
Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Zwickau
Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Landkreis Zwickau, entwickelt und bilanziert nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO). greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation von Eingriffen im Zwickauer Muldetal, im fruchtbaren Lösshügelland und am nördlichen Rand des Erzgebirges.
Der Landkreis Zwickau im Überblick
Der Landkreis Zwickau liegt im Westen Sachsens und ist mit rund 950 Quadratkilometern der flächenmäßig kleinste Landkreis des Freistaats, zugleich einer der am dichtesten besiedelten. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist die Große Kreisstadt Zwickau. Der Kreis umfasst 33 Kommunen, darunter 14 Städte wie Glauchau, Werdau, Crimmitschau, Meerane und Limbach-Oberfrohna. Da Sachsen seit der Kreisreform 2008 keine Regierungsbezirke mehr führt, ist die Kreisverwaltung unmittelbar der Landesebene nachgeordnet.
Naturräumlich gehört der Kreis überwiegend zum Sächsischen Elb- und Lösshügelland (BfN-Naturraum D19), das hier als fruchtbares Erzgebirgsbecken und Erzgebirgsvorland ausgeprägt ist. Der südliche Rand um Kirchberg und Hartenstein leitet in das Sächsische Bergland (D19, Erzgebirge und Vogtland) über. Prägend sind die Täler der Zwickauer Mulde und ihrer Zuflüsse, weite Löss-Ackerfluren sowie strukturreiche Streuobst- und Heckenlandschaften. Das ehemalige Steinkohlerevier Zwickau-Oelsnitz hinterließ eine Bergbaufolgelandschaft, die heute wertvolle Sekundärlebensräume bietet.
Ökologisch bedeutsam ist vor allem das Muldetal mit naturnahen Fließgewässerabschnitten, Auwaldresten und Feuchtwiesen. Große Teile sind als Natura-2000-Gebiete gesichert, darunter das EU-Vogelschutzgebiet Tal der Zwickauer Mulde sowie die FFH-Gebiete Mittleres und Oberes Zwickauer Muldetal. Insgesamt liegen im Kreis 14 FFH-Gebiete, zwei Vogelschutzgebiete und fünf Naturschutzgebiete. Diese Kulisse erfordert bei Eingriffen eine sorgfältige Prüfung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und dem besonderen Artenschutz nach § 44 BNatSchG.
Wirtschaftlich ist der Kreis stark vom Automobil- und Maschinenbau geprägt, mit dem Volkswagen-Standort im Zwickauer Ortsteil Mosel und einem dichten Netz von Zulieferern. Verkehrsachsen wie die Autobahnen A4 und A72, der Ausbau der B175 sowie Gewerbe- und Siedlungsentwicklung lösen regelmäßig Eingriffe aus. Der Ausgleich erfolgt in Sachsen über Ökopunkte nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO), bewertet nach der Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen.

🗺️ Zugehörige Naturräume
Zum Naturraum D19 ›
Zum Naturraum D16 ›
📍 Ausgewählte Gemeinden
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Zwickauer Mulde als prägendes Fließgewässer, gesichert im EU-Vogelschutzgebiet Tal der Zwickauer Mulde
- FFH-Gebiete Mittleres Zwickauer Muldetal und Oberes Zwickauer Muldetal mit auentypischen Lebensräumen und naturnahen Flussabschnitten
- Insgesamt 14 FFH-Gebiete, zwei Vogelschutzgebiete und fünf Naturschutzgebiete, Natura-2000-Fläche von rund 27,84 km²
- Ehemaliges Steinkohlerevier Zwickau-Oelsnitz mit Bergbaufolgelandschaft und trockenwarmen Sekundärlebensräumen
- Fruchtbares Lösshügelland mit intensiver Landwirtschaft sowie strukturreichen Streuobstwiesen und Hecken
- Kleinster Flächenkreis Sachsens mit hoher Siedlungs- und Verkehrsdichte im Ballungsraum Zwickau und Chemnitz
✅ greeNature vor Ort
greeNature ist bundesweit tätig und mit dem sächsischen Kompensationssystem vertraut. In Sachsen richtet sich der Ausgleich nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO) und der Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen, geführt über das Kompensationsflächenkataster. Wir stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Zwickau ab, kennen die Anforderungen im Muldetal und im Lösshügelland und begleiten Ihr Vorhaben von der Eingriffsbilanz über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring.
Typische Maßnahmen im Landkreis Zwickau
Gewässerrenaturierung an der Zwickauer Mulde
Rückbau von Uferverbauungen, Anlage von Gewässerrandstreifen und naturnahe Umgestaltung von Mulde und Nebenbächen. Steilufer, Kiesbänke und Gehölzsäume schaffen Lebensraum für Eisvogel und Fischfauna und erreichen in der sächsischen Bilanzierung hohe Aufwertungen.
Auwald- und Ufergehölzentwicklung im Muldetal
Entwicklung standortgerechter Weichholz- und Hartholzauen mit Schwarzerle, Esche und Stieleiche entlang der Talniederungen. Solche Bestände vernetzen Lebensräume, stabilisieren die Ufer und werten die Aue dauerhaft auf.
Streuobstwiesen und Hecken im Lösshügelland
Neuanlage und Sanierung von Streuobstbeständen, Feldhecken und Feldgehölzen in der ausgeräumten Agrarlandschaft. Diese Strukturen wirken als Trittsteinbiotope und fördern Insekten, Vögel und Haselmaus in der Kulturlandschaft.
Grünlandextensivierung und Feuchtwiesen
Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Nassgrünland in den Talauen. Angepasste Mahdtermine, Düngeverzicht und die Anlage von Blänken schaffen Brut- und Nahrungshabitate in den Niederungen.
Renaturierung von Bergbaufolgeflächen
Entwicklung und Sicherung trockenwarmer Rohboden- und Ruderalstandorte auf Halden und Brachen des ehemaligen Steinkohlereviers. Solche Flächen bieten wärmeliebenden Arten wie der Zauneidechse geeignete Lebensräume und lassen sich als Kompensationsflächen sichern.
Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse in Gebäuden, Altbäumen und Stollen, neue Laichgewässer für Amphibien und Kammmolch sowie Ersatzhabitate für Offenlandarten, abgestimmt auf das jeweilige Vorhaben.
Geschützte Arten im Zwickauer Muldetal, Lösshügelland und nördliches Erzgebirgsvorland
Eisvogel an Mulde und Nebenbächen
An naturnahen Uferabschnitten der Zwickauer Mulde brütet der Eisvogel in Steilwänden. Uferrenaturierungen und modellierte Abbruchkanten sind typische CEF-Maßnahmen bei Gewässereingriffen im Vogelschutzgebiet Tal der Zwickauer Mulde.
Mehr zur Art ›Zauneidechse auf Bergbaufolge- und Bahnflächen
Die streng geschützte Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie) besiedelt trockenwarme Böschungen, Bahndämme und Bergbaufolgeflächen. Bei Eingriffen sind Umsiedlung und die Neuanlage besonnter Rohboden- und Steinstrukturen als CEF-Maßnahmen erforderlich.
Mehr zur Art ›Amphibien in Teichen und Muldeaue
Grasfrosch, Erdkröte und Molche besiedeln Kleingewässer, Teiche und wechselfeuchte Senken der Talniederungen. Neue oder wiederhergestellte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern die Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.
Mehr zur Art ›Kammmolch in Kleingewässern
Der Kammmolch (Anhang II und IV FFH-Richtlinie) ist auf fischfreie, gut besonnte Stillgewässer mit reicher Unterwasservegetation angewiesen. Die Anlage und Vernetzung solcher Laichgewässer ist eine bewährte Maßnahme zur Sicherung des Erhaltungszustands.
Mehr zur Art ›Feldlerche im Lösshügelland
Die weiträumigen Löss-Ackerfluren sind Lebensraum der Feldlerche. In Bau- und Infrastrukturverfahren sind Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen bewährte Artenschutzmaßnahmen nach § 44 BNatSchG.
Mehr zur Art ›Fledermäuse in Wald, Altbergbau und Gebäuden
Alte Baumbestände, Gebäude und die Stollen des Altbergbaus bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss oder Baumfällung sind Ersatzquartiere als vorgezogene CEF-Maßnahme erforderlich.
Mehr zur Art ›Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?
Automobil- und Zulieferindustrie
Der Volkswagen-Standort im Ortsteil Mosel und ein dichtes Netz von Zulieferern sorgen für laufende Werks- und Gewerbeflächenerweiterungen. Solche Vorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über bevorratete Ökopunkte gedeckt werden können.
Verkehrsinfrastruktur A4, A72 und B175
Der Ausbau der Autobahnen A4 und A72, die Erweiterung der B175 sowie Ortsumgehungen und Brückenbauwerke greifen in Natur und Landschaft ein. Der Kompensationsbedarf lässt sich nach der SächsÖKoVO effizient über Ökopunkte abdecken.
Siedlungs- und Gewerbeentwicklung
Im Ballungsraum Zwickau und Chemnitz entstehen Wohn- und Gewerbegebiete, etwa in Reinsdorf, Glauchau und Meerane. Die naturschutzrechtliche Kompensation kann über bevorratete Ökokontoflächen gedeckt werden.
Windenergie, Netzausbau und Bergbausanierung
Der Ausbau der Windenergie und der Stromnetze sowie die Sanierung von Altlasten und Bergbaufolgeflächen des Steinkohlereviers erzeugen Kompensationsbedarf und erfordern häufig artenschutzrechtliche Prüfungen und FCS-Maßnahmen.
Von der Anfrage bis zum Monitoring
Kontakt und Anfrage
Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.
Angebot und Beratung
Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.
Behördenabstimmung
Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.
Langfristiges Monitoring
Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.
Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen
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