
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Steinburg
Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Kreis Steinburg, entwickelt nach der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holsteins und dem Landesnaturschutzgesetz. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation von Eingriffen in Elbmarsch, Störtal und Holsteiner Geest.
Der Landkreis Steinburg im Überblick
Der Kreis Steinburg liegt im Südwesten Schleswig-Holsteins zwischen der Unterelbe und dem Nord-Ostsee-Kanal. Naturräumlich gehört er entlang der Elbe zu den Schleswig-Holsteinischen Marschen (BfN-Naturraum D21) und im Osten und Norden zur Schleswig-Holsteinischen Geest (BfN-Naturraum D22). Der Kreis umfasst 111 Städte und Gemeinden, die in sieben Ämtern und den drei amtsfreien Städten Itzehoe, Glückstadt und Wilster organisiert sind. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Itzehoe. Eine Regierungsbezirksebene besteht in Schleswig-Holstein nicht.
Prägend ist der Gegensatz zwischen der flachen, grünlandreichen Marsch und der höher gelegenen, sandigen Geest. In der Wilstermarsch liegt bei Neuendorf-Sachsenbande mit 3,54 Metern unter dem Meeresspiegel der tiefste Punkt Deutschlands. Die Marsch wird über ein dichtes System aus Gräben, Sielen und Schöpfwerken entwässert und überwiegend als Grünland genutzt. Am Übergang zur Geest haben sich ausgedehnte Geestrandmoore wie das Herrenmoor, das Vaaler Moor und das Breitenburger Moor erhalten, die heute renaturiert werden.
Der Kreis wird von der Stör durchzogen, dem drittlängsten Fluss Schleswig-Holsteins, die tidebeeinflusst der Elbe zufließt. Entlang der Unterelbe liegt das FFH-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Elbästuar und angrenzende Flächen, das großflächig vom EU-Vogelschutzgebiet Unterelbe bis Wedel überlagert wird und international bedeutende Rast- und Brutgebiete für Wat- und Wasservögel umfasst. Insgesamt bestehen im Kreisgebiet acht Naturschutzgebiete.
Wirtschaftlich verbinden sich Landwirtschaft, die Zement- und Baustoffindustrie um Lägerdorf mit ihrem Kreideabbau sowie Gewerbe im Raum Itzehoe. Verkehrsvorhaben wie die geplante Autobahn A20 mit fester Elbquerung, der Ausbau der A23 und der Bundesstraßen, dazu Windenergie und Siedlungsentwicklung lösen regelmäßig Eingriffe aus. Der Ausgleich richtet sich in Schleswig-Holstein nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz. Aufwertungen lassen sich über das Ökokonto nach der Ökokonto-Verordnung bevorraten und als Ökopunkte für spätere Vorhaben einsetzen.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D22 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- FFH-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Elbästuar und angrenzende Flächen entlang der Unterelbe, überlagert vom EU-Vogelschutzgebiet Unterelbe bis Wedel
- Naturschutzgebiet Herrenmoor (rund 215 ha) und angrenzendes Vaaler Moor, wiedervernässte Geestrandmoore westlich von Itzehoe
- Naturschutzgebiet Breitenburger Moor am Rand der Störniederung
- Naturschutzgebiet Binnendünen Nordoe mit Sandtrockenrasen und Heideflächen
- Wilstermarsch mit Neuendorf-Sachsenbande, dem mit 3,54 m unter dem Meeresspiegel tiefsten Punkt Deutschlands
- Stör als drittlängster Fluss Schleswig-Holsteins, tidebeeinflusst bis in den Raum Kellinghusen
- Insgesamt acht Naturschutzgebiete im Kreisgebiet
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und mit dem Kompensationsrecht Schleswig-Holsteins vertraut. Wir arbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Steinburg und dem Landesamt für Umwelt (LfU) zusammen, kennen die Eingriffsregelung nach dem Landesnaturschutzgesetz und die Bevorratung über die Ökokonto-Verordnung. Für die Naturräume D21 und D22 sichern wir geeignete Flächen in Marsch, Moor und Geest, planen die Aufwertung und stimmen die Maßnahmen mit den Behörden, den Wasser- und Bodenverbänden sowie den Flächeneigentümern ab. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben aus einer Hand. Besteht artenschutzrechtlicher Bedarf nach § 44 BNatSchG, konzipieren wir vorgezogene CEF-Maßnahmen, die die ökologische Funktion für die betroffenen Arten durchgängig sichern.
Typische Maßnahmen im Landkreis Steinburg
Moorrenaturierung und Wiedervernässung
Anhebung der Wasserstände und Rückbau von Entwässerung in den Geestrandmooren wie Herrenmoor, Vaaler Moor und Breitenburger Moor. Solche Maßnahmen sichern moortypische Lebensräume, binden Kohlenstoff und erreichen im Bewertungsverfahren hohe Aufwertungen.
Wiesenvogelschutz und Grünlandextensivierung
Umwandlung intensiv genutzter Marschflächen in extensiv genutztes, spät gemähtes Feuchtgrünland. Angehobene Wasserstände und die Anlage von Blänken schaffen Brut- und Nahrungshabitate für Kiebitz, Uferschnepfe und Rotschenkel und lassen sich als produktionsintegrierte Kompensation umsetzen.
Renaturierung von Stör und Marschgewässern
Rückbau von Uferverbauungen, Anlage von Gewässerrandstreifen und naturnahe Umgestaltung der Stör und ihrer Marschgräben. Neu angelegte Kleingewässer und Priele fördern Amphibien, Libellen und den Eisvogel.
Knickneuanlage und Knickpflege
Neuanlage und fachgerechte Pflege der für Schleswig-Holstein typischen Knicks, also der Wallhecken auf der Geest. Sie vernetzen Lebensräume, wirken als Trittsteinbiotope und werten die ausgeräumte Agrarlandschaft auf.
Erst- und Ersatzaufforstung
Anlage standortgerechter Laub- und Bruchwälder mit Stieleiche, Hainbuche, Schwarzerle und Moorbirke auf geeigneten Geeststandorten, als Ersatz für gerodete Gehölze und als dauerhaft gesicherte Kompensationsfläche.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse, besonnte Sandstrukturen für die Zauneidechse sowie Ersatzhabitate für Wiesenvögel und Amphibien, jeweils abgestimmt auf das Vorhaben.
Geschützte Arten im Elbmarschen, Störtal und Holsteiner Geest
Wiesenvögel der Marsch
Kiebitz, Uferschnepfe und Rotschenkel brüten im offenen, feuchten Grünland der Elbmarsch. Sie profitieren von hohen Wasserständen, Blänken und später Mahd, die sich gut als CEF- und Kompensationsmaßnahmen umsetzen lassen.
Mehr zur Art ›Feldlerche der Geest
Die weiträumige Agrarlandschaft der Geest ist Lebensraum der Feldlerche. Lerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen verbessern den Bruterfolg und sind bewährte Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.
Mehr zur Art ›Amphibien der Moore und Marschgräben
In den wiedervernässten Geestrandmooren und wenig belasteten Marschgräben leben Moorfrosch, Grasfrosch und Kammmolch. Naturnahe Grabenränder und neu angelegte Kleingewässer sichern die Fortpflanzungsstätten und den Biotopverbund.
Mehr zur Art ›Zauneidechse der Binnendünen
Die Binnendünen Nordoe mit ihren Sandtrockenrasen sind Lebensraum der streng geschützten Zauneidechse nach § 44 BNatSchG. Besonnte Sandflächen und Lesesteinhaufen sind wichtige CEF-Bausteine.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Knicks und Wäldern
Alte Baumbestände, Knicks und Gebäude bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss oder Baumfällung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.
Mehr zur Art ›Eisvogel an der Stör
Naturnahe, tidebeeinflusste Uferabschnitte der Stör bieten dem Eisvogel Steilwände zum Brüten. Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen sind typische CEF-Maßnahmen bei Gewässereingriffen.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Autobahn A20 mit fester Elbquerung
Die geplante A20 mit dem Elbtunnel zwischen Glückstadt und dem niedersächsischen Drochtersen quert die Wilster- und Krempermarsch. Ein solches Großvorhaben löst umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzpflichten sowie artenschutzrechtliche Maßnahmen aus.
Straßen- und Verkehrsinfrastruktur
Die A23 (Hamburg nach Heide) quert den Kreis, hinzu kommen Ausbau und Erhaltung der Bundes- und Landesstraßen sowie Rad- und Wegebau. Solche Vorhaben lösen regelmäßig Kompensationspflichten aus, die über Ökopunkte gedeckt werden können.
Rohstoffabbau und Baustoffindustrie
Der Kreideabbau und die Zementindustrie um Lägerdorf beanspruchen Flächen und erfordern Ausgleich. Ausgekieste und rekultivierte Abbauflächen eignen sich zugleich gut für die Entwicklung hochwertiger Kompensationsbiotope.
Windenergie und Netzausbau
Der Ausbau der Windenergie in Marsch und Geest sowie der zugehörigen Leitungstrassen erzeugt Kompensationsbedarf und macht häufig artenschutzrechtliche Prüfungen und FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten erforderlich.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
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