
Ökopunkte im Naturraum D21
Schleswig-Holsteinische Marschen und Nordseeinseln
Ökopunkte im Naturraum D21 entstehen dort, wo Marschgrünland, Salzwiesen und Feuchtlebensräume der schleswig-holsteinischen Nordseeküste ökologisch aufgewertet werden. greeNature entwickelt und betreut naturraumtreue Kompensationsflächen nach der Ökokonto-VO Schleswig-Holsteins, von der Konzeption bis zur dauerhaften Pflege.
Der Naturraum D21 im Überblick
Der Naturraum D21, die Schleswig-Holsteinische Marsch (amtlich Schleswig-Holsteinische Marschen und Nordseeinseln), zieht sich als schmales Band entlang der Nordseeküste. Er reicht von der dänischen Grenze im Norden über den Westteil des Kreises Nordfriesland mit der Halbinsel Eiderstedt bis in den Westen des Kreises Dithmarschen und nach Brunsbüttel an der Elbmündung. Dazu gehören die Geestkerninseln Sylt, Amrum und Föhr, die eingedeichten Marschinseln Pellworm und Nordstrand, die Halligen sowie die Felseninsel Helgoland. Die Landschaft ist flach und liegt vielerorts nahe dem oder unter dem Meeresspiegel, geschützt durch ein durchgehendes System von Deichen.
Geologisch handelt es sich um junge Seemarsch aus marinen Ablagerungen der Nordsee. Die fruchtbaren Kleiböden werden überwiegend als Grünland und Acker genutzt und über Gräben, Grüppen, Siele und Schöpfwerke entwässert. Charakteristisch sind die Köge, also eingedeichtes Neuland, das der See über Jahrhunderte abgewonnen wurde. Die Geestkerne der Nordfriesischen Inseln bestehen dagegen aus pleistozänen Sanden und tragen Dünen, Heiden und Kliffs. Seewärts der Deiche schließen sich Vorländer und Salzwiesen an, die in das Wattenmeer übergehen.
Ökologisch ist die grünlandgeprägte Marsch von internationaler Bedeutung. Sie zählt zu den wichtigsten Brutgebieten für Wiesen- und Küstenvögel wie Kiebitz, Uferschnepfe, Rotschenkel und Säbelschnäbler und ist zugleich ein bedeutendes Rast- und Überwinterungsgebiet für arktische Gänse. Der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer grenzen unmittelbar an. Großflächige Köge wie der Beltringharder Koog und der Speicherkoog Dithmarschen sind heute wertvolle Naturschutz- und Vogelschutzgebiete.
Für die Kompensation richtet sich die Eingriffsregelung in Schleswig-Holstein nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz. Aufwertungen lassen sich über das Ökokonto nach der Ökokonto-VO bevorraten und als Ökopunkte für spätere Eingriffe nutzen. Da der Ausgleich möglichst im betroffenen Naturraum wirksam werden soll, kommt der naturraumtreuen Flächenauswahl im Raum D21 besondere Bedeutung zu. Marschtypische Maßnahmen wie Wiesenvogelschutz, Wiedervernässung und Salzwiesenentwicklung schaffen hier einen hohen naturschutzfachlichen Wert.

📍 Enthaltene Landkreise
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer grenzen unmittelbar an die Marsch.
- Geestkerninseln Sylt, Amrum und Föhr mit Dünen, Heiden und Kliffs sowie die Halligen als weltweit besondere Landschaftsform.
- International bedeutendes Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet für Wiesen- und Küstenvögel sowie für arktische Gänse.
- Fruchtbare Kleiböden der Seemarsch, überwiegend als Grünland genutzt und über Gräben, Siele und Schöpfwerke entwässert.
- Großflächige Köge wie der Beltringharder Koog und der Speicherkoog Dithmarschen als Naturschutz- und Vogelschutzgebiete.
- Salzwiesen und Vorländer als naturnahe Übergangslebensräume zwischen Land und Watt.
- Die Halbinsel Eiderstedt als traditionell bedeutender Wiesenvogel-Lebensraum.
✅ greeNature in der Region
greeNature arbeitet bundesweit und kennt die Naturschutzbehörden und das Landesrecht Schleswig-Holsteins. Für den Naturraum D21 sichern wir geeignete Flächen in den Marschen und auf den Inseln, planen die Aufwertung nach der Eingriffsregelung und der Ökokonto-VO und stimmen die Maßnahmen mit den unteren Naturschutzbehörden, den Wasser- und Bodenverbänden sowie den Flächeneigentümern ab. Umsetzung, Pflege und Monitoring übernehmen wir aus einer Hand. Weil der Ausgleich in Schleswig-Holstein möglichst naturraumtreu erfolgen soll, achten wir auf marschtypische Maßnahmen wie Wiesenvogelschutz, Wiedervernässung und Salzwiesenentwicklung. Besteht artenschutzrechtlicher Bedarf nach § 44 BNatSchG, konzipieren wir vorgezogene CEF-Maßnahmen, die die ökologische Funktion für die betroffenen Arten durchgängig sichern.
Typische Maßnahmen im Naturraum D21
Wiesenvogelschutz im Feuchtgrünland
Extensive Beweidung, späte Mahd, angehobene Wasserstände und die Anlage von Blänken sichern in der Marsch die Brutplätze von Kiebitz, Uferschnepfe und Rotschenkel und lassen sich als produktionsintegrierte Kompensation umsetzen.
Wiedervernässung und Grabenrandgestaltung
Das Anheben der Wasserstände sowie die naturnahe Gestaltung von Marschgräben, Grüppen und Kleingewässern schafft Feuchtlebensräume und wertet zuvor stark entwässerte Flächen deutlich auf.
Umwandlung von Acker in Dauergrünland
Die Rückführung intensiv genutzter Marschäcker in extensiv genutztes, spät gemähtes Dauergrünland stärkt Wiesenvögel und Bodenbrüter und mindert zugleich Nährstoffausträge in die Gewässer.
Salzwiesen- und Vorlandentwicklung
Beweidungsverzicht oder extensive Beweidung im Deichvorland fördert naturnahe Salzwiesen als Brut- und Rasthabitat und stärkt zugleich den natürlichen Küstenschutz vor dem Deich.
Kleingewässer und Priele für Amphibien
Die Neuanlage besonnter, fischfreier Kleingewässer und die Wiederherstellung von Prielstrukturen fördern Amphibien und Libellen und vernetzen die Feuchtlebensräume im Marschgrünland.
Dünen- und Heidepflege auf den Inseln
Entkusselung, extensive Beweidung und das Offenhalten von Sandflächen auf den Geestkernen von Sylt, Amrum und Föhr erhalten die Dünen- und Heidelebensräume und ihre spezialisierten Arten.
Geschützte Arten im Schleswig-Holsteinische Marschen und Nordseeinseln
Kiebitz
Charakterart des Marschgrünlands. Der Kiebitz brütet auf offenen, feuchten Wiesen und Weiden und profitiert von hohen Wasserständen, Blänken und später Mahd, die sich gut als CEF- und Kompensationsmaßnahmen umsetzen lassen.
Mehr zur Art ›Uferschnepfe und Rotschenkel
Die Marschen zählen zu den wichtigsten Brutgebieten dieser Wiesenlimikolen in Deutschland. Sie benötigen feuchtes, extensiv genutztes Grünland mit weichem, stocherfähigem Boden und guter Übersicht.
Feldlerche
Die Feldlerche brütet in der offenen Marsch aus Grünland und Acker. Lerchenfenster, Blühstreifen und extensive Randstreifen verbessern ihren Bruterfolg und lassen sich als Kompensation anrechnen.
Mehr zur Art ›Ringel- und Nonnengänse
Das Wattenmeer und die angrenzenden Köge und Salzwiesen sind international bedeutende Rast- und Überwinterungsgebiete für arktische Gänse. Extensives Grünland und ungestörte Rastflächen sichern die Bestände.
Zauneidechse
Die Zauneidechse besiedelt Dünen, Binnendünen und Heideflächen der Geestkerninseln sowie trockenwarme Böschungen. Für die streng geschützte Art nach § 44 BNatSchG sind besonnte Sandstrukturen und Lesesteinhaufen wichtige CEF-Bausteine.
Mehr zur Art ›Amphibien der Marschgräben
In wenig belasteten Gräben und Kleingewässern der Marsch leben Amphibien wie Moorfrosch und Kammmolch. Naturnahe Grabenränder und neu angelegte Kleingewässer fördern ihre Bestände und den Biotopverbund.
Mehr zur Art ›Ihr Weg zu Ökopunkten im D21
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in benachbarten Naturräumen
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