
Ökopunkte im Naturraum D09
Elbtalniederung
greeNature entwickelt und betreut naturschutzfachliche Kompensationsflächen im Naturraum D09, der Elbtalniederung. Als bundesweit tätiger Partner realisieren wir Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach den Vorgaben der Elbanrainerländer, im niedersächsischen Hauptanteil auf Grundlage des NAGBNatSchG und des Biotopwertverfahrens.
Der Naturraum D09 im Überblick
Der Naturraum D09, die Elbtalniederung, zieht sich als bandförmige Flussaue entlang der Mittelelbe durch fünf Bundesländer. Den größten und ökologisch prägendsten Anteil trägt Niedersachsen mit der Elbtalaue im Wendland und um Lüneburg. Nördlich und östlich der Elbe schließen Mecklenburg-Vorpommern (Raum Ludwigslust und Boizenburg) und Brandenburg (Prignitz) an, südlich die Altmark in Sachsen-Anhalt, flussabwärts der Kreis Herzogtum Lauenburg in Schleswig-Holstein.
Geologisch handelt es sich um ein eiszeitlich geformtes Urstromtal. Über den mächtigen Sanden und Kiesen der Talsande liegen jüngere Auelehme und Auensande der rezenten Aue. Charakteristisch sind ausgedehnte Flugsanddünen wie am Gartower Forst, eingestreute Geestinseln und einzelne markante Erhebungen wie der Höhbeck, der sich deutlich über die flache Niederung heraushebt.
Ökologisch gehört die Elbtalniederung zu den wertvollsten Flusslandschaften Mitteleuropas. Reste von Hartholzauenwäldern, Altarme, Feuchtgrünländer und Röhrichte prägen die noch weitgehend unverbaute Aue. Das Wendland trägt die höchste Weißstorchdichte Deutschlands, die Mittelelbe ist Ursprungsgebiet des Elbebibers, und die weiten Grünländer sind international bedeutendes Rast- und Überwinterungsgebiet für nordische Gänse und Singschwäne. Große Teile liegen im länderübergreifenden UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe sowie im Naturpark Elbhöhen-Wendland.
Der Kompensationsrahmen folgt der bundesrechtlichen Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, ergänzt um das jeweilige Landesrecht. Im niedersächsischen Hauptanteil bemisst sich der Ausgleich über das Biotopwertverfahren nach dem NAGBNatSchG, die Bevorratung erfolgt als Ökokonto nach § 16 BNatSchG. Für streng geschützte Arten sind der Artenschutz nach § 44 BNatSchG und, sofern erforderlich, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und Maßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustands (FCS) zu beachten. Die zahlreichen FFH- und Vogelschutzgebiete entlang der Elbe erfordern eine sorgfältige Prüfung möglicher Beeinträchtigungen.

📍 Enthaltene Landkreise
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Länderübergreifendes UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe, darunter die Niedersächsische Elbtalaue
- Höchste Weißstorchdichte Deutschlands im Wendland
- Mittelelbe als Ursprungs- und Rückzugsgebiet des Elbebibers (Castor fiber albicus)
- Naturpark Elbhöhen-Wendland mit Auen, Geest und Flugsanddünen
- Ausgedehnte Hartholzauenwälder, Altarme und Feuchtgrünländer der noch weitgehend unverbauten Aue
- International bedeutendes Rast- und Überwinterungsgebiet für nordische Gänse und Singschwäne
- Flugsanddünen (Gartow) und Geestinseln, überragt vom Höhbeck
✅ greeNature in der Region
greeNature arbeitet bundesweit und ist mit den unterschiedlichen Kompensationssystemen der Elbanrainerländer vertraut, vom niedersächsischen Biotopwertverfahren nach NAGBNatSchG bis zu den eigenständigen Ökokonto- und Bewertungsregelungen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Wir stimmen Maßnahmen mit den zuständigen unteren Naturschutzbehörden und den Biosphärenreservatsverwaltungen ab und begleiten Vorhaben von der Flächensicherung bis zur langfristigen Pflege.
Typische Maßnahmen im Naturraum D09
Auenwald-Entwicklung
Wiederherstellung standortgerechter Hartholzauenwälder mit Stieleiche, Ulme und Esche in der rezenten Aue und in der Altaue, langfristig gesichert und an die Überflutungsdynamik der Elbe angepasst.
Feuchtgrünland-Extensivierung
Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Nassgrünland als Brut- und Nahrungshabitat für Weißstorch, Kiebitz und weitere Wiesenvögel.
Auen- und Gewässerrenaturierung
Anbindung von Altarmen, Anlage von Flutrinnen und naturnahe Uferentwicklung an Elbe-Nebengewässern wie Jeetzel und Seege, wo möglich verbunden mit Deichrückverlegung.
Kleingewässer und Blänken
Anlage besonnter Laichgewässer für Kammmolch, Rotbauchunke und weitere Amphibien in der Aue, geeignet als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF).
Artenschutz CEF und FCS
Maßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Steilwände für den Eisvogel, Quartiere in Altholzbeständen für Fledermäuse und Nahrungsflächen für den Weißstorch.
Hecken, Feldgehölze und Streuobst
Biotopvernetzung auf Geesträndern und Dünen durch Hecken, Feldgehölze und Streuobstbestände als Trittsteinbiotope zwischen Aue und Geest.
Geschützte Arten im Elbtalniederung
Weißstorch und Schwarzstorch
Das Wendland trägt die höchste Weißstorchdichte Deutschlands, der Schwarzstorch brütet in ruhigen Auwäldern. Typische Maßnahmen sind Feuchtgrünland, Flutmulden und störungsarme Nahrungsflächen.
Mehr zur Art ›Kammmolch und Rotbauchunke
Altwässer und Kleingewässer der Aue sind Lebensraum für Kammmolch und Rotbauchunke, die hier ihre westliche Verbreitungsgrenze erreicht. Anlage und Vernetzung von Laichgewässern sind wirksame CEF-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Eisvogel
Der Eisvogel besiedelt Steilufer an Elbe, Jeetzel und Seege. Die Anlage von Steilwänden und die naturnahe Entwicklung fischreicher Ufergewässer sichern Bruthabitate.
Mehr zur Art ›Kiebitz und Wiesenvögel
Feuchtgrünländer der Elbtalaue sind Brutgebiet für Kiebitz, Bekassine und Uferschnepfe. Extensivierung, Blänken und angepasste Mahdtermine verbessern den Bruterfolg.
Mehr zur Art ›Fledermäuse
Altholzreiche Auwälder bieten Quartiere, Teich- und Wasserfledermaus jagen über den Gewässern der Aue. Erhalt von Höhlenbäumen und Quartierangebote sind gängige Artenschutzmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Feldlerche
Auf den offenen Feldfluren und Grünländern von Geest und Talsand brütet die Feldlerche. Feldlerchenfenster und Blühstreifen dienen als CEF-Maßnahmen bei Eingriffen in die Agrarlandschaft.
Mehr zur Art ›Ihr Weg zu Ökopunkten im D09
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
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