Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche
Thüringen · Bilanzierungsmodell (ThürNatG)
Naturraum D19

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Altenburger Land

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Landkreis Altenburger Land, bewertet nach dem Thüringer Kompensationsmodell. greeNature begleitet Vorhaben von der Bilanzierung bis zur dauerhaften Sicherung der Maßnahmen, bundesweit und mit regionalem Bezug.

569,39 km²
Kreisfläche
rund 87.500 (31.12.2024)
Einwohner
29
Städte und Gemeinden
Altenburg
Kreisstadt
Sächsisches Hügelland und Erzgebirgsvorland (D19)
Naturraum (BfN)
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Altenburger Land im Überblick

Der Landkreis Altenburger Land liegt im äußersten Osten Thüringens an der Grenze zu Sachsen und Sachsen-Anhalt und wird von einer flachwelligen Lösshügellandschaft geprägt.

Rund drei Viertel der Kreisfläche werden landwirtschaftlich genutzt, der Waldanteil ist gering. Kompensation setzt hier vor allem an Ackerlebensräumen, Flussauen und Bergbaufolgeflächen an.

Die Bewertung von Eingriffen und Ausgleichsmaßnahmen erfolgt nach dem Thüringer Kompensationsmodell auf Grundlage des Thüringer Naturschutzgesetzes (ThürNatG) und der Thüringer Kompensationsverordnung.

Prägend sind die Flusstäler von Pleiße und Sprotte sowie die Teichgebiete und Bergbaufolgelandschaften des früheren Braunkohlereviers.

Extensiv genutzte Blumenwiese als Ausgleichsfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D19
Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland
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📍 Ausgewählte Gemeinden

Altenburg (KS)SchmöllnMeuselwitzLuckaGößnitzNobitzRositzWindischleubaStarkenbergLöbichauTrebenFockendorf

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturräumlich gehört der Kreis zum Altenburg-Zeitzer Lösshügelland, einem Ausläufer der Leipziger Tieflandsbucht.
  • Mit den Haselbacher Teichen, dem Leinawald und den Pleißewiesen bei Windischleuba liegen mehrere FFH-Gebiete im Kreisgebiet.
  • Das Europäische Vogelschutzgebiet Nordöstliches Altenburger Land ist ein bedeutender Rast- und Überwinterungsraum für Wat- und Wasservögel.
  • Zwischen Schmölln und Altenburg bestehen FFH-Lebensräume des Eremiten (Osmoderma eremita), eines streng geschützten Totholzkäfers.
  • Die frühere Braunkohleförderung hat Bergbaufolgeflächen wie das Restloch Zechau und Phönix Nord hinterlassen, die heute Renaturierungs- und Kompensationspotenzial bieten.
  • Die traditionelle Bauernweilerlandschaft mit ihrer hohen Dichte kleiner Weiler zählt zu den bundesweit seltenen Kulturlandschaften.

✅ greeNature vor Ort

greeNature entwickelt und sichert im Altenburger Land Kompensationsmaßnahmen, die zur Lösshügellandschaft und ihren Auen passen. Wir bilanzieren Eingriffe nach dem Thüringer Kompensationsmodell, stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde ab und übernehmen Planung, Umsetzung, Monitoring und die dauerhafte rechtliche Sicherung. Schwerpunkte liegen auf der Aufwertung ausgeräumter Ackerfluren, der Renaturierung von Pleiße und Sprotte sowie der ökologischen Entwicklung von Bergbaufolgeflächen. Als bundesweit tätiges Unternehmen begleiten wir sowohl kommunale als auch private Vorhabenträger.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Altenburger Land

🌾

Ackerflächen extensivieren

Anlage von Ackerrandstreifen, Blühflächen und Lerchenfenstern in der intensiv genutzten Lössackerlandschaft, um Feldvögel und Ackerwildkräuter zu fördern.

🍎

Streuobstwiesen anlegen und pflegen

Neuanlage und Nachpflanzung hochstämmiger Obstbestände als Lebensraum für Höhlenbrüter, Insekten und Fledermäuse, verbunden mit extensiver Grünlandnutzung.

🏞️

Flussauen renaturieren

Rückbau von Uferverbau, Anlage von Gewässerrandstreifen und Förderung der Eigendynamik an Pleiße und Sprotte zur Verbesserung von Gewässer- und Auenlebensräumen.

💧

Feucht- und Nasswiesen wiederherstellen

Wiedervernässung und extensive Mahd im Umfeld der Teichgebiete und Pleißewiesen zur Sicherung von Wiesenbrütern, Amphibien und Feuchtlebensräumen.

🌳

Laubwald und Waldränder entwickeln

Umbau strukturarmer Bestände zu standortgerechtem Laubmischwald, Förderung von Alt- und Totholz sowie stufig aufgebauter Waldränder, etwa im Umfeld des Leinawaldes.

⛏️

Bergbaufolgeflächen renaturieren

Ökologische Entwicklung von Tagebaurestlöchern und Kippenflächen des früheren Braunkohlereviers zu Gewässer-, Offenland- und Sukzessionslebensräumen.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Altenburg-Zeitzer Lösshügelland

🐦

Feldlerche

Charakterart der offenen Lössackerflur, deren Bestände unter der intensiven Landwirtschaft leiden. Lerchenfenster und Ackerrandstreifen zählen zu den wirksamen Fördermaßnahmen.

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🪶

Kiebitz

Wiesenbrüter feuchter Grünländer und Ackersenken, unter anderem in den Pleißewiesen bei Windischleuba. Er profitiert von Wiedervernässung und später Mahd.

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🐸

Kammmolch

Nach Anhang II der FFH-Richtlinie geschützte Amphibienart der Teich- und Kleingewässerlandschaft, etwa im Umfeld der Haselbacher Teiche.

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🦎

Zauneidechse

Nach § 44 BNatSchG streng geschützte Reptilienart an Böschungen, Bahndämmen und Bergbaufolgeflächen. Bei Eingriffen sind häufig vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) nötig.

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🦇

Fledermäuse

Mehrere streng geschützte Arten nutzen Wälder, Streuobst und Gewässer als Jagd- und Quartierlebensräume. Quartierbäume und Leitstrukturen sind bei Vorhaben zu berücksichtigen.

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🐟

Eisvogel

Brutvogel naturnaher Fließgewässer mit Steilufern an Pleiße und Sprotte. Uferrenaturierung und die Sicherung von Abbruchkanten verbessern seine Lebensbedingungen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Verkehrsinfrastruktur

Aus- und Umbau von Bundesautobahn A 4, Bundesstraßen und der Bahnstrecke Leipzig,Hof erzeugen Eingriffe, die nach der Eingriffsregelung auszugleichen sind.

🏭

Gewerbe- und Industrieansiedlung

Die Ausweisung und Erweiterung von Gewerbe- und Industriegebieten um Altenburg, Meuselwitz und Schmölln führt zu Flächenversiegelung und Kompensationsbedarf.

☀️

Erneuerbare Energien

Freiflächen-Photovoltaik und Windenergieanlagen auf Acker- und Konversionsflächen lösen Ausgleichs- und artenschutzrechtliche Anforderungen aus.

⛏️

Bergbausanierung

Die Sanierung und Umgestaltung der Braunkohle-Bergbaufolgelandschaft verbindet Rekultivierung mit naturschutzfachlicher Aufwertung und Kompensation.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

GR
Landkreis Greiz
Thüringen, im Westen und Süden
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Altenburger Land

Eingriffe und Kompensationsmaßnahmen werden nach dem Thüringer Kompensationsmodell bilanziert. Grundlage sind das Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) und die Thüringer Kompensationsverordnung, eingebettet in die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG.
Zuständig ist in der Regel die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Altenburger Land (Fachdienst Natur- und Umweltschutz). Bei größeren oder überörtlichen Vorhaben kann zusätzlich das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beteiligt sein.
Ökopunkte bilden den in der Bilanzierung ermittelten Aufwertungswert einer Kompensationsmaßnahme ab. Sie dienen dazu, den durch einen Eingriff verursachten Wertverlust auszugleichen, wenn Ausgleich und Ersatz nicht vollständig am Eingriffsort möglich sind.
Kompensationsbedarf entsteht etwa bei Straßen- und Bahnprojekten, bei Gewerbe- und Industrieansiedlungen, bei Freiflächen-Photovoltaik und Windenergie sowie bei der Sanierung der Bergbaufolgelandschaft.
Ja. Neben der Eingriffsregelung ist der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu beachten. Für betroffene Arten können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich sein, um den günstigen Erhaltungszustand (FCS) der lokalen Populationen zu sichern.
Ja. Ist eine Kompensation vor Ort nicht möglich, können Ersatzmaßnahmen im räumlichen Zusammenhang umgesetzt werden, beispielsweise über Flächen- und Maßnahmenpools im Naturraum. Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Naturschutzbehörde.
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