Über 10.000 ha
Bundesweit
Full-Service

Ausgleichsflächen kaufen

✓ Ausgleichsflächen aus eigenem Portfolio ✓ über 10.000 ha bundesweit ✓ Behördenabstimmung, Umsetzung und Monitoring inklusive. Full-Service seit 2012.

10.000+
ha verfügbar
25 Jahre
Flächensicherung
aus einer
Hand

Passende Ausgleichsflächen für Ihr Bauvorhaben

Wer erheblich in Natur und Landschaft eingreift, muss die Beeinträchtigung nach den §§ 13 bis 15 des Bundesnaturschutzgesetzes ausgleichen oder ersetzen. In vielen Genehmigungsverfahren genügt dafür kein rechnerischer Nachweis, sondern es braucht eine konkrete Fläche, auf der eine konkrete Maßnahme hergestellt und dauerhaft gesichert wird.

Genau hier entsteht der übliche Engpass. Geeignete Grundstücke im richtigen Naturraum sind knapp, Eigentümer müssen gefunden und überzeugt werden, die Sicherung braucht Zeit im Grundbuch, und nach der Herstellung folgt eine Pflege- und Nachweispflicht über Jahrzehnte. Für Vorhabenträger ist das ein Nebenschauplatz, der den Hauptzeitplan bestimmt.

greeNature löst das, indem wir die Fläche mitbringen. Wir halten ein eigenes Portfolio von mehr als 10.000 Hektar, akquirieren laufend weitere Flächen und betreuen sie über die gesamte Bindungsfrist. Sie beauftragen die Kompensationsleistung, nicht ein Bündel von Einzelgewerken.

Ausgleich, Ersatz und Ersatzzahlung

Das Gesetz kennt eine klare Rangfolge. Beeinträchtigungen sind zunächst zu vermeiden. Was unvermeidbar ist, wird ausgeglichen, also am Ort des Eingriffs so wiederhergestellt, dass die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts gleichartig ersetzt werden. Ist ein Ausgleich nicht möglich, folgt der Ersatz: eine gleichwertige Aufwertung im betroffenen Naturraum, die nicht gleichartig sein muss. Erst wenn weder Ausgleich noch Ersatz möglich sind, kommt eine Ersatzzahlung in Betracht.

In der Praxis ist der Ersatz der häufigste Fall, weil am Eingriffsort selten Platz für eine gleichartige Wiederherstellung bleibt. Für Vorhabenträger ist das eine gute Nachricht: Der Suchraum ist größer, und die Maßnahme kann dort platziert werden, wo sie ökologisch am meisten bewirkt.

Was wir übernehmen

  • Flächenbereitstellung. Zugriff auf das eigene Portfolio, ergänzt um gezielte Akquise, wenn eine bestimmte Lage gefordert ist.
  • Fachplanung. Maßnahmenkonzept auf Basis der Eingriffsbilanzierung, abgestimmt auf Biotoptypen, Bodenfunktion, Wasserhaushalt und Zielarten.
  • Behördenabstimmung. Koordination mit unterer Naturschutzbehörde, Fachbehörden und, wo nötig, Forst- und Wasserbehörde.
  • Rechtliche Sicherung. Dienstbarkeiten, Verträge, Eintragung in das Kompensationsverzeichnis.
  • Herstellung. Ausschreibung und Steuerung der Bauleistung, Pflanzung, Bodenarbeiten, Gewässerbau.
  • Pflege und Monitoring. Entwicklungspflege, Unterhaltungspflege, Erfolgskontrolle und prüffähige Dokumentation über die gesamte Laufzeit.

Der Ablauf in vier Schritten

  1. Bedarf klären. Wir werten die Eingriffsbilanzierung aus und klären den geforderten räumlichen Bezug.
  2. Fläche zuordnen. Aus dem Portfolio oder über gezielte Akquise, immer im passenden Naturraum.
  3. Umsetzung steuern. Fachplanung, Behördenabstimmung, Sicherung und Herstellung.
  4. Nachweis sichern. Abnahme, Eintragung, Pflege und Erfolgskontrolle über die Bindungsfrist.

Regionale Zuordnung: Bundesland, Naturraum, Landkreis

Kompensation ist an den Raum gebunden. Welche Fläche für Ihr Vorhaben in Frage kommt, entscheidet sich entlang von drei Ebenen: dem Bundesland mit seinem Bewertungsverfahren, der naturräumlichen Haupteinheit D01 bis D73 mit ihrem ökologischen Profil und dem Landkreis mit der Praxis der dortigen unteren Naturschutzbehörde.

greeNature bildet alle drei Ebenen ab. Über die Bundesland-, Naturraum- und Landkreisseiten dieser Website finden Sie die jeweils maßgeblichen Rechtsgrundlagen, die charakteristischen Lebensräume und die typischen Kompensationsansätze der Region.

Für Grundstückseigentümer

Die Kehrseite des Flächenbedarfs ist eine Chance für Eigentümer. Wer landwirtschaftliche Flächen mit schwacher Ertragskraft besitzt, kann diese als Ausgleichsfläche bereitstellen, ohne das Eigentum aufzugeben. Die Umsetzung, die Pflege und das Monitoring übernimmt greeNature, und für die Bereitstellung wird eine Nutzungsentschädigung gezahlt. Details dazu finden Sie auf der Seite für Grundstückseigentümer.

Ihre Vorteile

Beschleunigte Genehmigung

Verfügbare Flächen und fertige Konzepte verkürzen Ihr Genehmigungsverfahren spürbar.

Keine Ressourcenbindung

Ihr Team muss keine Flächen suchen und keine Verträge managen. Das übernehmen wir vollständig.

Kosten- und Planungssicherheit

Sie kennen Umfang und Aufwand früh. Böse Überraschungen im Verfahren entfallen.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Immer dann, wenn die Genehmigungsbehörde einen engen räumlich-funktionalen Bezug zwischen Eingriff und Kompensation verlangt. Das ist häufig der Fall, wenn bestimmte Biotoptypen oder Bodenfunktionen betroffen sind, wenn eine Maßnahme an ein konkretes Gewässer oder einen konkreten Biotopverbund anknüpfen muss oder wenn artenschutzrechtliche Anforderungen hinzutreten. Auch kommunale Satzungen und städtebauliche Verträge sehen teils flächenbezogene Kompensation vor. Ökopunkte sind dagegen der schnellere Weg, wenn die Behörde eine rechnerische Deckung aus einem anerkannten Ökokonto akzeptiert. Welcher Weg passt, klärt sich im Gespräch mit der zuständigen Naturschutzbehörde, und genau diese Abstimmung übernehmen wir.
Am Anfang steht die Auswertung der Eingriffsbilanzierung: Wie hoch ist der Kompensationsbedarf, welche Biotoptypen und Funktionen sind betroffen, welchen räumlichen Bezug verlangt die Behörde. Danach schlagen wir Flächen aus unserem Portfolio vor, die fachlich und räumlich passen, und entwickeln ein Maßnahmenkonzept. Wir stimmen dieses Konzept mit der unteren Naturschutzbehörde ab, sichern die Fläche rechtlich, stellen die Maßnahme her und lassen sie abnehmen. Anschließend übernehmen wir Pflege, Erfolgskontrolle und Dokumentation. Sie erhalten in jeder Phase die Unterlagen, die Ihr Genehmigungsverfahren braucht.
Die Sicherung muss so lange bestehen, wie die Beeinträchtigung durch den Eingriff andauert. Bei dauerhaften Eingriffen wie Gebäuden, Verkehrswegen oder Leitungstrassen bedeutet das eine unbefristete Sicherung der Fläche. Rechtlich abgesichert wird das je nach Landesrecht und Behördenpraxis über Grunddienstbarkeiten, beschränkt persönliche Dienstbarkeiten zugunsten der Behörde, städtebauliche Verträge oder die Eintragung im Kompensationsverzeichnis. Die konkreten Pflege- und Unterhaltungspflichten werden im Bescheid festgelegt und laufen bei privaten Vorhabenträgern häufig über 25 Jahre. greeNature übernimmt die Betreuung über die gesamte Laufzeit.
Beides ist möglich, und in der Praxis ist der zweite Weg der übliche. In den meisten Fällen erwerben Sie nicht das Grundstück, sondern die rechtlich gesicherte Kompensationsleistung darauf. Die Fläche bleibt im Bestand von greeNature oder beim ursprünglichen Eigentümer, die Maßnahme wird zugunsten Ihres Vorhabens gesichert und im Kompensationsverzeichnis vermerkt. Das erspart Ihnen Grunderwerb, Grundbuchverwaltung und die dauerhafte Verantwortung für Pflege und Monitoring. Wo ein Grunderwerb ausdrücklich gewünscht oder behördlich gefordert ist, bilden wir auch das ab.
Geeignet sind vor allem Flächen mit derzeit geringer ökologischer Wertigkeit, weil dort die erzielbare Aufwertung am größten ist. Dazu zählen intensiv genutzte Ackerflächen, intensiv bewirtschaftetes Grünland, strukturarme Nadelholzbestände, erosionsgefährdete Hanglagen, staunasse Senken und schmale Restparzellen mit schwacher Ertragskraft. Entscheidend sind außerdem die Lage im passenden Naturraum, ein klarer Eigentumsstand und die Möglichkeit, die Maßnahme dauerhaft rechtlich zu sichern. Flächen in Schutzgebieten oder mit bestehenden Kompensationsbindungen scheiden dagegen meist aus, weil dort keine zusätzliche Aufwertung angerechnet werden kann.
Das ist ein normaler Teil des Geschäfts und in den Maßnahmenkonzepten eingeplant. Witterung, Wildverbiss, Hochwasser oder Neophytendruck können die Entwicklung verzögern. Die Erfolgskontrolle erfasst solche Abweichungen, und daraus ergeben sich Nachbesserungen, etwa Nachpflanzungen, eine geänderte Mahdführung oder zusätzliche Pflegegänge. Weil greeNature Herstellung, Pflege und Monitoring in einer Hand hält, wird nachgesteuert, ohne dass Sie als Vorhabenträger einen weiteren Auftrag vergeben müssen. Gegenüber der Behörde dokumentieren wir sowohl die Abweichung als auch die ergriffene Maßnahme.
Nicht automatisch. Die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG sind getrennte Prüfungsebenen. Eine Ausgleichsfläche kann artenschutzrechtliche Funktionen übernehmen, muss dafür aber gezielt auf die betroffene Art zugeschnitten sein, im räumlichen Zusammenhang zum Vorkommen liegen und bereits vor dem Eingriff wirksam sein. Diese Doppelfunktion ist möglich und im Einzelfall sinnvoll, sie muss jedoch fachlich begründet und von der Behörde bestätigt werden. greeNature prüft das im Rahmen der Maßnahmenplanung und setzt CEF- und FCS-Maßnahmen bei Bedarf separat um.
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