Junge Laubholzkultur aus Hainbuche und Eiche auf einer Ausgleichsfläche
Schleswig-Holstein · Ökokonto-VO (Schleswig-Holstein)
Naturraum D23

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Plön

Behördlich anerkannte Ökopunkte aus Ökokonto-Maßnahmen für Eingriffe im Kreis Plön. greeNature begleitet Kommunen, Vorhabenträger und Flächeneigentümer bei der Kompensation nach dem Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein und der Ökokonto-Verordnung, von der Bedarfsermittlung bis zum Monitoring.

1.083
km² Kreisfläche
~128k
Einwohner
85
Gemeinden
D23
Naturraum
~50 km
Ostseeküste
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Plön im Überblick

Der Kreis Plön liegt in Ostholstein zwischen der Landeshauptstadt Kiel und der Ostsee und gehört zur Holsteinischen Schweiz. Prägend ist eine seenreiche Jungmoränenlandschaft mit dem Großen Plöner See, dem zehntgrößten See Deutschlands. Schleswig-Holstein ist nicht in Regierungsbezirke gegliedert, zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises.

Geologisch wurde die Landschaft während der Weichseleiszeit geformt. Zurück blieben Endmoränen, wassergefüllte Tunneltäler und ein dichtes Netz aus Seen, Söllen und kleinen Fließgewässern. Die für Schleswig-Holstein typischen Knicks (Wallhecken) gliedern die Agrarlandschaft und bilden ein weitreichendes Biotopverbundsystem.

Ökologisch bedeutsam sind die Seen des mittleren Schwentinesystems, der Selenter See und die Obere Schwentine. Der Kreis trägt mehrere Natura-2000-Gebiete, darunter das FFH-Gebiet Selenter See (DE-1628-302) mit dem angrenzenden Vogelschutzgebiet Selenter See-Gebiet (DE-1628-491) sowie große Teile des Naturparks Holsteinische Schweiz.

Wirtschaftlich prägen Land- und Forstwirtschaft, Tourismus an Seen und Ostseeküste sowie die Nähe zum Ballungsraum Kiel. Siedlungsdruck im Kieler Umland, Verkehrsvorhaben und der Ausbau erneuerbarer Energien lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach dem LNatSchG Schleswig-Holstein aus.

Junge Laubholzkultur aus Hainbuche und Eiche auf einer Ausgleichsfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D23
Schleswig-Holsteinisches Hügelland
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📍 Ausgewählte Gemeinden

Plön (KS)PreetzSchwentinentalLütjenburgSchönberg (Holstein)HeikendorfLaboeAscheberg (Holstein)WankendorfSelentProbsteierhagenBönebüttel

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturpark Holsteinische Schweiz mit dem Großen Plöner See, dem zehntgrößten See Deutschlands
  • FFH-Gebiet Selenter See (DE-1628-302) und Vogelschutzgebiet Selenter See-Gebiet (DE-1628-491)
  • FFH-Gebiet Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung mit dem Vogelschutzgebiet Großer Plöner See-Gebiet
  • FFH-Gebiet Obere Schwentine (DE-1830-391) mit naturnahen Fließgewässerabschnitten
  • Rund 50 km Ostseeküste mit Steilufern, Strandseen und Küstenwiesen (Probstei, Hohwachter Bucht)
  • Knicklandschaft und Sölle als landestypische Kleinstrukturen und Biotopverbund

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und in Schleswig-Holstein mit den Anforderungen des Landesnaturschutzgesetzes und der Ökokonto-Verordnung vertraut. Wir stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Plön ab, kennen die naturräumlichen Besonderheiten der Holsteinischen Schweiz und der Ostseeküste und arbeiten eng mit regionalen Flächeneigentümern und Landwirten zusammen.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Plön

💧

Seeufer- und Gewässerrenaturierung

Entwicklung naturnaher Uferzonen an Seen und an der Schwentine, Anlage von Verlandungsbereichen und Wiederherstellung durchgängiger Fließgewässerabschnitte als Lebensraum für Fische, Libellen und Wasservögel.

🌿

Knickneuanlage und Knickpflege

Anlage und fachgerechte Pflege der landestypischen Wallhecken (Knicks) in der Agrarlandschaft, Aufbau von Trittsteinbiotopen und Biotopverbund für Feldvögel, Insekten und Kleinsäuger.

🐄

Grünland-Extensivierung

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Nassgrünland an Seeniederungen und Küstenwiesen, Lebensraum für Wiesenbrüter wie Kiebitz und Bekassine.

🐸

Kleingewässer und Amphibienbiotope

Neuanlage und Sanierung von Söllen und Kleingewässern für Rotbauchunke, Kammmolch und weitere Amphibien, häufig als CEF-Maßnahme bei Eingriffen in die Kleingewässerlandschaft Ostholsteins.

🌳

Waldrandgestaltung und Waldumbau

Entwicklung strukturreicher Waldränder und Umbau standortfremder Bestände zu naturnahen Laubmischwäldern mit Eiche, Buche und Erle in feuchten Niederungslagen.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Maßnahmen für Fledermausquartiere in Herrenhäusern und Altbäumen, Zauneidechsenhabitate an Bahndämmen und Trockenstandorten sowie Ersatzhabitate nach § 44 BNatSchG, abgestimmt auf die Ökokonto-Verordnung SH.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Holsteinische Schweiz und Ostseeküste

🐸

Rotbauchunke und Amphibien

Die Rotbauchunke ist eine landesweit bedeutende Zielart der ostholsteinischen Kleingewässerlandschaft. Zusammen mit Laubfrosch und Erdkröte profitiert sie von neu angelegten und besonnten Söllen. Typische CEF-Maßnahme bei Eingriffen in Grünland und Ackerhohlformen.

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🦎

Kammmolch

Der Kammmolch (Anhang II und IV FFH-Richtlinie) besiedelt fischfreie Kleingewässer mit reicher Unterwasservegetation. Anlage von Laichgewässern und Vernetzung von Landlebensräumen sind gängige Kompensations- und Artenschutzmaßnahmen im Kreis Plön.

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🐦

Eisvogel an der Schwentine

Naturnahe Abschnitte der Schwentine und der Seenrandzonen bieten dem Eisvogel Brutmöglichkeiten in Steilufern. CEF-Maßnahmen umfassen die Modellierung von Uferabbrüchen und die Sicherung störungsarmer Gewässerabschnitte.

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🕊️

Kiebitz und Wiesenvögel

Feuchtgrünland an Seeniederungen und Küstenwiesen ist Lebensraum für Kiebitz, Bekassine und weitere Wiesenbrüter. Extensivierung, Wiedervernässung und Prädationsschutz sind typische Maßnahmen zur Bestandssicherung.

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🦇

Fledermäuse

Alte Baumbestände, Herrenhäuser und Wälder der Holsteinischen Schweiz bieten Quartiere für Großes Mausohr, Breitflügelfledermaus und Wasserfledermaus. Quartiersicherung und Ausgleichsquartiere sind häufige Artenschutzmaßnahmen nach § 44 BNatSchG.

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🦅

Seeadler und Wasservögel

Der Seeadler brütet im Umfeld der großen Seen, die zugleich bedeutende Rast- und Brutgebiete für Wasservögel sind. Eingriffe im Umfeld der Vogelschutzgebiete erfordern eine sorgfältige artenschutzrechtliche Prüfung.

Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Siedlungs- und Gewerbeentwicklung

Im Umland von Kiel entstehen in Schwentinental, Preetz und Heikendorf neue Wohn- und Gewerbegebiete. Die damit verbundene Flächenversiegelung löst Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach dem LNatSchG Schleswig-Holstein aus, die über Ökokonto-Maßnahmen gedeckt werden können.

🛤️

Verkehr und Infrastruktur

Ausbau und Erhaltung von Bundes- und Landesstraßen, Radwegen und der Bahninfrastruktur im Kieler Umland erzeugen Eingriffe in Knicks, Gehölze und Gewässer, die naturschutzrechtlich kompensiert werden müssen.

⚡

Erneuerbare Energien

Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowie Netzausbauvorhaben in Ostholstein erfordern Ausgleichsmaßnahmen und artenschutzrechtliche Vorkehrungen, etwa für Fledermäuse und Greifvögel.

⚓

Tourismus und Küsteninfrastruktur

Vorhaben an Seen und Ostseeküste, von Hafen- und Wegebau bis zu Freizeitanlagen in der Probstei und der Hohwachter Bucht, greifen in sensible Küsten- und Gewässerlebensräume ein und ziehen Kompensationsbedarf nach sich.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

OS
Landkreis Ostholstein
Östlicher Nachbar · Holsteinische Schweiz
SE
Landkreis Segeberg
Südlicher Nachbar · Jungmoränenland
RE
Landkreis Rendsburg-Eckernförde
Westlicher Nachbar
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Plön

Der Kreis Plön gehört zum BfN-Naturraum D23 (Schleswig-Holsteinisches Hügelland), konkret zum Ostholsteinischen Hügel- und Seenland. Es handelt sich um eine Jungmoränenlandschaft der Weichseleiszeit mit Seen, Tunneltälern und Knicks. Für die Kompensation ist die naturräumliche Zuordnung des Eingriffs wichtig, greeNature ermittelt diese im Rahmen der Bedarfsanalyse.
Maßgeblich sind das Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein (LNatSchG SH) in Verbindung mit den §§ 13 bis 15 BNatSchG sowie die Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holstein. Vorab umgesetzte Maßnahmen können in ein anerkanntes Ökokonto eingebucht und später als Ausgleich oder Ersatz für Eingriffe verwendet werden. Die BayKompV gilt hier nicht, sie betrifft ausschließlich Bayern.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Amt für Umwelt des Kreises Plön, Hamburger Straße 17-18, 24306 Plön. Die Behörde prüft Eingriffe, legt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen fest und kontrolliert deren Umsetzung. greeNature koordiniert die erforderlichen Abstimmungen und die Dokumentation.
Häufige Maßnahmen sind die Renaturierung von Seeufern und Fließgewässern, die Anlage und Pflege von Knicks, die Extensivierung von Feuchtgrünland, die Neuanlage von Kleingewässern für Amphibien sowie naturnaher Waldumbau. Ergänzend kommen artenschutzrechtliche CEF-Maßnahmen etwa für Rotbauchunke, Kammmolch, Fledermäuse und Zauneidechse hinzu.
Ja. Im Kreis liegen unter anderem das FFH-Gebiet Selenter See (DE-1628-302) mit dem Vogelschutzgebiet Selenter See-Gebiet (DE-1628-491), das FFH-Gebiet Seen des mittleren Schwentinesystems und das FFH-Gebiet Obere Schwentine (DE-1830-391). Eingriffe im Umfeld dieser Gebiete können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und Vorkehrungen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) erfordern.
Ja. Besonders geeignet sind Flächen an Seeniederungen und Bachläufen, feuchte Grünlandstandorte und Ackerflächen mit Potenzial für Kleingewässer oder Knickstrukturen. Sie bleiben Eigentümer und erhalten für die Bereitstellung eine vertraglich geregelte Entschädigung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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