
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Stadt Flensburg
Ökopunkte und Ausgleichsflächen für Vorhaben in der kreisfreien Stadt Flensburg, bewertet nach der Eingriffsregelung und der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holstein. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation von Eingriffen am Kopf der Flensburger Förde, von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring.
Die Stadt Flensburg im Überblick
Flensburg ist die nördlichste Stadt Deutschlands und eine kreisfreie Stadt im Norden Schleswig-Holsteins. Sie liegt am inneren Ende der Flensburger Förde, einer Ostseebucht, rund sieben Kilometer von der dänischen Grenze entfernt. Auf etwa 56,73 Quadratkilometern leben rund 96.300 Menschen in 13 Stadtteilen. Landseitig ist die Stadt vollständig vom Kreis Schleswig-Flensburg umschlossen. Da Schleswig-Holstein nicht in Regierungsbezirke gegliedert ist und Flensburg kreisfrei ist, nimmt die Stadt die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde selbst wahr.
Naturräumlich gehört Flensburg zur BfN-Großlandschaft Schleswig-Holsteinisches Hügelland (Naturraum D23), dem eiszeitlich geformten Jungmoränenland am Südwestrand der Halbinsel Angeln. Prägend sind das bewegte Relief mit Förde und Steilufern, die von Bächen durchzogenen Täler und Schluchten (etwa das Osbektal), die stadtnahen Laubwälder wie die Marienhölzung sowie die für Schleswig-Holstein typischen Knicks (Wallhecken) im Übergang zur offenen Landschaft von Angeln.
Ökologisch bedeutsam ist das Naturschutzgebiet Twedter Feld im Stadtteil Mürwik, das erste Naturschutzgebiet der Stadt (ausgewiesen 2003, rund 90 Hektar auf einem ehemaligen Standortübungsplatz) mit Wald, Offenland und Kleingewässern. Hinzu kommt das FFH-Gebiet Küstenbereiche der Flensburger Förde von Flensburg bis Geltinger Birk, das mit einem Teil bis ins Stadtgebiet reicht und zum europäischen Netz Natura 2000 gehört. Die Förde mit ihren Steilufern und Flachwasserzonen sowie die naturnahen Bachtäler bestimmen das ökologische Bild der Stadt.
Wirtschaftlich ist Flensburg als dicht bebaute Hafen- und Verwaltungsstadt vom Grenzhandel mit Dänemark, von maritimer Wirtschaft und Schiffbau, von Hochschule und öffentlicher Verwaltung geprägt. Städtebauliche Vorhaben wie die Entwicklung des Ostufers am Hafen, Wohnbau in den Stadtrandlagen sowie Verkehrs- und Infrastrukturprojekte lösen regelmäßig Eingriffe aus. Weil im dicht bebauten Stadtgebiet nur begrenzt Freiflächen verfügbar sind, wird der Ausgleich nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG SH) häufig naturraumtreu im angrenzenden Umland über das Ökokonto nach der Ökokonto-Verordnung erbracht.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D23 ›
Zum Naturraum D22 ›
📍 Stadtteile
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Naturschutzgebiet Twedter Feld im Stadtteil Mürwik, erstes Naturschutzgebiet der Stadt (2003, rund 90 Hektar) auf einem ehemaligen Standortübungsplatz mit Wald, Offenland und Kleingewässern
- FFH-Gebiet Küstenbereiche der Flensburger Förde von Flensburg bis Geltinger Birk, das mit einem Anteil ins Stadtgebiet reicht (Natura 2000)
- Flensburger Förde als Ostseeförde mit Steilufern, Flachwasserzonen und naturnahen Uferabschnitten am Kopf der Bucht
- Stadtnahe Laubwälder wie die Marienhölzung als alte, gut erschlossene Erholungs- und Waldflächen im Stadtgebiet
- Bachtäler und Schluchten (etwa das Osbektal) mit kleinen Fördezuflüssen als grüne Achsen und Feuchtlebensräume in der Stadt
- Knicklandschaft (Wallhecken) am Stadtrand und im Übergang zur offenen Kulturlandschaft der Halbinsel Angeln
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und mit dem Kompensationsrecht Schleswig-Holsteins vertraut. Für Vorhaben in der kreisfreien Stadt Flensburg arbeiten wir mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt zusammen und bilanzieren Eingriffe nach der Eingriffsregelung (§§ 13 bis 15 BNatSchG) in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG SH). Aufwertungen sichern wir über das Ökokonto nach der Ökokonto-Verordnung. Weil der Ausgleich möglichst im betroffenen Naturraum wirksam werden soll, achten wir im Naturraum D23 (Schleswig-Holsteinisches Hügelland) auf naturraumtreue Flächen und regionstypische Maßnahmen wie Knickpflege, Gewässer- und Waldaufwertung sowie Grünlandextensivierung, im dicht bebauten Stadtgebiet ergänzt um Entsiegelung und Flächenrecycling. Besteht artenschutzrechtlicher Bedarf nach § 44 BNatSchG, konzipieren wir vorgezogene CEF-Maßnahmen, die die ökologische Funktion für die betroffenen Arten durchgängig sichern. Von der Bedarfsermittlung über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring begleiten wir Ihr Vorhaben aus einer Hand.
Typische Maßnahmen in der Stadt Flensburg
Entsiegelung und Flächenrecycling
Rückbau versiegelter Flächen auf Brachen, ehemaligen Hafen- und Gewerbestandorten sowie die Wiederherstellung von Boden und standortgerechter Vegetation. Im dicht bebauten Stadtgebiet ist die Entsiegelung eine besonders wirksame und stadtnahe Aufwertung.
Gewässerrenaturierung
Naturnahe Entwicklung der Fördezuflüsse und Bäche in den Tälern und Schluchten des Stadtgebiets, etwa durch Öffnung verrohrter Abschnitte, Uferabflachung und standortgerechte Gehölze. Solche Maßnahmen schaffen Lebensraum für Amphibien, Libellen und den Eisvogel.
Knickneuanlage und Knickpflege
Neuanlage, Ergänzung und fachgerechte Pflege der für Schleswig-Holstein typischen Wallhecken (Knicks) am Stadtrand und im Übergang zur Landschaft von Angeln. Als gesetzlich geschützte Biotope vernetzen sie Lebensräume und werten die Agrarflur auf.
Waldrand- und Waldaufwertung
Entwicklung naturnaher, standortheimischer Laubwälder mit Alt- und Totholzanteilen sowie strukturreicher Waldränder, etwa im Umfeld der stadtnahen Wälder. Ersatzaufforstungen dienen als Ausgleich für gerodete Bestände und als dauerhaft gesicherte Flächen.
Grünlandextensivierung im Umland
Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches, extensiv bewirtschaftetes Grünland im naturraumtreuen Umland der Stadt. Angepasste Mahdtermine, Verzicht auf Düngung und die Anlage von Blänken fördern Wiesenvögel und Insekten.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse an Gebäuden und in Altbäumen, Zauneidechsenhabitate an Bahn- und Straßenböschungen sowie Nisthilfen für Gebäudebrüter, abgestimmt auf das jeweilige Vorhaben.
Geschützte Arten im Flensburger Förde und Angeln an der dänischen Grenze
Fledermäuse in Wald und Siedlung
Die stadtnahen Laubwälder, Altbäume und Gebäude bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Baumfällung oder Gebäudeabriss sind Ersatzquartiere als vorgezogene CEF-Maßnahme nach § 44 BNatSchG erforderlich.
Mehr zur Art ›Zauneidechse an Böschungen
Auf trockenwarmen Bahn- und Straßenböschungen, Säumen und offenen Standorten lebt die streng geschützte Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Eingriffen sind Ersatzlebensräume mit Sonn- und Versteckstrukturen als CEF-Maßnahme typisch.
Mehr zur Art ›Amphibien und Kammmolch
In den Kleingewässern des Twedter Feldes und in den feuchten Bachtälern kommen Amphibien vor, darunter der nach FFH-Anhang IV geschützte Kammmolch. Neu angelegte, besonnte und fischfreie Laichgewässer sichern die Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.
Mehr zur Art ›Eisvogel an Bächen und Förde
Naturnahe Uferabschnitte der Fördezuflüsse und der Förde bieten dem Eisvogel Steilwände zum Brüten und störungsarme Gewässer zur Nahrungssuche. Uferrenaturierungen und Steilwandmodellierungen sind bewährte Bausteine bei Gewässereingriffen.
Mehr zur Art ›Haselmaus in Knicks und Waldrändern
Die streng geschützte Haselmaus besiedelt strukturreiche Knicks, Gebüsche und Waldränder. Bei Eingriffen in Gehölzstrukturen sichern Verbindungspflanzungen und der Erhalt vernetzter Heckenzüge die Lebensstätten der Art.
Mehr zur Art ›Feldlerche im Offenland
Auf den offenen Flächen des ehemaligen Standortübungsplatzes und im stadtnahen Umland brütet die Feldlerche. Lerchenfenster, Blühstreifen und extensiv genutzte Randstreifen verbessern ihren Bruterfolg und sind bewährte Maßnahmen nach § 44 BNatSchG.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Stadtumbau am Ostufer des Hafens
Die Entwicklung ehemaliger Hafen- und Industrieflächen am Ostufer zu neuen Wohn- und Gewerbequartieren ist eines der größten städtebaulichen Vorhaben der Stadt. Solche Umnutzungen greifen in Boden und Vegetation ein und lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach der Eingriffsregelung aus.
Wohnbau in Stadtrandlagen
In den Stadtrandlagen entstehen neue Wohngebiete, die Freiflächen und Grünstrukturen beanspruchen. Der damit verbundene Eingriff lässt sich über bevorratete Ökopunkte aus einem Ökokonto effizient und rechtssicher ausgleichen.
Verkehrs- und Hafeninfrastruktur
Ausbau und Erneuerung von Straßen, Bahnanlagen, Rad- und Wegeverbindungen sowie Hafen- und Kaianlagen greifen in Gewässer, Böschungen und Grünflächen ein und ziehen regelmäßig naturschutzrechtlichen Ausgleich nach sich.
Gewerbe und öffentliche Großbauten
Gewerbeansiedlungen sowie öffentliche und soziale Großbauten im Stadtgebiet beanspruchen Flächen und erfordern begleitende Kompensations- und Artenschutzmaßnahmen, die greeNature naturraumtreu plant und umsetzt.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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