
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Plön
Behördlich anerkannte Ökopunkte aus Ökokonto-Maßnahmen für Eingriffe im Kreis Plön. greeNature begleitet Kommunen, Vorhabenträger und Flächeneigentümer bei der Kompensation nach dem Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein und der Ökokonto-Verordnung, von der Bedarfsermittlung bis zum Monitoring.
Der Landkreis Plön im Überblick
Der Kreis Plön liegt in Ostholstein zwischen der Landeshauptstadt Kiel und der Ostsee und gehört zur Holsteinischen Schweiz. Prägend ist eine seenreiche Jungmoränenlandschaft mit dem Großen Plöner See, dem zehntgrößten See Deutschlands. Schleswig-Holstein ist nicht in Regierungsbezirke gegliedert, zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises.
Geologisch wurde die Landschaft während der Weichseleiszeit geformt. Zurück blieben Endmoränen, wassergefüllte Tunneltäler und ein dichtes Netz aus Seen, Söllen und kleinen Fließgewässern. Die für Schleswig-Holstein typischen Knicks (Wallhecken) gliedern die Agrarlandschaft und bilden ein weitreichendes Biotopverbundsystem.
Ökologisch bedeutsam sind die Seen des mittleren Schwentinesystems, der Selenter See und die Obere Schwentine. Der Kreis trägt mehrere Natura-2000-Gebiete, darunter das FFH-Gebiet Selenter See (DE-1628-302) mit dem angrenzenden Vogelschutzgebiet Selenter See-Gebiet (DE-1628-491) sowie große Teile des Naturparks Holsteinische Schweiz.
Wirtschaftlich prägen Land- und Forstwirtschaft, Tourismus an Seen und Ostseeküste sowie die Nähe zum Ballungsraum Kiel. Siedlungsdruck im Kieler Umland, Verkehrsvorhaben und der Ausbau erneuerbarer Energien lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach dem LNatSchG Schleswig-Holstein aus.

🗺️ Zugehörige Naturräume
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📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Naturpark Holsteinische Schweiz mit dem Großen Plöner See, dem zehntgrößten See Deutschlands
- FFH-Gebiet Selenter See (DE-1628-302) und Vogelschutzgebiet Selenter See-Gebiet (DE-1628-491)
- FFH-Gebiet Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung mit dem Vogelschutzgebiet Großer Plöner See-Gebiet
- FFH-Gebiet Obere Schwentine (DE-1830-391) mit naturnahen Fließgewässerabschnitten
- Rund 50 km Ostseeküste mit Steilufern, Strandseen und Küstenwiesen (Probstei, Hohwachter Bucht)
- Knicklandschaft und Sölle als landestypische Kleinstrukturen und Biotopverbund
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und in Schleswig-Holstein mit den Anforderungen des Landesnaturschutzgesetzes und der Ökokonto-Verordnung vertraut. Wir stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Plön ab, kennen die naturräumlichen Besonderheiten der Holsteinischen Schweiz und der Ostseeküste und arbeiten eng mit regionalen Flächeneigentümern und Landwirten zusammen.
Typische Maßnahmen im Landkreis Plön
Seeufer- und Gewässerrenaturierung
Entwicklung naturnaher Uferzonen an Seen und an der Schwentine, Anlage von Verlandungsbereichen und Wiederherstellung durchgängiger Fließgewässerabschnitte als Lebensraum für Fische, Libellen und Wasservögel.
Knickneuanlage und Knickpflege
Anlage und fachgerechte Pflege der landestypischen Wallhecken (Knicks) in der Agrarlandschaft, Aufbau von Trittsteinbiotopen und Biotopverbund für Feldvögel, Insekten und Kleinsäuger.
Grünland-Extensivierung
Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Nassgrünland an Seeniederungen und Küstenwiesen, Lebensraum für Wiesenbrüter wie Kiebitz und Bekassine.
Kleingewässer und Amphibienbiotope
Neuanlage und Sanierung von Söllen und Kleingewässern für Rotbauchunke, Kammmolch und weitere Amphibien, häufig als CEF-Maßnahme bei Eingriffen in die Kleingewässerlandschaft Ostholsteins.
Waldrandgestaltung und Waldumbau
Entwicklung strukturreicher Waldränder und Umbau standortfremder Bestände zu naturnahen Laubmischwäldern mit Eiche, Buche und Erle in feuchten Niederungslagen.
Artenschutz CEF und FCS
Maßnahmen für Fledermausquartiere in Herrenhäusern und Altbäumen, Zauneidechsenhabitate an Bahndämmen und Trockenstandorten sowie Ersatzhabitate nach § 44 BNatSchG, abgestimmt auf die Ökokonto-Verordnung SH.
Geschützte Arten im Holsteinische Schweiz und Ostseeküste
Rotbauchunke und Amphibien
Die Rotbauchunke ist eine landesweit bedeutende Zielart der ostholsteinischen Kleingewässerlandschaft. Zusammen mit Laubfrosch und Erdkröte profitiert sie von neu angelegten und besonnten Söllen. Typische CEF-Maßnahme bei Eingriffen in Grünland und Ackerhohlformen.
Mehr zur Art ›Kammmolch
Der Kammmolch (Anhang II und IV FFH-Richtlinie) besiedelt fischfreie Kleingewässer mit reicher Unterwasservegetation. Anlage von Laichgewässern und Vernetzung von Landlebensräumen sind gängige Kompensations- und Artenschutzmaßnahmen im Kreis Plön.
Mehr zur Art ›Eisvogel an der Schwentine
Naturnahe Abschnitte der Schwentine und der Seenrandzonen bieten dem Eisvogel Brutmöglichkeiten in Steilufern. CEF-Maßnahmen umfassen die Modellierung von Uferabbrüchen und die Sicherung störungsarmer Gewässerabschnitte.
Mehr zur Art ›Kiebitz und Wiesenvögel
Feuchtgrünland an Seeniederungen und Küstenwiesen ist Lebensraum für Kiebitz, Bekassine und weitere Wiesenbrüter. Extensivierung, Wiedervernässung und Prädationsschutz sind typische Maßnahmen zur Bestandssicherung.
Mehr zur Art ›Fledermäuse
Alte Baumbestände, Herrenhäuser und Wälder der Holsteinischen Schweiz bieten Quartiere für Großes Mausohr, Breitflügelfledermaus und Wasserfledermaus. Quartiersicherung und Ausgleichsquartiere sind häufige Artenschutzmaßnahmen nach § 44 BNatSchG.
Mehr zur Art ›Seeadler und Wasservögel
Der Seeadler brütet im Umfeld der großen Seen, die zugleich bedeutende Rast- und Brutgebiete für Wasservögel sind. Eingriffe im Umfeld der Vogelschutzgebiete erfordern eine sorgfältige artenschutzrechtliche Prüfung.
Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Siedlungs- und Gewerbeentwicklung
Im Umland von Kiel entstehen in Schwentinental, Preetz und Heikendorf neue Wohn- und Gewerbegebiete. Die damit verbundene Flächenversiegelung löst Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach dem LNatSchG Schleswig-Holstein aus, die über Ökokonto-Maßnahmen gedeckt werden können.
Verkehr und Infrastruktur
Ausbau und Erhaltung von Bundes- und Landesstraßen, Radwegen und der Bahninfrastruktur im Kieler Umland erzeugen Eingriffe in Knicks, Gehölze und Gewässer, die naturschutzrechtlich kompensiert werden müssen.
Erneuerbare Energien
Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowie Netzausbauvorhaben in Ostholstein erfordern Ausgleichsmaßnahmen und artenschutzrechtliche Vorkehrungen, etwa für Fledermäuse und Greifvögel.
Tourismus und Küsteninfrastruktur
Vorhaben an Seen und Ostseeküste, von Hafen- und Wegebau bis zu Freizeitanlagen in der Probstei und der Hohwachter Bucht, greifen in sensible Küsten- und Gewässerlebensräume ein und ziehen Kompensationsbedarf nach sich.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
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