Weißstorch auf einer extensiv genutzten Feuchtwiese
Schleswig-Holstein · Ökokonto-VO (Schleswig-Holstein)
Naturraum D21 · D22

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Nordfriesland

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Kreis Nordfriesland, bewertet nach der Eingriffsregelung und der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holsteins. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation von Eingriffen in Marsch, Wattenmeerküste und Geest, von der Bedarfsermittlung bis zum Monitoring.

2.083
km² Kreisfläche (flächengrößter Kreis SH)
~170.000
Einwohner
133
Gemeinden (davon 7 Städte)
Husum
Kreisstadt und Kreissitz
D21/D22
BfN-Naturräume
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Nordfriesland im Überblick

Der Kreis Nordfriesland liegt im äußersten Nordwesten Schleswig-Holsteins und ist mit rund 2.083 Quadratkilometern der flächengrößte Kreis des Landes. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Husum. Im Westen grenzt der Kreis an die Nordsee, im Norden an Dänemark, im Osten an den Kreis Schleswig-Flensburg und im Süden, jenseits der Eider, an Dithmarschen. Da Schleswig-Holstein nicht in Regierungsbezirke gegliedert ist, ist die Kreisverwaltung unmittelbar dem Land nachgeordnet.

Naturräumlich teilt sich der Kreis in zwei Großlandschaften. Entlang der Küste, auf der Halbinsel Eiderstedt und auf den Inseln erstrecken sich die Schleswig-Holsteinischen Marschen und Nordseeinseln (BfN-Naturraum D21) mit fruchtbaren Kleiböden, eingedeichten Kögen, Salzwiesen und den Geestkerninseln Sylt, Amrum und Föhr. Nach Osten schließt sich die flachwellige Schleswig-Holsteinische Geest (D22) mit Sanderflächen, Knicks, Binnendünen und kleinen Mooren an.

Ökologisch prägend ist der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, der zugleich Teil des UNESCO-Weltnaturerbes Wattenmeer ist und weite Küstenbereiche des Kreises als Natura-2000-Gebiet umfasst. Hinzu kommen die Halligen, großflächige Naturschutzkoge wie der Beltringharder Koog sowie zahlreiche Wiesenvogelgebiete im Marschgrünland. Diese Schutzgebietskulisse bestimmt maßgeblich, wo Eingriffe zulässig sind und wie Kompensation naturraumtreu auszugestalten ist.

Wirtschaftlich ist Nordfriesland von Tourismus (Sylt, Amrum, Föhr, Eiderstedt und die Halligen), von einer überwiegend auf Grünland und Milchvieh ausgerichteten Landwirtschaft sowie von der Windenergie geprägt. Der Kreis zählt zu den onshore-windstärksten Regionen Deutschlands und ist ein zentraler Raum für Netzausbau, Küstenschutz und Bürgerwindparks. Solche Vorhaben lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich in Schleswig-Holstein nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG SH) und über das Ökokonto nach der Ökokonto-Verordnung bilanziert wird.

Weißstorch auf einer extensiv genutzten Feuchtwiese

🗺️ Zugehörige Naturräume

D21
Schleswig-Holsteinische Marschen und Nordseeinseln
Zum Naturraum D21 ›
D22
Schleswig-Holsteinische Geest
Zum Naturraum D22 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Husum (KS)SyltNiebüllLeckBredstedtTönningWyk auf FöhrSankt Peter-OrdingFriedrichstadtNordstrandViöl

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer, größte Schutzgebietskulisse an der Westküste
  • Geestkerninseln Sylt, Amrum und Föhr mit Dünen, Heiden und Kliffs sowie die Halligen als weltweit besondere Landschaftsform
  • Beltringharder Koog, eines der größten Küstennaturschutzgebiete Schleswig-Holsteins, mit Salzwasserlagune und Wiesenvogelflächen
  • Ausgedehnte Marschgrünländer als international bedeutende Brut- und Rastgebiete für Wiesen- und Küstenvögel sowie arktische Gänse
  • Nordfriesische Geest mit Knicks, Binnendünen und Heideresten (etwa Bordelumer und Langenhorner Heide)
  • Einer der onshore-windstärksten Kreise Deutschlands mit zahlreichen Bürgerwindparks und Netzausbauvorhaben

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem Kompensationsrecht Schleswig-Holsteins vertraut. Wir arbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Nordfriesland (Fachdienst Umwelt) zusammen und kennen die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz, das Ökokonto nach der Ökokonto-Verordnung sowie die Besonderheiten der marsch-, watten- und geestgeprägten Landschaften in den Naturräumen D21 und D22. Weil der Ausgleich möglichst naturraumtreu wirken soll, setzen wir auf marschtypische Maßnahmen wie Wiesenvogelschutz, Wiedervernässung und Grünlandextensivierung sowie auf Knick- und Heidepflege auf der Geest. Besteht artenschutzrechtlicher Bedarf nach § 44 BNatSchG, konzipieren wir vorgezogene CEF-Maßnahmen, die die ökologische Funktion für die betroffenen Arten durchgängig sichern. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben aus einer Hand.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Nordfriesland

🐦

Wiesenvogelschutz im Marschgrünland

Extensive Beweidung, angehobene Wasserstände, späte Mahd und die Anlage von Blänken sichern in der Marsch die Brutplätze von Kiebitz, Uferschnepfe und Rotschenkel. Solche Maßnahmen lassen sich als produktionsintegrierte Kompensation oder als vorgezogene CEF-Maßnahmen umsetzen.

💧

Wiedervernässung und Grabenrenaturierung

Das Anheben der Wasserstände sowie die naturnahe Gestaltung von Marschgräben, Grüppen und Kleingewässern schafft Feuchtlebensräume und wertet zuvor stark entwässerte Flächen deutlich auf. In den Niederungen der Geest lassen sich zudem kleine Moore renaturieren.

🌿

Grünlandextensivierung

Die Rückführung intensiv genutzter Marschäcker in extensiv genutztes, spät gemähtes Dauergrünland stärkt Wiesenvögel und Bodenbrüter und mindert zugleich Nährstoffausträge in die Gewässer. Angepasste Mahdtermine und der Verzicht auf Düngung erhöhen den naturschutzfachlichen Wert.

🌳

Knickneuanlage und Knickpflege

Die für die schleswig-holsteinische Geest charakteristischen Knicks (Wallhecken) werden neu angelegt, ergänzt und fachgerecht auf den Stock gesetzt. Sie vernetzen Lebensräume, wirken als Trittsteinbiotope und werten die ausgeräumte Agrarlandschaft auf.

🏝️

Dünen- und Heidepflege

Entkusselung, extensive Beweidung und das Offenhalten von Sandflächen erhalten die Dünen- und Heidelebensräume auf den Geestkernen von Sylt, Amrum und Föhr sowie auf der Nordfriesischen Geest und sichern ihre spezialisierten Arten.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse, Ersatzhabitate für Amphibien und Reptilien sowie Wiesenvogelflächen, abgestimmt auf das jeweilige Vorhaben und die Anforderungen an einen günstigen Erhaltungszustand (FCS).

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Nordfriesland zwischen Wattenmeer, Marsch und Geest

🐦

Wiesenvögel im Marschgrünland

Kiebitz, Uferschnepfe und Rotschenkel brüten auf den offenen, feuchten Wiesen und Weiden der Marsch. Sie profitieren von hohen Wasserständen, Blänken und später Mahd, die sich gut als CEF- und Kompensationsmaßnahmen umsetzen lassen.

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🌾

Feldlerche in Marsch und Geest

Die Feldlerche brütet in der offenen Landschaft aus Grünland und Acker. Lerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen verbessern ihren Bruterfolg und sind bewährte Artenschutzmaßnahmen nach § 44 BNatSchG.

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🐸

Amphibien in Kleingewässern und Mooren

Moorfrosch, Grasfrosch und Kreuzkröte besiedeln Marschgräben, Kleingewässer und wechselfeuchte Senken. Neue oder wiederhergestellte, besonnte und fischfreie Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern die Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.

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🦎

Zauneidechse auf Geest und Dünen

Die streng geschützte Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie) besiedelt trockenwarme Säume, Binnendünen und Heideränder der Geest sowie der Inseln. Bei Eingriffen sind Ersatzlebensräume mit Sonn- und Versteckstrukturen als CEF-Maßnahme erforderlich.

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🦇

Fledermäuse in Knicks und Gebäuden

Alte Baumbestände, Knicks und Gebäude bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss oder Baumfällung sind Ersatzquartiere als vorgezogene CEF-Maßnahme nach § 44 BNatSchG erforderlich.

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🪿

Rast- und Gastvögel der Köge

Das Wattenmeer und die angrenzenden Köge und Salzwiesen sind international bedeutende Rast- und Überwinterungsgebiete für arktische Gänse und Watvögel. Extensiv genutztes Grünland und ungestörte Rastflächen sichern diese Bestände.

Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

💨

Windenergie und Netzausbau

Nordfriesland gehört zu den windkraftstärksten Kreisen Deutschlands. Der Ausbau von Bürgerwindparks und der zugehörigen Leitungstrassen an der Westküste erzeugt Kompensationsbedarf und macht häufig artenschutzrechtliche Prüfungen sowie FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten erforderlich.

🌊

Küsten- und Hochwasserschutz

Deichverstärkungen, Klimadeiche und Anpassungen der Entwässerung entlang der Marschküste greifen in Grünland, Vorländer und Gewässer ein. Die naturschutzrechtliche Kompensation lässt sich über bevorratete Ökopunkte aus dem Ökokonto effizient abdecken.

🛣️

Straßen- und Verkehrsinfrastruktur

Ausbau der Bundesstraße B5, Ortsumgehungen, Rad- und Wegebau sowie Bahn- und Brückenbauwerke lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über naturraumtreue Ökopunkte gedeckt werden können.

🏘️

Siedlung, Gewerbe und Tourismus

In Husum, Niebüll, auf Sylt und in den Tourismusorten entstehen Wohn-, Gewerbe- und Beherbergungsflächen. Der damit verbundene Eingriff in Natur und Landschaft lässt sich über bevorratete Kompensationsflächen effizient und rechtssicher ausgleichen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

SC
Landkreis Schleswig-Flensburg
Östlicher Nachbar
DI
Landkreis Dithmarschen
Südlicher Nachbar jenseits der Eider
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Nordfriesland

Der Kreis gehört zu zwei BfN-Naturräumen. Die Küste, die Halbinsel Eiderstedt und die Inseln zählen zu den Schleswig-Holsteinischen Marschen und Nordseeinseln (D21), der östliche und zentrale Teil zur Schleswig-Holsteinischen Geest (D22). Für die Bilanzierung eines Eingriffs ist die genaue naturräumliche Zuordnung entscheidend, greeNature ermittelt diese für Ihr Vorhaben.
In Schleswig-Holstein wird die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG SH) umgesetzt. Aufwertungen lassen sich über ein Ökokonto nach der Ökokonto-Verordnung bevorraten und als Ökopunkte für spätere Eingriffe verwenden. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächenzuordnung, Behördenabstimmung und Dokumentation.
Untere Naturschutzbehörde ist der Kreis Nordfriesland, Fachdienst Umwelt, Marktstraße 6, 25813 Husum. Bei landesweit oder überörtlich bedeutsamen Fragen sowie bei Natura-2000-Belangen wirkt zusätzlich das Landesamt für Umwelt (LfU) Schleswig-Holstein mit. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen für Sie.
Aufgrund der Landschaft eignen sich besonders Wiesenvogelschutz im Marschgrünland, Wiedervernässung und Grabenrenaturierung, die Extensivierung von Grünland, die Neuanlage und Pflege von Knicks auf der Geest sowie die Pflege von Dünen und Heiden auf den Inseln. Hinzu kommen artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.
Der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende FFH- und Vogelschutzgebiete bilden eine großflächige Natura-2000-Kulisse. Eingriffe mit möglicher Beeinträchtigung erfordern eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, gegebenenfalls sind Kohärenzsicherungs- oder FCS-Maßnahmen erforderlich. greeNature berücksichtigt diese Anforderungen bei der Maßnahmenplanung.
Ja. Besonders geeignet sind intensiv genutztes Marschgrünland, entwässerte Niederungen und Grenzertragsflächen auf der Geest. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature prüft die Eignung, übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und führt die Fläche als anerkannte Kompensations- oder Ökokontofläche.
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