Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand
Thüringen · Bilanzierungsmodell (ThürNatG)
Naturraum D18 · D48

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach dem Thüringer Kompensationsmodell im Thüringer Schiefergebirge und im oberen Saaletal.

~1.009
km² Kreisfläche
~100k
Einwohner
26
Städte und Gemeinden
2
Naturräume D48/D18
~400
km² Naturpark im Kreis
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt im Überblick

Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt liegt im Süden Thüringens und gehört zur Planungsregion Ostthüringen. Verwaltungssitz und Kreisstadt ist Saalfeld/Saale, zweites Zentrum ist Rudolstadt. Prägend ist das Tal der Saale, das den Kreis von Süden nach Norden durchzieht und die dicht besiedelten Talstädte mit den waldreichen Höhen des Thüringer Schiefergebirges verbindet.

Geologisch gliedert sich der Kreis in zwei Räume. Der größere, südliche Teil gehört zum BfN-Naturraum D48 (Thüringisch-Fränkisches Mittelgebirge) mit den Schiefer- und Grauwackenhöhen des Schiefergebirges, tief eingeschnittenen Bachtälern und Felsfluren. Der Norden um Rudolstadt zählt zu den Randplatten des Thüringer Beckens (D18) mit Muschelkalk- und Buntsandsteinböden und wärmeliebenden Trockenbiotopen.

Ökologisch ist der Kreis von hoher Bedeutung. Rund 400 Quadratkilometer des Naturparks Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale liegen im Kreisgebiet, dazu kommen 16 Naturschutzgebiete sowie die FFH-Gebiete im Saaletal zwischen Hohenwarte und Saalfeld und im Schwarzatal. Artenreiche Bergwiesen, naturnahe Bäche und ausgedehnte Wälder sind Lebensraum für Schwarzstorch und Wildkatze, die hier wieder feste Vorkommen haben.

Wirtschaftlich ist die Region industriell geprägt. Stahlerzeugung in Unterwellenborn, Medizintechnik, Pharmazie sowie die traditionelle Glas- und Porzellanindustrie sichern zahlreiche Arbeitsplätze. Betriebserweiterungen, Verkehrs- und Energievorhaben lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich nach dem Thüringer Kompensationsmodell (Bilanzierung nach ThürNatG und der Thüringer Kompensationsverordnung) zu erbringen ist.

Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand

🗺️ Zugehörige Naturräume

D18
Thüringer Becken und Randplatten
Zum Naturraum D18 ›
D48
Thüringisch-Fränkisches Mittelgebirge
Zum Naturraum D48 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Saalfeld/Saale (KS)RudolstadtBad BlankenburgKönigseeUnterwellenbornUhlstädt-KirchhaselLeutenbergProbstzellaKaulsdorfSaalfelder HöheSchwarzatal

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturpark Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale, rund 400 km² im Kreisgebiet
  • FFH-Gebiet Nr. 154 Saaletal zwischen Hohenwarte und Saalfeld
  • FFH-Gebiet Nr. 153 Schwarzatal ab Goldisthal mit Zuflüssen, mit NSG Schwarzatal
  • 16 Naturschutzgebiete, darunter artenreiche Bergwiesen wie die NSG Wurmbergwiese
  • Hohenwartetalsperre und Stauseen der oberen Saale (Saalekaskade)
  • Schieferhänge, Felsfluren und naturnahe Bäche im Schiefergebirge
  • Muschelkalk- und Buntsandstein-Trockenbiotope in den nördlichen Randplatten

✅ greeNature vor Ort

greeNature arbeitet bundesweit und betreut Kompensationsvorhaben auch im Thüringer Schiefergebirge und im oberen Saaletal. Wir kennen die Bilanzierung nach dem Thüringer Kompensationsmodell, die Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde in Rudolstadt und die naturräumlichen Besonderheiten der Naturräume D48 und D18. Von der Bedarfsanalyse bis zur Abnahme übernehmen wir den gesamten Prozess.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

🌼

Bergwiesen und Bergmähwiesen

Erhalt und Entwicklung artenreicher Berg- und Feuchtwiesen im Schiefergebirge durch angepasste Mahdtermine, Verzicht auf Düngung und extensive Beweidung. Bergmähwiesen zählen zu den geschützten FFH-Lebensraumtypen und sind zentral für die montane Insekten- und Pflanzenvielfalt.

💧

Fließgewässer- und Auenrenaturierung

Rückbau von Uferverbauungen, Anbindung von Nebengerinnen und Zulassen eigendynamischer Entwicklung an Saale, Schwarza und Sormitz. So entstehen Steilufer, Kiesbänke und Ufergehölze als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien.

🌲

Naturnaher Waldumbau

Umbau strukturarmer Fichtenbestände und Wiederbewaldung von Schadflächen zu standortgerechten Laub- und Mischwäldern aus Buche, Tanne, Bergahorn und Eiche sowie Förderung von Alt- und Totholz. Solche Maßnahmen stabilisieren die Wälder und werten Lebensräume der Schiefergebirgshöhen auf.

🌿

Trockenbiotope und Streuobst

Pflege und Neuanlage von Kalkmagerrasen, Felshängen und Streuobstbeständen auf den Muschelkalk- und Buntsandsteinplatten im Norden des Kreises. Diese wärmeliebenden Biotope beherbergen spezialisierte Insekten, Reptilien und seltene Pflanzen.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ersatzquartiere für Fledermäuse an Gebäuden und in Wäldern, Eisvogel-Steilwände an Saale und Schwarza, Ersatzlaichgewässer für Amphibien sowie Habitate für die Zauneidechse, jeweils als CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 und § 45 BNatSchG.

🌳

Hecken und Biotopverbund

Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Waldrandstrukturen in der Agrarlandschaft der Talräume und Hochflächen. Diese Strukturen vernetzen Lebensräume, schaffen Trittsteinbiotope und unterstützen die Wanderung der Wildkatze zwischen den Waldgebieten.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Thüringer Schiefergebirge und oberes Saaletal

🐦‍⬛

Schwarzstorch in den Waldtälern

Die großen zusammenhängenden Wälder und naturnahen Bäche des Schiefergebirges bieten dem streng geschützten Schwarzstorch Brut- und Nahrungshabitate. Bei Eingriffen in Wald- und Gewässerräume sind Störungsschutz, Horstschutzzonen und die Sicherung ungestörter Nahrungsgewässer erforderlich.

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🐈‍⬛

Wildkatze in den Waldgebieten

Die Wildkatze ist im Thüringer Schiefergebirge nachgewiesen, unter anderem im Schafbachtal. Für die streng geschützte Art sind unzerschnittene Wälder und vernetzende Gehölzstrukturen entscheidend. Biotopverbund und Waldrandgestaltung sind typische Maßnahmen bei Verkehrs- und Infrastrukturvorhaben.

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🦇

Fledermäuse in Wald und Gebäuden

Zahlreiche Fledermausarten nutzen Höhlenbäume, Stollen und Dachräume im Kreisgebiet. Alle Arten sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss, Sanierung oder Rodung sind Ersatzquartiere im räumlichen Zusammenhang als vorgezogene CEF-Maßnahme erforderlich.

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Eisvogel an Saale und Schwarza

Die naturnahen Uferabschnitte von Saale, Schwarza und Sormitz bieten Steilwände als Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern, etwa Brücken- oder Uferbau, sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen bewährte CEF-Maßnahmen für den streng geschützten Eisvogel.

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🐸

Amphibien in Bächen und Tümpeln

Feuersalamander, Gelbbauchunke und Grasfrosch besiedeln die quelligen Bachtäler, Tümpel und wechselfeuchten Senken des Schiefergebirges. Neuanlage und Vernetzung von Laichgewässern sowie der Schutz der Landlebensräume sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bauvorhaben.

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🌰

Haselmaus in Gehölzen und Waldrändern

Die streng geschützte Haselmaus besiedelt strukturreiche Waldränder, Hecken und Gebüsche der Mittelgebirgslagen. Bei Rodungen sind eine abschnittsweise, fachlich begleitete Gehölzentnahme und die Vernetzung von Ersatzhabitaten erforderlich.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏭

Industrie und Gewerbe

Die Stahlerzeugung in Unterwellenborn, Medizintechnik und Pharmazie im Raum Rudolstadt sowie die Glas- und Porzellanindustrie prägen die Wirtschaft. Betriebserweiterungen, neue Produktionsanlagen und Gewerbegebiete erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf nach dem Thüringer Kompensationsmodell.

🛤️

Verkehr und Infrastruktur

Ausbau und Sanierung von Bundes- und Landesstraßen, Ortsumgehungen, Brückenbauwerke über die Saale sowie Vorhaben an den Bahnstrecken im Saaletal lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, häufig verbunden mit artenschutzrechtlichen Maßnahmen für Wildkatze und Fledermäuse.

⚡

Energie und erneuerbare Anlagen

Windkraft auf den Höhen des Schiefergebirges, Photovoltaik-Freiflächen und Wasserkraft an der Saalekaskade erzeugen Kompensationsbedarf und können CEF- und FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten und gewässergebundene Arten wie den Eisvogel auslösen.

🏘️

Siedlung und Wohnbau

Wohnbau- und Gewerbeflächen in Saalfeld, Rudolstadt und Bad Blankenburg führen zu Flächenversiegelung und erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Eigentümer geeigneter Flächen können als Flächenanbieter in einen Flächenpool einbringen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Der südliche, größere Teil des Kreises gehört zum BfN-Naturraum D48 (Thüringisch-Fränkisches Mittelgebirge) mit den Schiefer- und Grauwackenhöhen des Thüringer Schiefergebirges. Der Norden um Rudolstadt zählt zu den Randplatten des Thüringer Beckens (D18) mit Muschelkalk und Buntsandstein. Für die Bilanzierung nach dem Thüringer Kompensationsmodell ist die genaue Zuordnung des Eingriffs entscheidend, greeNature ermittelt diese für Sie.
In Thüringen erfolgt die Bewertung von Eingriff und Kompensation nach dem Thüringer Kompensationsmodell, also der Bilanzierung nach ThürNatG und der Thüringer Kompensationsverordnung. Ökopunkte werden aus behördlich anerkannten Ökokonten bereitgestellt. greeNature übernimmt Bedarfsanalyse, Flächenzuordnung, die vollständige Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und alle Dokumentationspflichten.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Fachbereich Umwelt- und Naturschutz, Schwarzburger Chaussee 12, 07407 Rudolstadt. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Häufige Maßnahmen sind die Extensivierung und Pflege von Bergwiesen, die Renaturierung naturnaher Bäche und Auen an Saale und Schwarza, der naturnahe Waldumbau von Fichtenbeständen zu Laubmischwäldern sowie Artenschutzmaßnahmen für Schwarzstorch, Fledermäuse, Wildkatze und Eisvogel. Im Norden kommen Kalkmagerrasen und Streuobstbestände hinzu.
Ja. Zu den Natura-2000-Gebieten zählen unter anderem das FFH-Gebiet Saaletal zwischen Hohenwarte und Saalfeld sowie das FFH-Gebiet Schwarzatal. Eingriffe im Umfeld dieser Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und FCS-Maßnahmen nach § 45 BNatSchG auslösen. greeNature berät Sie zu allen FFH- und artenschutzrechtlichen Anforderungen.
Ja. Besonders geeignet sind Bergwiesen und Grünland im Schiefergebirge, Gewässerrandflächen an Saale und Schwarza sowie Trockenstandorte auf den nördlichen Kalkplatten. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring sowie die Anerkennung als Ökokonto.
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