Ausgleichsflächen kaufen
✓ Ausgleichsflächen aus eigenem Portfolio ✓ über 10.000 ha bundesweit ✓ Behördenabstimmung, Umsetzung und Monitoring inklusive. Full-Service seit 2012.
Passende Ausgleichsflächen für Ihr Bauvorhaben
Wer erheblich in Natur und Landschaft eingreift, muss die Beeinträchtigung nach den §§ 13 bis 15 des Bundesnaturschutzgesetzes ausgleichen oder ersetzen. In vielen Genehmigungsverfahren genügt dafür kein rechnerischer Nachweis, sondern es braucht eine konkrete Fläche, auf der eine konkrete Maßnahme hergestellt und dauerhaft gesichert wird.
Genau hier entsteht der übliche Engpass. Geeignete Grundstücke im richtigen Naturraum sind knapp, Eigentümer müssen gefunden und überzeugt werden, die Sicherung braucht Zeit im Grundbuch, und nach der Herstellung folgt eine Pflege- und Nachweispflicht über Jahrzehnte. Für Vorhabenträger ist das ein Nebenschauplatz, der den Hauptzeitplan bestimmt.
greeNature löst das, indem wir die Fläche mitbringen. Wir halten ein eigenes Portfolio von mehr als 10.000 Hektar, akquirieren laufend weitere Flächen und betreuen sie über die gesamte Bindungsfrist. Sie beauftragen die Kompensationsleistung, nicht ein Bündel von Einzelgewerken.
Ausgleich, Ersatz und Ersatzzahlung
Das Gesetz kennt eine klare Rangfolge. Beeinträchtigungen sind zunächst zu vermeiden. Was unvermeidbar ist, wird ausgeglichen, also am Ort des Eingriffs so wiederhergestellt, dass die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts gleichartig ersetzt werden. Ist ein Ausgleich nicht möglich, folgt der Ersatz: eine gleichwertige Aufwertung im betroffenen Naturraum, die nicht gleichartig sein muss. Erst wenn weder Ausgleich noch Ersatz möglich sind, kommt eine Ersatzzahlung in Betracht.
In der Praxis ist der Ersatz der häufigste Fall, weil am Eingriffsort selten Platz für eine gleichartige Wiederherstellung bleibt. Für Vorhabenträger ist das eine gute Nachricht: Der Suchraum ist größer, und die Maßnahme kann dort platziert werden, wo sie ökologisch am meisten bewirkt.
Was wir übernehmen
- Flächenbereitstellung. Zugriff auf das eigene Portfolio, ergänzt um gezielte Akquise, wenn eine bestimmte Lage gefordert ist.
- Fachplanung. Maßnahmenkonzept auf Basis der Eingriffsbilanzierung, abgestimmt auf Biotoptypen, Bodenfunktion, Wasserhaushalt und Zielarten.
- Behördenabstimmung. Koordination mit unterer Naturschutzbehörde, Fachbehörden und, wo nötig, Forst- und Wasserbehörde.
- Rechtliche Sicherung. Dienstbarkeiten, Verträge, Eintragung in das Kompensationsverzeichnis.
- Herstellung. Ausschreibung und Steuerung der Bauleistung, Pflanzung, Bodenarbeiten, Gewässerbau.
- Pflege und Monitoring. Entwicklungspflege, Unterhaltungspflege, Erfolgskontrolle und prüffähige Dokumentation über die gesamte Laufzeit.
Der Ablauf in vier Schritten
- Bedarf klären. Wir werten die Eingriffsbilanzierung aus und klären den geforderten räumlichen Bezug.
- Fläche zuordnen. Aus dem Portfolio oder über gezielte Akquise, immer im passenden Naturraum.
- Umsetzung steuern. Fachplanung, Behördenabstimmung, Sicherung und Herstellung.
- Nachweis sichern. Abnahme, Eintragung, Pflege und Erfolgskontrolle über die Bindungsfrist.
Regionale Zuordnung: Bundesland, Naturraum, Landkreis
Kompensation ist an den Raum gebunden. Welche Fläche für Ihr Vorhaben in Frage kommt, entscheidet sich entlang von drei Ebenen: dem Bundesland mit seinem Bewertungsverfahren, der naturräumlichen Haupteinheit D01 bis D73 mit ihrem ökologischen Profil und dem Landkreis mit der Praxis der dortigen unteren Naturschutzbehörde.
greeNature bildet alle drei Ebenen ab. Über die Bundesland-, Naturraum- und Landkreisseiten dieser Website finden Sie die jeweils maßgeblichen Rechtsgrundlagen, die charakteristischen Lebensräume und die typischen Kompensationsansätze der Region.
Für Grundstückseigentümer
Die Kehrseite des Flächenbedarfs ist eine Chance für Eigentümer. Wer landwirtschaftliche Flächen mit schwacher Ertragskraft besitzt, kann diese als Ausgleichsfläche bereitstellen, ohne das Eigentum aufzugeben. Die Umsetzung, die Pflege und das Monitoring übernimmt greeNature, und für die Bereitstellung wird eine Nutzungsentschädigung gezahlt. Details dazu finden Sie auf der Seite für Grundstückseigentümer.
Ihre Vorteile
Beschleunigte Genehmigung
Verfügbare Flächen und fertige Konzepte verkürzen Ihr Genehmigungsverfahren spürbar.
Keine Ressourcenbindung
Ihr Team muss keine Flächen suchen und keine Verträge managen. Das übernehmen wir vollständig.
Kosten- und Planungssicherheit
Sie kennen Umfang und Aufwand früh. Böse Überraschungen im Verfahren entfallen.
Gut zu wissen
Ausgleichsflächen für Ihr Vorhaben anfragen
Nennen Sie uns Eingriffsort, Kompensationsbedarf und Zeitplan. Wir prüfen, welche Flächen aus unserem Portfolio passen.