Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand
Thüringen · Bilanzierungsmodell (ThürNatG)
Naturraum D18 · D19

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Gera

Ökopunkte und Ausgleichsflächen in der kreisfreien Stadt Gera, bewertet nach dem Thüringer Kompensationsmodell auf Grundlage des Thüringer Naturschutzgesetzes (ThürNatG). greeNature begleitet Vorhabenträger von der Eingriffsbilanzierung über die Flächenbereitstellung bis zur dauerhaften Sicherung und Pflege der Maßnahmen, bundesweit und mit regionalem Bezug.

152,18 km²
Stadtfläche
rund 95.600 (31.12.2024)
Einwohner
28 amtliche Ortsteile
Ortsteile
Weiße Elster
Prägendes Gewässer
Nördliches Vogtland (Weiße-Elster-Tal)
Naturraum
Stadt und Ökologie

Die Stadt Gera im Überblick

Gera ist eine kreisfreie Stadt im Osten Thüringens und nach Erfurt und Jena die drittgrößte Stadt des Landes. Sie liegt an der Weißen Elster im nördlichen Vogtland, dort wo der Fluss das vogtländische Bergland verlässt und in das ostthüringische Hügelland übergeht. Da Thüringen nicht in Regierungsbezirke gegliedert ist, ist die Stadt unmittelbar den obersten Landesbehörden nachgeordnet.

Das Stadtbild wechselt zwischen dicht bebauten Innenstadt- und Plattenbaugebieten, den Auen der Weißen Elster und ausgedehnten Waldflächen. Der Geraer Stadtwald mit rund 1.575 Hektar begleitet die Steilhänge des Elstertals und enthält mit dem FFH-Gebiet Hainberg-Weinberg wertvolle Waldlebensräume. Östlich der Stadt schließt das Ronneburger Acker- und Bergbaugebiet an, das vom früheren Uranerzbergbau der Wismut geprägt ist.

Eingriffe und Kompensationsmaßnahmen werden nach dem Thüringer Kompensationsmodell bilanziert. Grundlage sind das Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) und die Thüringer Kompensationsverordnung, eingebettet in die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG. Als kreisfreie Stadt nimmt Gera die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr.

Wirtschaftlich war Gera lange von der Textil- und Tuchindustrie sowie vom Uranerzbergbau bei Ronneburg geprägt. Heute bestimmen Verwaltung, Dienstleistung, Gesundheitswirtschaft und Gewerbe das Bild. Wohnbau- und Quartiersentwicklung, Gewerbeansiedlungen im Umfeld der Autobahn A4, Verkehrsvorhaben sowie die fortlaufende Sanierung und Renaturierung der Wismut-Bergbaufolgeflächen erzeugen regelmäßig Kompensationsbedarf.

Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand

🗺️ Zugehörige Naturräume

D18
Thüringer Becken und Randplatten
Zum Naturraum D18 ›
D19
Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland
Zum Naturraum D19 ›

📍 Stadtteile

Innenstadt (KS)UntermhausDebschwitzLusanBieblachTinzZwötzenLangenbergLiebschwitzLeumnitzAgaTrebnitz

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Die Weiße Elster durchquert das gesamte Stadtgebiet und verlässt bei Gera das Vogtland, ihre Aue ist ein wichtiger Biotopverbund im Osten Thüringens.
  • Der Geraer Stadtwald umfasst rund 1.575 Hektar an den Steilhängen des Elstertals und ist als Landschaftsschutzgebiet gesichert.
  • Im Stadtwald liegt das FFH-Gebiet Hainberg-Weinberg mit geschützten Waldlebensraumtypen und streng geschützten Fledermausarten wie Mopsfledermaus, Bechsteinfledermaus und Großem Mausohr.
  • Östlich der Stadt erstreckt sich das Ronneburger Acker- und Bergbaugebiet, das den nordöstlichen Rand der ostthüringisch-vogtländischen Hochflächen bildet.
  • Mit dem Gessental und der Neuen Landschaft Ronneburg wurde eine großflächige Uranbergbaufolgelandschaft renaturiert, die zur Bundesgartenschau 2007 in Gera und Ronneburg entwickelt wurde.
  • Naturräumlich vermittelt Gera zwischen dem nördlichen Vogtland und dem ostthüringischen Hügelland am Übergang zum Thüringer Becken.

✅ greeNature vor Ort

greeNature arbeitet bundesweit und begleitet Vorhaben in Gera nach dem Thüringer Kompensationsmodell, also der Bilanzierung auf Grundlage des ThürNatG. Die naturschutzfachlichen Besonderheiten der Stadt, darunter das Weiße-Elster-Tal, die Waldlebensräume des Geraer Stadtwaldes und die renaturierten Bergbaufolgeflächen um Ronneburg, kennen wir aus der Projektarbeit. Wir bilanzieren Eingriffe, stimmen Maßnahmen mit dem Umweltamt der Stadt Gera als Unterer Naturschutzbehörde ab und übernehmen Planung, Flächensicherung, Umsetzung, Monitoring und die dauerhafte rechtliche Sicherung. Schwerpunkte liegen auf der Renaturierung von Fließgewässern, der Entsiegelung und Aufwertung stadtnaher Flächen sowie der ökologischen Entwicklung von Grünland und Bergbaufolgeflächen im Umland. Wir begleiten kommunale wie private Vorhabenträger.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Gera

💧

Fließgewässer renaturieren

Rückbau von Uferverbau, Anlage von Gewässerrandstreifen und Förderung der Eigendynamik an der Weißen Elster und ihren Nebenbächen, um Gewässer- und Auenlebensräume zu verbessern.

🏙️

Flächen entsiegeln und begrünen

Rückbau versiegelter Flächen im Stadtgebiet, Umwandlung in Grün-, Gehölz- und Retentionsflächen sowie Aufwertung des Stadtgrüns als stadtnahe Kompensation.

🌾

Grünland aufwerten

Extensivierung und späte Mahd von Wiesen im Umland, Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Grünland zur Förderung von Insekten, Wiesenvögeln und Feldflora.

🍎

Streuobstwiesen anlegen und pflegen

Neuanlage und Nachpflanzung hochstämmiger Obstbestände als Lebensraum für Höhlenbrüter, Insekten und Fledermäuse, verbunden mit extensiver Grünlandnutzung.

🌳

Laubwald und Waldränder entwickeln

Umbau strukturarmer Bestände zu standortgerechtem Laubmischwald, Förderung von Alt- und Totholz sowie stufig aufgebauter Waldränder, etwa im Geraer Stadtwald.

⛏️

Bergbaufolgeflächen entwickeln

Ökologische Entwicklung sanierter Uranbergbauflächen und Halden im Umfeld von Ronneburg zu Offenland-, Gewässer- und Sukzessionslebensräumen.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Nördliches Vogtland und Weiße-Elster-Tal

🐦

Feldlerche

Charakterart der offenen Ackerlandschaft östlich der Stadt, deren Bestände unter der intensiven Landwirtschaft leiden. Lerchenfenster und Ackerrandstreifen zählen zu den wirksamen Fördermaßnahmen.

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🦇

Fledermäuse

Im FFH-Gebiet Hainberg-Weinberg im Geraer Stadtwald kommen streng geschützte Arten wie Mopsfledermaus, Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr vor. Quartierbäume und Leitstrukturen sind bei Vorhaben zu berücksichtigen.

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🐟

Eisvogel

Brutvogel naturnaher Fließgewässer mit Steilufern an der Weißen Elster. Uferrenaturierung und die Sicherung von Abbruchkanten verbessern seine Lebensbedingungen.

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🦎

Zauneidechse

Nach § 44 BNatSchG streng geschützte Reptilienart an Böschungen, Bahndämmen und Bergbaufolgeflächen. Bei Eingriffen sind häufig vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) nötig.

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🐸

Amphibien

Kleingewässer und renaturierte Bergbaufolgeflächen etwa im Gessental bieten Laichlebensräume für streng geschützte Amphibienarten. Neuanlage und Vernetzung von Gewässern zählen zu den geeigneten Maßnahmen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Wohnbau und Stadtentwicklung

Wohn- und Quartiersentwicklung sowie Nachverdichtung im Stadtgebiet führen zu Flächeninanspruchnahme, die nach der Eingriffsregelung auszugleichen ist.

🏭

Gewerbe- und Industrieflächen

Die Ausweisung und Erweiterung von Gewerbegebieten, unter anderem im Umfeld der Autobahn A4, erzeugt Flächenversiegelung und Kompensationsbedarf.

🛣️

Verkehrsinfrastruktur

Aus- und Umbau von Bundesstraßen, innerstädtischen Verkehrsanlagen und Bahnstrecken lösen Eingriffe aus, die nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG zu kompensieren sind.

⛏️

Bergbausanierung Wismut

Die Sanierung und Umgestaltung der Uranbergbau-Hinterlassenschaften bei Ronneburg verbindet Gefahrenabwehr und Rekultivierung mit naturschutzfachlicher Aufwertung und Kompensation.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Gera

Eingriffe und Kompensationsmaßnahmen werden nach dem Thüringer Kompensationsmodell bilanziert. Grundlage sind das Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) und die Thüringer Kompensationsverordnung, eingebettet in die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG.
Als kreisfreie Stadt nimmt Gera die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr. Zuständig ist das Umweltamt der Stadt Gera (Amthorstraße 11). Bei größeren oder überörtlichen Vorhaben kann zusätzlich das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) beteiligt sein.
Ökopunkte bilden den in der Bilanzierung ermittelten Aufwertungswert einer Kompensationsmaßnahme ab. Sie dienen dazu, den durch einen Eingriff verursachten Wertverlust auszugleichen, wenn Ausgleich und Ersatz nicht vollständig am Eingriffsort möglich sind.
Kompensationsbedarf entsteht etwa bei Wohnbau- und Stadtentwicklungsvorhaben, bei Gewerbeansiedlungen im Umfeld der A4, bei Verkehrsprojekten sowie bei der Sanierung und Renaturierung der Wismut-Bergbaufolgeflächen bei Ronneburg.
Ja. Neben der Eingriffsregelung ist der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu beachten. Für betroffene Arten können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich sein, um den günstigen Erhaltungszustand (FCS) der lokalen Populationen zu sichern.
Ja. Ist eine Kompensation vor Ort nicht möglich, können Ersatzmaßnahmen im räumlichen Zusammenhang umgesetzt werden, beispielsweise über Flächen- und Maßnahmenpools oder anerkannte Ökokonten. Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Naturschutzbehörde.
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