Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel
Schleswig-Holstein · Ökokonto-VO (Schleswig-Holstein)
Naturraum D23

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Ostholstein

Ökopunkte und Kompensationsflächen im Kreis Ostholstein, gelegen im Naturraum D23 (Schleswig-Holsteinisches Hügelland) an der Ostsee. greeNature begleitet Vorhabenträger bundesweit bei der Eingriffsregelung nach BNatSchG und der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holstein, von der Flächensuche über die Maßnahmenplanung bis zur behördlichen Anerkennung.

1.393
km² Kreisfläche
~201.000
Einwohner
6
Städte
168 m
Höchster Punkt (Bungsberg)
D23
BfN-Naturraum
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Ostholstein im Überblick

Der Kreis Ostholstein liegt im Osten Schleswig-Holsteins unmittelbar an der Ostsee und umfasst die Halbinsel Wagrien sowie die Insel Fehmarn. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Eutin. Da Schleswig-Holstein nicht in Regierungsbezirke gegliedert ist, ist der Kreis direkt der Landesebene zugeordnet. Im Westen reicht das Kreisgebiet in die seenreiche Holsteinische Schweiz, im Osten in die abwechslungsreiche Küstenlandschaft der Lübecker und Kieler Bucht.

Landschaftlich gehört Ostholstein zum Jungmoränenland der Weichsel-Eiszeit. Grund- und Endmoränen, Schmelzwasserrinnen und zahlreiche Seen formten das bewegte Relief des Baltischen Landrückens mit dem Bungsberg bei Schönwalde (168 m) als höchster Erhebung Schleswig-Holsteins. An der Ostseeküste prägen Steilufer, Strandwälle, Strandseen und Nehrungen das Bild, während die fruchtbaren, lehmigen Moränenböden im Binnenland intensiv als Acker und Grünland genutzt werden.

Ökologisch ist der Kreis von hoher Bedeutung. Der Naturpark Holsteinische Schweiz mit seinen Seen, alten Buchenwäldern und Kleingewässern trifft im Osten auf europäisch geschützte Küstenlebensräume. Dazu gehören das FFH-Gebiet Küstenstreifen West- und Nordfehmarn, das EU-Vogelschutzgebiet Östliche Kieler Bucht und das NABU-Wasservogelreservat Wallnau auf Fehmarn, ein international bedeutendes Rast- und Brutgebiet. Charakteristische Arten sind der Seeadler, die europäisch streng geschützte Rotbauchunke sowie zahlreiche Wiesen- und Küstenvögel.

Wirtschaftlich ist Ostholstein stark vom Tourismus an den Ostseebädern und von der Land- und Ernährungswirtschaft geprägt. Das derzeit größte Vorhaben ist die Feste Fehmarnbeltquerung mit ihrer Hinterlandanbindung, die auf Straße und Schiene erheblichen Kompensationsbedarf auslöst. Für Eingriffe gilt die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG SH). Die Kompensation wird über das Ökokonto nach der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holstein und das Biotopwertverfahren abgewickelt, ergänzt um die artenschutzrechtlichen Vorgaben des § 44 BNatSchG.

Blütenreiche Hangwiese mit Margeriten unter blauem Himmel

🗺️ Zugehörige Naturräume

D23
Schleswig-Holsteinisches Hügelland
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📍 Ausgewählte Gemeinden

Eutin (KS)Bad SchwartauNeustadt in HolsteinFehmarnHeiligenhafenOldenburg in HolsteinScharbeutzTimmendorfer StrandGrömitzRatekauStockelsdorfMalenteAhrensbökSüsel

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Feste Fehmarnbeltquerung mit Hinterlandanbindung als größtes Infrastrukturvorhaben der Region mit erheblichem Kompensationsbedarf
  • Naturpark Holsteinische Schweiz mit dem Großen Eutiner See, dem Kellersee und einer Vielzahl eiszeitlicher Seen
  • Insel Fehmarn mit dem FFH-Gebiet Küstenstreifen West- und Nordfehmarn und dem Naturschutzgebiet Grüner Brink
  • EU-Vogelschutzgebiet Östliche Kieler Bucht entlang der Ostseeküste
  • NABU-Wasservogelreservat Wallnau auf Fehmarn als international bedeutendes Rast- und Brutgebiet
  • Bungsberg bei Schönwalde als höchste Erhebung Schleswig-Holsteins (168 m)
  • Knicklandschaft (Wallhecken) als prägendes und gesetzlich geschütztes Biotop

✅ greeNature vor Ort

greeNature arbeitet bundesweit und kennt die naturschutzrechtlichen Anforderungen in Schleswig-Holstein, von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein in Eutin bis zum Landesamt für Umwelt. Im Naturraum D23 begleiten wir Vorhabenträger bei der Flächensicherung, der Maßnahmenplanung nach der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holstein und der Anerkennung von Ökopunkten als vorgezogene Kompensation. Gerade im Umfeld der Festen Fehmarnbeltquerung und der wachsenden Küstenorte stimmen wir Maßnahmen so ab, dass sie fachlich zum Naturraum passen und mit der Behörde abgestimmt werden können.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Ostholstein

🌳

Knick-Neuanlage und Knickpflege

Wiederherstellung und fachgerechte Pflege von Wallhecken, dem prägenden und gesetzlich geschützten Landschaftselement Schleswig-Holsteins. Knicks besitzen einen hohen Biotopwert und verbinden Lebensräume in der Agrarlandschaft Wagriens.

🐸

Kleingewässer und Amphibientümpel

Neuanlage und Optimierung besonnter Stillgewässer als Laichhabitat für Rotbauchunke und Kammmolch. Solche Gewässer eignen sich als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF) nach § 44 BNatSchG.

🌊

Küsten- und Strandseelebensräume

Entwicklung und Beruhigung von Salzwiesen, Strandwällen und Strandseen entlang der Ostseeküste, die Brut- und Rasthabitate für Küstenvögel schaffen und die naturnahe Küstendynamik fördern.

🌿

Grünland-Extensivierung

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Nassgrünland in Seeuferniederungen und Küstenniederungen als Lebensraum für Wiesenvögel wie den Kiebitz.

💧

Gewässer- und Seeuferrenaturierung

Entwicklung naturnaher Fließgewässer und Seeufer mit Uferrandstreifen und Steilufern, die strukturreiche Lebensräume unter anderem für den Eisvogel bereitstellen.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Maßgeschneiderte Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen, etwa Fledermausquartiere, Haselmaus-Vernetzung in Knicks und Habitatschutz für streng geschützte Arten nach § 44 und § 45 BNatSchG.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Wagrien und Holsteinische Schweiz an der Ostsee

🐸

Rotbauchunke

Charakteristische, stark gefährdete Amphibienart der ostholsteinischen Kleingewässer und Knicklandschaft, europäisch streng geschützt nach Anhang IV der FFH-Richtlinie.

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🦎

Kammmolch

Größter heimischer Molch, gebunden an fischfreie, gut besonnte Kleingewässer und Art der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie, häufig Gegenstand von CEF-Maßnahmen.

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🐦

Kiebitz

Wiesenvogel der feuchten Grünlandniederungen und Küstenweiden. Extensivierung und Wiedervernässung von Grünland sichern seine Brutplätze bei Eingriffen in die offene Landschaft.

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🐦

Eisvogel

Brütet an Steilufern naturnaher Fließgewässer und Seen und profitiert von Gewässerrenaturierungen und strukturreichen Uferbereichen in der Holsteinischen Schweiz.

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🐭

Haselmaus

Nachtaktiver Bilch der Knicks, Gehölze und Waldränder, auf durchgängige Gehölzstrukturen angewiesen und streng geschützt nach Anhang IV der FFH-Richtlinie.

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🦇

Fledermäuse

Arten wie Teich- und Breitflügelfledermaus jagen über Seen, Knicks und Waldrändern und benötigen Quartiere sowie vernetzte Leitstrukturen, die als CEF-Maßnahmen ersetzt werden.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🚇

Feste Fehmarnbeltquerung und Hinterlandanbindung

Der Ostseetunnel zwischen Fehmarn und Dänemark sowie der Ausbau der Bahnstrecke Lübeck-Puttgarden und der B 207 mit neuer Fehmarnsundquerung greifen auf breiter Front in Natur und Landschaft ein und lösen umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus.

🏖️

Tourismus und Siedlungsentwicklung an der Küste

Wohn- und Ferienbau sowie Infrastruktur in den Ostseebädern Grömitz, Scharbeutz, Timmendorfer Strand und Heiligenhafen führen zu Flächenverbrauch, der naturschutzrechtlich zu kompensieren ist.

⚡

Erneuerbare Energien

Windenergie auf den Moränenhöhen sowie Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Ackerstandorten erfordern Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen, etwa für Fledermäuse und Offenlandvögel.

🚜

Land- und Wasserwirtschaft

Flurneuordnung, Küsten- und Hochwasserschutz sowie Gewässerausbau in den intensiv genutzten Moränen- und Küstenniederungen ziehen regelmäßig Kompensationspflichten nach sich.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Ostholstein

Ostholstein gehört zum BfN-Naturraum D23 (Schleswig-Holsteinisches Hügelland), einem eiszeitlich geprägten Jungmoränenland. Im Westen reicht das Kreisgebiet in die seenreiche Holsteinische Schweiz, im Osten in die Küstenlandschaft der Lübecker und Kieler Bucht mit der Insel Fehmarn. Für die Kompensation ist die genaue Naturraum-Zuordnung des Eingriffs maßgeblich, greeNature ermittelt diese für Sie.
In Schleswig-Holstein richtet sich die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG SH). Die Kompensation wird über ein Ökokonto nach der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holstein und das Biotopwertverfahren abgewickelt, das den ökologischen Aufwertungsgewinn in Ökopunkten ausdrückt. Die bayerische BayKompV gilt hier nicht.
Zuständig ist der Kreis Ostholstein, Fachdienst Naturschutz (Untere Naturschutzbehörde), Lübecker Straße 41, 23701 Eutin. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen für Sie, von der Maßnahmenplanung bis zur Anerkennung.
Relevant sind unter anderem Rotbauchunke, Kammmolch, Haselmaus, Fledermäuse sowie Wiesen- und Küstenvögel wie der Kiebitz, dazu der Seeadler in den see- und waldreichen Bereichen. Für streng geschützte Arten nach § 44 BNatSchG können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) oder populationsstützende Maßnahmen (FCS) erforderlich sein.
Ja. Der Ostseetunnel und seine Hinterlandanbindung auf Straße und Schiene sind ein Großvorhaben, das erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft mit sich bringt. Daraus ergibt sich umfangreicher Bedarf an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie an Artenschutzmaßnahmen im betroffenen Naturraum.
Ja. Geeignet sind unter anderem intensiv genutzte Acker- und Grünlandflächen in Seeufer- und Küstenniederungen, Standorte für Knick-Neuanlagen sowie Flächen für Kleingewässer. Über ein Ökokonto nach der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holstein lässt sich die Aufwertung als Ökopunkte bevorraten. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring.
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