Artenreiches Extensivgrünland als umgesetzte Ausgleichsmaßnahme
Ausgleich und Ersatz
eigene Flächen
Pflege inklusive

Ausgleichsmaßnahmen

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Naturschutz- und Waldrecht, von der Fachplanung über die Umsetzung bis zu Pflege und Monitoring.

10.000+
ha im Portfolio
seit 2012
in der Umsetzung
25 Jahre
Pflege und Monitoring

Ausgleich, der im Verfahren trägt

Wer in Natur und Landschaft eingreift, muss die Beeinträchtigung ausgleichen oder ersetzen. Das regelt die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes, konkretisiert durch die Kompensationsverordnungen der Länder, etwa die BayKompV in Bayern und die BKompV im Bund. greeNature übernimmt diesen Teil Ihres Vorhabens vollständig, von der ersten Bilanzierung bis zum letzten Pflegegang.

Der entscheidende Unterschied liegt in der Fläche. Weil wir ein eigenes Portfolio von mehr als 10.000 Hektar bewirtschaften, steht die Ausgleichsfläche fest, bevor die Planung beginnt. Das verkürzt Abstimmungen mit der Behörde und nimmt Ihrem Verfahren die größte Unsicherheit.

Typische Maßnahmentypen

Welche Maßnahme geeignet ist, ergibt sich aus dem Eingriff, dem Naturraum und den Vorgaben der Behörde. Häufig umgesetzt werden:

  • Grünlandentwicklung. Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Extensivgrünland mit angepasster Mahd oder Beweidung.
  • Streuobst und Gehölze. Anlage von Streuobstwiesen, Hecken, Feldgehölzen und Säumen als Vernetzungsstrukturen in der Agrarlandschaft.
  • Gewässer. Renaturierung von Fließgewässern, Anlage von Stillgewässern und Uferrandstreifen.
  • Wald. Erstaufforstung, Waldumbau hin zu standortgerechten Mischbeständen sowie Waldrandgestaltung.
  • Strukturelemente. Totholz, Lesesteinhaufen, Sandlinsen und weitere Habitatstrukturen, oft in Kombination mit Artenschutzmaßnahmen.

Der Ablauf in vier Schritten

  1. Bedarf bilanzieren. Wir ermitteln den Kompensationsumfang für Ihren Eingriff nach dem geltenden Landesrecht.
  2. Maßnahme und Fläche festlegen. Aus dem eigenen Portfolio oder über gezielte Flächenakquise, abgestimmt mit der Naturschutzbehörde.
  3. Umsetzen. Fachplanung, Ausführung, Koordination der Betriebe vor Ort und Abnahme.
  4. Sichern und nachweisen. Dauerhafte Flächensicherung, Pflege, Monitoring und die Dokumentation, die Ihre Genehmigung verlangt.

Von der Planung bis zur Pflege

Fachplanung

Bestandserfassung, Maßnahmenkonzept und Bilanzierung nach dem jeweils geltenden Landesrecht, abgestimmt mit der zuständigen Naturschutzbehörde.

Umsetzung

Wir setzen die Maßnahme auf gesicherter Fläche um und koordinieren Landwirtschaft, Forst und Fachbetriebe vor Ort.

Pflege und Monitoring

Entwicklungspflege, Dauerpflege und Dokumentation über die gesamte Bindungsfrist. Pflegeverträge laufen in der Regel 25 Jahre.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Ausgleichsmaßnahmen stellen die beeinträchtigte Funktion des Naturhaushalts gleichartig und im räumlichen Zusammenhang wieder her. Ersatzmaßnahmen ersetzen die Funktion gleichwertig, können aber weiter entfernt und in anderer Form umgesetzt werden. Welche Variante zulässig ist, entscheidet die zuständige Behörde im Verfahren.
Entwicklung von artenreichem Grünland, Anlage von Streuobstwiesen, Hecken und Feldgehölzen, Gewässerrenaturierung und Anlage von Kleingewässern, Waldumbau und Aufforstung sowie Struktur- und Habitatelemente wie Totholz, Lesesteinhaufen und Sandlinsen.
greeNature. Wir bringen die Fläche aus dem eigenen Portfolio ein oder sichern sie vertraglich, übernehmen die Pflege und liefern die Nachweise für die Behörde. Bei dauerhaften Eingriffen wird die Fläche dauerhaft gesichert.
Ausgleichsmaßnahmen betreffen die Eingriffsregelung und den Naturhaushalt insgesamt. Artenschutzmaßnahmen nach CEF und FCS zielen auf eine konkrete geschützte Art und folgen den §§ 44 und 45 BNatSchG. In vielen Projekten sind beide nötig, wir planen sie gemeinsam.
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