Ökopunkte kaufen
✓ Ökopunkte kaufen aus anerkannten Ökokonten ✓ sofort verfügbar ✓ BayKompV und BKompV ✓ alle Naturräume D01 bis D73. Full-Service seit 2012.
Ökopunkte kaufen: der schnelle Weg zum Kompensationsnachweis
Jedes Bauvorhaben, das erheblich in Natur und Landschaft eingreift, muss die verursachten Beeinträchtigungen nach den §§ 13 bis 15 des Bundesnaturschutzgesetzes ausgleichen oder ersetzen. Wie hoch der Bedarf ausfällt, ergibt die Eingriffsbilanzierung im Genehmigungsverfahren. Das Ergebnis ist eine Zahl in Wertpunkten, und diese Zahl muss gedeckt werden, bevor die Genehmigung erteilt wird.
Für diese Deckung gibt es zwei Wege. Entweder der Vorhabenträger stellt selbst eine Kompensationsfläche her, oder er übernimmt Ökopunkte aus einem behördlich anerkannten Ökokonto. Der zweite Weg ist in der Praxis meist der schnellere, weil die Maßnahme dort bereits umgesetzt, bewertet und anerkannt ist. Es entfällt die Suche nach geeigneten Grundstücken, die Verhandlung mit Eigentümern, die Vorfinanzierung der Herstellung und die Entwicklungszeit, bis eine Maßnahme ihre ökologische Wirkung entfaltet.
greeNature betreibt seit 2012 eigene Ökokonten und hält ein Flächenportfolio von mehr als 10.000 Hektar. Sie kaufen Ökopunkte aus fertiggestellten Pools und erhalten damit Planungssicherheit für Ihren Genehmigungszeitplan.
Wie Ökopunkte entstehen
Ein Ökopunkt bildet die Differenz zwischen dem ökologischen Zustand einer Fläche vor und nach der Aufwertung ab. Grundlage der Bewertung sind in der Regel Biotoptypen, ergänzt um Kriterien wie Bodenfunktion, Wasserhaushalt, Klimaschutzfunktion oder die Bedeutung für den Biotopverbund. Je geringer der Ausgangswert und je höher der erreichte Zielzustand, desto größer die Aufwertung und damit die Punktzahl.
Typische Maßnahmen in unseren Ökokonten sind:
- Gewässer- und Auenrenaturierung. Rückbau von Verbauungen, Wiederanbindung von Altarmen, Entwicklung von Gewässerrandstreifen und Auwaldstrukturen.
- Extensivgrünland. Umwandlung intensiv genutzter Acker- und Grünlandflächen in artenreiche Wiesen mit angepasster Mahd oder extensiver Beweidung.
- Gehölz- und Saumstrukturen. Anlage von Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen und naturnahen Waldmänteln als Lebensraum und Verbundelement.
- Wiedervernässung. Anhebung des Wasserstands auf entwässerten Nieder- und Hochmoorstandorten, Anlage von Kleingewässern und Feuchtsenken.
- Erstaufforstung und Waldumbau. Begründung standortgerechter, klimastabiler Laub- und Mischwälder, Überführung strukturarmer Nadelholzbestände.
Alle Maßnahmen werden vor der Anerkennung mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmt, hergestellt, bewertet und anschließend dauerhaft gepflegt.
Bewertung nach BayKompV, BKompV und Landesrecht
Kompensationsrecht ist in wesentlichen Teilen Landesrecht. Das hat unmittelbare Folgen für die Praxis: Ein Punktwert aus einem Bundesland lässt sich nicht in ein anderes übertragen, und die Verfahren unterscheiden sich in Systematik und Detailtiefe erheblich.
In Bayern gilt die Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) mit ihrer Biotopwertliste und dem darauf aufbauenden Punktesystem. Für Vorhaben in Bundeszuständigkeit, etwa bei Bundesfernstraßen, Schienenwegen des Bundes oder Höchstspannungsleitungen im Bundesbedarfsplan, kommt die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) zur Anwendung. Die übrigen Länder arbeiten mit eigenen Kompensations- und Ökokontoverordnungen, teils mit Biotopwertverfahren, teils mit abweichenden Bilanzierungsmodellen.
greeNature rechnet nach beiden Bundessystematiken und nach dem jeweiligen Landesrecht. Welche Grundlage für Ihr Vorhaben maßgeblich ist, hängt vom Standort und von der Zuständigkeit der Genehmigungsbehörde ab. Auf den Seiten zu den einzelnen Bundesländern finden Sie die jeweils geltenden Regelwerke.
Räumlicher Bezug: warum der Naturraum zählt
Kompensation soll dort wirken, wo die Beeinträchtigung entsteht. Deshalb verlangen die Genehmigungsbehörden einen räumlichen Bezug zwischen Eingriff und Ausgleich. Konkretisiert wird dieser Bezug je nach Land über den Landkreis, den Naturraum oder die betroffene naturräumliche Haupteinheit.
Die naturräumliche Gliederung Deutschlands unterteilt das Bundesgebiet in Haupteinheiten von D01 im norddeutschen Küstenraum bis D73 in den Alpen. Jede Einheit hat ein eigenes Profil aus Geologie, Boden, Klima, Wasserhaushalt und historischer Landnutzung, und daraus ergibt sich, welche Maßnahmen fachlich sinnvoll und welche Zielarten relevant sind. Ein Ökopunkt aus dem Fränkischen Keuper-Liasland ist deshalb nicht derselbe wie einer aus dem Niedersächsischen Geest- und Moorland.
greeNature führt Flächen und Ökokonten über alle Naturräume hinweg und ordnet Ihrem Eingriff den Bestand zu, der naturräumlich und rechtlich passt.
Ablauf in vier Schritten
- Bedarf analysieren. Wir nehmen den bilanzierten Kompensationsbedarf, den Eingriffsort nach Landkreis und Naturraum sowie das anzuwendende Bewertungsverfahren auf.
- Maßnahmen auswählen. Aus den fertiggestellten Ökokonten ordnen wir Maßnahmen zu, die fachlich und räumlich zum Eingriff passen.
- Behörde abstimmen. Wir koordinieren die zuständige untere Naturschutzbehörde und liefern die Unterlagen für den Kompensationsnachweis.
- Abbuchen und eintragen. Die Ökopunkte werden vom Ökokonto abgebucht und im Kompensationsverzeichnis vermerkt. Sie erhalten eine prüffähige Dokumentation.
Der bayerische Weg im Detail: BayKompV, UNB und Ökoflächenkataster
Bayern hat das Ökokonto am weitesten ausformuliert, deshalb lohnt der genaue Blick auf die Verfahrensschritte. Was hier gilt, ist in Teil 4 der Bayerischen Kompensationsverordnung geregelt, in den §§ 13 bis 17 BayKompV.
Wer ein Ökokonto gewerblich führen darf. Nach § 13 Abs. 3 BayKompV bedarf es der staatlichen Anerkennung durch das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU), wenn jemand Ökokonten gewerblich betreiben will. Die Anerkennung setzt voraus, dass der Bewerber hinreichende Gewähr für Leistungsfähigkeit, fachliche Qualifikation und Zuverlässigkeit bietet. greeNature ist nach dieser Vorschrift staatlich anerkannt und führt eigene Ökokonten in Bayern.
Welche Maßnahmen ins Ökokonto dürfen. § 14 BayKompV setzt eine Untergrenze: Eine Ökokontomaßnahme muss mindestens 15.000 Wertpunkte Aufwertung erbringen oder die Fläche muss mindestens 2.000 Quadratmeter umfassen. Bei besonderer ökologischer Bedeutung, etwa bei hoher Wertigkeit des Ausgangszustands, sind in begründeten Fällen auch kleinere Maßnahmen möglich.
Wie die Fläche ins Ökoflächenkataster kommt. Die Eintragung nach § 15 BayKompV setzt eine Bestätigung nach Art. 8 Abs. 1 BayNatSchG sowie die schriftliche Zustimmung von Maßnahmenträger und Grundstückseigentümer voraus. Die untere Naturschutzbehörde (UNB) bestätigt den Ausgangszustand der Fläche und die Wertpunkte nach Anlage 3.1 der BayKompV, Grundlage ist ein Bewertungsvorschlag, den der Maßnahmenträger vorlegt. Im Kataster stehen unter anderem die flächenscharfe Abgrenzung, Gemarkung und Flurstücknummer, der Naturraum, der Ausgangszustand und der Zielzustand. Nach § 17 Abs. 3 BayKompV sind diese Flächen öffentlich einsehbar, personenbezogene Angaben ausgenommen.
Was die Abbuchung bedeutet. Für die verbindliche Verwendung als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme bestätigt die UNB nach § 16 Abs. 1 BayKompV, in welchem Umfang die Fläche seit der Einstellung ins Ökokonto aufgewertet wurde. Nach bestandskräftiger Zuordnung wird die Fläche aus dem Ökokonto in den Teil Kompensationsmaßnahmen des Ökoflächenkatasters überführt. Erst damit ist Ihr Ausgleich behördlich dokumentiert.
Der Zeitbonus. § 16 Abs. 3 BayKompV honoriert, dass eine Ökokontomaßnahme lange vor dem Eingriff hergestellt wurde. Für jedes Kalenderjahr der vorgezogenen Realisierung gibt es einen Zuschlag von drei von Hundert auf die festgestellte Aufwertung, ohne Zinseszins und begrenzt auf höchstens zehn Jahre. Gerechnet wird ab dem Kalenderjahr, in dem die UNB die Herstellung der Maßnahme bestätigt hat. Eine früh hergestellte Fläche bringt also mehr Wertpunkte ein als dieselbe Maßnahme kurz vor dem Eingriff.
Warum Ökopunkte überhaupt handelbar sind. § 17 Abs. 2 BayKompV erlaubt ausdrücklich, nur die Wertpunkte auf einen Dritten zu übertragen, ohne das Grundstückseigentum. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme ab dem Zeitpunkt der Abbuchung nach § 11 Abs. 2 BayKompV rechtlich gesichert ist. Das ist die Rechtsgrundlage dafür, dass Sie als Vorhabenträger Ökopunkte erwerben können, während Fläche, Pflege und Monitoring dauerhaft bei uns bleiben.
Für Vorhaben außerhalb Bayerns und für Vorhaben in Bundeszuständigkeit gelten andere Regelwerke. Die Systematik aus Bevorratung, behördlicher Bestätigung, Abbuchung und Verzeichnisführung findet sich aber in den meisten Ländern wieder, mit abweichenden Begriffen und Schwellenwerten.
Was Ökopunkte nicht abdecken
Ökopunkte lösen die Eingriffsregelung, aber nicht jede naturschutzrechtliche Pflicht. Drei Abgrenzungen sind in der Praxis wichtig.
Artenschutz. Der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG ist eine eigene Prüfungsebene. Verliert eine geschützte Art durch das Vorhaben Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, braucht es vorgezogene CEF-Maßnahmen, die im räumlichen Zusammenhang und vor dem Eingriff wirken. Das leistet ein entferntes Ökokonto nicht.
Waldrecht. Wird Wald in Anspruch genommen, verlangt das jeweilige Landeswaldgesetz eine Ersatzaufforstung. Diese Pflicht besteht zusätzlich zur naturschutzrechtlichen Kompensation.
Schutzgebiete. Liegt das Vorhaben in einem FFH- oder Vogelschutzgebiet oder wirkt darauf ein, ist eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Deren Anforderungen lassen sich nicht über Ökopunkte erfüllen.
greeNature deckt alle diese Stränge ab, sodass Sie Naturschutzrecht, Artenschutzrecht und Forstrecht nicht getrennt steuern müssen.
Wer mit uns arbeitet
Zu unseren Auftraggebern zählen Netzbetreiber und Infrastrukturunternehmen wie DB InfraGO, TenneT TSO, Amprion, Open Grid Europe und OMV Deutschland sowie Forschungseinrichtungen wie die Fraunhofer-Gesellschaft. Daneben begleiten wir Projektentwickler, Kommunen und mittelständische Bauvorhabenträger.
Was diese Projekte verbindet, ist der Zeitdruck im Genehmigungsverfahren und der Wunsch, die Kompensation nicht in Einzelgewerke zu zerlegen. Genau dafür ist unser Full-Service-Ansatz gebaut: eine Ansprechperson, ein Vertrag, eine durchgehende Verantwortung von der Fläche bis zum Monitoring.
Warum Ökopunkte bei greeNature
Sofort verfügbar
Die Maßnahmen sind bereits umgesetzt. Sie kaufen aus fertiggestellten Pools und sparen die Wartezeit auf eigene Flächen.
Maximale Rechtssicherheit
Alle Ökopunkte stammen aus behördlich anerkannten Ökokonten und sind durch die Naturschutzbehörde bestätigt.
Keine eigene Flächensuche
Sie binden keine internen Ressourcen. Wir übernehmen Zuordnung, Behördenabstimmung und Katastereintragung.
Gut zu wissen
Ökopunkte für Ihr Vorhaben anfragen
Nennen Sie uns Ihren Kompensationsbedarf und den Naturraum. Wir prüfen die Verfügbarkeit und melden uns mit einem Angebot.