Blühfläche mit Kornblumen und Mohn, am Rand alte Kopfbäume
Thüringen · Bilanzierungsmodell (ThürNatG)
Naturraum D18

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Kyffhäuserkreis

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten im Kyffhäuserkreis. greeNature solutions, Ihr Full-Service-Partner für Kompensation nach dem Thüringer Kompensationsmodell zwischen Kyffhäuser, Goldener Aue und Thüringer Becken.

1.037,9
km² Kreisfläche
71.738
Einwohner (31.12.2024)
28
Städte und Gemeinden
23
Naturschutzgebiete
D18
Naturraum Thüringer Becken
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Kyffhäuserkreis im Überblick

Der Kyffhäuserkreis liegt im Norden Thüringens. Thüringen gliedert sich nicht in Regierungsbezirke, sodass der Kreis unmittelbar dem Land zugeordnet ist. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Sondershausen, eine ehemalige Residenz- und Bergbaustadt am Südrand der Hainleite. Namensgebend ist der Kyffhäuser, eines der kleinsten Mittelgebirge Europas, das den Kreis im Norden prägt.

Landschaftlich reicht das Kreisgebiet von den bewaldeten Muschelkalk-Höhenzügen der Hainleite, Windleite und Schmücke über die offene Ackerlandschaft des nördlichen Thüringer Beckens bis in die fruchtbare Goldene Aue mit der Helme-Niederung. Der Kyffhäuser selbst besteht aus Zechstein-Gipskarst und trägt europaweit bedeutende Trocken- und Halbtrockenrasen. Naturräumlich gehört der gesamte Kreis zur BfN-Großregion Thüringer Becken (D18).

Ökologisch prägend sind der Naturpark Kyffhäuser, der zugehörige Geopark und ein dichtes Netz aus Naturschutzgebieten sowie FFH- und Vogelschutzgebieten des europäischen Natura-2000-Verbunds. Der Gipskarst des Kyffhäusers mit seinen Höhlen, die großen Laubwälder der Hohen Schrecke als Wildkatzenlebensraum und die Feuchtgebiete der Goldenen Aue zählen zu den naturschutzfachlich wertvollsten Strukturen der Region.

Wirtschaftlich ist der Kreis vom historischen Kali- und Salzbergbau um Sondershausen und Roßleben, von leistungsfähiger Landwirtschaft auf den Lössböden des Thüringer Beckens sowie von mittelständischer Elektro- und Metallindustrie geprägt. Bergbaufolgeflächen, Windenergie, Straßen- und Gewerbevorhaben lösen regelmäßig Kompensationsbedarf aus, der in Thüringen nach dem Thüringer Kompensationsmodell über Biotopwerte bilanziert wird.

Blühfläche mit Kornblumen und Mohn, am Rand alte Kopfbäume

🗺️ Zugehörige Naturräume

D18
Thüringer Becken und Randplatten
Zum Naturraum D18 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Sondershausen (KS)Bad Frankenhausen/KyffhäuserArternRoßleben-WieheGreußenEbelebenAn der SchmückeKyffhäuserlandHelbedündorfClingen

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturpark Kyffhäuser und Geopark Kyffhäuser mit europaweit bedeutendem Zechstein-Gipskarst
  • FFH-Gebiet Kyffhäuser mit orchideenreichen Trocken- und Halbtrockenrasen
  • Hohe Schrecke, großes zusammenhängendes Laubwaldgebiet und Lebensraum der Europäischen Wildkatze
  • 23 Naturschutzgebiete im Kreisgebiet
  • Goldene Aue und Helme-Niederung als Feucht- und Vogellebensraum nahe der Talsperre Kelbra
  • Hainleite, Windleite und Schmücke als bewaldete Muschelkalk-Randplatten des Thüringer Beckens
  • Esperstedter Ried als geschütztes Quell- und Feuchtgebiet

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und arbeitet in Thüringen konsequent nach den Vorgaben des Thüringer Naturschutzgesetzes (ThürNatG) und der Thüringer Kompensationsverordnung. Wir bilanzieren Kompensation nach dem Thüringer Kompensationsmodell über Biotopwerte (Werteinheiten), kennen die Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Kyffhäuserkreis und stimmen Maßnahmen am Kyffhäuser, in der Goldenen Aue und im Thüringer Becken fachlich fundiert mit den Behörden ab.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Kyffhäuserkreis

🌾

Trocken- und Halbtrockenrasen

Wiederherstellung und dauerhafte Pflege der Gips- und Muschelkalk-Trockenrasen am Kyffhäuser und an der Hainleite durch Entbuschung sowie extensive Schaf- und Ziegenbeweidung. Aufwertung nach dem Thüringer Kompensationsmodell und Erhalt geschützter FFH-Lebensraumtypen.

🌳

Naturnaher Waldumbau

Umbau naturferner Nadelforste in standortgerechte Buchen- und Eichenmischwälder in Hoher Schrecke, Hainleite und Windleite, Anreicherung mit Totholz und Habitatbäumen als Lebensraum für Wildkatze, Fledermäuse und Haselmaus.

💧

Auenrenaturierung Helme und Unstrut

Rückbau von Uferverbau, Anlage von Gewässerrandstreifen, Flutmulden und Auwaldsäumen in der Goldenen Aue und im Unstruttal, Lebensraum für Eisvogel, Fische und Wasserinsekten.

🌱

Feldflurbiotope im Ackerland

Anlage von Blühstreifen, Ackerrandstreifen, Lerchenfenstern, Hecken und Feldgehölzen in der ausgeräumten Ackerlandschaft des Thüringer Beckens zur Vernetzung von Offenlandbiotopen und Förderung der Feldlerche.

🐸

Feuchtgebiete und Kleingewässer

Wiedervernässung von Ried- und Feuchtwiesen, etwa im Esperstedter Ried, sowie Neuanlage und Sanierung von Kleingewässern und Amphibientümpeln für Kammmolch und weitere Amphibien.

🦇

Artenschutz CEF/FCS

Sicherung von Gipskarsthöhlen und Stollen als Fledermausquartiere, Anlage von Zauneidechsenhabitaten an Bahn- und Wegböschungen sowie vorgezogene CEF-Maßnahmen, abgestimmt auf § 44 BNatSchG.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Kyffhäuser, Goldene Aue und nördliches Thüringer Becken

🐈

Europäische Wildkatze

Die großen Laubwälder der Hohen Schrecke, der Hainleite und der Windleite gehören zu den Verbreitungsschwerpunkten der Wildkatze in Thüringen. Strukturreiche Wälder mit Totholz, Lichtungen und ungestörten Rückzugsräumen sind für ihren Erhalt entscheidend und typisches Ziel von Kompensationsmaßnahmen.

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🦇

Fledermäuse im Gipskarst

Die Höhlen und Stollen des Kyffhäuser Gipskarsts zählen zu den bedeutenden Fledermausquartieren der Region und werden von Arten wie der Mopsfledermaus als Winterquartier genutzt. Quartiersicherung und die Erhaltung von Jagdlebensräumen sind zentrale Artenschutzaufgaben nach § 44 BNatSchG.

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🦎

Zauneidechse

Die Trocken- und Halbtrockenrasen am Kyffhäuser sowie Bahn- und Wegböschungen bieten der Zauneidechse besonnte Lebensräume mit Versteck- und Eiablageplätzen. Bei Eingriffen sind häufig vorgezogene CEF-Maßnahmen zur Sicherung ihrer Vorkommen erforderlich.

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🐦

Feldlerche

Die weiten Ackerfluren des Thüringer Beckens sind Lebensraum der Feldlerche, deren Bestände durch die Intensivierung der Landwirtschaft unter Druck stehen. Lerchenfenster, Blühstreifen und extensiv genutzte Ackerrandstreifen sind bewährte Aufwertungsmaßnahmen.

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🐸

Kammmolch

In den Ried- und Feuchtgebieten sowie in Kleingewässern des Kreises kommt der Kammmolch vor, eine Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie. Anlage und Vernetzung fischfreier, besonnter Laichgewässer sind wirksame Kompensationsmaßnahmen für diese Art.

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🐦

Kiebitz

Die Feuchtwiesen der Goldenen Aue und der Helme-Niederung boten dem Kiebitz traditionell Brutlebensräume, seine Bestände sind jedoch stark rückläufig. Wiedervernässung und extensive Grünlandnutzung können geeignete Brut- und Nahrungshabitate wiederherstellen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🧂

Kali-, Salzbergbau und Bergbaufolge

Der Bergbau um Sondershausen und Roßleben, die fortgeführte Gewinnung von Industriesalz und die Sicherung von Halden und Bergbaufolgeflächen erzeugen Eingriffe, die naturschutzrechtlich auszugleichen sind. greeNature entwickelt hierfür naturraumtreue Kompensationsflächen.

🌬️

Windenergie im Thüringer Becken

Neubau und Repowering von Windenergieanlagen in den Vorranggebieten des Thüringer Beckens lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus und erfordern häufig artenschutzrechtliche Maßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa für windkraftsensible Arten.

🛣️

Verkehr und Infrastruktur

Unterhaltung und Ausbau der Autobahnen A71 und A38 sowie der Bundesstraßen B4, B85 und B86 und begleitender Bahnvorhaben führen zu Kompensationsbedarf, der nach dem Thüringer Kompensationsmodell bilanziert wird.

🏭

Gewerbe und Agrarstruktur

Die Entwicklung von Gewerbe- und Industriegebieten sowie Maßnahmen der Flurneuordnung in der intensiv genutzten Ackerlandschaft erzeugen Eingriffe, für die Ausgleichs- und Ersatzflächen im betroffenen Naturraum bereitzustellen sind.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

NO
Landkreis Nordhausen
Nördlicher Nachbar · Südharz (Thüringen)
SÖ
Landkreis Sömmerda
Südlicher Nachbar · Thüringer Becken
UN
Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis
Südwestlicher Nachbar · Hainleite
EI
Landkreis Eichsfeld
Westlicher Nachbar · Dün und Hainleite
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Kyffhäuserkreis

Der Kyffhäuserkreis gehört vollständig zur BfN-Großregion Thüringer Becken (D18). Dazu zählen die offene Ackerlandschaft des nördlichen Thüringer Beckens, die Muschelkalk-Randplatten von Hainleite, Windleite und Schmücke, die Goldene Aue mit der Helme-Niederung sowie der Gipskarst des Kyffhäusers. Für die Kompensation ist maßgeblich, dass Ausgleich und Ersatz möglichst im betroffenen Naturraum wirksam werden. greeNature ordnet Ihren Eingriff naturraumbezogen ein.
In Thüringen wird die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) und der Thüringer Kompensationsverordnung angewandt. Die Bilanzierung von Eingriff und Kompensation erfolgt nach dem Thüringer Kompensationsmodell über Biotopwerte (Werteinheiten), die als Ökopunkte auf Ökokonten geführt werden. greeNature übernimmt Bewertung, Maßnahmenplanung, Umsetzung, Pflege und Dokumentation.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Landratsamt Kyffhäuserkreis, Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft, Markt 8, 99706 Sondershausen. Die Behörde begleitet Anerkennung, Umsetzung und Abnahme von Kompensationsmaßnahmen. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung bis zur Abnahme.
Verbreitet sind die Pflege und Wiederherstellung der Trocken- und Halbtrockenrasen am Kyffhäuser, der naturnahe Waldumbau in Hoher Schrecke und Hainleite, die Renaturierung von Helme und Unstrut in der Goldenen Aue, die Anlage von Feldflurbiotopen im Ackerland sowie Artenschutzmaßnahmen für Wildkatze, Fledermäuse und Zauneidechse. Die Auswahl richtet sich nach Eingriff, Naturraum und den Zielen der Naturschutzbehörde.
Ja. Im Kreisgebiet liegen mehrere FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete des Natura-2000-Netzes, darunter der Kyffhäuser mit seinem Gipskarst und die Hohe Schrecke. Eingriffe im Umfeld dieser Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und bei Betroffenheit geschützter Arten Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) oder vorgezogene CEF-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG auslösen. greeNature berät Sie zu den rechtlichen Anforderungen.
Ja. Geeignet sind unter anderem magere Hangflächen und Trockenrasenstandorte am Kyffhäuser, naturferne Nadelbestände mit Potenzial für Waldumbau, gewässernahe Auenflächen an Helme und Unstrut sowie Grünland in der Goldenen Aue. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, dauerhafte Pflege und Monitoring und führt die Fläche der Anerkennung durch die Naturschutzbehörde zu.
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