Junge Laubholzkultur aus Hainbuche und Eiche auf einer Ausgleichsfläche
Schleswig-Holstein · Ökokonto-VO (Schleswig-Holstein)
Naturraum D22 · D23

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Schleswig-Flensburg

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten für den Kreis Schleswig-Flensburg, bewertet nach der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holstein. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation von Eingriffen in Angeln, an der Schlei und in der Eider-Treene-Niederung.

2.071
km² Kreisfläche (zweitgrößter Kreis Schleswig-Holsteins)
~206.000
Einwohner
123
Städte und Gemeinden (5 amtsfrei, 13 Ämter)
D22 und D23
BfN-Naturräume
Schleswig
Kreisstadt und Kreissitz
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Schleswig-Flensburg im Überblick

Der Kreis Schleswig-Flensburg liegt im äußersten Norden Deutschlands an der Grenze zu Dänemark und umschließt die kreisfreie Stadt Flensburg. Mit rund 2.071 km² ist er nach dem Kreis Rendsburg-Eckernförde der zweitgrößte Kreis Schleswig-Holsteins. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Schleswig an der Schlei. Da Schleswig-Holstein keine Regierungsbezirke kennt, ist zwischen Kreis und Land keine weitere Verwaltungsebene zwischengeschaltet.

Naturräumlich teilt sich der Kreis in zwei Großlandschaften. Der Osten mit der Halbinsel Angeln zwischen Flensburger Förde und Schlei gehört zum Schleswig-Holsteinischen Hügelland (BfN-Naturraum D23), einer jungeiszeitlichen Moränenlandschaft mit Knicks, Seen und Steilküsten. Der Westen und die Niederung von Eider, Treene und Sorge zählen zur flachwelligen Schleswig-Holsteinischen Geest (BfN-Naturraum D22) mit Sandböden, Mooren und Heideresten.

Ökologisch bedeutsam sind die ausgedehnten Küsten- und Gewässerlebensräume. Die Schlei als längster Ostseefjord, die Steilküsten der Flensburger Förde mit dem Naturschutzgebiet Geltinger Birk (rund 773 ha) und die Feuchtgebiete der Eider-Treene-Sorge-Niederung gehören zum europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000. Im Kreisgebiet liegen über 20 Naturschutzgebiete sowie zahlreiche FFH- und mehrere Vogelschutzgebiete, dazu die für Angeln typischen Knicklandschaften mit ihren Wallhecken.

Die Wirtschaft ist von Land- und Grünlandwirtschaft, von Tourismus an Ostsee und Schlei sowie vom Umland der Stadt Flensburg geprägt. Verkehrsvorhaben entlang der Autobahn A7, der Ausbau der Windenergie im windreichen Norden sowie Wohn- und Gewerbeflächen lösen regelmäßig Eingriffe aus. Deren Ausgleich richtet sich in Schleswig-Holstein nach der Eingriffsregelung der §§ 13 bis 15 BNatSchG, dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) und der Ökokonto-Verordnung, nach der die Kompensation in Ökopunkten bilanziert wird (ein Ökopunkt entspricht der Aufwertung von einem Quadratmeter).

Junge Laubholzkultur aus Hainbuche und Eiche auf einer Ausgleichsfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D22
Schleswig-Holsteinische Geest
Zum Naturraum D22 ›
D23
Schleswig-Holsteinisches Hügelland
Zum Naturraum D23 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Schleswig (KS)KappelnGlücksburg (Ostsee)HandewittHarrisleeSüderbrarupTarpKroppBöklundSörupSteinbergkircheMittelangeln

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Schlei, mit rund 40 km längster Ostseefjord Deutschlands, mit dem Vogelschutzgebiet Schlei und dem UNESCO-Welterbe Haithabu und Danewerk
  • Naturschutzgebiet Geltinger Birk (rund 773 ha), größtes Naturschutzgebiet des Kreises an der Ausfahrt der Flensburger Förde
  • Halbinsel Holnis, nördlichster Festlandpunkt Deutschlands, mit Steilküste und Salzwiesen an der Flensburger Förde
  • Eider-Treene-Sorge-Niederung (Landschaft Stapelholm), eines der größten zusammenhängenden Feuchtgebiete Schleswig-Holsteins
  • Angelner Knicklandschaft mit gesetzlich geschützten Wallhecken als prägendes Landschaftselement
  • Zahlreiche FFH-Gebiete, darunter die Küstenbereiche der Flensburger Förde von Flensburg bis zur Geltinger Birk, sowie Moore wie das Tetenhusener Moor und das Esprehmer Moor
  • Endmoränen der Fröruper Berge und der Winderatter See als eiszeitlich geprägte Landschaftselemente in Angeln

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem Kompensationssystem Schleswig-Holsteins vertraut. Wir kennen die Ökokonto-Verordnung, das Landesnaturschutzgesetz und die Bewertung in Ökopunkten und stimmen uns mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg sowie den zuständigen Landesbehörden ab. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben in der Angelner Knicklandschaft und der Schleswiger Geest durchgehend.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Schleswig-Flensburg

💧

Moor-Renaturierung und Wiedervernässung

Anhebung der Wasserstände und Rückbau von Entwässerungsgräben in den degradierten Mooren des Kreises, etwa im Tetenhusener Moor und in der Eider-Treene-Sorge-Niederung. Nach der Ökokonto-Verordnung erreichen solche Maßnahmen hohe Aufwertungen in Ökopunkten, sichern moortypische Lebensräume und binden Kohlenstoff.

🌾

Knick-Neuanlage und -Sanierung

Anlage und fachgerechte Pflege der für Angeln typischen Knicks, also der Wallhecken auf Erdwällen. Diese gesetzlich geschützten Biotope vernetzen Lebensräume und werten die Agrarlandschaft auf. Für ihre Herstellung sieht die Ökokonto-Verordnung einen Biotopzuschlag vor.

🌊

Fließgewässer-Renaturierung

Rückbau von Uferverbauungen, Anlage von Gewässerrandstreifen und naturnahe Umgestaltung von Treene, Sorge und Langballigau. Neu angelegte Tümpel und strukturreiche Ufer dienen Eisvogel, Fischotter und Amphibien als Lebensraum.

🌿

Grünland-Extensivierung für Wiesenbrüter

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Nassgrünland in den Niederungen von Eider und Treene. Angepasste Mahdtermine, Verzicht auf Düngung und die Anlage von Blänken schaffen Brut- und Nahrungshabitate für Kiebitz, Uferschnepfe und Großen Brachvogel.

🌳

Erst- und Ersatzaufforstung und Waldumbau

Anlage standortgerechter Laub- und Bruchwälder mit Stieleiche, Rotbuche, Schwarzerle und Moorbirke auf geeigneten Geest- und Niederungsstandorten. Sie dienen als Ersatz für gerodete Gehölze und als dauerhaft gesicherte Kompensationsflächen.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse in Baumbeständen und Gebäuden, Habitatstrukturen für die Zauneidechse sowie Ersatzlaichgewässer für Amphibien, abgestimmt auf das jeweilige Vorhaben.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Angeln, Schlei und Eider-Treene-Niederung

🐦

Wiesenbrüter in den Niederungen

Kiebitz, Uferschnepfe und Großer Brachvogel brüten im offenen Feuchtgrünland der Eider-Treene-Sorge-Niederung. Typische Maßnahmen sind Wiedervernässung, Anlage von Blänken und Grünlandextensivierung als vorgezogene CEF-Maßnahmen.

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🌾

Feldlerche und Offenlandarten

Die weiträumige Agrarlandschaft der Geest und Angelns ist Lebensraum der Feldlerche. In Bau- und Infrastrukturverfahren sind Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen bewährte Artenschutzmaßnahmen nach § 44 BNatSchG.

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Fledermäuse in Knicks und Wäldern

Alte Baumbestände, Knicks und Gebäude bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Bei Abriss oder Baumfällung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🐸

Amphibien und Kammmolch

Der streng geschützte Kammmolch sowie Moor- und Grasfrosch besiedeln Kleingewässer, Knickgräben und wechselfeuchte Senken. Neue oder wiederhergestellte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern die Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.

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🐦

Eisvogel an Treene und Schlei

Naturnahe Uferabschnitte von Treene, Langballigau und den Schlei-Zuflüssen bieten dem Eisvogel Steilwände zum Brüten. Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen sind typische CEF-Maßnahmen bei Gewässereingriffen.

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🦎

Zauneidechse auf Geest und Dünen

Sandige Geeststandorte, Binnendünen wie am Treßsee und Bahn- oder Wegeböschungen sind Lebensraum der Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Eingriffen sind besonnte Ersatzhabitate mit Versteck- und Eiablageplätzen als CEF-Maßnahme herzustellen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Straßen- und Verkehrsinfrastruktur

Die Autobahn A7 (Hamburg-Flensburg) quert den Kreis bei Schleswig und Tarp, hinzu kommen Bundes- und Landesstraßen, Ortsumgehungen sowie Brückenbauwerke. Solche Vorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über Ökopunkte gedeckt werden können.

💨

Windenergie und Netzausbau

Im windreichen Norden Schleswig-Holsteins werden Windparks und die zugehörigen Leitungstrassen ausgebaut. Diese Vorhaben erzeugen Kompensationsbedarf und erfordern häufig artenschutzrechtliche Prüfungen sowie FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten.

🏘️

Siedlungs- und Gewerbeentwicklung

Im Umland der Stadt Flensburg entstehen Wohn- und Gewerbegebiete, etwa in Handewitt, Harrislee und Schleswig. Die naturschutzrechtliche Kompensation lässt sich über bevorratete Ökopunkte aus anerkannten Ökokonten effizient abdecken.

🌱

Landwirtschaft und Küstentourismus

Intensive Land- und Grünlandnutzung sowie touristische Vorhaben an Ostsee und Schlei führen zu Flächenumnutzungen mit Eingriffscharakter. Zugleich eignen sich Grenzertragsstandorte und Niederungsflächen gut als Anbieterflächen für Kompensationsmaßnahmen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Schleswig-Flensburg

Der Kreis gehört zu zwei BfN-Naturräumen. Der Osten mit der Halbinsel Angeln zählt zum Schleswig-Holsteinischen Hügelland (D23), einer Moränenlandschaft mit Knicks und Steilküsten. Der Westen und die Eider-Treene-Sorge-Niederung gehören zur Schleswig-Holsteinischen Geest (D22). Für die Bilanzierung eines Eingriffs ist die genaue naturräumliche Zuordnung entscheidend, greeNature ermittelt diese für Ihr Vorhaben.
In Schleswig-Holstein wird die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG über das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) und die Ökokonto-Verordnung umgesetzt. Kompensation wird in Ökopunkten bilanziert, wobei ein Ökopunkt der Aufwertung von einem Quadratmeter entspricht. Ausgangsbiotop und Aufwertungspotenzial bestimmen den Wert, hinzu kommen etwa Arten-, Biotop- und Lagezuschläge. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächenzuordnung, Behördenabstimmung und Dokumentation.
Untere Naturschutzbehörde ist der Kreis Schleswig-Flensburg, Fachdienst Umwelt, Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig. Bei landesweit bedeutsamen Fragen sowie bei Natura-2000-Belangen wirken zusätzlich die zuständigen Landesbehörden mit. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen für Sie.
Aufgrund der Landschaft eignen sich besonders die Wiedervernässung und Renaturierung von Mooren, die Neuanlage und Sanierung der für Angeln typischen Knicks, die Renaturierung von Fließgewässern wie Treene und Sorge, die Extensivierung von Feuchtgrünland für Wiesenbrüter sowie standortgerechte Erst- und Ersatzaufforstungen. Hinzu kommen artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen.
Ja. Im Kreisgebiet liegen zahlreiche FFH-Gebiete, darunter die Küstenbereiche der Flensburger Förde und die Geltinger Birk, dazu Vogelschutzgebiete an der Schlei. Eingriffe mit möglicher Beeinträchtigung erfordern eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG. Gegebenenfalls sind Kohärenzsicherungsmaßnahmen oder FCS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG nötig. greeNature prüft die Betroffenheit und plant die erforderlichen Maßnahmen.
Ja. Besonders geeignet sind entwässerte Moor- und Niederungsstandorte, intensiv genutztes Grünland in den Flusstälern sowie Grenzertragsflächen. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature prüft die Eignung, übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und führt die Fläche als anerkanntes Ökokonto nach der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holstein.
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