Ersatzaufforstung mit standortgerechten Laubbaumarten
Thüringen · Bilanzierungsmodell (ThürNatG)
Naturraum D48 · D62

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Sonneberg

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Landkreis Sonneberg, bewertet nach dem Thüringer Bilanzierungsmodell auf Grundlage der §§ 13 bis 15 BNatSchG und des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (ThürNatG). greeNature solutions begleitet Vorhaben im Thüringer Schiefergebirge und Frankenwald von der Bilanzierung bis zur dauerhaft gesicherten Fläche und ist bundesweit tätig.

461
km² Kreisfläche
~55.000
Einwohner
8
Gemeinden
D48 / D48
BfN-Naturräume
867 m
Bleßberg
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Sonneberg im Überblick

Der Landkreis Sonneberg liegt im äußersten Süden Thüringens an der Grenze zu Bayern und ist nach Fläche wie Einwohnerzahl der kleinste Landkreis der ostdeutschen Länder. Er gliedert sich naturräumlich in das Oberland um Neuhaus am Rennweg und Lauscha in den Kammlagen des Thüringer Waldes, das tiefer gelegene Unterland um die Kreisstadt Sonneberg sowie das westliche Hinterland mit dem Schalkauer Plateau. Über den Norden verläuft der Rennsteig auf dem Gebirgskamm.

Geologisch prägen Schiefer und Grauwacke des Thüringisch-Fränkischen Mittelgebirges den größten Teil des Kreises, während die Kammlagen im Norden dem Thüringer Wald zuzurechnen sind. Das raue, niederschlagsreiche Mittelgebirgsklima und die sauren, oft flachgründigen Böden bringen ausgedehnte Buchen- und Fichtenwälder, Bergwiesen sowie zahlreiche klare Gebirgsbäche wie Steinach und Röden hervor.

Ökologisch bedeutsam sind der Anteil am Naturpark Thüringer Wald, montane FFH-Waldlebensräume im Schiefergebirge und das Grüne Band entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze im Süden des Kreises. Diese strukturreichen Wälder und Offenlandbiotope sind Lebensraum unter anderem für Wildkatze, Schwarzstorch und Feuersalamander.

Wirtschaftlich ist der Landkreis durch die Glasindustrie um Lauscha, die traditionsreiche Spielzeug- und Kunststoffbranche in Sonneberg sowie durch überregionale Verkehrsachsen geprägt. Ausbau von Gewerbe- und Industrieflächen, Verkehrs- und Energievorhaben lösen regelmäßig Kompensationsbedarf aus, der in Thüringen über das Thüringer Bilanzierungsmodell bewertet wird.

Ersatzaufforstung mit standortgerechten Laubbaumarten

🗺️ Zugehörige Naturräume

D48
Thüringisch-Fränkisches Mittelgebirge
Zum Naturraum D48 ›
D62
Oberpfälzisch-Obermainisches Hügelland
Zum Naturraum D62 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Sonneberg (KS)Neuhaus am RennwegLauschaSchalkauSteinachFöritztalFrankenblickGoldisthal

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Grünes Band entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze, Biotopverbund aus Offenland, Säumen und Feuchtlebensräumen
  • Anteil am Naturpark Thüringer Wald mit Rennsteig-Kammlagen, Bergwiesen und Quellmooren
  • Montane Buchen- und Fichtenwälder des Thüringer Schiefergebirges als FFH-Lebensräume
  • Klare Gebirgsbäche (Steinach, Röden) mit Feuersalamander und Groppe
  • Schalkauer Plateau, offene Agrarlandschaft im Hinterland des Kreises
  • Traditionsstandorte der Glas- und Spielzeugindustrie (Lauscha, Sonneberg) mit Entsiegelungs- und Aufwertungspotenzial

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit den Abläufen der Eingriffsregelung in Thüringen vertraut. Wir kennen das Thüringer Bilanzierungsmodell, die Anforderungen der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Sonneberg und das Zusammenspiel mit dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN). Für die Bergregion um Thüringer Wald, Schiefergebirge und Frankenwald entwickeln wir naturraumtreue Maßnahmen und begleiten Vorhaben von der Bilanzierung über die Maßnahmenplanung bis zur dauerhaft gesicherten Ausgleichsfläche.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Sonneberg

🌼

Bergwiesenpflege

Wiederaufnahme und Sicherung der Mahd auf artenreichen Berg-Mähwiesen in den Kammlagen, Erhalt von Arnika, Bärwurz und blütenreichen Beständen als Lebensraum für Insekten und Wiesenbrüter.

🌲

Waldumbau

Überführung naturferner Fichtenforste in standortgerechte Bergmischwälder aus Buche, Bergahorn und Tanne, Erhöhung von Struktur- und Altholzanteilen und Stabilität gegenüber Trockenheit und Borkenkäfer.

💧

Gewässerrenaturierung

Anbindung von Auen, Rücknahme von Uferverbau und Durchgängigkeit an Gebirgsbächen wie Steinach und Röden, Schaffung von Laich- und Larvalhabitaten für Feuersalamander, Groppe und Bachneunauge.

🌿

Moor- und Quellrenaturierung

Wiedervernässung entwässerter Quell- und Hangmoore in den Kammlagen, Rückbau von Gräben und Stabilisierung des Wasserhaushalts als Beitrag zu Biotop- und Klimaschutz.

🐾

Artenschutz CEF/FCS

Vorgezogene Maßnahmen für Wildkatze und Schwarzstorch (Waldruhezonen, Horstschutz), Fledermausquartiere und Zauneidechsen-Habitate, abgestimmt auf den besonderen Artenschutz nach § 44 BNatSchG.

🌾

Hecken & Biotopverbund

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Säumen auf dem Schalkauer Plateau und entlang des Grünen Bandes, Trittsteinbiotope für Feldlerche, Neuntöter und Haselmaus.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Thüringer Schiefergebirge und Frankenwald

🐱

Wildkatze

Die zusammenhängenden Wälder von Thüringer Wald, Schiefergebirge und Frankenwald sind Kernlebensraum der Europäischen Wildkatze. Waldruhezonen, Biotopverbund und der Verzicht auf Zerschneidung sichern ihre Ausbreitung zwischen den Mittelgebirgen.

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🐦

Schwarzstorch

Der störungsempfindliche Schwarzstorch brütet in den ausgedehnten, gewässerreichen Wäldern des Schiefergebirges. Horstschutz, ungestörte Waldbereiche und naturnahe Bäche als Nahrungshabitat sind typische FCS-Maßnahmen bei forst- und infrastrukturnahen Eingriffen.

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🦇

Fledermäuse

Bergwälder, alte Stollen und Gebäude bieten Quartiere für Arten wie Großes Mausohr, Mopsfledermaus und Bechsteinfledermaus. Quartiersicherung und Erhalt strukturreicher Jagdhabitate sind häufige Auflagen bei Sanierungs- und Bauvorhaben.

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🐸

Feuersalamander & Amphibien

Der Feuersalamander ist Charakterart der klaren, kühlen Gebirgsbäche. Zusammen mit Bergmolch, Grasfrosch und Erdkröte profitiert er von der Renaturierung von Bächen, Quellfluren und Kleingewässern in den bewaldeten Tälern.

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🐟

Eisvogel

An naturnahen Abschnitten von Steinach und Röden brütet der Eisvogel in Steilufern. Uferabbrüche, strukturreiche Gewässerränder und ein stabiler Fischbestand sind Voraussetzung, wiederhergestellte Steilwände sind typische Kompensationsbausteine.

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🐦

Feldlerche

Auf dem offenen Schalkauer Plateau und in den Agrarflächen des Unterlands lebt die Feldlerche als Bodenbrüter der Feldflur. Blühstreifen, Lerchenfenster und extensiv genutzte Ackerränder sind bewährte CEF-Maßnahmen im Offenland.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏭

Industrie & Gewerbe

Erweiterung und Neuansiedlung in der Kunststoff-, Spielzeug- und Glasbranche sowie neue Gewerbegebiete in Sonneberg und Umgebung führen regelmäßig zu Flächenverbrauch und Kompensationspflichten nach der Eingriffsregelung.

🛤️

Verkehr & Infrastruktur

Bundesautobahn A73, Bundesstraßen wie die B89 und die ICE-Neubaustrecke München, Berlin mit dem Bleßbergtunnel binden die Region an. Aus- und Umbaumaßnahmen lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus.

⚡

Energie

Das Pumpspeicherwerk Goldisthal, Windenergie auf den Kammlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen erfordern naturschutzrechtliche Kompensation sowie CEF- und FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten.

🏘️

Siedlungsentwicklung

Wohn- und Gewerbebauflächen in den Städten und Gemeinden des Kreises erfordern Ausgleichsmaßnahmen. Wald- und Flächeneigentümer können ihre Grundstücke als Kompensationsflächen einbringen und bleiben Eigentümer.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

HI
Landkreis Hildburghausen
Westlicher Nachbar · Thüringen
SA
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Nördlicher Nachbar · Thüringen
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Sonneberg

Der Landkreis Sonneberg hat Anteil an den BfN-Naturräumen D48 (Thüringer Wald) in den nördlichen Kammlagen und D48 (Thüringisch-Fränkisches Mittelgebirge) mit Thüringer Schiefergebirge und Frankenwald im übrigen Kreisgebiet. Für die Kompensation ist die genaue Naturraumzuordnung des Eingriffs maßgeblich, da Ausgleich und Ersatz möglichst im betroffenen Naturraum wirksam werden sollen. greeNature ermittelt die Zuordnung für Sie.
In Thüringen gilt die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG). Eingriff und Ausgleich werden über das Thüringer Bilanzierungsmodell, ein Biotopwertverfahren mit Wertpunkten je Quadratmeter, bewertet. Über ein Ökokonto lassen sich Aufwertungsmaßnahmen vorziehen und bevorraten. greeNature übernimmt Bilanzierung, Flächenauswahl, Behördenabstimmung und Dokumentation.
Zuständige untere Naturschutzbehörde ist das Landratsamt Sonneberg, Umweltamt, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg. Fachlich begleitet wird die Eingriffsregelung durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN). greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Naturraumtypisch sind die Pflege von Berg-Mähwiesen, der Umbau von Fichtenforsten zu Bergmischwäldern, die Renaturierung von Gebirgsbächen und Quellmooren sowie Hecken und Biotopverbund auf dem Schalkauer Plateau. Im Unterland ergänzen Aufwertungen in der Feldflur und Entsiegelungen an ehemaligen Industriestandorten das Spektrum.
Neben der flächenbezogenen Kompensation ist der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG eigenständig zu prüfen. In den Wäldern des Kreises sind Wildkatze, Schwarzstorch und Fledermäuse relevant, in Gewässern Feuersalamander und Eisvogel, im Offenland die Feldlerche. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) müssen bereits vor dem Eingriff wirksam sein, um den Erhaltungszustand der lokalen Population (FCS) zu sichern.
Ja. Geeignet sind unter anderem aufwertbare Waldbestände, extensivierbares Grünland in den Tälern, gewässernahe Flächen sowie Ackerränder auf dem Schalkauer Plateau. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und stimmt alles mit dem Landratsamt Sonneberg ab.
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