Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand
Schleswig-Holstein · Ökokonto-VO (Schleswig-Holstein)
Naturraum D22 · D23

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Segeberg

Der Kreis Segeberg liegt im Süden Schleswig-Holsteins und reicht von der sandigen Geest im Westen bis in das jungeiszeitliche Hügelland im Osten. Wer hier baut, plant oder Flächen entwickelt, braucht rechtssichere Kompensation nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG. greeNature stellt Ausgleichsflächen und Ökokonto-Maßnahmen nach der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holstein und dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG SH) bereit und begleitet Vorhaben von der Eingriffsbilanz bis zur Anerkennung durch die Untere Naturschutzbehörde.

1.344 km²
Fläche
rund 284.000 (Stand 2025)
Einwohner
95
Gemeinden
Bad Segeberg
Kreisstadt
SE
Kfz-Kennzeichen
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Segeberg im Überblick

Der Kreis Segeberg gehört zur Metropolregion Hamburg. Ein großer Teil der Bevölkerung konzentriert sich im Südwesten entlang der Siedlungsachse von Norderstedt über Henstedt-Ulzburg bis Kaltenkirchen, während der Nordosten um Bad Segeberg stärker durch Landwirtschaft, Wald und Tourismus geprägt ist.

Naturräumlich liegt der Kreis im Übergang der Schleswig-Holsteinischen Geest (BfN-Naturraum D22) zum Schleswig-Holsteinischen Hügelland (D23). Kennzeichnend sind die Knicks, also Wallhecken, ausgedehnte Grünländer, zahlreiche Fließgewässer und Seen sowie das Quellgebiet der Trave.

Der wachsende Siedlungs- und Infrastrukturdruck an der Südwestachse führt regelmäßig zu Eingriffen in Natur und Landschaft. Daraus ergibt sich ein anhaltender Bedarf an Kompensation und an Flächen, die dem Ökokonto zugeführt werden können.

Für die naturschutzrechtliche Bewertung von Eingriffen und Ausgleich ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg zuständig. Sie prüft die Eingriffsbilanz, die Auswahl der Maßnahmen und deren dauerhafte Sicherung.

Artenreiche Magerwiese mit Margeriten am Waldrand

🗺️ Zugehörige Naturräume

D22
Schleswig-Holsteinische Geest
Zum Naturraum D22 ›
D23
Schleswig-Holsteinisches Hügelland
Zum Naturraum D23 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Bad Segeberg (KS)NorderstedtHenstedt-UlzburgKaltenkirchenBad BramstedtWahlstedtTrappenkampLeezenBornhövedNahe

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Die Segeberger Kalkberghöhle ist als FFH-Gebiet eines der bedeutendsten Winterquartiere für Fledermäuse in Mitteleuropa und macht den Kreis für den Artenschutz überregional wichtig.
  • Die Knicklandschaft mit ihren Wallhecken prägt das Kreisgebiet und ist als gesetzlich geschützter Biotop von hoher Bedeutung für Arten wie die Haselmaus.
  • Die Lage in der Metropolregion Hamburg sorgt an der Südwestachse für hohen Siedlungs- und Verkehrsdruck und damit für regelmäßigen Kompensationsbedarf.
  • Der Kreis liegt im Übergang von der sandigen Geest zum jungeiszeitlichen Hügelland, was ein vielfältiges Mosaik aus Lebensräumen schafft.
  • Zahlreiche Fließgewässer wie die Trave, die Osterau und die Leezener Au bieten Ansatzpunkte für Gewässerrenaturierung als Kompensationsmaßnahme.
  • Im Osten reicht der Naturpark Holsteinische Schweiz in das Kreisgebiet und verbindet Seen, Wälder und Moore zu einem großräumigen Biotopverbund.

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und betreut Vorhabenträger, Kommunen und Planungsbüros auch im Kreis Segeberg. Wir entwickeln und sichern Ausgleichs- und Ökokonto-Flächen, die zu den naturräumlichen Gegebenheiten der Geest und des Hügellands passen, und bringen sie mit der Unteren Naturschutzbehörde zur Anerkennung. Von der Eingriffsbilanz über die Maßnahmenplanung nach der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holstein bis zur langfristigen Pflege und dem Monitoring übernehmen wir den vollständigen Prozess, damit die Kompensation rechtssicher, dauerhaft und fachlich belastbar ist.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Segeberg

🌳

Knickneuanlage und Knickpflege

Die für Schleswig-Holstein typischen Wallhecken werden neu angelegt oder fachgerecht gepflegt. Als geschützte Biotope und Lebensraum für Vögel, Insekten und die Haselmaus sind Knicks eine regional passende und anerkannte Kompensationsmaßnahme.

💧

Fließgewässerrenaturierung

An Gewässern wie der Trave, der Osterau oder der Leezener Au werden Uferstrukturen entwickelt, Auen wiederangebunden und Durchgängigkeit hergestellt. Das verbessert Wasserhaushalt und Lebensraumqualität deutlich.

🌾

Grünlandextensivierung

Feuchte und magere Grünländer werden extensiv bewirtschaftet und wiedervernässt. Davon profitieren Wiesenbrüter wie der Kiebitz sowie Amphibien und eine artenreiche Feuchtwiesenflora.

🐸

Anlage von Kleingewässern

Neue Tümpel und Kleingewässer schaffen Laichhabitate für Amphibien, darunter der streng geschützte Kammmolch. Sie lassen sich gut mit Grünland- und Auenmaßnahmen zu einem Biotopverbund koppeln.

🦇

Artenschutz und CEF-Maßnahmen

Wo Vorhaben Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG auslösen, planen und sichern wir vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF), etwa Quartiere und Jagdlebensräume für Fledermäuse, damit die ökologische Funktion durchgängig erhalten bleibt.

🌲

Waldmehrung und Waldumbau

Neue standortgerechte Laub- und Mischwälder sowie der Umbau strukturarmer Bestände erhöhen die Biotopvielfalt und lassen sich als dauerhaft gesicherte Ökokonto-Maßnahme einbuchen.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Zwischen Geest und Östlichem Hügelland im Norden der Metropolregion Hamburg

🦇

Fledermäuse

Die Segeberger Kalkberghöhle zählt zu den größten Fledermaus-Winterquartieren Mitteleuropas. Alle heimischen Arten sind nach § 44 BNatSchG streng geschützt, weshalb Quartiere und Jagdräume bei Eingriffen besonders zu berücksichtigen sind.

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🐦

Feldlerche

Die Feldlerche brütet in den offenen Acker- und Grünlandbereichen des Kreises. Ihre Bestände gehen zurück, sodass Ackerrandstreifen und extensive Flächen wichtige Bausteine der Kompensation sind.

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🐤

Kiebitz

Der Kiebitz besiedelt feuchte Grünländer und Niederungen. Als gefährdeter Wiesenbrüter profitiert er von Vernässung und extensiver Beweidung im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen.

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🦎

Zauneidechse

Die Zauneidechse nutzt sandige, besonnte Standorte auf der Geest, an Böschungen und Bahndämmen. Bei Eingriffen sind Ersatzhabitate und Umsiedlungen häufig erforderlich.

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🐸

Kammmolch

Der streng geschützte Kammmolch ist auf strukturreiche Kleingewässer mit umgebenden Landlebensräumen angewiesen. Neu angelegte Laichgewässer sichern seine Bestände.

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🐭

Haselmaus

Die Haselmaus lebt in den Knicks und Waldrändern des Kreises. Als streng geschützte Art macht sie den Erhalt und die Vernetzung von Gehölzstrukturen zu einem zentralen Thema der Eingriffsregelung.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Verkehrsinfrastruktur

Straßen- und Schienenprojekte, etwa an den Bundesstraßen und Autobahnen sowie beim Ausbau der AKN-Strecke, greifen in Natur und Landschaft ein und lösen umfangreichen Kompensationsbedarf aus.

🏗️

Siedlungs- und Gewerbeentwicklung

Neue Wohn- und Gewerbegebiete entlang der Südwestachse in der Metropolregion Hamburg beanspruchen Flächen und erfordern Ausgleich nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG.

⚡

Erneuerbare Energien

Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen benötigen sowohl Eingriffsausgleich als auch artenschutzrechtliche Prüfungen mit gegebenenfalls vorgezogenen Maßnahmen.

🔌

Netz- und Leitungsausbau

Der Ausbau von Strom- und Versorgungstrassen quert Knicks, Gewässer und Grünländer und macht dauerhaft gesicherte Kompensationsflächen erforderlich.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Segeberg

Wer in Natur und Landschaft eingreift, muss vermeidbare Beeinträchtigungen unterlassen und unvermeidbare nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG ausgleichen oder ersetzen. In Schleswig-Holstein richten sich Bewertung und Anerkennung nach dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG SH) und der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holstein. Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises.
Ein Ökokonto ermöglicht es, Aufwertungsmaßnahmen bereits vor einem konkreten Eingriff durchzuführen und behördlich bewerten zu lassen. Der so entstandene Kompensationswert kann später einem Vorhaben zugeordnet werden. Das schafft zeitliche Flexibilität und Planungssicherheit nach der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holstein.
Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg im Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege in Bad Segeberg. Sie prüft die Eingriffsbilanz, die Maßnahmenauswahl und die dauerhafte rechtliche und tatsächliche Sicherung der Flächen.
Unabhängig von der Eingriffsregelung ist zu prüfen, ob ein Vorhaben Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG für streng geschützte Arten auslöst, etwa für Fledermäuse oder die Haselmaus. Ist das der Fall, sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich, die die ökologische Funktion der Lebensstätte durchgehend erhalten und den günstigen Erhaltungszustand (FCS) sichern.
Gut geeignet sind Knickneuanlage und Knickpflege, die Renaturierung von Fließgewässern wie Trave und Osterau, Grünlandextensivierung, die Anlage von Kleingewässern für Amphibien sowie Waldmehrung. Die Auswahl hängt vom Eingriff, vom Standort und von den betroffenen Arten ab.
Ja. greeNature arbeitet bundesweit und betreut Vorhaben im Kreis Segeberg von der Eingriffsbilanz über die Maßnahmenplanung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring. Wir stimmen die Kompensation mit der Unteren Naturschutzbehörde ab und sorgen für eine dauerhaft gesicherte Lösung.
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