
Ökopunkte im Naturraum D13
Oberlausitzer Heideland
Der Naturraum Oberlausitzer Heideland (BfN-Haupteinheit D13) liegt überwiegend in Sachsen und reicht im Randbereich nach Brandenburg. greeNature entwickelt hier als bundesweit tätiger Partner Ökopunkte und Kompensationsflächen nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung und begleitet Vorhabenträger von der Eingriffsbilanz bis zur anerkannten Maßnahme.
Der Naturraum D13 im Überblick
Das Oberlausitzer Heideland bildet den flachen Tieflandgürtel im Norden der Oberlausitz. Prägend sind ausgedehnte Teichketten, Sandheiden, nährstoffarme Kiefernwälder, Moore und wechselfeuchte Niederungen. Im Kernbereich liegt mit der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft das größte zusammenhängende Teichgebiet Deutschlands mit über 1.000 bewirtschafteten Gewässern. Die Lage im Übergang vom atlantischen zum kontinentalen Klima bringt eine hohe Vielfalt an Lebensräumen auf engem Raum hervor.
Geologisch geht die Landschaft auf die Vereisungen der Elster- und Saalekaltzeit zurück. Glaziale Sande, Grundmoränenreste und die Rinnen der eiszeitlichen Urstromtäler bestimmen das flache Relief mit nur geringen Höhenunterschieden. Im Osten fällt der Muskauer Faltenbogen als gestauchte Struktur aus Braunkohle- und Tonschichten auf, heute UNESCO Global Geopark. Die oberflächennahen Braunkohlevorkommen führten zu großflächigem Tagebau, dessen Folgelandschaft im Lausitzer Seenland renaturiert und geflutet wird.
Der Naturraum ist naturschutzfachlich außergewöhnlich reich ausgestattet. Das UNESCO-Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft besteht seit 1996, hinzu kommen Naturschutzgebiete wie die Königsbrücker Heide und das Dubringer Moor sowie zahlreiche Natura-2000-Gebiete nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie. Die Teich- und Feuchtlebensräume beherbergen unter anderem den bundesweit stärksten Fischotterbestand, brütende Seeadler und bedeutende Vorkommen der Rotbauchunke.
Für Eingriffe gilt die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Sächsischen Naturschutzgesetz. Kompensation lässt sich über Ökokonto und Ökopunkte nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung vorbereiten, die Bewertung folgt der sächsischen Handlungsempfehlung zur Bilanzierung von Eingriffen. Zuständig sind die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Bautzen und Görlitz, für den Brandenburger Randbereich gilt das dortige Landesrecht. Der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG ist in diesem artenreichen Naturraum regelmäßig zu beachten, häufig mit vorgezogenen CEF-Maßnahmen.

📍 Enthaltene Landkreise
🌿 Ökologische Besonderheiten
- UNESCO-Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (seit 1996) mit dem größten zusammenhängenden Teichgebiet Deutschlands
- Bundesweit einer der stärksten Fischotterbestände sowie ein bedeutendes Brutvorkommen des Seeadlers
- Zahlreiche Natura-2000-Gebiete nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie
- Muskauer Faltenbogen als UNESCO Global Geopark, eine eiszeitlich gestauchte geologische Sonderform
- Königsbrücker Heide als großflächiges Naturschutzgebiet mit ungestörter Sukzession auf ehemaligem Truppenübungsplatz
- Dubringer Moor als eines der größten Moor- und Feuchtgebiete Sachsens
- Bergbaufolgelandschaft des Lausitzer Braunkohlereviers mit dem entstehenden Lausitzer Seenland
✅ greeNature in der Region
greeNature arbeitet bundesweit und kennt die zuständigen Behörden und das Landesrecht der Region. In Sachsen richtet sich die Kompensation nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung und der Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen, geführt über das Kompensationsflächenkataster und abgestimmt mit den unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Bautzen und Görlitz. Für die Brandenburger Randbereiche des Naturraums berücksichtigen wir das dort geltende Recht.
Typische Maßnahmen im Naturraum D13
Teiche und Gewässer aufwerten
Extensivierung der Teichbewirtschaftung, Entwicklung von Verlandungs- und Röhrichtzonen sowie strukturreicher Ufer zugunsten von Fischotter, Wasservögeln und Amphibien.
Sandheiden pflegen und entwickeln
Entbuschung, Plaggen und Beweidung nährstoffarmer Sandheiden, um offene Lebensräume für Zauneidechse, Heidevögel und Insekten dauerhaft zu erhalten.
Moore wiedervernässen
Anhebung der Wasserstände und Rückbau von Entwässerungsgräben in Nieder- und Übergangsmooren, zur Stabilisierung torfbildender Vegetation und als Beitrag zum Klimaschutz.
Kiefernforste zu Mischwald umbauen
Naturnaher Umbau strukturarmer Kiefernbestände hin zu standortgerechten Eichen-Birken- und Mischwäldern mit stabilerer Artenausstattung.
Fließgewässer renaturieren
Rückbau von Verbauungen und Entwicklung durchgängiger, gewundener Gewässerläufe mit begleitenden Auen an Spree, Schwarzer Elster und Nebenbächen.
Kleingewässer neu anlegen
Schaffung besonnter Laichgewässer und Tümpel als vorgezogene CEF-Maßnahmen für Rotbauchunke, Kammmolch und weitere streng geschützte Amphibien.
Geschützte Arten im Oberlausitzer Heideland
Fischotter
Das Teichgebiet trägt einen der bundesweit stärksten Fischotterbestände. Die nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie geschützte Art erfordert durchgängige, störungsarme Gewässer.
Seeadler
In der Heide- und Teichlandschaft brütet der Seeadler in bemerkenswerter Dichte. Die europäisch geschützte Art ist auf fischreiche Gewässer und ungestörte Horstbäume angewiesen.
Rotbauchunke
Die Rotbauchunke findet hier eines der größten und weitgehend geschlossenen Vorkommen Sachsens. Sie besiedelt flache, besonnte Teiche und Kleingewässer und ist nach Anhang II und IV FFH streng geschützt.
Mehr zur Art ›Kammmolch
Der Kammmolch nutzt fisch- und vegetationsreiche Kleingewässer der Teich- und Heidelandschaft. Für die Art nach Anhang II und IV FFH sind vernetzte Laichgewässer und Landlebensräume entscheidend.
Mehr zur Art ›Eisvogel
An klaren Teichen, Gräben und Fließgewässern brütet der Eisvogel in Steilwänden. Die nach der Vogelschutzrichtlinie geschützte Art profitiert von naturnahen Ufern und gutem Kleinfischangebot.
Mehr zur Art ›Teichfledermaus
Die Teichfledermaus jagt dicht über den offenen Wasserflächen des Teichgebiets. Die Art nach Anhang II und IV FFH benötigt störungsarme Quartiere und insektenreiche Gewässer.
Mehr zur Art ›Ihr Weg zu Ökopunkten im D13
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in benachbarten Naturräumen
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