Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung
Schleswig-Holstein · Ökokonto-VO (Schleswig-Holstein)
Naturraum D23 · D22

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Flensburg

Ökopunkte und Ausgleichsflächen für Vorhaben in der kreisfreien Stadt Flensburg, bewertet nach der Eingriffsregelung und der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holstein. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation von Eingriffen am Kopf der Flensburger Förde, von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring.

56,73
km² Stadtfläche
~96.300
Einwohner (2024)
13
Stadtteile
D23
BfN-Naturraum (Hügelland)
~7 km
bis zur dänischen Grenze
Stadt und Ökologie

Die Stadt Flensburg im Überblick

Flensburg ist die nördlichste Stadt Deutschlands und eine kreisfreie Stadt im Norden Schleswig-Holsteins. Sie liegt am inneren Ende der Flensburger Förde, einer Ostseebucht, rund sieben Kilometer von der dänischen Grenze entfernt. Auf etwa 56,73 Quadratkilometern leben rund 96.300 Menschen in 13 Stadtteilen. Landseitig ist die Stadt vollständig vom Kreis Schleswig-Flensburg umschlossen. Da Schleswig-Holstein nicht in Regierungsbezirke gegliedert ist und Flensburg kreisfrei ist, nimmt die Stadt die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr.

Naturräumlich gehört Flensburg zur BfN-Großlandschaft Schleswig-Holsteinisches Hügelland (Naturraum D23), dem eiszeitlich geformten Jungmoränenland am Südwestrand der Halbinsel Angeln. Prägend sind das bewegte Relief mit Förde und Steilufern, die von Bächen durchzogenen Täler und Schluchten (etwa das Osbektal), die stadtnahen Laubwälder wie die Marienhölzung sowie die für Schleswig-Holstein typischen Knicks (Wallhecken) im Übergang zur offenen Landschaft von Angeln.

Ökologisch bedeutsam ist das Naturschutzgebiet Twedter Feld im Stadtteil Mürwik, das erste Naturschutzgebiet der Stadt (ausgewiesen 2003, rund 90 Hektar auf einem ehemaligen Standortübungsplatz) mit Wald, Offenland und Kleingewässern. Hinzu kommt das FFH-Gebiet Küstenbereiche der Flensburger Förde von Flensburg bis Geltinger Birk, das mit einem Teil bis ins Stadtgebiet reicht und zum europäischen Netz Natura 2000 gehört. Die Förde mit ihren Steilufern und Flachwasserzonen sowie die naturnahen Bachtäler bestimmen das ökologische Bild der Stadt.

Wirtschaftlich ist Flensburg als dicht bebaute Hafen- und Verwaltungsstadt vom Grenzhandel mit Dänemark, von maritimer Wirtschaft und Schiffbau, von Hochschule und öffentlicher Verwaltung geprägt. Städtebauliche Vorhaben wie die Entwicklung des Ostufers am Hafen, Wohnbau in den Stadtrandlagen sowie Verkehrs- und Infrastrukturprojekte lösen regelmäßig Eingriffe aus. Weil im dicht bebauten Stadtgebiet nur begrenzt Freiflächen verfügbar sind, wird der Ausgleich nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG SH) häufig naturraumtreu im angrenzenden Umland über das Ökokonto nach der Ökokonto-Verordnung erbracht.

Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung

🗺️ Zugehörige Naturräume

D23
Schleswig-Holsteinisches Hügelland
Zum Naturraum D23 ›
D22
Schleswig-Holsteinische Geest
Zum Naturraum D22 ›

📍 Stadtteile

Altstadt (KS)NeustadtNordstadtWestliche HöheFriesischer BergWeicheSüdstadtSandbergJürgensbyFruerlundMürwikEngelsbyTarup

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Naturschutzgebiet Twedter Feld im Stadtteil Mürwik, erstes Naturschutzgebiet der Stadt (2003, rund 90 Hektar) auf einem ehemaligen Standortübungsplatz mit Wald, Offenland und Kleingewässern
  • FFH-Gebiet Küstenbereiche der Flensburger Förde von Flensburg bis Geltinger Birk, das mit einem Anteil ins Stadtgebiet reicht (Natura 2000)
  • Flensburger Förde als Ostseeförde mit Steilufern, Flachwasserzonen und naturnahen Uferabschnitten am Kopf der Bucht
  • Stadtnahe Laubwälder wie die Marienhölzung als alte, gut erschlossene Erholungs- und Waldflächen im Stadtgebiet
  • Bachtäler und Schluchten (etwa das Osbektal) mit kleinen Fördezuflüssen als grüne Achsen und Feuchtlebensräume in der Stadt
  • Knicklandschaft (Wallhecken) am Stadtrand und im Übergang zur offenen Kulturlandschaft der Halbinsel Angeln

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem Kompensationsrecht Schleswig-Holsteins vertraut. Für Vorhaben in der kreisfreien Stadt Flensburg arbeiten wir mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt zusammen und bilanzieren Eingriffe nach der Eingriffsregelung (§§ 13 bis 15 BNatSchG) in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG SH). Aufwertungen sichern wir über das Ökokonto nach der Ökokonto-Verordnung. Weil der Ausgleich möglichst im betroffenen Naturraum wirksam werden soll, achten wir im Naturraum D23 (Schleswig-Holsteinisches Hügelland) auf naturraumtreue Flächen und regionstypische Maßnahmen wie Knickpflege, Gewässer- und Waldaufwertung sowie Grünlandextensivierung, im dicht bebauten Stadtgebiet ergänzt um Entsiegelung und Flächenrecycling. Besteht artenschutzrechtlicher Bedarf nach § 44 BNatSchG, konzipieren wir vorgezogene CEF-Maßnahmen, die die ökologische Funktion für die betroffenen Arten durchgängig sichern. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben aus einer Hand.

Kompensation in der Stadt

Typische Maßnahmen in der Stadt Flensburg

🧱

Entsiegelung und Flächenrecycling

Rückbau versiegelter Flächen auf Brachen, ehemaligen Hafen- und Gewerbestandorten sowie die Wiederherstellung von Boden und standortgerechter Vegetation. Im dicht bebauten Stadtgebiet ist die Entsiegelung eine besonders wirksame und stadtnahe Aufwertung.

💧

Gewässerrenaturierung

Naturnahe Entwicklung der Fördezuflüsse und Bäche in den Tälern und Schluchten des Stadtgebiets, etwa durch Öffnung verrohrter Abschnitte, Uferabflachung und standortgerechte Gehölze. Solche Maßnahmen schaffen Lebensraum für Amphibien, Libellen und den Eisvogel.

🌳

Knickneuanlage und Knickpflege

Neuanlage, Ergänzung und fachgerechte Pflege der für Schleswig-Holstein typischen Wallhecken (Knicks) am Stadtrand und im Übergang zur Landschaft von Angeln. Als gesetzlich geschützte Biotope vernetzen sie Lebensräume und werten die Agrarflur auf.

🌲

Waldrand- und Waldaufwertung

Entwicklung naturnaher, standortheimischer Laubwälder mit Alt- und Totholzanteilen sowie strukturreicher Waldränder, etwa im Umfeld der stadtnahen Wälder. Ersatzaufforstungen dienen als Ausgleich für gerodete Bestände und als dauerhaft gesicherte Flächen.

🌾

Grünlandextensivierung im Umland

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches, extensiv bewirtschaftetes Grünland im naturraumtreuen Umland der Stadt. Angepasste Mahdtermine, Verzicht auf Düngung und die Anlage von Blänken fördern Wiesenvögel und Insekten.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse an Gebäuden und in Altbäumen, Zauneidechsenhabitate an Bahn- und Straßenböschungen sowie Nisthilfen für Gebäudebrüter, abgestimmt auf das jeweilige Vorhaben.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Flensburger Förde und Angeln an der dänischen Grenze

🦇

Fledermäuse in Wald und Siedlung

Die stadtnahen Laubwälder, Altbäume und Gebäude bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Baumfällung oder Gebäudeabriss sind Ersatzquartiere als vorgezogene CEF-Maßnahme nach § 44 BNatSchG erforderlich.

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🦎

Zauneidechse an Böschungen

Auf trockenwarmen Bahn- und Straßenböschungen, Säumen und offenen Standorten lebt die streng geschützte Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Eingriffen sind Ersatzlebensräume mit Sonn- und Versteckstrukturen als CEF-Maßnahme typisch.

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🐸

Amphibien und Kammmolch

In den Kleingewässern des Twedter Feldes und in den feuchten Bachtälern kommen Amphibien vor, darunter der nach FFH-Anhang IV geschützte Kammmolch. Neu angelegte, besonnte und fischfreie Laichgewässer sichern die Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.

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🐦

Eisvogel an Bächen und Förde

Naturnahe Uferabschnitte der Fördezuflüsse und der Förde bieten dem Eisvogel Steilwände zum Brüten und störungsarme Gewässer zur Nahrungssuche. Uferrenaturierungen und Steilwandmodellierungen sind bewährte Bausteine bei Gewässereingriffen.

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🐭

Haselmaus in Knicks und Waldrändern

Die streng geschützte Haselmaus besiedelt strukturreiche Knicks, Gebüsche und Waldränder. Bei Eingriffen in Gehölzstrukturen sichern Verbindungspflanzungen und der Erhalt vernetzter Heckenzüge die Lebensstätten der Art.

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🌾

Feldlerche im Offenland

Auf den offenen Flächen des ehemaligen Standortübungsplatzes und im stadtnahen Umland brütet die Feldlerche. Lerchenfenster, Blühstreifen und extensiv genutzte Randstreifen verbessern ihren Bruterfolg und sind bewährte Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏗️

Stadtumbau am Ostufer des Hafens

Die Entwicklung ehemaliger Hafen- und Industrieflächen am Ostufer zu neuen Wohn- und Gewerbequartieren ist eines der größten städtebaulichen Vorhaben der Stadt. Solche Umnutzungen greifen in Boden und Vegetation ein und lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach der Eingriffsregelung aus.

🏘️

Wohnbau in Stadtrandlagen

In den Stadtrandlagen entstehen neue Wohngebiete, die Freiflächen und Grünstrukturen beanspruchen. Der damit verbundene Eingriff lässt sich über bevorratete Ökopunkte aus einem Ökokonto effizient und rechtssicher ausgleichen.

🛣️

Verkehrs- und Hafeninfrastruktur

Ausbau und Erneuerung von Straßen, Bahnanlagen, Rad- und Wegeverbindungen sowie Hafen- und Kaianlagen greifen in Gewässer, Böschungen und Grünflächen ein und ziehen regelmäßig naturschutzrechtlichen Ausgleich nach sich.

🏢

Gewerbe und öffentliche Großbauten

Gewerbeansiedlungen sowie öffentliche und soziale Großbauten im Stadtgebiet beanspruchen Flächen und erfordern begleitende Kompensations- und Artenschutzmaßnahmen, die greeNature naturraumtreu plant und umsetzt.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

SC
Landkreis Schleswig-Flensburg
Umgibt die kreisfreie Stadt landseitig im Westen, Süden und Osten
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
in der Stadt Flensburg

Flensburg liegt in der BfN-Großlandschaft Schleswig-Holsteinisches Hügelland (Naturraum D23), dem Jungmoränenland am Südwestrand der Halbinsel Angeln. Für die Bilanzierung eines Eingriffs und die Zuordnung geeigneter Kompensationsflächen ist der Naturraum am Eingriffsort maßgeblich. Der Ausgleich soll möglichst naturraumtreu wirksam werden. greeNature ermittelt diese Zuordnung für Ihr Vorhaben.
In Schleswig-Holstein wird die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG SH) umgesetzt. Aufwertungen lassen sich über ein Ökokonto nach der Ökokonto-Verordnung bevorraten und als Ökopunkte für spätere Eingriffe verwenden. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächenzuordnung, Behördenabstimmung und Dokumentation.
Da Flensburg eine kreisfreie Stadt ist, nimmt die Stadt selbst die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde wahr. Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Flensburg, Munketoft 14, 24937 Flensburg. Bei landesweit oder überörtlich bedeutsamen Fragen sowie bei Natura-2000-Belangen wirkt zusätzlich das Landesamt für Umwelt (LfU) Schleswig-Holstein mit. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen für Sie.
Im dicht bebauten Stadtgebiet sind Entsiegelung und Flächenrecycling besonders wirksam. Hinzu kommen die Renaturierung der Fördezuflüsse und Bachtäler, die Neuanlage und Pflege von Knicks, die Aufwertung stadtnaher Wälder und Waldränder sowie die Extensivierung von Grünland im Umland. Ergänzend werden artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen nach § 44 BNatSchG umgesetzt.
In der dicht bebauten Stadt sind Freiflächen begrenzt. Wo im Stadtgebiet keine geeigneten Flächen zur Verfügung stehen, wird der Ausgleich möglichst naturraumtreu im angrenzenden Umland innerhalb des Naturraums D23 erbracht, etwa in der Landschaft von Angeln im Kreis Schleswig-Flensburg. Über ein Ökokonto lassen sich solche Maßnahmen vorab umsetzen und als Ökopunkte bereitstellen.
Das FFH-Gebiet Küstenbereiche der Flensburger Förde von Flensburg bis Geltinger Birk reicht mit einem Anteil ins Stadtgebiet und ist Teil des Netzes Natura 2000. Eingriffe mit möglicher Beeinträchtigung erfordern eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, gegebenenfalls sind Kohärenzsicherungsmaßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich. greeNature prüft die Betroffenheit und plant die notwendigen Maßnahmen.
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