. Vermeidbare Beeinträchtigungen sind zu unterlassen, unvermeidbare auszugleichen oder zu ersetzen. Schleswig-Holstein setzt dabei unmittelbar auf die naturräumliche Gliederung des Bundesamtes für Naturschutz auf, sodass die Zuordnung zur Haupteinheit D22 den maßgeblichen Bezugsraum für die Kompensation bildet. Über die ÖkokontoVO können Aufwertungsmaßnahmen vorab umgesetzt, dokumentiert und als Ökopunkte einem späteren Eingriff zugeordnet werden.
Neben der Eingriffsregelung ist der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu beachten. Werden Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Arten berührt, sichern vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) die ökologische Funktion, bei Bedarf ergänzt um Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS). greeNature verbindet die Kompensation aus der Eingriffsregelung mit den artenschutzrechtlichen Anforderungen und begleitet Vorhaben von der Konzeption über die behördliche Abstimmung bis zur Umsetzung und Pflege.

📍 Enthaltene Landkreise
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Altmoränenlandschaft aus dem Saale-Glazial mit weitgehend eingeebneten Geestkernen und ausgedehnten Sanderflächen
- Nährstoffarme, sandige Böden als Standort für Heiden, Sandmagerrasen und Binnendünen
- Wallhecken (Knicks) als landschaftsprägendes und für den Biotopverbund bedeutsames Element Schleswig-Holsteins
- Hoch- und Niedermoore mit hohem Potenzial für Wiedervernässung und Klimaschutz
- Naturnahe Geestbäche und nährstoffarme Kleingewässer als Lebensraum spezialisierter Arten
- Zentraler Geestrücken zwischen den Marschen im Westen und dem Hügelland im Osten
- Große Flächenanteile aus Nadelforst mit Umbaupotenzial zu bodenständigen Laubwäldern
✅ greeNature in der Region
greeNature arbeitet bundesweit und ist mit dem Naturschutzrecht der Länder vertraut. In Schleswig-Holstein richten wir Kompensation an der Eingriffsregelung, dem LNatSchG SH und der ÖkokontoVO aus und stimmen Maßnahmen mit den unteren Naturschutzbehörden der Kreise sowie dem Landesamt für Landwirtschaft und Umwelt (LLUR) ab. So bleibt der geforderte Naturraumbezug zur Haupteinheit D22 gewahrt.
Typische Maßnahmen im Naturraum D22
Sandheiden entwickeln und pflegen
Wiederherstellung und Pflege von Trockenheiden auf nährstoffarmen Geeststandorten durch Entbuschung, abschnittsweises Plaggen und extensive Beweidung mit Schafen oder Heidschnucken. Die Offenhaltung erhält die charakteristischen Zwergstrauchbestände und schafft Lebensraum für wärmeliebende Arten der Geest.
Moore wiedervernässen
Anhebung des Wasserstands in entwässerten Hoch- und Niedermooren durch Rückbau von Gräben und Drainagen. Die Wiedervernässung stellt torfbildende Vegetation wieder her, bindet Kohlenstoff und entwickelt Lebensräume für moortypische Arten, ein hochwertiger Beitrag für Ökokonto und Kompensation.
Knicks und Wallhecken anlegen
Neuanlage und fachgerechte Pflege der landestypischen Wallhecken auf Erdwällen. Knicks vernetzen Lebensräume, dienen als Jagd- und Leitstruktur für Fledermäuse und Vögel und werten die strukturarme Agrarlandschaft der Geest nachhaltig auf.
Nadelforst in Laubwald umbauen
Umbau naturferner Kiefern- und Fichtenforste in bodenständige Eichen-Birken- und Eichen-Buchenwälder. Durch Voranbau heimischer Laubbaumarten und den Erhalt von Alt- und Totholz entstehen strukturreiche, standortgerechte Wälder mit hoher ökologischer Aufwertung.
Geestbäche und Kleingewässer renaturieren
Rückbau von Uferverbauungen, Wiederherstellung eigendynamischer Gewässerläufe und Anlage besonnter, fischfreier Kleingewässer. Naturnahe Geestbäche und Heideweiher fördern Amphibien, Libellen und an nährstoffarme Verhältnisse gebundene Arten.
Grünland extensivieren und Acker umwandeln
Umwandlung von Intensivgrünland und Acker in extensiv genutztes, spät gemähtes Feuchtgrünland mit angepassten Mahdterminen und reduzierter Düngung. In den Niederungen der Geest entstehen so Brut- und Nahrungsflächen für Wiesenvögel und ein dauerhafter Kompensationswert.
Geschützte Arten im Schleswig-Holsteinische Geest
Kiebitz
Der stark gefährdete Wiesenbrüter besiedelt die offenen, feuchten Grünland- und Ackerniederungen der Geest. Seine Fortpflanzungsstätten sind nach § 44 BNatSchG geschützt. Blänken, Grünlandextensivierung und Gelegeschutz sichern als CEF-Maßnahmen die ökologische Funktion.
Mehr zur Art ›Feldlerche
Als Bodenbrüter der offenen Feldflur ist die Feldlerche auf den sandigen Ackerböden der Geest verbreitet und in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung regelmäßig zu berücksichtigen. Lerchenfenster, Blüh- und Brachestreifen wirken als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Zauneidechse
Die streng geschützte Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie findet in Sandheiden, Binnendünen sowie an Böschungen und Bahndämmen der Geest ihren Lebensraum. Ersatzhabitate aus Sand, Stein und Totholz mit Umsiedlung sichern die Vorkommen (CEF).
Mehr zur Art ›Kammmolch
Der Kammmolch ist nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie streng geschützt und laicht in fischfreien Kleingewässern, Heideweihern und Moorgewässern der Geest. Die Anlage und Pflege besonnter Ersatzlaichgewässer im Verbund stützt die Bestände.
Mehr zur Art ›Fledermäuse
Die heimischen Fledermausarten sind streng geschützt und über Anhang IV der FFH-Richtlinie gesichert. Knicks, Waldränder und Altbäume der Geest dienen als Jagdgebiet, Leitstruktur und Quartier. Ersatzquartiere und der Erhalt von Leitstrukturen wahren die Funktion.
Mehr zur Art ›Kranich
Der Kranich (Grus grus) ist ein störungsempfindlicher Charaktervogel der wiedervernässten Moore und Feuchtniederungen und nach § 44 BNatSchG geschützt. Die Wiedervernässung von Mooren und die Sicherung ungestörter Bereiche schaffen und erhalten Bruthabitate.
Ihr Weg zu Ökopunkten im D22
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
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