Blütenreiche Extensivwiese in welliger Landschaft mit Waldkulisse
Schleswig-Holstein · Ökokonto-VO (Schleswig-Holstein)
Naturraum D23

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Lübeck

Ökopunkte und Ausgleichsflächen in der kreisfreien Hansestadt Lübeck, bilanziert nach der Eingriffsregelung und der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holsteins. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation von Eingriffen in der Stadtlandschaft an der Trave und der Lübecker Bucht, von der Bedarfsermittlung bis zum Monitoring.

214,14
km² Stadtfläche
~223.000
Einwohner
2.
größte Stadt Schleswig-Holsteins
10
Stadtteile, 35 Stadtbezirke
D23
BfN-Naturraum
Stadt und Ökologie

Die Stadt Lübeck im Überblick

Lübeck ist eine kreisfreie Hansestadt im Osten Schleswig-Holsteins und mit rund 223.000 Einwohnern nach Kiel die zweitgrößte Stadt des Landes. Das Stadtgebiet umfasst gut 214 Quadratkilometer und gliedert sich in zehn Stadtteile mit 35 Stadtbezirken. Da Schleswig-Holstein nicht in Regierungsbezirke gegliedert ist, nimmt die Stadtverwaltung die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr. Als kreisfreie Stadt ist Lübeck vom gleichnamigen historischen Umland zu unterscheiden und bildet eine eigenständige Gebietskörperschaft.

Naturräumlich gehört Lübeck zum Schleswig-Holsteinischen Hügelland (BfN-Naturraum D23), dem jungglazialen Moränen- und Hügelland des östlichen Landesteils. Prägend ist die Trave, die die Stadt durchzieht und sich zur Ostsee hin zur Traveförde und zur Pötenitzer Wiek weitet. Im Norden reicht das Stadtgebiet mit dem Ostseebad Travemünde an die Lübecker Bucht. Steilufer, Strandbereiche, Niederungen der Trave, Wälder und die weite Kulturlandschaft im Süden ergeben ein für eine Großstadt ungewöhnlich vielfältiges Standortmosaik.

Ökologisch ist das Stadtgebiet reich an Schutzgebieten. Zu den bedeutendsten zählen das Naturschutzgebiet Dummersdorfer Ufer mit Steilufern, Hangwäldern und Trockenrasen an der Trave, der Schellbruch als Flussmarsch an der Traveförde sowie das großflächige Gebiet Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee im Süden. Mehrere dieser Flächen sind als FFH- oder EU-Vogelschutzgebiete Teil des europäischen Natura-2000-Netzes, darunter das Vogelschutzgebiet Traveförde als international bedeutender Rastraum für Zugvögel.

Wirtschaftlich ist Lübeck vom Hafen (Ostseehäfen und Fährverkehr über den Skandinavienkai in Travemünde), von Medizintechnik und Wissenschaft (Universität zu Lübeck, UKSH), von der Ernährungswirtschaft sowie vom Tourismus rund um die als UNESCO-Welterbe geschützte Altstadt geprägt. Wohnungsbau, Gewerbe- und Hafenentwicklung sowie Verkehrsvorhaben lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich in Schleswig-Holstein nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG SH) und über das Ökokonto nach der Ökokonto-Verordnung zu erbringen ist.

Blütenreiche Extensivwiese in welliger Landschaft mit Waldkulisse

🗺️ Zugehörige Naturräume

D23
Schleswig-Holsteinisches Hügelland
Zum Naturraum D23 ›

📍 Stadtteile

Innenstadt (KS)St. JürgenMoislingBuntekuhSt. Lorenz SüdSt. Lorenz NordSt. GertrudSchlutupKücknitzTravemünde

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturschutzgebiet Dummersdorfer Ufer an der Trave mit Steilufern, Hangwäldern und Trockenrasen, Teil des Natura-2000-Netzes
  • Schellbruch, eine Flussmarsch an der Traveförde, mit Wasserflächen der Pötenitzer Wiek als Teil des EU-Vogelschutzgebiets Traveförde
  • Naturschutzgebiet Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee im Süden der Stadt mit großflächigem FFH- und Vogelschutzgebiet auf Sand- und Moorstandorten
  • EU-Vogelschutzgebiet Traveförde als international bedeutender Rast- und Durchzugsraum für Wasser- und Watvögel
  • Traveniederung und Stadtwälder wie der Lauerholz als innerstädtische Biotopverbund- und Naherholungsräume
  • UNESCO-Welterbe Lübecker Altstadt auf der von Trave und Wakenitz umflossenen Altstadtinsel

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem Kompensationsrecht Schleswig-Holsteins vertraut. Wir bilanzieren Eingriffe nach der Eingriffsregelung (§§ 13 bis 15 BNatSchG) in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG SH) und sichern Aufwertungen über das Ökokonto nach der Ökokonto-Verordnung. Für die Hansestadt Lübeck arbeiten wir mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt (Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz) zusammen und berücksichtigen die Besonderheiten des Schleswig-Holsteinischen Hügellands (Naturraum D23) mit der Trave, der Traveförde und der südlichen Sand- und Moorlandschaft. Weil der Ausgleich in Schleswig-Holstein möglichst im betroffenen Naturraum wirksam werden soll, achten wir auf naturraumtreue Flächen und regionstypische Maßnahmen wie Gewässer- und Auenentwicklung, Entsiegelung und Grünlandaufwertung. Besteht artenschutzrechtlicher Bedarf nach § 44 BNatSchG, konzipieren wir vorgezogene CEF-Maßnahmen, die die ökologische Funktion für die betroffenen Arten durchgängig sichern. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben aus einer Hand.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Lübeck

💧

Gewässer- und Auenrenaturierung

Naturnahe Entwicklung von Trave, Wakenitz und ihren Zuflüssen durch Uferabflachung, Anlage von Auengewässern und den Rückbau von Verbauungen. Solche Maßnahmen verbessern die Gewässerstruktur, schaffen Lebensraum für Fische, Libellen und den Eisvogel und werten die stadtnahen Niederungen auf.

🧱

Entsiegelung und Renaturierung von Flächen

Rückbau versiegelter oder brachliegender Flächen im Stadtgebiet und ihre Entwicklung zu Grünland, Gehölz- oder Gewässerbiotopen. Entsiegelung ist im urbanen Raum eine hochwirksame Aufwertung und erreicht bei der Bewertung nach der Ökokonto-Verordnung häufig hohe Aufwertungen.

🌾

Grünlandextensivierung im Stadtumland

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Extensivgrünland mit angepasster Mahd und Beweidung, insbesondere in den Niederungen der Trave und im Süden der Stadt. Angepasste Nutzung und der Verzicht auf Düngung fördern Wiesenvögel, Insekten und Bodenbrüter.

🌊

Wiedervernässung von Niederungen und Mooren

Anhebung der Wasserstände und Rückbau von Entwässerungsgräben in Trave-Niederungen und Moorstandorten, etwa im Umfeld des Grönauer Moores. Solche Maßnahmen sichern feuchte Lebensräume, binden Kohlenstoff und stärken den Biotopverbund.

🌳

Waldrand- und Gehölzentwicklung

Entwicklung standortheimischer Laubwälder, strukturreicher Waldränder und Feldgehölze auf geeigneten Flächen. Solche Bestände dienen als Ausgleich für Gehölzverluste und als dauerhaft gesicherte Kompensationsflächen im Biotopverbund.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse an Gebäuden und in Altholz, Zauneidechsenhabitate auf besonnten Sandflächen sowie Laichgewässer für Amphibien, jeweils abgestimmt auf das konkrete Vorhaben und den günstigen Erhaltungszustand der Art.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Trave, Lübecker Bucht und Ostholsteinisches Hügelland

🐦

Wiesen- und Rastvögel an der Traveförde

Der Schellbruch und die Wasserflächen der Pötenitzer Wiek im EU-Vogelschutzgebiet Traveförde sind Brut- und Rastraum für Kiebitz und zahlreiche Wasservögel. Extensiv genutztes Feuchtgrünland und ungestörte Rastflächen sichern diese Bestände.

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🦎

Zauneidechse auf Sand- und Heideflächen

Auf den trockenwarmen Sandstandorten der Grönauer Heide und auf Bahn- und Straßenböschungen lebt die streng geschützte Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Eingriffen sind Ersatzlebensräume mit Sonn- und Versteckstrukturen typische CEF-Maßnahmen.

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🐸

Amphibien und Kammmolch

Die Kleingewässer und Moore im Süden der Stadt, etwa im Gebiet Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee, bieten Lebensraum für den nach FFH-Anhang IV geschützten Kammmolch und weitere Amphibien. Neue, besonnte und fischfreie Laichgewässer sichern die Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.

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🦇

Fledermäuse in Stadt und Wald

Gebäude, Parkanlagen, Altbäume und Stadtwälder wie das Lauerholz bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss oder Baumfällung sind Ersatzquartiere als vorgezogene CEF-Maßnahme nach § 44 BNatSchG erforderlich.

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🐦

Eisvogel an Trave und Wakenitz

Naturnahe Uferabschnitte der Trave, der Wakenitz und ihrer Zuflüsse bieten dem Eisvogel Steilwände zum Brüten und störungsarme Gewässer zur Nahrungssuche. Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen sind typische Bausteine bei Gewässereingriffen.

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🌾

Feldlerche in der offenen Kulturlandschaft

In den Acker- und Grünlandflächen am Stadtrand und im Umfeld der Grönauer Heide brütet die Feldlerche. Lerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen verbessern ihren Bruterfolg und sind bewährte Artenschutzmaßnahmen nach § 44 BNatSchG.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Wohnungsbau und Stadtentwicklung

Die wachsende Hansestadt weist neue Wohnbau- und Nachverdichtungsflächen aus. Solche Vorhaben greifen in Boden, Grün- und Freiflächen ein und lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die sich über bevorratete Ökopunkte aus einem Ökokonto effizient decken lassen.

🏭

Gewerbe- und Industrieflächen

Die Entwicklung und Erweiterung von Gewerbe- und Industriegebieten im Stadtgebiet beansprucht Flächen und erfordert naturschutzrechtliche Kompensation sowie begleitende Artenschutzmaßnahmen nach § 44 BNatSchG.

🚢

Hafen- und Wasserstraßenausbau

Der Lübecker Hafen mit den Ostsee- und Fähranlagen, unter anderem am Skandinavienkai in Travemünde, sowie Ausbauten an der Trave-Wasserstraße greifen in Gewässer- und Uferlebensräume ein und ziehen naturraumtreuen Ausgleich nach sich.

🛣️

Verkehrs- und Infrastrukturvorhaben

Der Aus- und Neubau von Straßen und Bahnstrecken, darunter Vorhaben im Umfeld der Ostseeautobahn A20 und der Hinterlandanbindung, löst regelmäßig Eingriffe aus. Der Ausgleich lässt sich über naturraumtreue Ökopunkte rechtssicher abdecken.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Lübeck

Lübeck liegt vollständig im BfN-Naturraum D23 (Schleswig-Holsteinisches Hügelland), dem jungglazialen Moränen- und Hügelland des östlichen Landesteils, geprägt durch die Trave, die Traveförde an der Lübecker Bucht und die südliche Sand- und Moorlandschaft. Für die Bilanzierung eines Eingriffs ist die genaue Zuordnung am Eingriffsort maßgeblich, greeNature ermittelt diese für Ihr Vorhaben.
In Schleswig-Holstein richtet sich die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG SH). Aufwertungsmaßnahmen können über ein Ökokonto nach der Ökokonto-Verordnung umgesetzt und als Ökopunkte für spätere Eingriffe genutzt werden. Der Ausgleich soll dabei möglichst im betroffenen Naturraum wirksam werden. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächensicherung, Behördenabstimmung und Dokumentation.
Als kreisfreie Stadt nimmt die Hansestadt Lübeck die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr, zuständig ist der Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz, Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck. Bei landesweit oder überörtlich bedeutsamen Fragen sowie bei Natura-2000-Belangen wirkt zusätzlich das Landesamt für Umwelt (LfU) Schleswig-Holstein mit. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen für Sie.
Im urbanen und stadtnahen Raum eignen sich besonders die Renaturierung von Trave, Wakenitz und Zuflüssen, die Entsiegelung und Renaturierung von Flächen, die Extensivierung von Grünland im Stadtumland, die Wiedervernässung von Niederungen und Mooren sowie die Entwicklung von Wäldern und Gehölzen. Hinzu kommen artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG für Arten wie Zauneidechse, Fledermäuse und Amphibien.
Das EU-Vogelschutzgebiet Traveförde und mehrere FFH-Gebiete, darunter am Dummersdorfer Ufer und im Bereich Grönauer Heide, bilden eine bedeutende Natura-2000-Kulisse im Stadtgebiet. Eingriffe mit möglicher Beeinträchtigung erfordern eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, gegebenenfalls sind Kohärenzsicherungs- oder Ausnahmemaßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG nötig. greeNature prüft die Betroffenheit und plant naturraumgerechte Maßnahmen.
Ja. Geeignet sind unter anderem versiegelte oder brachliegende Flächen mit Entsiegelungspotenzial, intensiv genutztes Grünland in den Trave-Niederungen, gewässernahe Standorte und Grenzertragsflächen. Sie bleiben Eigentümer und schließen eine vertragliche Vereinbarung. greeNature prüft die Eignung, übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und führt die Fläche als anerkannte Kompensations- oder Ökokontofläche.
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