
Ökopunkte im Naturraum D03
Rückland der Mecklenburg-Brandenburgischen Seenplatte
Anerkannte Kompensationsflächen und Ausgleichsmaßnahmen im Naturraum D03, dem Rückland der Mecklenburg-Brandenburgischen Seenplatte mit dem Uckermärkischen Hügelland. greeNature begleitet Ihr Vorhaben bundesweit als Full-Service-Partner, von der Flächenbereitstellung nach Brandenburger HVE und Flächenpoolverordnung bis zur langfristigen Pflege.
Der Naturraum D03 im Überblick
Der Naturraum D03, das Rückland der Mecklenburg-Brandenburgischen Seenplatte, umfasst das Uckermärkische Hügelland mit Uecker- und Randowtal. Er liegt überwiegend im Nordosten Brandenburgs und reicht mit den Tälern von Uecker und Randow bis nach Mecklenburg-Vorpommern. Die Weichsel-Eiszeit hat hier eine bewegte Jungmoränenlandschaft aus Grund- und Endmoränen, Sandern und zahlreichen Rinnenseen geformt. Prägend sind tausende Sölle, kleine eiszeitliche Toteisgewässer, die die offene Feldflur durchsetzen.
Auf den Endmoränenzügen stocken alte, naturnahe Buchenwälder, während die Niederungen von Kesselmooren, Kalk-Zwischenmooren und Feuchtwiesen geprägt sind. Hecken, Alleen und Feldgehölze gliedern die weite Agrarlandschaft und bilden ein wertvolles Biotopverbundnetz. Diese Strukturvielfalt macht die Uckermark zu einem der artenreichsten Räume Nordostdeutschlands.
Im Süden grenzt das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin mit dem UNESCO-Weltnaturerbe Grumsiner Buchenwald an, im Norden schließen der Naturpark Uckermärkische Seen sowie die Niederungen von Uecker und Randow an. Die großflächig unzerschnittenen Wälder und Feuchtgebiete sind bundesweit bedeutender Brutraum des Schreiadlers und Lebensraum von Schwarzstorch, Kranich, Seeadler, Fischotter und Biber.
Kompensation richtet sich im Hauptland Brandenburg nach der verbal-argumentativen Eingriffsbewertung gemäß den Hinweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE) sowie nach der Flächenpoolverordnung (FPV) über anerkannte Flächen- und Maßnahmenpools und Ökokonten. Für den mecklenburg-vorpommerschen Anteil gelten die dortigen landesrechtlichen Vorgaben. Rechtliche Grundlage bleibt die Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG, ergänzt um den Artenschutz nach § 44 BNatSchG mit CEF- und gegebenenfalls FCS-Maßnahmen.

📍 Enthaltene Landkreise
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Bundesweit bedeutender Brutraum des Schreiadlers
- Tausende Sölle als eiszeitliche Kleingewässer und Amphibienlebensraum
- Angrenzendes UNESCO-Weltnaturerbe Grumsiner Buchenwald im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin
- Alte, naturnahe Buchenwälder auf den Endmoränenzügen
- Uecker- und Randowtal als weiträumige Niederungs- und Feuchtlebensräume
- Reich strukturierte Hecken-, Alleen- und Feldgehölzlandschaft
- Rinnenseen, Kesselmoore und Kalk-Zwischenmoore der Jungmoräne
✅ greeNature in der Region
greeNature arbeitet bundesweit und kennt die naturschutzrechtlichen Anforderungen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Wir sind mit den unteren Naturschutzbehörden, dem Landesamt für Umwelt Brandenburg und den regionalen Flächenpools vertraut und begleiten die verbal-argumentative Eingriffsbewertung nach HVE ebenso wie die Anerkennung von Ökokonto-Maßnahmen im Naturraum D03.
Typische Maßnahmen im Naturraum D03
Sölle und Kleingewässer
Wiederherstellung und Neuanlage von Söllen und Kleingewässern in der Agrarlandschaft, Lebensraum für Rotbauchunke, Laubfrosch und Kammmolch, mit Pufferstreifen gegen Nährstoffeinträge.
Feuchtgrünland-Extensivierung
Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Nassgrünland in den Niederungen von Uecker und Randow, angepasste Mahd und Wiedervernässung für Wiesenbrüter.
Buchenwald und Altholz
Erhalt und Entwicklung naturnaher Buchenwälder auf den Endmoränen, Alt- und Totholzanreicherung sowie Horstschutz als Lebensraum für Schreiadler, Schwarzstorch und Fledermäuse.
Hecken, Alleen, Feldgehölze
Anlage und Ergänzung von Hecken, Baumreihen und Feldgehölzen zur Biotopvernetzung in der offenen Feldflur, Trittsteinbiotope und Leitstrukturen für Vögel, Insekten und Kleinsäuger.
Gewässerrenaturierung
Renaturierung von Uecker, Randow und Nebengewässern, Anlage von Uferrandstreifen und Gehölzsäumen, Verbesserung der Durchgängigkeit als Lebensraum für Fischotter, Biber und Eisvogel.
Artenschutz CEF/FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Sicherung von Nahrungshabitaten des Schreiadlers, Feldlerchenfenster und Fledermausquartiere, abgestimmt auf das Landesrecht.
Geschützte Arten im Rückland der Mecklenburg-Brandenburgischen Seenplatte
Schreiadler
Die Uckermark zählt zu den bundesweit wichtigsten Brutgebieten des Schreiadlers. Er benötigt störungsarme Wälder mit angrenzendem, extensiv genutztem Feucht- und Nassgrünland als Nahrungshabitat, das durch Horstschutz und Grünlandpflege gesichert wird.
Schwarzstorch
Der Schwarzstorch brütet in den ausgedehnten, ruhigen Laubwäldern und sucht Nahrung an Waldbächen, Söllen und Feuchtwiesen. Maßnahmen zum Erhalt alter Waldbestände und naturnaher Kleingewässer kommen ihm unmittelbar zugute.
Mehr zur Art ›Rotbauchunke und Laubfrosch
Die zahlreichen Sölle und Kleingewässer der Jungmoräne sind Lebensraum von Rotbauchunke, Laubfrosch und Moorfrosch. Typische Maßnahmen sind Neuanlage und Entschlammung von Kleingewässern sowie Pufferstreifen zur Ackerflur.
Mehr zur Art ›Kammmolch
Der Kammmolch besiedelt fischfreie, gut besonnte Kleingewässer mit reicher Unterwasservegetation. Kompensationsmaßnahmen schaffen und vernetzen geeignete Laichgewässer mit strukturreichen Landlebensräumen im Umfeld.
Mehr zur Art ›Eisvogel
An Uecker, Randow und den klaren Seen brütet der Eisvogel in natürlichen Steilufern. Gewässerrenaturierung, Uferrandstreifen und die Entwicklung von Abbruchkanten verbessern Brut- und Jagdreviere.
Mehr zur Art ›Fledermäuse
Alte Buchenwälder und Alleen bieten Quartiere für waldgebundene Arten wie die Mopsfledermaus. Erhalt von Höhlenbäumen und Altholz sowie strukturreiche Jagdlebensräume sind hier typische Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Ihr Weg zu Ökopunkten im D03
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
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