Blühstreifen mit Mohn und Kornblumen am Ackerrand unter Gewitterhimmel
Thüringen · Bilanzierungsmodell (ThürNatG)
Naturraum D18

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Sömmerda

Sofort verfügbare Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Landkreis Sömmerda, bewertet nach dem Thüringer Kompensationsmodell auf Grundlage des Thüringer Naturschutzgesetzes (ThürNatG) und der Thüringer Kompensationsverordnung. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation von Eingriffen im fruchtbaren Thüringer Becken, von der Bilanzierung bis zur dauerhaften Sicherung der Maßnahmen.

806,88 km²
Kreisfläche
rund 67.700 (31.12.2024)
Einwohner
37
Städte und Gemeinden
Sömmerda
Kreisstadt
Thüringer Becken mit Randplatten (D18)
Naturraum (BfN)
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Sömmerda im Überblick

Der Landkreis Sömmerda liegt im Zentrum Thüringens und umfasst rund 807 km² mit etwa 67.700 Einwohnern in 37 Städten und Gemeinden. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Sömmerda an der Unstrut. Thüringen ist nicht in Regierungsbezirke gegliedert, sodass die Kreisverwaltung die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahrnimmt.

Naturräumlich gehört der Kreis zum BfN-Naturraum Thüringer Becken mit Randplatten (D18). Das flachwellige, lössgeprägte Becken zählt zu den fruchtbarsten Ackerlandschaften Deutschlands. Im Norden begrenzen die Randplatten von Hainleite, Schmücke und Hoher Schrecke das Becken, während die Unstrut mit ihren Zuflüssen Gera, Helbe, Gramme und Lossa das Gebiet entwässert.

Ökologisch bedeutsam sind die Feuchtgebiete und Auen inmitten der offenen Ackerflur. Dazu zählen das Alperstedter Ried, das größte kalkreiche Niedermoor Thüringens, das FFH-Gebiet Haßlebener Ried, Alperstedter Ried sowie die naturnahe Unstrutaue bei Schallenburg mit Altarmen und Auengrünland. Die Buchenwälder der Hohen Schrecke im Norden sind Lebensraum der Europäischen Wildkatze.

Wirtschaftlich prägen Automobilzulieferer und Metallverarbeitung im Raum Kölleda und Weißensee, die Bundesautobahn 71 als Nord-Süd-Achse sowie ein intensiver Ackerbau den Kreis. Infrastrukturausbau, Gewerbeansiedlungen, Windenergie, Freiflächen-Photovoltaik und Rohstoffabbau lösen regelmäßig Eingriffe aus, die nach dem Thüringer Kompensationsmodell auf Grundlage des ThürNatG und der Thüringer Kompensationsverordnung bilanziert werden.

Blühstreifen mit Mohn und Kornblumen am Ackerrand unter Gewitterhimmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D18
Thüringer Becken und Randplatten
Zum Naturraum D18 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Sömmerda (KS)KölledaButtstädtKindelbrückWeißenseeRastenbergGebeseeStraußfurtGroßrudestedtElxlebenOstramondraSprötau

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Alperstedter Ried, das größte kalkreiche Niedermoor Thüringens, als Naturschutzgebiet von rund 102 Hektar
  • FFH-Gebiet Haßlebener Ried, Alperstedter Ried als bedeutender Feucht- und Moorlebensraum inmitten der Ackerlandschaft
  • FFH-Gebiet Unstrutaue bei Schallenburg mit Altarmen und extensiv genutztem Auengrünland
  • Buchenwälder der Hohen Schrecke im Norden als Lebensraum der Europäischen Wildkatze, teils bis in den Kyffhäuserkreis reichend
  • Die Unstrut als Hauptfluss mit den Zuflüssen Gera, Helbe, Gramme und Lossa prägt die Talniederungen
  • Fruchtbares, lössgeprägtes Thüringer Becken als eine der intensivsten Ackerlandschaften Deutschlands

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsprojekte auch im Landkreis Sömmerda im Herzen des Thüringer Beckens. Wir kennen die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Sömmerda, die Bewertung von Eingriff und Ausgleich nach dem Thüringer Kompensationsmodell sowie die Anforderungen des ThürNatG und der Thüringer Kompensationsverordnung aus der Projektpraxis. Schwerpunkte liegen auf der Aufwertung ausgeräumter Ackerfluren, der Renaturierung von Unstrut und Nebengewässern, der Entwicklung der Niedermoore im Alperstedter und Haßlebener Ried sowie dem naturnahen Waldumbau in der Hohen Schrecke. Von der Eingriffsbilanzierung über die Flächenbereitstellung bis zu Umsetzung, Pflege, Monitoring und dauerhafter rechtlicher Sicherung übernehmen wir den gesamten Ablauf, für kommunale wie private Vorhabenträger.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Sömmerda

🌾

Ackerextensivierung und PIK

Anlage von Lerchenfenstern, Blühstreifen und Ackerrandstreifen in der intensiv genutzten Lössackerlandschaft des Thüringer Beckens, auch als produktionsintegrierte Kompensation (PIK) mit fortgesetzter Bewirtschaftung durch den Landwirt.

💧

Auen- und Fließgewässerrenaturierung

Rückbau von Uferverbau, Anlage von Gewässerrandstreifen und Wiederanbindung von Altarmen an Unstrut, Gera, Helbe und Gramme, um Auen- und Gewässerlebensräume für Fische, Eisvogel und Amphibien zu verbessern.

🐸

Niedermoor- und Feuchtgebietsentwicklung

Wiedervernässung, extensive Mahd und Pflege der kalkreichen Niedermoore im Alperstedter und Haßlebener Ried zur Sicherung von Wiesenbrütern, Amphibien und seltenen Feuchtlebensräumen.

🌳

Naturnaher Waldumbau

Entwicklung standortgerechter Buchen- und Laubmischwälder mit hohem Alt- und Totholzanteil in der Hohen Schrecke, um die Lebensräume von Wildkatze und waldgebundenen Fledermausarten aufzuwerten.

🍎

Streuobst und Hecken

Anlage und Verjüngung von Streuobstwiesen und Heckenstrukturen an den Muschelkalkrändern und Ortslagen als Trittsteinbiotope, die die offene Ackerlandschaft für Vögel, Insekten und Kleinsäuger vernetzen.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Maßgeschneiderte Maßnahmen nach den §§ 44 und 45 BNatSchG, etwa Fledermausquartiere in Wald und Gebäuden, Zauneidechsenhabitate an Bahndämmen und Böschungen sowie Habitatverbesserungen für Wiesenbrüter.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Zentrales Thüringer Becken an der Unstrut

🐦

Feldlerche

Charakterart der offenen Lössackerflur des Thüringer Beckens, deren Bestände unter der intensiven Landwirtschaft leiden. Lerchenfenster, Blühstreifen und Ackerrandstreifen zählen zu den wirksamen Fördermaßnahmen.

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🪶

Kiebitz

Wiesenbrüter feuchter Grünländer und Ackersenken, etwa in der Unstrut- und Grammeaue sowie im Umfeld des Alperstedter Rieds. Er profitiert von Wiedervernässung und später Mahd.

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🐈

Europäische Wildkatze

Die zusammenhängenden Buchenwälder der Hohen Schrecke im Norden des Kreises gehören zu den Lebensräumen der streng geschützten Wildkatze. Naturnaher Waldumbau, Waldrandentwicklung und die Sicherung von Wanderkorridoren sind typische Aufwertungen.

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🦇

Fledermäuse

Die alten Buchenwälder der Hohen Schrecke sowie Gebäude und Keller im Kreisgebiet bieten Bechsteinfledermaus, Großem Mausohr und weiteren Arten Jagd- und Quartierlebensräume. Quartierverluste lösen häufig vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) aus.

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🐸

Kammmolch

Nach Anhang II der FFH-Richtlinie geschützte Amphibienart der kalkreichen Niedermoore und Kleingewässer, unter anderem im Alperstedter und Haßlebener Ried. Neu angelegte Laichgewässer sind eine typische Kompensationsmaßnahme.

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🐟

Eisvogel

Brutvogel naturnaher Fließgewässer mit Steilufern an Unstrut und Gera. Uferrenaturierung und die Sicherung von Abbruchkanten verbessern seine Lebensbedingungen in den Talauen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Verkehr und Infrastruktur

Die Bundesautobahn 71 durchquert den Kreis als Nord-Süd-Achse, hinzu kommen Bundes- und Landesstraßen, Ortsumgehungen sowie die Bahnstrecke zwischen Erfurt und Sangerhausen. Ausbau und Erhaltung dieser Verkehrswege lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach der Eingriffsregelung aus.

🏭

Gewerbe und Industrie

Automobilzulieferer und Metallverarbeitung im Raum Kölleda und Weißensee sowie Gewerbestandorte um Sömmerda führen bei Erweiterung und Neuansiedlung zu Flächenversiegelung und Kompensationsbedarf. Eigentümer geeigneter Flächen können als Anbieter profitieren.

☀️

Erneuerbare Energien

Freiflächen-Photovoltaik und Windenergieanlagen auf Acker- und Konversionsflächen im offenen Thüringer Becken lösen Ausgleichs- und artenschutzrechtliche Anforderungen aus, häufig verbunden mit Maßnahmen für Feldvögel und Fledermäuse.

⛏️

Rohstoffgewinnung

Der Abbau von Kies und Sand in den Talauen von Unstrut und Gera greift in Boden und Biotope ein. Rekultivierung und Folgenutzung der Abbaustätten bieten zugleich Flächen für hochwertige Kompensationsmaßnahmen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Sömmerda

Eingriffe und Kompensationsmaßnahmen werden nach dem Thüringer Kompensationsmodell bilanziert. Grundlage sind das Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) und die Thüringer Kompensationsverordnung, eingebettet in die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG. Über das Modell wird die ökologische Aufwertung einer Fläche in Werteinheiten ausgedrückt, indem der Ausgangszustand mit dem geplanten Zielzustand verglichen wird.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Umwelt- und Naturschutzamt des Landkreises Sömmerda, Wielandstraße 4, 99610 Sömmerda. Bei größeren oder überörtlichen Vorhaben kann zusätzlich das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beteiligt sein. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen für Sie.
Der Kreis gehört zum BfN-Naturraum Thüringer Becken mit Randplatten (D18), einer offenen, fruchtbaren Lössackerlandschaft. Im Norden reichen die Randplatten von Hainleite, Schmücke und Hoher Schrecke in den Kreis, durchzogen wird das Gebiet von der Unstrut und ihren Zuflüssen. Für die Bilanzierung ist die genaue Einordnung des Eingriffsortes maßgeblich, greeNature ermittelt diese für Sie.
Kompensationsbedarf entsteht etwa beim Ausbau der Bundesautobahn 71 und weiterer Verkehrswege, bei Gewerbe- und Industrieansiedlungen im Raum Kölleda, Weißensee und Sömmerda, bei Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik im offenen Becken sowie beim Kies- und Sandabbau in den Talauen.
Ja. Neben der Eingriffsregelung ist der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu beachten. Für betroffene Arten wie Feldlerche, Kiebitz, Wildkatze oder Fledermäuse können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich sein, um den günstigen Erhaltungszustand (FCS) der lokalen Populationen zu sichern. greeNature prüft die Betroffenheit und plant die erforderlichen Maßnahmen.
Ja. Besonders geeignet sind Ackerflächen im Thüringer Becken, die sich für Extensivierung oder produktionsintegrierte Kompensation eignen, sowie Grünland in den Auen von Unstrut und Gera und Feuchtflächen im Umfeld der Riede. Sie bleiben Eigentümer und können viele Flächen weiter bewirtschaften. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und stimmt die Fläche mit der Unteren Naturschutzbehörde ab.
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