
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Rendsburg-Eckernförde
Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Kreis Rendsburg-Eckernförde, bewertet nach dem in Schleswig-Holstein maßgeblichen Verfahren der Eingriffsregelung und geführt über Ökokonten gemäß der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holstein und dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG SH). greeNature ist bundesweit tätig und Ihr Full-Service-Partner für Eingriffsregelung, Artenschutz und CEF-Maßnahmen zwischen Geest, Hüttener Bergen und der Eider-Treene-Sorge-Niederung.
Der Landkreis Rendsburg-Eckernförde im Überblick
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt in der Mitte Schleswig-Holsteins und ist mit rund 2.190 Quadratkilometern der flächengrößte Kreis des Landes. Da Schleswig-Holstein keine Regierungsbezirke kennt, untersteht der Kreis unmittelbar der Landesverwaltung. Sitz der Kreisverwaltung ist die Kreisstadt Rendsburg am Nord-Ostsee-Kanal, weitere Städte sind Eckernförde an der Ostsee, Büdelsdorf und Nortorf. In seinen 165 Städten und Gemeinden leben etwa 277.000 Menschen.
Landschaftlich reicht der Kreis von der Ostseeküste bei Eckernförde bis in die weiten Niederungen der Eider-Treene-Sorge. Der Osten gehört zum BfN-Naturraum D23 (Schleswig-Holsteinisches Hügelland) mit dem hügeligen Jungmoränenland der Hüttener Berge und der Halbinsel Schwansen, während der westliche und mittlere Teil dem Naturraum D22 (Schleswig-Holsteinische Geest) mit Vorgeest und Hoher Geest zuzuordnen ist. Prägend ist die für Schleswig-Holstein typische Knicklandschaft aus Wallhecken, dazwischen Grünland, Äcker, Moore und zahlreiche Kleingewässer.
Ökologisch bedeutsam sind die zahlreichen Natura-2000-Gebiete des Kreises, darunter die Wälder der Hüttener Berge und die Moore der Eider-Treene-Sorge-Niederung, sowie die Naturparke Hüttener Berge, Aukrug und Westensee. Die Niederungen sind Lebensraum für Wiesenbrüter wie den Kiebitz, die Knicks und Kleingewässer für Amphibien, Kammmolch und Fledermäuse. Die Nord-Ostsee-Kanal-Region und die Eider verbinden diese Lebensräume und bilden wichtige Achsen im landesweiten Biotopverbund.
Wirtschaftlich prägen den Kreis eine intensive Landwirtschaft, mittelständisches Gewerbe, Energie- und Umwelttechnik sowie der Schiffbau. Als offene, windreiche Landschaft gehört Mittelholstein zu den Schwerpunkten der Windenergie. Der Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals, Windparks und Repowering, Siedlungs- und Gewerbeentwicklung sowie Straßen- und Leitungsvorhaben lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich über Ökokonten nach der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holstein und dem LNatSchG SH zu erbringen ist.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D23 ›
Zum Naturraum D22 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Nord-Ostsee-Kanal (98,6 km), meistbefahrene künstliche Wasserstraße der Welt, quert den Kreis von West nach Ost
- FFH-Gebiet Wälder der Hüttener Berge, bewaldetes Jungmoränenland als Teil des Netzes Natura 2000
- FFH-Gebiet Moore der Eider-Treene-Sorge-Niederung, ausgedehnte Niedermoor- und Feuchtlandschaft
- Naturparke Hüttener Berge, Aukrug und Westensee liegen ganz oder teilweise im Kreisgebiet
- Ostseeküste mit den Halbinseln Schwansen und Dänischer Wohld sowie Steilküsten an der Eckernförder Bucht
- Für Schleswig-Holstein typische Knicklandschaft aus Wallhecken als landschaftsprägender Biotopverbund
- Die Eider als historischer Grenzfluss zwischen Schleswig und Holstein
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsvorhaben auch in Mittelholstein. Wir kennen das in Schleswig-Holstein maßgebliche Verfahren der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, die Anforderungen der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holstein und die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Für Eingriffe zwischen Geest, Hügelland und Ostseeküste entwickeln wir passgenaue Ausgleichs-, Ersatz- und CEF-Maßnahmen in Mooren, Knicklandschaften, Auen und Wäldern der Naturräume D22 und D23.
Typische Maßnahmen im Landkreis Rendsburg-Eckernförde
Moorwiedervernässung
Wiedervernässung entwässerter Niedermoore in der Eider-Treene-Sorge-Niederung und in weiteren Moorgebieten des Kreises. Angehobene Wasserstände stellen moortypische Lebensräume wieder her, mindern Treibhausgasemissionen und schaffen hochwertige Kompensationsflächen.
Knickneuanlage und Knickpflege
Anlage, Ergänzung und fachgerechte Pflege der für Schleswig-Holstein charakteristischen Knicks (Wallhecken). Diese Strukturen vernetzen Lebensräume in der Agrarlandschaft und dienen als Trittsteinbiotope für Fledermäuse, Vögel und Insekten.
Feuchtgrünland und Wiesenbrüterschutz
Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Extensivgrünland mit angepassten Mahdterminen und angehobenen Wasserständen. Solche Flächen sind Lebensraum für Kiebitz und weitere Wiesenbrüter der Niederungen.
Gewässer- und Auenentwicklung
Rückbau von Uferverbauungen, naturnahe Umgestaltung von Fließgewässern und Anlage von Kleingewässern an Eider, Sorge und ihren Zuläufen. So entstehen Steilufer, Flachwasserzonen und Auwald als Lebensraum für Eisvogel, Amphibien und Fische.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und populationssichernde Maßnahmen (FCS) nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzhabitate für die Zauneidechse an Böschungen und Bahndämmen, Fledermausquartiere sowie besonnte Ersatzlaichgewässer für Amphibien und Kammmolch.
Waldentwicklung und Erstaufforstung
Umbau strukturarmer Nadelforste in standortgerechte Laub- und Mischwälder, etwa im Umfeld der Hüttener Berge, sowie Erstaufforstung auf geeigneten Standorten mit Förderung von Alt- und Totholz.
Geschützte Arten im Mittelholstein zwischen Nord-Ostsee-Kanal und Ostseeküste
Kiebitz in den Niederungen
Die feuchten Grünländer der Eider-Treene-Sorge-Niederung beherbergen Kiebitz und weitere Wiesenbrüter. Wiedervernässung und extensive Feuchtwiesenpflege sind hier die wirksamsten Kompensationsmaßnahmen.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Wald und Knicklandschaft
Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus und weitere Arten nutzen Baumhöhlen, Gebäude und die Knicks als Quartier und Jagdgebiet. Alle Arten sind streng geschützt (Anhang IV FFH-Richtlinie), bei Abriss und Gehölzrodung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.
Mehr zur Art ›Amphibien in Kleingewässern
Moorfrosch, Kreuzkröte und weitere Lurche besiedeln Kleingewässer, Moore und wechselfeuchte Senken der Geest. Neu angelegte, besonnte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern ihre Fortpflanzungsstätten bei Bauvorhaben.
Mehr zur Art ›Zauneidechse an Bahndämmen und Böschungen
Auf Sandböden, Böschungen und Bahndämmen ist die Zauneidechse eine häufige Zielart bei Infrastruktur- und Siedlungsprojekten. Ersatzhabitate mit Sonn-, Eiablage- und Versteckplätzen gehören zum Standard der artenschutzrechtlichen Kompensation.
Mehr zur Art ›Kammmolch in Knick-Kleingewässern
Der streng geschützte Kammmolch besiedelt fischfreie Kleingewässer und Tümpel der Knicklandschaft. Anlage und Vernetzung geeigneter Laichgewässer sind typische Maßnahmen zum Erhalt seiner Vorkommen.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Eider und Kleingewässern
Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden bieten dem streng geschützten Eisvogel Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Nord-Ostsee-Kanal und Wasserstraßen
Ausbau und Instandsetzung des Nord-Ostsee-Kanals, seiner Schleusen und Brücken sind großräumige Vorhaben mit erheblichem Eingriffs- und Kompensationsbedarf entlang der Kanalachse.
Windenergie und Repowering
Als offene, windreiche Landschaft gehört Mittelholstein zu den Schwerpunkten der Windenergie. Neubau und Repowering von Windparks lösen Eingriffe aus und erfordern häufig artenschutzrechtliche Prüfungen sowie FCS-Maßnahmen für windkraftempfindliche Arten.
Siedlungs- und Gewerbeentwicklung
Wohn- und Gewerbegebiete in Rendsburg, Büdelsdorf, Eckernförde und im Kieler Umland sowie Betriebserweiterungen führen zu Flächenversiegelung und erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich. Grundeigentümer können als Flächenanbieter profitieren.
Infrastruktur und Verkehr
Ausbau und Sanierung von Autobahnen und Bundesstraßen, Ortsumgehungen sowie Leitungs- und Netzausbauvorhaben lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über die Eingriffsregelung nach LNatSchG SH bilanziert werden.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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