Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung
Naturraum Mecklenburg-Vorpommern · ÖkoKtoVO M-V
D01

Ökopunkte im Naturraum D01
Mecklenburgisch-Vorpommersches Küstengebiet

Ökopunkte und Kompensationsflächen an der Mecklenburg-Vorpommerschen Ostseeküste, aus anerkannten Ökokontomaßnahmen nach der Ökokontoverordnung M-V. greeNature entwickelt und betreut naturraumtreue Ausgleichsflächen zwischen Wismarer Bucht, Fischland-Darß-Zingst und den Inseln Rügen und Usedom, von der Konzeption bis zur dauerhaften Pflege.

D01
BfN-Haupteinheit
Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
2
Küsten-Nationalparks
5
Landkreise & kreisfreie Städte
Landschaft und Ökologie

Der Naturraum D01 im Überblick

Der Naturraum D01, das Mecklenburgisch-Vorpommersche Küstengebiet, umfasst den schmalen Küstensaum des Landes zwischen der Lübecker Bucht im Westen und dem Stettiner Haff im Osten. Kennzeichnend sind die Boddengewässer und Haffe, die vorgelagerten Inseln Rügen, Usedom und Hiddensee, die Halbinsel Fischland-Darß-Zingst sowie ausgedehnte Küstenüberflutungsmoore und Salzgrasländer. Gemeint ist ausdrücklich der Küstenraum, nicht die südlich anschließende Mecklenburgische Seenplatte.

Geprägt wurde die Landschaft von den Ablagerungen der letzten Eiszeit. Aus der kuppigen Grundmoräne formte die Ostsee eine Ausgleichsküste, an der sich Geschiebemergel-Kliffs, flache Sandstrände, Dünen und Nehrungshaken abwechseln. Die Küste ist in ständiger Bewegung, denn an den Steilufern trägt die See Material ab und lagert es an den Flachküsten als Haken und Nehrungen wieder an. Hinter den Nehrungen entstanden die flachen, brackigen Bodden und die windgeprägten Überflutungsmoore.

Zum Naturraum gehören mehrere große Boddensysteme, darunter die Darß-Zingster Boddenkette, der Greifswalder Bodden und der Strelasund, dazu Salzhaff, Achterwasser und das Kleine Haff. Zwei Nationalparks sichern die wertvollsten Bereiche, der Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft mit Darß, Zingst und Hiddensee (einer der bedeutendsten Kranichrastplätze Mitteleuropas) sowie der Nationalpark Jasmund auf Rügen mit den Kreidefelsen und alten Buchenwäldern, die zum UNESCO-Weltnaturerbe zählen. Hinzu kommen das Biosphärenreservat Südost-Rügen und der Naturpark Insel Usedom.

Für die Kompensation nach der Ökokontoverordnung M-V (ÖkoKtoVO M-V) und den Hinweisen zur Eingriffsregelung (HzE) bietet der Küstenraum besondere Chancen. Die Wiedervernässung von Küstenüberflutungsmooren, die Extensivierung von Salzgrasland und die Renaturierung von Fließ- und Kleingewässern erzeugen hohe ökologische Aufwertungen, die sich als Ökopunkte anrechnen und bevorraten lassen. greeNature achtet auf eine naturraumtreue Flächenauswahl, damit der Ausgleich dort wirkt, wo der Eingriff stattfindet.

Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung

📍 Enthaltene Landkreise

RostockVorpommern-Rügen (tlw.)Nordwestmecklenburg (tlw.)Rostock (tlw.)Vorpommern-Greifswald (tlw.)

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Fischland-Darß-Zingst und Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft, im Herbst Rastplatz für rund 60.000 Kraniche und einer der größten Kranichrastplätze Mitteleuropas.
  • Nationalpark Jasmund auf Rügen mit den Kreidefelsen am Königsstuhl und Buchenwäldern des UNESCO-Weltnaturerbes.
  • Rügen als größte deutsche Insel und Usedom als zweitgrößte, dazu Hiddensee, Poel und Ummanz.
  • Ausgedehnte Küstenüberflutungsmoore und Salzgrasländer als naturraumtypische, klimarelevante Lebensräume.
  • Boddensysteme und Haffe (Darß-Zingster Boddenkette, Greifswalder Bodden, Salzhaff, Kleines Haff) als flache Brackwasserlebensräume von internationaler Bedeutung für Rast- und Wasservögel.
  • Mecklenburg-Vorpommern mit einer der höchsten Seeadlerdichten Deutschlands.
  • Rückkehr der Kegelrobbe an die vorpommerschen Küsten.

✅ greeNature in der Region

greeNature ist als Partner für Naturschutz-Kompensation an der Mecklenburg-Vorpommerschen Ostseeküste tätig. Wir sichern geeignete Flächen zwischen Wismarer Bucht, Fischland-Darß-Zingst und den Inseln Rügen und Usedom, planen die Aufwertung nach den Hinweisen zur Eingriffsregelung (HzE) und stimmen die Ökokontomaßnahmen mit den unteren Naturschutzbehörden, dem LUNG und den Flächeneigentümern ab. Von der Wiedervernässung von Küstenüberflutungsmooren über die Pflege von Salzgrasland bis zur Gewässerrenaturierung übernehmen wir Umsetzung, dauerhafte Pflege und Dokumentation. So entstehen anerkannte Ökopunkte nach der ÖkoKtoVO M-V, die Vorhabenträger und Kommunen für Eingriffe im Naturraum nutzen können.

Kompensation im D01

Typische Maßnahmen im Naturraum D01

💧

Küstenüberflutungsmoore wiedervernässen

Wiedervernässung entwässerter Salz- und Küstenüberflutungsmoore durch Rückbau von Deichen, Schöpfwerken und Gräben. Die Maßnahme stoppt den Torfschwund, bindet Kohlenstoff und schafft großflächiges Brackwasser-Grünland für Küstenvögel, mit hohem Aufwertungswert nach HzE.

🐄

Salzgrasland extensiv beweiden

Extensive Beweidung und angepasste Mahd der Salzwiesen und Küstenüberflutungsgrünländer. Die Offenhaltung sichert Brut- und Rastflächen für Rotschenkel, Kiebitz und Alpenstrandläufer und erhält naturraumtypische Salzpflanzengesellschaften.

🌊

Fließ- und Küstengewässer renaturieren

Rückbau von Uferverbau, Anlage von Gewässerrandstreifen und Wiederherstellung der Durchgängigkeit an Küstenzuflüssen wie Recknitz, Warnow und Peene. Naturnahe Ufer verbessern die Wasserqualität der Bodden und vernetzen Lebensräume.

🌳

Küstenwälder und Waldumbau

Umbau standortferner Nadelforste zu standortheimischen Buchen- und Eichenwäldern in Küstennähe, etwa in der Rostocker Heide oder im Darßwald, mit Erhalt von Alt- und Totholz als Lebensraum für Höhlenbrüter und Fledermäuse.

🐸

Kleingewässer und Sölle anlegen

Neuanlage und Entschlammung besonnter, fischfreier Kleingewässer und Sölle in der Grundmoränenlandschaft. Als CEF-Maßnahmen sichern sie Laichgewässer für Rotbauchunke, Kreuzkröte und Kammmolch.

🏖️

Küstendünen und Trockenlebensräume pflegen

Pflege und Entwicklung von Grau- und Weißdünen, Küstenheiden und sonnenexponierten Säumen. Offene Sandstandorte fördern Zauneidechse, Wildbienen und spezialisierte Insekten.

Artenvielfalt D01

Geschützte Arten im Mecklenburgisch-Vorpommersches Küstengebiet

🐸

Rotbauchunke und Kreuzkröte

Das mecklenburg-vorpommersche Küstentiefland ist ein bundesweiter Verbreitungsschwerpunkt der Rotbauchunke. Sie und die Kreuzkröte laichen in besonnten Kleingewässern, Söllen und Überflutungssenken. Neu angelegte, fischfreie Gewässer eignen sich gut als CEF-Maßnahme.

Mehr zur Art ›
🐦

Küstenvögel im Salzgrasland

Salzwiesen und Überflutungsgrünländer sind Brut- und Rastplatz für Kiebitz, Rotschenkel, Bekassine und Alpenstrandläufer. Extensive Beweidung, Wiedervernässung und die Anlage von Blänken verbessern ihren Lebensraum.

Mehr zur Art ›
🦇

Fledermäuse

Alte Küstenbuchenwälder auf Rügen und in der Rostocker Heide sowie Gebäudequartiere bieten Lebensraum für Großes Mausohr, Breitflügel- und Wasserfledermaus. Quartiersicherung und die Vernetzung von Jagdhabitaten sind typische Maßnahmen.

Mehr zur Art ›
🦎

Zauneidechse

Küstendünen, Kliffkanten, Bahndämme und trockene Säume sind Lebensraum der wärmeliebenden Zauneidechse. Als streng geschützte Art nach § 44 BNatSchG erfordert sie bei Eingriffen häufig vorgezogene CEF-Maßnahmen wie Lesesteinhaufen und besonnte Sandstrukturen.

Mehr zur Art ›
🦅

Kranich und Seeadler

Die Boddenlandschaft ist einer der größten Kranichrastplätze Mitteleuropas mit bis zu 60.000 Vögeln im Herbst. Mecklenburg-Vorpommern trägt zudem eine der höchsten Seeadlerdichten Deutschlands. Ungestörte Feuchtgebiete und Flachwasserzonen sichern beide Arten.

💧

Kammmolch

Der Kammmolch besiedelt strukturreiche, fischfreie Kleingewässer der Grundmoränenlandschaft. Die Art der FFH-Anhänge II und IV profitiert von der Neuanlage und Vernetzung besonnter Laichgewässer als Kompensationsmaßnahme.

Mehr zur Art ›
So einfach geht es

Ihr Weg zu Ökopunkten im D01

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Weitere Naturräume

Ökopunkte in benachbarten Naturräumen

Häufige Fragen

Alles zum Naturraum D01

Der Naturraum D01, das Mecklenburgisch-Vorpommersche Küstengebiet, umfasst den Küstensaum mit Bodden, Haffen, der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst und den Inseln Rügen und Usedom. Er reicht anteilig über die Landkreise Nordwestmecklenburg, Rostock, Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald sowie die Hansestadt Rostock. Gemeint ist der Küstenraum, nicht die südlich anschließende Mecklenburgische Seenplatte.
Grundlage sind das Bundesnaturschutzgesetz, das Naturschutzausführungsgesetz M-V (NatSchAG M-V) und die Ökokontoverordnung M-V (ÖkoKtoVO M-V). Die Bewertung von Eingriffen und Kompensationsmaßnahmen erfolgt nach den Hinweisen zur Eingriffsregelung (HzE). Kompensations- und Ökokontomaßnahmen werden im landesweiten Kompensations- und Ökokontoverzeichnis beim LUNG geführt.
Ökopunkte bilden die ökologische Aufwertung einer Fläche ab. Wird ein Küstenüberflutungsmoor wiedervernässt oder Salzgrasland extensiviert, entsteht die Differenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand als anrechenbares Guthaben. Über ein Ökokonto nach ÖkoKtoVO M-V lassen sich solche anerkannten Maßnahmen bereits vor einem Eingriff umsetzen und bevorraten. Anerkannte Ökokontomaßnahmen sind handelbar.
Zum Charakter der Ostseeküste passen die Wiedervernässung von Küstenüberflutungsmooren, die extensive Beweidung und Pflege von Salzgrasland, die Renaturierung von Fließ- und Küstengewässern, der Umbau von Nadelforsten zu heimischen Küstenwäldern, die Anlage fischfreier Kleingewässer und Sölle sowie die Pflege von Küstendünen und Trockenlebensräumen.
Der Küstenraum hat einen sehr hohen Anteil an EU-Vogelschutz- und FFH-Gebieten und umfasst zwei Nationalparks. Vorhaben im Umfeld dieser Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erfordern. Bei betroffenen streng geschützten Arten nach § 44 BNatSchG sind zudem vorgezogene CEF-Maßnahmen oder Maßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustands (FCS) nach § 45 Abs. 7 BNatSchG zu prüfen. greeNature berät hierzu umfassend.
greeNature sichert geeignete Flächen im Naturraum, plant die Aufwertung nach HzE, setzt die Maßnahmen um und übernimmt die dauerhafte Pflege sowie das Monitoring. Die Ergebnisse werden für die Anerkennung durch die Naturschutzbehörden und das LUNG dokumentiert. So erhalten Vorhabenträger und Kommunen naturraumtreue Kompensation nach ÖkoKtoVO M-V aus einer Hand.
Jetzt anfragen

Ökopunkte im Naturraum D01 anfragen

Wir erstellen Ihnen zeitnah ein transparentes Angebot mit passenden Ökopunkten auf Vorrat im Mecklenburgisch-Vorpommersches Küstengebiet.