Weißstorch auf einer extensiv genutzten Feuchtwiese
Schleswig-Holstein · Ökokonto-VO (Schleswig-Holstein)
Naturraum D23 · D04 · D22

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Herzogtum Lauenburg

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Kreis Herzogtum Lauenburg, bilanziert nach der Eingriffsregelung und der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holsteins. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation von Eingriffen in der Seen-, Wald- und Elbtallandschaft im Südosten des Landes.

1.263
km² Kreisfläche
~206.500
Einwohner (2025)
132
Gemeinden
Ratzeburg
Kreisstadt und Kreissitz
D22/D23/D09
BfN-Naturräume
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Herzogtum Lauenburg im Überblick

Der Kreis Herzogtum Lauenburg liegt im Südosten Schleswig-Holsteins zwischen der Hansestadt Hamburg im Westen und den Landesgrenzen zu Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Mit rund 1.263 Quadratkilometern und etwa 206.500 Einwohnern in 132 Gemeinden ist er ein flächenreicher, zugleich landschaftlich sehr vielfältiger Kreis. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Ratzeburg. Da Schleswig-Holstein nicht in Regierungsbezirke gegliedert ist, ist die Kreisverwaltung unmittelbar dem Land nachgeordnet.

Naturräumlich hat der Kreis Anteil an drei BfN-Großlandschaften. Der Osten gehört zum Schleswig-Holsteinischen Hügelland (Naturraum D23) mit der jungglazialen Moränen- und Seenlandschaft rund um Ratzeburg und Mölln. Hier liegt der Naturpark Lauenburgische Seen mit seinen zahlreichen Seen, Wäldern und Mooren, geformt von den Gletschern der Weichsel-Eiszeit.

Der westliche und mittlere Teil des Kreises liegt auf der Schleswig-Holsteinischen Geest (Naturraum D22). Hier erstreckt sich mit dem Sachsenwald das größte zusammenhängende Waldgebiet Schleswig-Holsteins. Im Süden begleitet die Elbtalniederung (Naturraum D09) den Strom mit Auengrünland, Altarmen und dem Hohen Elbufer bei Lauenburg. Prägend für die gesamte Kulturlandschaft sind die Knicks, also Wallhecken, die als Biotopnetz das Landschaftsbild bestimmen.

Wirtschaftlich ist der Westen des Kreises stark vom Hamburger Umland geprägt, mit anhaltendem Siedlungs- und Gewerbedruck in Geesthacht, Wentorf und Schwarzenbek. Der Osten lebt von Landwirtschaft und Tourismus in der Seenlandschaft. Verkehrs- und Infrastrukturvorhaben, Wohn- und Gewerbeentwicklung sowie Rohstoffabbau lösen regelmäßig Eingriffe aus, deren Ausgleich in Schleswig-Holstein nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG SH) und über das Ökokonto nach der Ökokonto-Verordnung zu erbringen ist.

Weißstorch auf einer extensiv genutzten Feuchtwiese

🗺️ Zugehörige Naturräume

D23
Schleswig-Holsteinisches Hügelland
Zum Naturraum D23 ›
D04
Mecklenburgische Seenplatte
Zum Naturraum D04 ›
D22
Schleswig-Holsteinische Geest
Zum Naturraum D22 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Ratzeburg (KS)GeesthachtMöllnSchwarzenbekLauenburg/ElbeWentorf bei HamburgBüchenBreitenfeldeSandesnebenGudow

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturpark Lauenburgische Seen, mit über 470 km² einer der größten Naturparks Schleswig-Holsteins, mit rund 40 Seen, Wäldern und Mooren
  • UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee grenzt im Osten unmittelbar an und bildet mit dem Naturpark eine große grenzübergreifende Schutzgebietskulisse an der ehemaligen innerdeutschen Grenze
  • Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe mit der Elbtalaue, das Hohe Elbufer zwischen Lauenburg und Tesperhude als westlichster Teil des länderübergreifenden Reservats
  • Sachsenwald, mit rund 65 km² das größte zusammenhängende Waldgebiet Schleswig-Holsteins
  • Ratzeburger See, Schaalsee und weitere jungglaziale Seen als FFH- und Vogelschutzgebiete im Natura-2000-Netz
  • Ausgedehnte Knicklandschaft (Wallhecken) als landschaftsprägendes und gesetzlich geschütztes Biotopnetz
  • Zahlreiche Naturschutzgebiete im Kreisgebiet, insbesondere in der Seen- und Moorlandschaft des Ostens

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem Kompensationssystem Schleswig-Holsteins vertraut. Wir bilanzieren Eingriffe nach der Eingriffsregelung (§§ 13 bis 15 BNatSchG) in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG SH) und sichern Aufwertungen über das Ökokonto nach der Ökokonto-Verordnung. Für den Kreis Herzogtum Lauenburg arbeiten wir mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises und dem Landesamt für Umwelt (LfU) zusammen und berücksichtigen die Besonderheiten der Seen- und Moränenlandschaft (Naturraum D23), der Geest mit dem Sachsenwald (D22) und der Elbtalniederung (D09). Weil der Ausgleich in Schleswig-Holstein möglichst im betroffenen Naturraum wirksam werden soll, achten wir auf naturraumtreue Flächen und regionstypische Maßnahmen. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben aus einer Hand. Besteht artenschutzrechtlicher Bedarf nach § 44 BNatSchG, konzipieren wir vorgezogene CEF-Maßnahmen, die die ökologische Funktion für die betroffenen Arten durchgängig sichern.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Herzogtum Lauenburg

🌳

Knickneuanlage und Knickpflege

Neuanlage, Ergänzung und fachgerechte Pflege der für die Region charakteristischen Wallhecken (Knicks). Als gesetzlich geschützte Biotope vernetzen sie Lebensräume, wirken als Trittsteine im Biotopverbund und werten ausgeräumte Agrarflächen naturschutzfachlich auf.

💧

Moorrenaturierung und Wiedervernässung

Anhebung der Wasserstände und Rückbau von Entwässerungsgräben in den Nieder- und Kesselmooren der Seenlandschaft. Solche Maßnahmen sichern moortypische Lebensräume, binden Kohlenstoff und erreichen bei der Bewertung nach der Ökokonto-Verordnung hohe Aufwertungen.

🌊

Seeufer- und Gewässerrenaturierung

Rückbau von Uferverbauungen, Entwicklung naturnaher Ufer- und Verlandungszonen an den Lauenburgischen Seen sowie Anlage von Kleingewässern und Tümpeln. Sie schaffen Lebensraum für Amphibien, Libellen, Röhrichtbrüter und den Eisvogel.

🌾

Auen- und Grünland-Extensivierung

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches, extensiv bewirtschaftetes Feucht- und Auengrünland in der Elbtalniederung und den Bachtälern. Angepasste Mahdtermine, Verzicht auf Düngung und die Anlage von Blänken fördern Wiesenvögel und Auenlebensräume.

🌲

Waldumbau und Ersatzaufforstung

Entwicklung standortheimischer Laub- und Auwälder mit Stieleiche, Rotbuche, Hainbuche und Schwarzerle auf der Geest und in den Niederungen. Ersatzaufforstungen dienen als Ausgleich für gerodete Bestände und als dauerhaft gesicherte Kompensationsflächen.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse in Altholzbeständen und Gebäuden, Laichgewässer für Amphibien sowie Habitatstrukturen für Haselmaus und Wiesenvögel, jeweils abgestimmt auf das konkrete Vorhaben.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Lauenburgische Seen, Sachsenwald und Elbtal

🦇

Fledermäuse in Wald und Siedlung

Der Sachsenwald und die alten Baumbestände der Seenlandschaft bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Baumfällung oder Gebäudeabriss sind Ersatzquartiere als vorgezogene CEF-Maßnahme nach § 44 BNatSchG erforderlich.

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🐭

Haselmaus in Knicks und Waldrändern

Die streng geschützte Haselmaus besiedelt strukturreiche Knicks, Gebüsche und Waldränder. Bei Eingriffen in Gehölzstrukturen sichern Verbindungspflanzungen und der Erhalt vernetzter Heckenzüge die Lebensstätten der Art.

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🐸

Amphibien in der Seenlandschaft

Kammmolch, Laubfrosch und weitere Amphibien besiedeln die zahlreichen Kleingewässer, Moore und Seen. In der grenznahen Schaalsee-Region kommt zudem die europaweit bedeutsame Rotbauchunke vor. Neu angelegte Laichgewässer sichern die Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.

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🐦

Wiesenvögel im Elbtal

Das Feucht- und Auengrünland der Elbtalniederung ist Brut- und Rastraum für Kiebitz und weitere Wiesenvögel. Wiedervernässung, Anlage von Blänken und Grünlandextensivierung sind bewährte Maßnahmen zum Erhalt der offenen Lebensräume.

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🐦

Eisvogel an Seen und Bächen

Naturnahe Uferabschnitte der Seen und Fließgewässer bieten dem Eisvogel Steilwände zum Brüten und störungsarme Gewässer zur Nahrungssuche. Steilwandmodellierungen und Uferrenaturierungen sind typische CEF-Bausteine bei Gewässereingriffen.

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🦅

Fisch- und Seeadler an den Lauenburgischen Seen

Die großen, fischreichen Seen und die angrenzenden Wälder sind Lebensraum von Fisch- und Seeadler. Ihre Horststandorte erfordern störungsarme Umfelder, die bei der Planung von Eingriffen und Maßnahmen zu berücksichtigen sind.

Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏘️

Siedlungs- und Gewerbeentwicklung

Im Hamburger Umland entstehen Wohn- und Gewerbegebiete, insbesondere in Geesthacht, Wentorf, Schwarzenbek und Büchen. Die naturschutzrechtliche Kompensation lässt sich über bevorratete Ökopunkte aus einem Ökokonto effizient abdecken.

🛣️

Verkehrs- und Infrastrukturvorhaben

Die A24 (Hamburg-Berlin) und die A21 queren den Kreis, hinzu kommen die Bahnstrecke Hamburg-Berlin, Ortsumgehungen sowie Rad- und Wegebau. Solche Vorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus.

💨

Windenergie und Netzausbau

Der Ausbau der Windenergie und der zugehörigen Leitungstrassen erzeugt Kompensationsbedarf und macht häufig artenschutzrechtliche Prüfungen sowie FCS-Maßnahmen für windkraftsensible Arten erforderlich.

⛏️

Rohstoffabbau und Hochwasserschutz

Kies- und Sandabbau auf der Geest sowie Deich- und Hochwasserschutzmaßnahmen an der Elbe greifen in Natur und Landschaft ein. Diese Vorhaben erfordern naturraumtreue Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

ST
Landkreis Stormarn
Nordwestlicher Nachbar
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Herzogtum Lauenburg

Der Kreis hat Anteil an drei BfN-Großlandschaften: dem Schleswig-Holsteinischen Hügelland (D23) mit der Seenlandschaft im Osten, der Schleswig-Holsteinischen Geest (D22) mit dem Sachsenwald im Westen und der Elbtalniederung (D09) im Süden. Für die Bilanzierung eines Eingriffs ist die genaue naturräumliche Zuordnung entscheidend, greeNature ermittelt diese für Ihr Vorhaben.
In Schleswig-Holstein richtet sich die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG SH). Aufwertungsmaßnahmen können über ein Ökokonto nach der Ökokonto-Verordnung umgesetzt und als Ökopunkte für spätere Eingriffe genutzt werden. Der Ausgleich soll dabei möglichst im betroffenen Naturraum wirksam werden. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächensicherung, Behördenabstimmung und Dokumentation.
Untere Naturschutzbehörde ist der Kreis Herzogtum Lauenburg, Fachdienst Naturschutz, Barlachstraße 2, 23909 Ratzeburg. Bei landesweit oder überörtlich bedeutsamen Fragen sowie bei Natura-2000-Belangen wirkt zusätzlich das Landesamt für Umwelt (LfU) mit. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen für Sie.
Aufgrund der Landschaft eignen sich besonders die Neuanlage und Pflege von Knicks, die Wiedervernässung von Nieder- und Kesselmooren, die Renaturierung von Seeufern und Kleingewässern, die Extensivierung von Auen- und Feuchtgrünland in der Elbtalniederung sowie standortheimische Ersatzaufforstungen. Hinzu kommen artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.
Ja. Im Kreisgebiet liegen mehrere FFH- und Vogelschutzgebiete, unter anderem in der Schaalsee-Region, an den Lauenburgischen Seen und entlang der Elbe. Eingriffe mit möglicher Beeinträchtigung erfordern eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, gegebenenfalls sind Kohärenzsicherungs- oder Ausnahmemaßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG nötig. greeNature prüft die Betroffenheit und plant naturraumgerechte Maßnahmen.
Ja. Besonders geeignet sind entwässerte Moor- und Niederungsstandorte, intensiv genutztes Grünland in den Bach- und Elbtälern, ufernahe Flächen an den Seen sowie Grenzertragsstandorte. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature prüft die Eignung, übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und führt die Fläche als anerkannte Kompensations- oder Ökokontofläche.
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