
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Stormarn
Sofort verfügbare Ökopunkte und Full-Service-Kompensation für den Kreis Stormarn. greeNature plant und realisiert Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Ökokonten nach der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holstein und dem LNatSchG SH, für Vorhaben im Hamburger Umland und bundesweit.
Der Landkreis Stormarn im Überblick
Der Kreis Stormarn liegt im Süden Schleswig-Holsteins unmittelbar am nordöstlichen Rand der Freien und Hansestadt Hamburg und gehört zur Metropolregion Hamburg. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Bad Oldesloe, während Reinbek, Ahrensburg und Glinde zu den einwohnerstärksten Städten zählen. Da Schleswig-Holstein nicht in Regierungsbezirke gegliedert ist, ist die Kreisverwaltung unmittelbar dem Land nachgeordnet.
Naturräumlich liegt Stormarn im Übergang zwischen der Schleswig-Holsteinischen Geest (BfN-Naturraum D22) im Westen und dem Schleswig-Holsteinischen Hügelland (D23) im Osten. Die Landschaft wurde von der Weichsel-Eiszeit geformt. Kennzeichnend sind Endmoränen, Drumlins, Tunneltäler wie das Stellmoor-Ahrensburger Tunneltal, zahlreiche kleine Seen und Bäche sowie die für Schleswig-Holstein typischen Knicks (Wallhecken).
Ökologisch prägend sind die Flusstäler von Trave und Alster mit ihren Feuchtwiesen und Auwaldresten. Zur Natura-2000-Kulisse gehören unter anderem das FFH-Gebiet Travetal, der Höltigbaum an der Hamburger Grenze, das Nienwohlder Moor sowie das Waldgebiet Hahnheide bei Trittau. Diese Gebiete bestimmen maßgeblich, wo Eingriffe zulässig sind und wie Kompensation naturraumgerecht auszugestalten ist.
Wirtschaftlich zählt der südwestliche Kreis zum Speckgürtel Hamburgs und gehört zu den kaufkraftstärksten Regionen Deutschlands. Hoher Siedlungs- und Gewerbedruck, die Verkehrsachsen A1, A21 und A24, die geplante A20 sowie die Bahnstrecke Hamburg-Lübeck lösen regelmäßig Eingriffe aus. Deren Ausgleich richtet sich nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem LNatSchG SH, die Kompensation erfolgt über anerkannte Ökokonto-Maßnahmen nach der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holstein.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D23 ›
Zum Naturraum D22 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- FFH-Gebiet Travetal (DE-2127-391), rund 1.289 ha naturnahes Flusstal der oberen Trave mit Feuchtwiesen und Auwald
- Naturschutz- und FFH-Gebiet Höltigbaum an der Hamburger Grenze, im Natura-2000-Netz vor allem wegen der Vorkommen des Kammmolchs
- Naturschutzgebiet Hahnheide bei Trittau, ausgedehntes Waldgebiet mit Übergang von Wirtschafts- zu Naturwald
- Nienwohlder Moor als Teil des FFH-Gebiets Alstersystem bis Itzstedter See und Nienwohlder Moor
- Brenner Moor bei Bad Oldesloe, eines der größten Binnenland-Salzmoore Norddeutschlands
- Rund 4.250 ha in 19 FFH-Gebieten sowie 17 Naturschutzgebiete im Kreisgebiet
- Dichtes Netz aus Knicks (Wallhecken), Tunneltälern und Kleingewässern der eiszeitlich geprägten Kulturlandschaft
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und mit dem schleswig-holsteinischen Kompensationssystem vertraut. Wir arbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Stormarn und dem Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein zusammen, kennen die Anforderungen der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holstein und des LNatSchG SH sowie die naturräumlichen Besonderheiten von Geest und Hügelland. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben durchgehend.
Typische Maßnahmen im Landkreis Stormarn
Gewässer- und Auenrenaturierung an Trave und Alster
Rückbau von Uferverbauungen, Anlage von Gewässerrandstreifen und naturnahe Umgestaltung der Fließgewässer und ihrer Auen. Solche Maßnahmen werten Lebensräume auf, verbessern die Gewässerstruktur und dienen Arten wie Eisvogel, Amphibien und Libellen.
Wiedervernässung von Mooren und Niederungen
Anhebung der Wasserstände und Rückbau von Entwässerungsgräben in degradierten Mooren und Feuchtniederungen, etwa im Umfeld des Nienwohlder Moores und der Travewiesen. Das sichert moortypische Lebensräume und bindet Kohlenstoff.
Naturnahe Waldentwicklung und Waldumbau
Umbau naturferner Bestände in standortgerechte Laub- und Mischwälder sowie Entwicklung von Naturwaldflächen, etwa im Umfeld der Hahnheide. Erst- und Ersatzaufforstungen dienen als dauerhaft gesicherte Kompensationsflächen.
Neuanlage und Sanierung von Knicks
Die für Schleswig-Holstein charakteristischen Knicks (Wallhecken) werden neu angelegt, ergänzt und fachgerecht gepflegt. Sie vernetzen Lebensräume, wirken als Trittsteinbiotope und werten ausgeräumte Agrarlandschaften auf.
Extensivierung von Feuchtgrünland
Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Nassgrünland in den Niederungen von Trave und Alster. Angepasste Mahd, Düngeverzicht und die Anlage von Blänken schaffen Habitate für Wiesenbrüter und Amphibien.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, darunter Laichgewässer für den Kammmolch, Ersatzquartiere für Fledermäuse und Ersatzhabitate für die Zauneidechse, abgestimmt auf das jeweilige Vorhaben.
Geschützte Arten im Hamburger Umland zwischen Geest und Hügelland
Kammmolch am Höltigbaum
Der streng geschützte Kammmolch (Anhang IV FFH-Richtlinie) besiedelt Kleingewässer und Weiher, unter anderem am Höltigbaum an der Hamburger Grenze. Bei Eingriffen sind neue oder aufgewertete Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang als vorgezogene CEF-Maßnahme nach § 44 BNatSchG erforderlich.
Mehr zur Art ›Zauneidechse auf Geeststandorten
Die Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie) nutzt besonnte Böschungen, Bahndämme, Wegränder und Sandstandorte der Geest. Bei Bauvorhaben sind Umsiedlungen in vorbereitete Ersatzhabitate sowie die Anlage von Stein- und Sandstrukturen als CEF-Maßnahmen üblich.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Wald und Siedlung
Alte Baumbestände, Waldränder und Gebäude bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss oder Baumfällung sind Ersatzquartiere und Leitstrukturen als CEF-Maßnahme sicherzustellen.
Mehr zur Art ›Kiebitz im Feuchtgrünland
Der Kiebitz brütet im offenen Feucht- und Nassgrünland der Niederungen von Trave und Alster. Grünlandextensivierung, Wiedervernässung und die Anlage von Blänken schaffen Brut- und Nahrungshabitate als vorgezogene Artenschutzmaßnahme.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Trave und Alster
Naturnahe Uferabschnitte an Trave und Alster bieten dem Eisvogel Steilwände zum Brüten. Steilwandmodellierungen und die Renaturierung von Gewässerrändern sind typische CEF-Maßnahmen bei Eingriffen in Fließgewässer.
Mehr zur Art ›Feldlerche in der Geestlandschaft
Die Feldlerche besiedelt die offenen Ackerlandschaften der Stormarner Geest. In Bau- und Infrastrukturverfahren sind Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen bewährte Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Verkehrs- und Straßeninfrastruktur
Der Kreis wird von den Autobahnen A1, A21 und A24 durchzogen, hinzu kommen die langfristig geplante A20 mit Elbquerung sowie Ortsumgehungen und Radwege. Solche Vorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über Ökokonto-Maßnahmen gedeckt werden können.
Siedlungs- und Gewerbeentwicklung
Als Teil des Hamburger Speckgürtels verzeichnet Stormarn hohen Siedlungs- und Gewerbedruck, etwa in Ahrensburg, Reinbek, Glinde und Bargteheide. Die naturschutzrechtliche Kompensation lässt sich über bevorratete Ökokonto-Flächen effizient abdecken.
Schienenverkehr und ÖPNV
Der Ausbau der Bahnstrecke Hamburg-Lübeck sowie Erweiterungen im S-Bahn- und Regionalverkehr erzeugen Eingriffe in Gehölze, Gewässer und Offenland und damit Kompensationsbedarf mit artenschutzrechtlichen Prüfungen.
Windenergie und Netzausbau
Der Ausbau der Windenergie und der zugehörigen Leitungstrassen führt zu Eingriffen und macht häufig artenschutzrechtliche Prüfungen sowie FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten erforderlich.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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