Ersatzaufforstung
✓ Ersatzaufforstung nach Landeswaldgesetz ✓ Flächen, Genehmigung und Pflanzung ✓ standortgerechte, klimastabile Baumarten. Bundesweit umgesetzt seit 2012.
Rodungen rechtssicher kompensieren
Wald ist rechtlich besonders geschützt. Wer Waldfläche für ein Bauvorhaben in Anspruch nimmt und dauerhaft in eine andere Nutzungsart überführt, braucht eine Umwandlungsgenehmigung nach dem Waldgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Diese Genehmigung wird in der Regel mit der Auflage verbunden, an anderer Stelle neuen Wald zu begründen.
Für Vorhabenträger ist das eine zweite, eigenständige Pflicht neben der naturschutzrechtlichen Kompensation. Sie wird häufig unterschätzt, weil sie in einem anderen Rechtskreis liegt, von einer anderen Behörde betreut wird und eigene Fristen und Flächenanforderungen mitbringt. Wer erst nach Erteilung des Bescheids mit der Flächensuche beginnt, verliert eine Vegetationsperiode.
greeNature übernimmt den gesamten Ablauf, von der Abstimmung mit der Forstbehörde über die Flächenbereitstellung und die Pflanzung bis zur Kulturpflege und zur Abnahme der gesicherten Kultur.
Waldrecht und Naturschutzrecht laufen parallel
Die Rodung löst typischerweise zwei Verfahren aus. Forstrechtlich geht es um die Umwandlung und die Ersatzaufforstung. Naturschutzrechtlich geht es um die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, denn der Verlust eines Waldbestandes ist zugleich ein erheblicher Eingriff in Natur und Landschaft. Hinzu kommt oft der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG, weil Wälder Quartiere für Fledermäuse, Brutstätten für Greifvögel und Höhlenbrüter sowie Lebensraum für die Haselmaus bieten.
In der Praxis heißt das: Die Ersatzaufforstung deckt die naturschutzrechtliche Kompensation nicht automatisch ab, und umgekehrt. Eine Doppelanrechnung ist nur möglich, wenn die Behörden sie ausdrücklich zulassen. greeNature führt beide Stränge zusammen und klärt früh, was anrechenbar ist und was zusätzlich erbracht werden muss.
Ablauf
- Bestand erfassen. Waldeigenschaft, Bestockung, Alter, Waldfunktionen und Schutzstatus der betroffenen Fläche.
- Anforderungen klären. Umwandlungsfaktor, geforderter Raumbezug und Baumartenvorgaben nach Landeswaldgesetz und Bescheid.
- Fläche bereitstellen. Aufforstungsfläche aus dem eigenen Portfolio oder gezielte Akquise im geforderten Wuchsgebiet.
- Genehmigung. Abstimmung mit der Forstbehörde, Erstaufforstungsgenehmigung, Klärung planungsrechtlicher Fragen.
- Pflanzen. Bodenvorbereitung, Pflanzung mit standortgerechten Herkünften, Wildschutz durch Zaun oder Einzelschutz.
- Pflege und Abnahme. Kulturpflege, Nachbesserung, Dokumentation bis zur gesicherten Kultur und behördlichen Abnahme.
Baumartenwahl unter Klimadruck
Eine Ersatzaufforstung soll nicht nur formal Wald begründen, sondern dauerhaft Bestand haben. Trockenjahre, Borkenkäferbefall und Spätfröste haben in den vergangenen Jahren gezeigt, wie schnell Kulturen ausfallen, wenn Baumart und Standort nicht zusammenpassen.
Wir arbeiten deshalb mit standortgerechten Mischungen und achten auf die Herkunft des Pflanzguts. Auf schweren Lehm- und Keuperböden bilden Eiche und Hainbuche das Gerüst, ergänzt um Winterlinde, Feldahorn und Elsbeere. In Auen und feuchten Senken kommen Schwarzerle, Flatterulme und Esche in Betracht, wobei die Eschenschädigung durch das Falsche Weiße Stengelbecherchen bei der Mischung berücksichtigt werden muss. Auf trockenen, flachgründigen Standorten liegt der Schwerpunkt auf Traubeneiche, Feldahorn und Wildobst.
Mischbestände sind dabei kein Selbstzweck. Sie verteilen das Ausfallrisiko, stabilisieren den Bestand gegen Sturm und Insektenbefall und erfüllen zugleich die Erwartungen der Forstbehörden an naturnahen Waldbau.
Regionale Unterschiede
Weil das Waldrecht Landesrecht ist, unterscheiden sich die Anforderungen zwischen den Bundesländern deutlich. Das betrifft den Umwandlungsfaktor, die Definition des Raumbezugs, die Zulässigkeit einer Walderhaltungsabgabe und die Vorgaben zu Baumarten und Pflanzverband. Welche Regelungen für Ihr Vorhaben gelten, hängt vom Standort ab. Auf den Bundeslandseiten finden Sie die jeweils maßgeblichen Grundlagen.
Was wir übernehmen
Genehmigung
Wir stimmen die Rodungserlaubnis und die Erstaufforstung mit der zuständigen Forstbehörde ab.
Fläche und Umsetzung
Passende Aufforstungsflächen aus dem Portfolio, standortgerechte Baumarten und fachgerechte Pflanzung.
Sicherung und Pflege
Kulturpflege, Nachbesserung und Dokumentation bis zur gesicherten Bestandsbegründung.
Gut zu wissen
Ersatzaufforstung anfragen
Nennen Sie uns Rodungsumfang, Standort und Zeitplan. Wir prüfen die Anforderungen des Landeswaldgesetzes und die verfügbaren Flächen.