Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung
Naturraum · Sachsen und Brandenburg
D13

Ökopunkte im Naturraum D13
Oberlausitzer Heideland

Der Naturraum Oberlausitzer Heideland (BfN-Haupteinheit D13) liegt überwiegend in Sachsen und reicht im Randbereich nach Brandenburg. greeNature entwickelt hier als bundesweit tätiger Partner Ökopunkte und Kompensationsflächen nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung und begleitet Vorhabenträger von der Eingriffsbilanz bis zur anerkannten Maßnahme.

D13
BfN-Haupteinheit
Sachsen, Brandenburg
Bundesländer
Heide- und Teichgebiet
Prägende Landschaft
SächsÖKoVO (Ökopunkte)
Kompensationssystem
Landschaft und Ökologie

Der Naturraum D13 im Überblick

Das Oberlausitzer Heideland bildet den flachen Tieflandgürtel im Norden der Oberlausitz. Prägend sind ausgedehnte Teichketten, Sandheiden, nährstoffarme Kiefernwälder, Moore und wechselfeuchte Niederungen. Im Kernbereich liegt mit der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft das größte zusammenhängende Teichgebiet Deutschlands mit über 1.000 bewirtschafteten Gewässern. Die Lage im Übergang vom atlantischen zum kontinentalen Klima bringt eine hohe Vielfalt an Lebensräumen auf engem Raum hervor.

Geologisch geht die Landschaft auf die Vereisungen der Elster- und Saalekaltzeit zurück. Glaziale Sande, Grundmoränenreste und die Rinnen der eiszeitlichen Urstromtäler bestimmen das flache Relief mit nur geringen Höhenunterschieden. Im Osten fällt der Muskauer Faltenbogen als gestauchte Struktur aus Braunkohle- und Tonschichten auf, heute UNESCO Global Geopark. Die oberflächennahen Braunkohlevorkommen führten zu großflächigem Tagebau, dessen Folgelandschaft im Lausitzer Seenland renaturiert und geflutet wird.

Der Naturraum ist naturschutzfachlich außergewöhnlich reich ausgestattet. Das UNESCO-Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft besteht seit 1996, hinzu kommen Naturschutzgebiete wie die Königsbrücker Heide und das Dubringer Moor sowie zahlreiche Natura-2000-Gebiete nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie. Die Teich- und Feuchtlebensräume beherbergen unter anderem den bundesweit stärksten Fischotterbestand, brütende Seeadler und bedeutende Vorkommen der Rotbauchunke.

Für Eingriffe gilt die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Sächsischen Naturschutzgesetz. Kompensation lässt sich über Ökokonto und Ökopunkte nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung vorbereiten, die Bewertung folgt der sächsischen Handlungsempfehlung zur Bilanzierung von Eingriffen. Zuständig sind die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Bautzen und Görlitz, für den Brandenburger Randbereich gilt das dortige Landesrecht. Der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG ist in diesem artenreichen Naturraum regelmäßig zu beachten, häufig mit vorgezogenen CEF-Maßnahmen.

Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung

📍 Enthaltene Landkreise

Bautzen (tlw.)Görlitz (tlw.)Oberspreewald-Lausitz (tlw.)Meißen (tlw.)

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • UNESCO-Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (seit 1996) mit dem größten zusammenhängenden Teichgebiet Deutschlands
  • Bundesweit einer der stärksten Fischotterbestände sowie ein bedeutendes Brutvorkommen des Seeadlers
  • Zahlreiche Natura-2000-Gebiete nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie
  • Muskauer Faltenbogen als UNESCO Global Geopark, eine eiszeitlich gestauchte geologische Sonderform
  • Königsbrücker Heide als großflächiges Naturschutzgebiet mit ungestörter Sukzession auf ehemaligem Truppenübungsplatz
  • Dubringer Moor als eines der größten Moor- und Feuchtgebiete Sachsens
  • Bergbaufolgelandschaft des Lausitzer Braunkohlereviers mit dem entstehenden Lausitzer Seenland

✅ greeNature in der Region

greeNature arbeitet bundesweit und kennt die zuständigen Behörden und das Landesrecht der Region. In Sachsen richtet sich die Kompensation nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung und der Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen, geführt über das Kompensationsflächenkataster und abgestimmt mit den unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Bautzen und Görlitz. Für die Brandenburger Randbereiche des Naturraums berücksichtigen wir das dort geltende Recht.

Kompensation im D13

Typische Maßnahmen im Naturraum D13

🌊

Teiche und Gewässer aufwerten

Extensivierung der Teichbewirtschaftung, Entwicklung von Verlandungs- und Röhrichtzonen sowie strukturreicher Ufer zugunsten von Fischotter, Wasservögeln und Amphibien.

🌾

Sandheiden pflegen und entwickeln

Entbuschung, Plaggen und Beweidung nährstoffarmer Sandheiden, um offene Lebensräume für Zauneidechse, Heidevögel und Insekten dauerhaft zu erhalten.

💧

Moore wiedervernässen

Anhebung der Wasserstände und Rückbau von Entwässerungsgräben in Nieder- und Übergangsmooren, zur Stabilisierung torfbildender Vegetation und als Beitrag zum Klimaschutz.

🌲

Kiefernforste zu Mischwald umbauen

Naturnaher Umbau strukturarmer Kiefernbestände hin zu standortgerechten Eichen-Birken- und Mischwäldern mit stabilerer Artenausstattung.

🏞️

Fließgewässer renaturieren

Rückbau von Verbauungen und Entwicklung durchgängiger, gewundener Gewässerläufe mit begleitenden Auen an Spree, Schwarzer Elster und Nebenbächen.

🐸

Kleingewässer neu anlegen

Schaffung besonnter Laichgewässer und Tümpel als vorgezogene CEF-Maßnahmen für Rotbauchunke, Kammmolch und weitere streng geschützte Amphibien.

Artenvielfalt D13

Geschützte Arten im Oberlausitzer Heideland

🦦

Fischotter

Das Teichgebiet trägt einen der bundesweit stärksten Fischotterbestände. Die nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie geschützte Art erfordert durchgängige, störungsarme Gewässer.

🦅

Seeadler

In der Heide- und Teichlandschaft brütet der Seeadler in bemerkenswerter Dichte. Die europäisch geschützte Art ist auf fischreiche Gewässer und ungestörte Horstbäume angewiesen.

🐸

Rotbauchunke

Die Rotbauchunke findet hier eines der größten und weitgehend geschlossenen Vorkommen Sachsens. Sie besiedelt flache, besonnte Teiche und Kleingewässer und ist nach Anhang II und IV FFH streng geschützt.

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🦎

Kammmolch

Der Kammmolch nutzt fisch- und vegetationsreiche Kleingewässer der Teich- und Heidelandschaft. Für die Art nach Anhang II und IV FFH sind vernetzte Laichgewässer und Landlebensräume entscheidend.

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🐦

Eisvogel

An klaren Teichen, Gräben und Fließgewässern brütet der Eisvogel in Steilwänden. Die nach der Vogelschutzrichtlinie geschützte Art profitiert von naturnahen Ufern und gutem Kleinfischangebot.

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🦇

Teichfledermaus

Die Teichfledermaus jagt dicht über den offenen Wasserflächen des Teichgebiets. Die Art nach Anhang II und IV FFH benötigt störungsarme Quartiere und insektenreiche Gewässer.

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So einfach geht es

Ihr Weg zu Ökopunkten im D13

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zum Naturraum D13

Der Naturraum liegt überwiegend in Sachsen, vor allem in den Landkreisen Bautzen und Görlitz. Im Nordwesten reicht das Heideland im Randbereich nach Brandenburg (Landkreis Oberspreewald-Lausitz). Maßgeblich ist daher überwiegend das sächsische Naturschutzrecht.
In Sachsen erfolgt die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Sächsischen Naturschutzgesetz. Kompensation lässt sich über Ökokonto und Ökopunkte nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO) vorbereiten, die Bewertung folgt der sächsischen Handlungsempfehlung zur Bilanzierung von Eingriffen.
Ökopunkte entstehen aus Aufwertungsmaßnahmen, die bereits vor einem Eingriff umgesetzt und in ein Ökokonto eingebucht werden. Sie werden im Kompensationsflächenkataster geführt und können für eigene Vorhaben genutzt oder an Dritte übertragen werden. Der anrechenbare Wert richtet sich nach der sächsischen Bewertungsmethodik.
Gut geeignet sind die Aufwertung von Teichen und Fließgewässern, die Pflege und Entwicklung von Sandheiden, die Wiedervernässung von Mooren, der naturnahe Waldumbau sowie die Anlage von Kleingewässern für Amphibien. Die Auswahl richtet sich nach dem Eingriff und der örtlichen Ausgangslage.
Der Naturraum beherbergt zahlreiche streng geschützte Arten wie Fischotter, Rotbauchunke, Kammmolch und mehrere Fledermausarten. Bei Eingriffen ist eine artenschutzrechtliche Prüfung nötig, häufig mit vorgezogenen CEF-Maßnahmen, damit die ökologische Funktion der Lebensstätten gewahrt bleibt.
Ja. greeNature ist bundesweit tätig und kennt die Behörden und das Landesrecht der Region. Wir stimmen Maßnahmen mit den unteren Naturschutzbehörden ab und berücksichtigen für die Randbereiche des Naturraums das jeweils geltende Landesrecht.
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