Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung
Schleswig-Holstein · Ökokonto-VO (Schleswig-Holstein)
Naturraum D23 · D22

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Stormarn

Sofort verfügbare Ökopunkte und Full-Service-Kompensation für den Kreis Stormarn. greeNature plant und realisiert Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Ökokonten nach der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holstein und dem LNatSchG SH, für Vorhaben im Hamburger Umland und bundesweit.

766
km² Kreisfläche
~247.000
Einwohner
6
Städte, u.a. Bad Oldesloe
D22/D23
BfN-Naturräume
Bad Oldesloe
Kreisstadt und Kreissitz
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Stormarn im Überblick

Der Kreis Stormarn liegt im Süden Schleswig-Holsteins unmittelbar am nordöstlichen Rand der Freien und Hansestadt Hamburg und gehört zur Metropolregion Hamburg. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Bad Oldesloe, während Reinbek, Ahrensburg und Glinde zu den einwohnerstärksten Städten zählen. Da Schleswig-Holstein nicht in Regierungsbezirke gegliedert ist, ist die Kreisverwaltung unmittelbar dem Land nachgeordnet.

Naturräumlich liegt Stormarn im Übergang zwischen der Schleswig-Holsteinischen Geest (BfN-Naturraum D22) im Westen und dem Schleswig-Holsteinischen Hügelland (D23) im Osten. Die Landschaft wurde von der Weichsel-Eiszeit geformt. Kennzeichnend sind Endmoränen, Drumlins, Tunneltäler wie das Stellmoor-Ahrensburger Tunneltal, zahlreiche kleine Seen und Bäche sowie die für Schleswig-Holstein typischen Knicks (Wallhecken).

Ökologisch prägend sind die Flusstäler von Trave und Alster mit ihren Feuchtwiesen und Auwaldresten. Zur Natura-2000-Kulisse gehören unter anderem das FFH-Gebiet Travetal, der Höltigbaum an der Hamburger Grenze, das Nienwohlder Moor sowie das Waldgebiet Hahnheide bei Trittau. Diese Gebiete bestimmen maßgeblich, wo Eingriffe zulässig sind und wie Kompensation naturraumgerecht auszugestalten ist.

Wirtschaftlich zählt der südwestliche Kreis zum Speckgürtel Hamburgs und gehört zu den kaufkraftstärksten Regionen Deutschlands. Hoher Siedlungs- und Gewerbedruck, die Verkehrsachsen A1, A21 und A24, die geplante A20 sowie die Bahnstrecke Hamburg-Lübeck lösen regelmäßig Eingriffe aus. Deren Ausgleich richtet sich nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem LNatSchG SH, die Kompensation erfolgt über anerkannte Ökokonto-Maßnahmen nach der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holstein.

Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung

🗺️ Zugehörige Naturräume

D23
Schleswig-Holsteinisches Hügelland
Zum Naturraum D23 ›
D22
Schleswig-Holsteinische Geest
Zum Naturraum D22 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Bad Oldesloe (KS)ReinbekAhrensburgGlindeBargteheideReinfeld (Holstein)BarsbüttelGroßhansdorfAmmersbekOststeinbekTrittauTangstedt

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet Travetal (DE-2127-391), rund 1.289 ha naturnahes Flusstal der oberen Trave mit Feuchtwiesen und Auwald
  • Naturschutz- und FFH-Gebiet Höltigbaum an der Hamburger Grenze, im Natura-2000-Netz vor allem wegen der Vorkommen des Kammmolchs
  • Naturschutzgebiet Hahnheide bei Trittau, ausgedehntes Waldgebiet mit Übergang von Wirtschafts- zu Naturwald
  • Nienwohlder Moor als Teil des FFH-Gebiets Alstersystem bis Itzstedter See und Nienwohlder Moor
  • Brenner Moor bei Bad Oldesloe, eines der größten Binnenland-Salzmoore Norddeutschlands
  • Rund 4.250 ha in 19 FFH-Gebieten sowie 17 Naturschutzgebiete im Kreisgebiet
  • Dichtes Netz aus Knicks (Wallhecken), Tunneltälern und Kleingewässern der eiszeitlich geprägten Kulturlandschaft

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem schleswig-holsteinischen Kompensationssystem vertraut. Wir arbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Stormarn und dem Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein zusammen, kennen die Anforderungen der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holstein und des LNatSchG SH sowie die naturräumlichen Besonderheiten von Geest und Hügelland. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben durchgehend.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Stormarn

💧

Gewässer- und Auenrenaturierung an Trave und Alster

Rückbau von Uferverbauungen, Anlage von Gewässerrandstreifen und naturnahe Umgestaltung der Fließgewässer und ihrer Auen. Solche Maßnahmen werten Lebensräume auf, verbessern die Gewässerstruktur und dienen Arten wie Eisvogel, Amphibien und Libellen.

🌾

Wiedervernässung von Mooren und Niederungen

Anhebung der Wasserstände und Rückbau von Entwässerungsgräben in degradierten Mooren und Feuchtniederungen, etwa im Umfeld des Nienwohlder Moores und der Travewiesen. Das sichert moortypische Lebensräume und bindet Kohlenstoff.

🌳

Naturnahe Waldentwicklung und Waldumbau

Umbau naturferner Bestände in standortgerechte Laub- und Mischwälder sowie Entwicklung von Naturwaldflächen, etwa im Umfeld der Hahnheide. Erst- und Ersatzaufforstungen dienen als dauerhaft gesicherte Kompensationsflächen.

🌿

Neuanlage und Sanierung von Knicks

Die für Schleswig-Holstein charakteristischen Knicks (Wallhecken) werden neu angelegt, ergänzt und fachgerecht gepflegt. Sie vernetzen Lebensräume, wirken als Trittsteinbiotope und werten ausgeräumte Agrarlandschaften auf.

🐸

Extensivierung von Feuchtgrünland

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Nassgrünland in den Niederungen von Trave und Alster. Angepasste Mahd, Düngeverzicht und die Anlage von Blänken schaffen Habitate für Wiesenbrüter und Amphibien.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, darunter Laichgewässer für den Kammmolch, Ersatzquartiere für Fledermäuse und Ersatzhabitate für die Zauneidechse, abgestimmt auf das jeweilige Vorhaben.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Hamburger Umland zwischen Geest und Hügelland

🐸

Kammmolch am Höltigbaum

Der streng geschützte Kammmolch (Anhang IV FFH-Richtlinie) besiedelt Kleingewässer und Weiher, unter anderem am Höltigbaum an der Hamburger Grenze. Bei Eingriffen sind neue oder aufgewertete Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang als vorgezogene CEF-Maßnahme nach § 44 BNatSchG erforderlich.

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🦎

Zauneidechse auf Geeststandorten

Die Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie) nutzt besonnte Böschungen, Bahndämme, Wegränder und Sandstandorte der Geest. Bei Bauvorhaben sind Umsiedlungen in vorbereitete Ersatzhabitate sowie die Anlage von Stein- und Sandstrukturen als CEF-Maßnahmen üblich.

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Fledermäuse in Wald und Siedlung

Alte Baumbestände, Waldränder und Gebäude bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss oder Baumfällung sind Ersatzquartiere und Leitstrukturen als CEF-Maßnahme sicherzustellen.

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🐦

Kiebitz im Feuchtgrünland

Der Kiebitz brütet im offenen Feucht- und Nassgrünland der Niederungen von Trave und Alster. Grünlandextensivierung, Wiedervernässung und die Anlage von Blänken schaffen Brut- und Nahrungshabitate als vorgezogene Artenschutzmaßnahme.

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🪶

Eisvogel an Trave und Alster

Naturnahe Uferabschnitte an Trave und Alster bieten dem Eisvogel Steilwände zum Brüten. Steilwandmodellierungen und die Renaturierung von Gewässerrändern sind typische CEF-Maßnahmen bei Eingriffen in Fließgewässer.

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🌾

Feldlerche in der Geestlandschaft

Die Feldlerche besiedelt die offenen Ackerlandschaften der Stormarner Geest. In Bau- und Infrastrukturverfahren sind Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen bewährte Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Verkehrs- und Straßeninfrastruktur

Der Kreis wird von den Autobahnen A1, A21 und A24 durchzogen, hinzu kommen die langfristig geplante A20 mit Elbquerung sowie Ortsumgehungen und Radwege. Solche Vorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über Ökokonto-Maßnahmen gedeckt werden können.

🏘️

Siedlungs- und Gewerbeentwicklung

Als Teil des Hamburger Speckgürtels verzeichnet Stormarn hohen Siedlungs- und Gewerbedruck, etwa in Ahrensburg, Reinbek, Glinde und Bargteheide. Die naturschutzrechtliche Kompensation lässt sich über bevorratete Ökokonto-Flächen effizient abdecken.

🚆

Schienenverkehr und ÖPNV

Der Ausbau der Bahnstrecke Hamburg-Lübeck sowie Erweiterungen im S-Bahn- und Regionalverkehr erzeugen Eingriffe in Gehölze, Gewässer und Offenland und damit Kompensationsbedarf mit artenschutzrechtlichen Prüfungen.

💨

Windenergie und Netzausbau

Der Ausbau der Windenergie und der zugehörigen Leitungstrassen führt zu Eingriffen und macht häufig artenschutzrechtliche Prüfungen sowie FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten erforderlich.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

SE
Landkreis Segeberg
Nördlicher Nachbar
OS
Landkreis Ostholstein
Nordöstlicher Nachbar
HE
Landkreis Herzogtum Lauenburg
Nachbar im Osten und Süden
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Stormarn

Stormarn liegt im Übergang zwischen der Schleswig-Holsteinischen Geest (BfN-Naturraum D22) im Westen und dem Schleswig-Holsteinischen Hügelland (D23) im Osten. Prägend sind eiszeitliche Endmoränen, Tunneltäler, kleine Seen und Knicks. Für die Bilanzierung eines Eingriffs ist die genaue naturräumliche Zuordnung entscheidend, greeNature ermittelt diese für Ihr Vorhaben.
In Schleswig-Holstein wird die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem LNatSchG SH umgesetzt. Kompensationsbedarf lässt sich über anerkannte Ökokonto-Maßnahmen nach der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holstein decken, deren Aufwertung nach Biotoptypen und Wertigkeitsstufen bewertet wird. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächenzuordnung, Behördenabstimmung und Dokumentation.
Untere Naturschutzbehörde ist der Kreis Stormarn, Fachdienst Naturschutz, Mommsenstraße 13, 23843 Bad Oldesloe. Bei überörtlich bedeutsamen Fragen sowie bei Natura-2000-Belangen wirkt das Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein mit. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen für Sie.
Aufgrund der Landschaft eignen sich besonders die Renaturierung von Trave und Alster mit ihren Auen, die Wiedervernässung von Mooren und Niederungen, die Neuanlage und Sanierung von Knicks, die Extensivierung von Feuchtgrünland sowie naturnahe Waldentwicklung. Hinzu kommen artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen.
Ja. Im Kreisgebiet liegen mehrere FFH-Gebiete, darunter das Travetal (DE-2127-391), der Höltigbaum mit Vorkommen des Kammmolchs sowie das Alstersystem bis Itzstedter See und Nienwohlder Moor. Eingriffe mit möglicher Beeinträchtigung erfordern eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, gegebenenfalls sind Kohärenzsicherungs- oder FCS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG nötig.
Ja. Besonders geeignet sind Niederungs- und Moorstandorte, Gewässerrandflächen sowie extensivierbares Grünland in den Tälern von Trave und Alster. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature prüft die Eignung, übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und führt die Fläche als anerkannte Ökokonto- oder Kompensationsfläche.
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