
Ausgleichsmaßnahmen
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Naturschutz- und Waldrecht, von der Fachplanung über die Umsetzung bis zu Pflege und Monitoring.
Ausgleich, der im Verfahren trägt
Wer in Natur und Landschaft eingreift, muss die Beeinträchtigung ausgleichen oder ersetzen. Das regelt die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes, konkretisiert durch die Kompensationsverordnungen der Länder, etwa die BayKompV in Bayern und die BKompV im Bund. greeNature übernimmt diesen Teil Ihres Vorhabens vollständig, von der ersten Bilanzierung bis zum letzten Pflegegang.
Der entscheidende Unterschied liegt in der Fläche. Weil wir ein eigenes Portfolio von mehr als 10.000 Hektar bewirtschaften, steht die Ausgleichsfläche fest, bevor die Planung beginnt. Das verkürzt Abstimmungen mit der Behörde und nimmt Ihrem Verfahren die größte Unsicherheit.
Typische Maßnahmentypen
Welche Maßnahme geeignet ist, ergibt sich aus dem Eingriff, dem Naturraum und den Vorgaben der Behörde. Häufig umgesetzt werden:
- Grünlandentwicklung. Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Extensivgrünland mit angepasster Mahd oder Beweidung.
- Streuobst und Gehölze. Anlage von Streuobstwiesen, Hecken, Feldgehölzen und Säumen als Vernetzungsstrukturen in der Agrarlandschaft.
- Gewässer. Renaturierung von Fließgewässern, Anlage von Stillgewässern und Uferrandstreifen.
- Wald. Erstaufforstung, Waldumbau hin zu standortgerechten Mischbeständen sowie Waldrandgestaltung.
- Strukturelemente. Totholz, Lesesteinhaufen, Sandlinsen und weitere Habitatstrukturen, oft in Kombination mit Artenschutzmaßnahmen.
Der Ablauf in vier Schritten
- Bedarf bilanzieren. Wir ermitteln den Kompensationsumfang für Ihren Eingriff nach dem geltenden Landesrecht.
- Maßnahme und Fläche festlegen. Aus dem eigenen Portfolio oder über gezielte Flächenakquise, abgestimmt mit der Naturschutzbehörde.
- Umsetzen. Fachplanung, Ausführung, Koordination der Betriebe vor Ort und Abnahme.
- Sichern und nachweisen. Dauerhafte Flächensicherung, Pflege, Monitoring und die Dokumentation, die Ihre Genehmigung verlangt.
Von der Planung bis zur Pflege
Fachplanung
Bestandserfassung, Maßnahmenkonzept und Bilanzierung nach dem jeweils geltenden Landesrecht, abgestimmt mit der zuständigen Naturschutzbehörde.
Umsetzung
Wir setzen die Maßnahme auf gesicherter Fläche um und koordinieren Landwirtschaft, Forst und Fachbetriebe vor Ort.
Pflege und Monitoring
Entwicklungspflege, Dauerpflege und Dokumentation über die gesamte Bindungsfrist. Pflegeverträge laufen in der Regel 25 Jahre.
Gut zu wissen
Ausgleichsmaßnahme für Ihr Vorhaben
Schildern Sie uns Eingriff und Standort. Wir schlagen ein Maßnahmenkonzept vor und benennen die passende Fläche.