
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Kreis Pinneberg
Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Kreis Pinneberg, entwickelt und gesichert über ein anerkanntes Ökokonto nach der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holstein und dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG SH). greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für rechtssichere Kompensation zwischen Elbmarsch, Geest und Helgoland.
Der Landkreis Kreis Pinneberg im Überblick
Der Kreis Pinneberg liegt im Süden Schleswig-Holsteins unmittelbar westlich und nordwestlich der Hansestadt Hamburg und gehört zur Metropolregion Hamburg. Offizielle Kreisstadt ist Pinneberg, der Verwaltungssitz der Kreisverwaltung befindet sich seit 2011 in Elmshorn. Auf rund 664 km² leben etwa 326.000 Menschen in 49 Städten und Gemeinden. Damit ist Pinneberg der flächenkleinste und zugleich bevölkerungsreichste Kreis des Landes. Regierungsbezirke bestehen in Schleswig-Holstein nicht.
Landschaftlich hat der Kreis Anteil an zwei BfN-Großlandschaften. Entlang der Elbe prägen die fruchtbaren Schleswig-Holsteinischen Marschen (D21) mit der Haseldorfer und der Seestermüher Marsch das Bild, zu dieser Großlandschaft zählt naturräumlich auch die zum Kreisgebiet gehörende Nordseeinsel Helgoland. Der größere, östliche Teil des Kreises liegt auf der sandigen Schleswig-Holsteinischen Geest (D22) mit Knicklandschaft, Mooren und nährstoffarmen Böden.
Ökologisch ist der Kreis von zehn Naturschutzgebieten und mehreren Natura-2000-Flächen geprägt. Dazu gehören die tidebeeinflusste Unterelbe mit ihren Marschen und Vorländern, der marine Lebensraum des Helgoländer Felssockels sowie kleinräumige Besonderheiten wie die Liether Kalkgrube und die Binnendünen der Holmer Sandberge. Die für Schleswig-Holstein typischen Knicks (Wallhecken) durchziehen die Geest und bilden ein wichtiges Biotopverbundsystem.
Wirtschaftlich prägen das weltweit größte zusammenhängende Baumschulgebiet mit rund 318 Betrieben auf etwa 3.600 Hektar, die Rosenzucht sowie die Rolle als wachsender Wohn- und Gewerbestandort im Hamburger Umland den Kreis. Die Autobahn A23, der Schienenausbau und laufende Bauleitplanungen erzeugen einen kontinuierlichen Kompensationsbedarf. Alle Eingriffe sind über die Eingriffsregelung nach §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG SH) auszugleichen.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D22 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Tidebeeinflusste Unterelbe mit dem FFH-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Elbästuar und angrenzende Flächen sowie dem EU-Vogelschutzgebiet Unterelbe, bedeutend für Wiesenvögel und Wanderfische
- Haseldorfer und Seestermüher Marsch mit ausgedehntem Feuchtgrünland als Brut- und Rastraum für Wiesenvögel entlang der Elbe
- Nordseeinsel Helgoland mit dem marinen FFH-Gebiet Helgoländer Felssockel, dem einzigen Felslebensraum der deutschen Nordsee
- Naturschutzgebiet Liether Kalkgrube bei Elmshorn, ein geologisch bedeutsamer Aufschluss mit Zechstein und Gips
- Binnendünen und Sandmagerrasen der Holmer Sandberge als Lebensraum wärmeliebender Arten wie der Zauneidechse
- Knicklandschaft und Moore der Geest, etwa das Tävsmoor, als Rückzugsraum moortypischer Arten und Element des Biotopverbunds
- Fließgewässer Pinnau, Krückau und Bilsbek mit teils naturnahen Abschnitten und Renaturierungspotenzial
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und übernimmt Kompensationsprojekte auch im Kreis Pinneberg. Wir arbeiten nach der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holstein und dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG SH), entwickeln Maßnahmen als bevorratetes Ökokonto und lassen sie durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises in Elmshorn anerkennen. Die anerkannten Maßnahmen werden im Kompensationsflächenkataster geführt und können später einem Eingriff zugeordnet werden. Die Bandbreite der Naturräume von der Elbmarsch über die Geest bis zur Insel Helgoland berücksichtigen wir bei der Auswahl geeigneter Flächen und Maßnahmen.
Typische Maßnahmen im Landkreis Kreis Pinneberg
Marschgrünland extensivieren
Umwandlung intensiv genutzter Marschwiesen in extensives Feuchtgrünland mit Blänken, Flutmulden und Grabenrandstreifen in der Haseldorfer und Seestermüher Marsch. Diese Flächen sind Lebensraum für Wiesenvögel wie Kiebitz und Uferschnepfe entlang der Elbe.
Knicks anlegen und pflegen
Neuanlage und fachgerechte Pflege von Knicks (Wallhecken) auf der Geest, dem prägenden Landschaftselement Schleswig-Holsteins. Fachgerechtes Auf-den-Stock-Setzen und Überhälterbäume erhalten die Funktion der Knicks als Biotopverbund und Lebensraum zahlreicher Arten.
Fließgewässer- und Auenrenaturierung
Rückbau von Uferverbau, Anbindung von Altarmen und Zulassen eigendynamischer Entwicklung an Pinnau, Krückau und Bilsbek. So entstehen Steilufer, Kiesbänke und Auwald als Lebensraum für Eisvogel, Fische und Amphibien.
Moorrenaturierung und Wiedervernässung
Rückbau von Entwässerungsgräben und Anhebung der Wasserstände in Geestmooren wie dem Tävsmoor. Solche Maßnahmen sichern Moorlebensräume, binden Kohlenstoff und schaffen Habitate für moortypische Arten.
Sandmagerrasen und Binnendünen entwickeln
Freistellung und Pflege offener Sandstandorte, etwa im Umfeld der Holmer Sandberge, durch Entkusselung, Beweidung und das Schaffen offener Bodenstellen. Diese wärmebegünstigten Flächen fördern Zauneidechse und trockenheitsliebende Arten der Geest.
Artenschutz CEF und FCS
Ersatzquartiere für Fledermäuse, Steilwände für den Eisvogel, besonnte Ersatzhabitate für die Zauneidechse sowie neue Laichgewässer für Amphibien, jeweils als vorgezogene CEF- oder populationsstützende FCS-Maßnahme nach § 44 und § 45 BNatSchG.
Geschützte Arten im Elbmarschen, Geest und Nordseeinsel Helgoland westlich von Hamburg
Kiebitz in den Elbmarschen
Das feuchte Marschgrünland der Haseldorfer und Seestermüher Marsch ist Brutraum für den Kiebitz und weitere Wiesenvögel. Extensivierung, Blänken und Flutmulden sowie Gelege- und Brutplatzschutz sichern und stützen die Bestände dieser gefährdeten Offenlandart.
Mehr zur Art ›Feldlerche auf Marsch und Geest
Die Feldlerche brütet in der offenen Feldflur der Marsch und der Geest. Extensive Ackerrandstreifen, Blühflächen und Feldlerchenfenster verbessern das Nahrungs- und Bruthabitat dieser stark rückläufigen Art der Agrarlandschaft.
Mehr zur Art ›Zauneidechse auf Sandstandorten
Sandige Böschungen, Bahndämme und die Binnendünen der Holmer Sandberge sind Lebensraum der Zauneidechse (Anhang IV der FFH-Richtlinie). Bei Bau- und Infrastrukturvorhaben sind Fang und Umsiedlung sowie die Anlage besonnter Ersatzhabitate aus Sand, Stein und Totholz bewährte Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Amphibien in Marsch- und Geestgewässern
Grabensysteme der Marsch und fischfreie Kleingewässer der Geest beherbergen Arten wie Moorfrosch und Kammmolch (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie). Neuanlage und Vernetzung geeigneter Laichgewässer mit reicher Ufervegetation sind wirksame CEF- und FCS-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Pinnau und Krückau
Naturnahe Uferabschnitte mit Steilwänden bieten dem streng geschützten Eisvogel Brutplätze. Bei Eingriffen an Gewässern, etwa Brücken- oder Uferbau, sind Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen typische CEF-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Knicks und Wäldern
Knicks, Alleen, Gebäude und Waldbestände dienen Fledermäusen als Jagd- und Quartierraum. Alle heimischen Arten sind streng geschützt (Anhang IV, teils Anhang II der FFH-Richtlinie), bei Abriss und Sanierung sind Ersatzquartiere als CEF-Maßnahme erforderlich.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Verkehr und Infrastruktur
Der Ausbau der Autobahn A23, Ortsumgehungen sowie der Ausbau der Schienenverbindungen und der AKN Richtung Hamburg lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach der Eingriffsregelung aus. greeNature begleitet solche Vorhaben von der Bilanzierung bis zur Umsetzung.
Siedlung und Gewerbe (Metropolregion Hamburg)
Als wachsender Wohn- und Gewerbestandort im Hamburger Umland weist der Kreis laufend neue Baugebiete aus, etwa in Elmshorn, Pinneberg, Wedel und Quickborn. Diese Bauleitplanungen erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich, für den Ökokonto-Flächen bereitgestellt werden können.
Energie und Netzausbau
Windenergieanlagen auf Geest- und Marschstandorten, Photovoltaik-Freiflächen sowie der Ausbau von Höchstspannungstrassen durch Schleswig-Holstein erzeugen Kompensationsbedarf und können artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen für Vögel und Fledermäuse erforderlich machen.
Hochwasser- und Küstenschutz an der Elbe
Deichverstärkungen, Sielbauwerke und Maßnahmen des Hochwasserschutzes entlang der Unterelbe greifen in Marsch und Vorland ein. Solche Vorhaben erfordern naturschutzrechtlichen Ausgleich, häufig in Form von Vorlandentwicklung und extensivem Marschgrünland.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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