Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese
Schleswig-Holstein · Ökokonto-VO (Schleswig-Holstein)
Naturraum D22 · D21

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Dithmarschen

Sofort verfügbare Ökopunkte aus behördlich anerkannten Ökokonten. greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für naturschutzrechtliche Kompensation an der Dithmarscher Westküste zwischen Nordsee, Marsch und Geest.

1.428
km² Kreisfläche
~133k
Einwohner
116
Gemeinden
2
Naturräume D21/D22
~82 km
Seedeiche an der Nordsee
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Dithmarschen im Überblick

Der Kreis Dithmarschen liegt an der Nordseeküste im Westen Schleswig-Holsteins, eingefasst von der Eider im Norden und der Elbmündung im Süden. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Heide. Schleswig-Holstein gliedert sich nicht in Regierungsbezirke, sodass der Kreis unmittelbar dem Land nachgeordnet ist.

Landschaftlich prägt ein deutlicher Gegensatz den Kreis. Im Westen erstreckt sich die weite, fruchtbare Marsch hinter den Seedeichen (Naturraum D21, Schleswig-Holsteinische Marschen und Nordseeinseln), im Osten schließt die höher gelegene, von Knicks durchzogene Geest an (Naturraum D22, Schleswig-Holsteinische Geest).

Ökologisch bedeutsam ist der Übergang vom Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer (UNESCO-Weltnaturerbe) über die eingedeichten Köge bis in das offene Marschgrünland. Diese Räume sind international bedeutende Rast- und Brutgebiete für Watt- und Wiesenvögel und stehen weitgehend unter dem Schutz von FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinie.

Wirtschaftlich verbindet Dithmarschen Landwirtschaft, Industrie und Energie. Der Industriestandort Brunsbüttel an der Elbe, große Vorhaben der Energiewende und der Netzausbau sowie fortlaufende Maßnahmen des Küstenschutzes erzeugen regelmäßig erheblichen Kompensationsbedarf nach der Eingriffsregelung.

Weißling auf einer Acker-Witwenblume in einer artenreichen Wiese

🗺️ Zugehörige Naturräume

D22
Schleswig-Holsteinische Geest
Zum Naturraum D22 ›
D21
Schleswig-Holsteinische Marschen und Nordseeinseln
Zum Naturraum D21 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Heide (KS)BrunsbüttelMeldorfMarneWesselburenBüsumBurg (Dithmarschen)Sankt MichaelisdonnAlbersdorfTellingstedtHennstedtLunden

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer (UNESCO-Weltnaturerbe) mit vorgelagertem FFH- und EU-Vogelschutzgebiet
  • Speicherkoog Dithmarschen mit den Naturschutzgebieten Kronenloch und Wöhrdener Loch als Rast- und Brutvogelgebiet
  • FFH-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Elbästuar und angrenzende Flächen im Süden bei Brunsbüttel
  • Weites Marschgrünland als Lebensraum für Wiesenvögel wie Uferschnepfe, Rotschenkel und Kiebitz
  • Knicklandschaft (Wallhecken) der Dithmarscher Geest als Biotopverbund und Refugium für Vögel und Insekten
  • Eider- und Miele-Niederungen mit Grabensystemen und Kleingewässern der Marsch

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsvorhaben an der schleswig-holsteinischen Westküste. Wir arbeiten mit den Vorgaben der Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holstein und des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG SH), kennen die Praxis der Unteren Naturschutzbehörde in Heide und die naturschutzfachlichen Besonderheiten von Marsch, Geest und Knicklandschaft.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Dithmarschen

💧

Wiedervernässung von Marschgrünland

Anhebung der Wasserstände in Grüppen und Gräben sowie extensive Beweidung des Marschgrünlands. Ziel sind feuchte Wiesen als Brut- und Nahrungshabitat für Uferschnepfe, Rotschenkel und Kiebitz.

🌿

Knickneuanlage und Knickpflege

Anlage und fachgerechte Pflege von Wallhecken (Knicks) auf der Geest. Diese typischen Landschaftselemente Schleswig-Holsteins schaffen Biotopverbund und Deckung für Feldvögel, Kleinsäuger und Insekten.

🌊

Kleingewässer und Blänken

Neuanlage von Blänken, Söllen und Kleingewässern in der Marsch und auf der Geest als Laichgewässer für Amphibien und als Nahrungsflächen für Watvögel.

🐟

Gewässerrenaturierung

Renaturierung von Geestbächen und Marschgräben, etwa an der Miele, durch Uferabflachung, standortgerechte Gehölze und die Entwicklung durchgängiger Gewässerstrukturen.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) nach § 44 BNatSchG, etwa Zauneidechsenhabitate an Deich- und Bahnböschungen, Fledermausquartiere und Feldlerchenfenster in der Agrarflur.

🌾

Grünlandextensivierung

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Extensivgrünland mit angepasster Mahd und Beweidung als dauerhafter Lebensraum für Wiesenbrüter.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Dithmarscher Marsch und Geest an der Nordseeküste

🐦

Kiebitz und Wiesenvögel

Das offene Marschgrünland Dithmarschens ist Brutraum für Kiebitz, Uferschnepfe und Rotschenkel. Wiedervernässung und extensive Beweidung sind hier zentrale Maßnahmen zur Sicherung der Bestände.

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🌾

Feldlerche

Die Feldlerche brütet in den weiten Acker- und Grünlandflächen der Marsch und Geest. Feldlerchenfenster und extensiv genutzte Randstreifen zählen zu den wirksamen Maßnahmen in der Agrarlandschaft.

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🐸

Amphibien und Kammmolch

In Kleingewässern der Marsch und der Geest kommen Moorfrosch, Erdkröte und der nach FFH-Anhang IV geschützte Kammmolch vor. Neu angelegte Blänken und Sölle schaffen geeignete Laichgewässer.

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🦇

Fledermäuse

Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus und Braunes Langohr nutzen Gebäude, Knicks und Altbäume als Quartier und Jagdgebiet. Quartierverluste bei Bau- und Abbrucharbeiten erfordern Ersatzquartiere nach § 44 BNatSchG.

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🦎

Zauneidechse

Auf trockenwarmen Böschungen von Deichen, Bahn- und Straßendämmen der Geest lebt die Zauneidechse. Bei Eingriffen sind vorgezogene Ausgleichsflächen mit Sonn- und Versteckstrukturen typische CEF-Maßnahmen.

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🦢

Watt- und Küstenvögel

Wattenmeer und Köge sind international bedeutende Rastgebiete für Ringelgans, Nonnengans, Alpenstrandläufer und Pfeifente. Der Schutz ihrer Nahrungs- und Ruheflächen prägt die naturschutzfachlichen Anforderungen an der Küste.

Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🏭

Industrie und Hafen Brunsbüttel

Der Industrie- und Hafenstandort Brunsbüttel an der Elbe mit chemischer Industrie, Logistik und Energieinfrastruktur wird fortlaufend erweitert. Erweiterungen, neue Anlagen und Leitungstrassen lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten nach der Eingriffsregelung aus.

🔋

Industrieansiedlung bei Heide

Die Entwicklung großer Gewerbe- und Industrieflächen im Raum Heide, unter anderem für eine Batteriezellenfertigung, beansprucht erhebliche Flächen. Solche Vorhaben erfordern umfangreiche Kompensation und begleitende Artenschutzmaßnahmen.

⚡

Energiewende und Netzausbau

Dithmarschen zählt zu den windstärksten Regionen Deutschlands. Windenergieanlagen, Umspannwerke, Konverterstandorte und der Ausbau der Übertragungsnetze an der Westküste erzeugen laufenden Kompensations- und CEF-Bedarf.

🛤️

Küstenschutz und Verkehr

Deichverstärkungen, Sielbauwerke sowie der Aus- und Neubau von Straßen und Bahnstrecken sichern Küste und Erreichbarkeit. Diese Vorhaben greifen in Marsch- und Gewässerlebensräume ein und ziehen naturschutzrechtlichen Ausgleich nach sich.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Dithmarschen

Der Kreis gehört zu zwei BfN-Naturräumen. Der westliche, an der Küste gelegene Teil zählt zu D21 (Schleswig-Holsteinische Marschen und Nordseeinseln), der östliche, höher gelegene Teil zu D22 (Schleswig-Holsteinische Geest). Für die Bewertung eines Eingriffs und die Zuordnung geeigneter Kompensationsflächen ist der jeweilige Naturraum am Eingriffsort maßgeblich. greeNature ermittelt diese Zuordnung für Ihr Vorhaben.
Grundlage sind die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG, das Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein (LNatSchG SH) und die Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holstein. Kompensationsleistungen werden aus behördlich anerkannten Ökokonten bereitgestellt und dem Eingriff zugeordnet. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächenzuordnung, Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und die Dokumentation.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist der Kreis Dithmarschen, Fachdienst Bau, Naturschutz und Regionalentwicklung, Stettiner Straße 30, 25746 Heide. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen von der Maßnahmenplanung bis zur Anerkennung für Sie.
Maßgeblich sind die bundesrechtliche Eingriffsregelung (§§ 13 bis 15 BNatSchG), das Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein (LNatSchG SH) und die Ökokonto-Verordnung Schleswig-Holstein. Der besondere Artenschutz richtet sich nach § 44 BNatSchG und kann vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich machen. In der Nähe von Natura-2000-Gebieten sind zusätzlich die Vorgaben der FFH- und der EU-Vogelschutzrichtlinie zu beachten.
Häufige Maßnahmen sind die Wiedervernässung und Extensivierung von Marschgrünland für Wiesenvögel, die Anlage und Pflege von Knicks auf der Geest, die Schaffung von Kleingewässern und Blänken, die Renaturierung von Geestbächen und Marschgräben sowie Artenschutzmaßnahmen für Zauneidechse, Fledermäuse und Amphibien.
Ja. Geeignet sind unter anderem intensiv genutztes Marschgrünland, Ackerflächen der Geest sowie gewässernahe Standorte mit Entwicklungspotenzial. Sie bleiben Eigentümer und schließen eine vertragliche Vereinbarung. greeNature übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und stimmt die Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde ab.
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