
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Lübeck
Ökopunkte und Ausgleichsflächen in der kreisfreien Hansestadt Lübeck, bilanziert nach der Eingriffsregelung und der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holsteins. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation von Eingriffen in der Stadtlandschaft an der Trave und der Lübecker Bucht, von der Bedarfsermittlung bis zum Monitoring.
Die Stadt Lübeck im Überblick
Lübeck ist eine kreisfreie Hansestadt im Osten Schleswig-Holsteins und mit rund 223.000 Einwohnern nach Kiel die zweitgrößte Stadt des Landes. Das Stadtgebiet umfasst gut 214 Quadratkilometer und gliedert sich in zehn Stadtteile mit 35 Stadtbezirken. Da Schleswig-Holstein nicht in Regierungsbezirke gegliedert ist, nimmt die Stadtverwaltung die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr. Als kreisfreie Stadt ist Lübeck vom gleichnamigen historischen Umland zu unterscheiden und bildet eine eigenständige Gebietskörperschaft.
Naturräumlich gehört Lübeck zum Schleswig-Holsteinischen Hügelland (BfN-Naturraum D23), dem jungglazialen Moränen- und Hügelland des östlichen Landesteils. Prägend ist die Trave, die die Stadt durchzieht und sich zur Ostsee hin zur Traveförde und zur Pötenitzer Wiek weitet. Im Norden reicht das Stadtgebiet mit dem Ostseebad Travemünde an die Lübecker Bucht. Steilufer, Strandbereiche, Niederungen der Trave, Wälder und die weite Kulturlandschaft im Süden ergeben ein für eine Großstadt ungewöhnlich vielfältiges Standortmosaik.
Ökologisch ist das Stadtgebiet reich an Schutzgebieten. Zu den bedeutendsten zählen das Naturschutzgebiet Dummersdorfer Ufer mit Steilufern, Hangwäldern und Trockenrasen an der Trave, der Schellbruch als Flussmarsch an der Traveförde sowie das großflächige Gebiet Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee im Süden. Mehrere dieser Flächen sind als FFH- oder EU-Vogelschutzgebiete Teil des europäischen Natura-2000-Netzes, darunter das Vogelschutzgebiet Traveförde als international bedeutender Rastraum für Zugvögel.
Wirtschaftlich ist Lübeck vom Hafen (Ostseehäfen und Fährverkehr über den Skandinavienkai in Travemünde), von Medizintechnik und Wissenschaft (Universität zu Lübeck, UKSH), von der Ernährungswirtschaft sowie vom Tourismus rund um die als UNESCO-Welterbe geschützte Altstadt geprägt. Wohnungsbau, Gewerbe- und Hafenentwicklung sowie Verkehrsvorhaben lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich in Schleswig-Holstein nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG SH) und über das Ökokonto nach der Ökokonto-Verordnung zu erbringen ist.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D23 ›
📍 Stadtteile
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Naturschutzgebiet Dummersdorfer Ufer an der Trave mit Steilufern, Hangwäldern und Trockenrasen, Teil des Natura-2000-Netzes
- Schellbruch, eine Flussmarsch an der Traveförde, mit Wasserflächen der Pötenitzer Wiek als Teil des EU-Vogelschutzgebiets Traveförde
- Naturschutzgebiet Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee im Süden der Stadt mit großflächigem FFH- und Vogelschutzgebiet auf Sand- und Moorstandorten
- EU-Vogelschutzgebiet Traveförde als international bedeutender Rast- und Durchzugsraum für Wasser- und Watvögel
- Traveniederung und Stadtwälder wie der Lauerholz als innerstädtische Biotopverbund- und Naherholungsräume
- UNESCO-Welterbe Lübecker Altstadt auf der von Trave und Wakenitz umflossenen Altstadtinsel
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und mit dem Kompensationsrecht Schleswig-Holsteins vertraut. Wir bilanzieren Eingriffe nach der Eingriffsregelung (§§ 13 bis 15 BNatSchG) in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG SH) und sichern Aufwertungen über das Ökokonto nach der Ökokonto-Verordnung. Für die Hansestadt Lübeck arbeiten wir mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt (Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz) zusammen und berücksichtigen die Besonderheiten des Schleswig-Holsteinischen Hügellands (Naturraum D23) mit der Trave, der Traveförde und der südlichen Sand- und Moorlandschaft. Weil der Ausgleich in Schleswig-Holstein möglichst im betroffenen Naturraum wirksam werden soll, achten wir auf naturraumtreue Flächen und regionstypische Maßnahmen wie Gewässer- und Auenentwicklung, Entsiegelung und Grünlandaufwertung. Besteht artenschutzrechtlicher Bedarf nach § 44 BNatSchG, konzipieren wir vorgezogene CEF-Maßnahmen, die die ökologische Funktion für die betroffenen Arten durchgängig sichern. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben aus einer Hand.
Typische Maßnahmen in der Stadt Lübeck
Gewässer- und Auenrenaturierung
Naturnahe Entwicklung von Trave, Wakenitz und ihren Zuflüssen durch Uferabflachung, Anlage von Auengewässern und den Rückbau von Verbauungen. Solche Maßnahmen verbessern die Gewässerstruktur, schaffen Lebensraum für Fische, Libellen und den Eisvogel und werten die stadtnahen Niederungen auf.
Entsiegelung und Renaturierung von Flächen
Rückbau versiegelter oder brachliegender Flächen im Stadtgebiet und ihre Entwicklung zu Grünland, Gehölz- oder Gewässerbiotopen. Entsiegelung ist im urbanen Raum eine hochwirksame Aufwertung und erreicht bei der Bewertung nach der Ökokonto-Verordnung häufig hohe Aufwertungen.
Grünlandextensivierung im Stadtumland
Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Extensivgrünland mit angepasster Mahd und Beweidung, insbesondere in den Niederungen der Trave und im Süden der Stadt. Angepasste Nutzung und der Verzicht auf Düngung fördern Wiesenvögel, Insekten und Bodenbrüter.
Wiedervernässung von Niederungen und Mooren
Anhebung der Wasserstände und Rückbau von Entwässerungsgräben in Trave-Niederungen und Moorstandorten, etwa im Umfeld des Grönauer Moores. Solche Maßnahmen sichern feuchte Lebensräume, binden Kohlenstoff und stärken den Biotopverbund.
Waldrand- und Gehölzentwicklung
Entwicklung standortheimischer Laubwälder, strukturreicher Waldränder und Feldgehölze auf geeigneten Flächen. Solche Bestände dienen als Ausgleich für Gehölzverluste und als dauerhaft gesicherte Kompensationsflächen im Biotopverbund.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse an Gebäuden und in Altholz, Zauneidechsenhabitate auf besonnten Sandflächen sowie Laichgewässer für Amphibien, jeweils abgestimmt auf das konkrete Vorhaben und den günstigen Erhaltungszustand der Art.
Geschützte Arten im Trave, Lübecker Bucht und Ostholsteinisches Hügelland
Wiesen- und Rastvögel an der Traveförde
Der Schellbruch und die Wasserflächen der Pötenitzer Wiek im EU-Vogelschutzgebiet Traveförde sind Brut- und Rastraum für Kiebitz und zahlreiche Wasservögel. Extensiv genutztes Feuchtgrünland und ungestörte Rastflächen sichern diese Bestände.
Mehr zur Art ›Zauneidechse auf Sand- und Heideflächen
Auf den trockenwarmen Sandstandorten der Grönauer Heide und auf Bahn- und Straßenböschungen lebt die streng geschützte Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Eingriffen sind Ersatzlebensräume mit Sonn- und Versteckstrukturen typische CEF-Maßnahmen.
Mehr zur Art ›Amphibien und Kammmolch
Die Kleingewässer und Moore im Süden der Stadt, etwa im Gebiet Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee, bieten Lebensraum für den nach FFH-Anhang IV geschützten Kammmolch und weitere Amphibien. Neue, besonnte und fischfreie Laichgewässer sichern die Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Stadt und Wald
Gebäude, Parkanlagen, Altbäume und Stadtwälder wie das Lauerholz bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss oder Baumfällung sind Ersatzquartiere als vorgezogene CEF-Maßnahme nach § 44 BNatSchG erforderlich.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Trave und Wakenitz
Naturnahe Uferabschnitte der Trave, der Wakenitz und ihrer Zuflüsse bieten dem Eisvogel Steilwände zum Brüten und störungsarme Gewässer zur Nahrungssuche. Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen sind typische Bausteine bei Gewässereingriffen.
Mehr zur Art ›Feldlerche in der offenen Kulturlandschaft
In den Acker- und Grünlandflächen am Stadtrand und im Umfeld der Grönauer Heide brütet die Feldlerche. Lerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen verbessern ihren Bruterfolg und sind bewährte Artenschutzmaßnahmen nach § 44 BNatSchG.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Wohnungsbau und Stadtentwicklung
Die wachsende Hansestadt weist neue Wohnbau- und Nachverdichtungsflächen aus. Solche Vorhaben greifen in Boden, Grün- und Freiflächen ein und lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die sich über bevorratete Ökopunkte aus einem Ökokonto effizient decken lassen.
Gewerbe- und Industrieflächen
Die Entwicklung und Erweiterung von Gewerbe- und Industriegebieten im Stadtgebiet beansprucht Flächen und erfordert naturschutzrechtliche Kompensation sowie begleitende Artenschutzmaßnahmen nach § 44 BNatSchG.
Hafen- und Wasserstraßenausbau
Der Lübecker Hafen mit den Ostsee- und Fähranlagen, unter anderem am Skandinavienkai in Travemünde, sowie Ausbauten an der Trave-Wasserstraße greifen in Gewässer- und Uferlebensräume ein und ziehen naturraumtreuen Ausgleich nach sich.
Verkehrs- und Infrastrukturvorhaben
Der Aus- und Neubau von Straßen und Bahnstrecken, darunter Vorhaben im Umfeld der Ostseeautobahn A20 und der Hinterlandanbindung, löst regelmäßig Eingriffe aus. Der Ausgleich lässt sich über naturraumtreue Ökopunkte rechtssicher abdecken.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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