Obstbaumreihe auf einer extensiv gepflegten Maßnahmenfläche
Sachsen · SächsÖKoVO / Ökokonto
Naturraum D19 · D16

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Zwickau

Ökopunkte und Ausgleichsflächen im Landkreis Zwickau, entwickelt und bilanziert nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO). greeNature ist Ihr bundesweit tätiger Full-Service-Partner für die Kompensation von Eingriffen im Zwickauer Muldetal, im fruchtbaren Lösshügelland und am nördlichen Rand des Erzgebirges.

949,77
km² Kreisfläche (kleinster Kreis Sachsens)
~310.000
Einwohner
33
Städte und Gemeinden (davon 14 Städte)
Zwickau
Kreisstadt und Kreissitz
D19/D19
BfN-Naturräume
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Zwickau im Überblick

Der Landkreis Zwickau liegt im Westen Sachsens und ist mit rund 950 Quadratkilometern der flächenmäßig kleinste Landkreis des Freistaats, zugleich einer der am dichtesten besiedelten. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist die Große Kreisstadt Zwickau. Der Kreis umfasst 33 Kommunen, darunter 14 Städte wie Glauchau, Werdau, Crimmitschau, Meerane und Limbach-Oberfrohna. Da Sachsen seit der Kreisreform 2008 keine Regierungsbezirke mehr führt, ist die Kreisverwaltung unmittelbar der Landesebene nachgeordnet.

Naturräumlich gehört der Kreis überwiegend zum Sächsischen Elb- und Lösshügelland (BfN-Naturraum D19), das hier als fruchtbares Erzgebirgsbecken und Erzgebirgsvorland ausgeprägt ist. Der südliche Rand um Kirchberg und Hartenstein leitet in das Sächsische Bergland (D19, Erzgebirge und Vogtland) über. Prägend sind die Täler der Zwickauer Mulde und ihrer Zuflüsse, weite Löss-Ackerfluren sowie strukturreiche Streuobst- und Heckenlandschaften. Das ehemalige Steinkohlerevier Zwickau-Oelsnitz hinterließ eine Bergbaufolgelandschaft, die heute wertvolle Sekundärlebensräume bietet.

Ökologisch bedeutsam ist vor allem das Muldetal mit naturnahen Fließgewässerabschnitten, Auwaldresten und Feuchtwiesen. Große Teile sind als Natura-2000-Gebiete gesichert, darunter das EU-Vogelschutzgebiet Tal der Zwickauer Mulde sowie die FFH-Gebiete Mittleres und Oberes Zwickauer Muldetal. Insgesamt liegen im Kreis 14 FFH-Gebiete, zwei Vogelschutzgebiete und fünf Naturschutzgebiete. Diese Kulisse erfordert bei Eingriffen eine sorgfältige Prüfung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG und dem besonderen Artenschutz nach § 44 BNatSchG.

Wirtschaftlich ist der Kreis stark vom Automobil- und Maschinenbau geprägt, mit dem Volkswagen-Standort im Zwickauer Ortsteil Mosel und einem dichten Netz von Zulieferern. Verkehrsachsen wie die Autobahnen A4 und A72, der Ausbau der B175 sowie Gewerbe- und Siedlungsentwicklung lösen regelmäßig Eingriffe aus. Der Ausgleich erfolgt in Sachsen über Ökopunkte nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO), bewertet nach der Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen.

Obstbaumreihe auf einer extensiv gepflegten Maßnahmenfläche

🗺️ Zugehörige Naturräume

D19
Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland
Zum Naturraum D19 ›

📍 Ausgewählte Gemeinden

Zwickau (KS)GlauchauLimbach-OberfrohnaWerdauCrimmitschauMeeraneHohenstein-ErnstthalWilkau-HaßlauLichtensteinKirchbergWaldenburgOberlungwitz

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Zwickauer Mulde als prägendes Fließgewässer, gesichert im EU-Vogelschutzgebiet Tal der Zwickauer Mulde
  • FFH-Gebiete Mittleres Zwickauer Muldetal und Oberes Zwickauer Muldetal mit auentypischen Lebensräumen und naturnahen Flussabschnitten
  • Insgesamt 14 FFH-Gebiete, zwei Vogelschutzgebiete und fünf Naturschutzgebiete, Natura-2000-Fläche von rund 27,84 km²
  • Ehemaliges Steinkohlerevier Zwickau-Oelsnitz mit Bergbaufolgelandschaft und trockenwarmen Sekundärlebensräumen
  • Fruchtbares Lösshügelland mit intensiver Landwirtschaft sowie strukturreichen Streuobstwiesen und Hecken
  • Kleinster Flächenkreis Sachsens mit hoher Siedlungs- und Verkehrsdichte im Ballungsraum Zwickau und Chemnitz

✅ greeNature vor Ort

greeNature ist bundesweit tätig und mit dem sächsischen Kompensationssystem vertraut. In Sachsen richtet sich der Ausgleich nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO) und der Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen, geführt über das Kompensationsflächenkataster. Wir stimmen Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Zwickau ab, kennen die Anforderungen im Muldetal und im Lösshügelland und begleiten Ihr Vorhaben von der Eingriffsbilanz über die Flächensicherung bis zu Umsetzung, Pflege und Monitoring.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Zwickau

🌊

Gewässerrenaturierung an der Zwickauer Mulde

Rückbau von Uferverbauungen, Anlage von Gewässerrandstreifen und naturnahe Umgestaltung von Mulde und Nebenbächen. Steilufer, Kiesbänke und Gehölzsäume schaffen Lebensraum für Eisvogel und Fischfauna und erreichen in der sächsischen Bilanzierung hohe Aufwertungen.

🌳

Auwald- und Ufergehölzentwicklung im Muldetal

Entwicklung standortgerechter Weichholz- und Hartholzauen mit Schwarzerle, Esche und Stieleiche entlang der Talniederungen. Solche Bestände vernetzen Lebensräume, stabilisieren die Ufer und werten die Aue dauerhaft auf.

🍎

Streuobstwiesen und Hecken im Lösshügelland

Neuanlage und Sanierung von Streuobstbeständen, Feldhecken und Feldgehölzen in der ausgeräumten Agrarlandschaft. Diese Strukturen wirken als Trittsteinbiotope und fördern Insekten, Vögel und Haselmaus in der Kulturlandschaft.

🌿

Grünlandextensivierung und Feuchtwiesen

Umwandlung intensiv genutzter Flächen in artenreiches Feucht- und Nassgrünland in den Talauen. Angepasste Mahdtermine, Düngeverzicht und die Anlage von Blänken schaffen Brut- und Nahrungshabitate in den Niederungen.

⛏️

Renaturierung von Bergbaufolgeflächen

Entwicklung und Sicherung trockenwarmer Rohboden- und Ruderalstandorte auf Halden und Brachen des ehemaligen Steinkohlereviers. Solche Flächen bieten wärmeliebenden Arten wie der Zauneidechse geeignete Lebensräume und lassen sich als Kompensationsflächen sichern.

🦇

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse in Gebäuden, Altbäumen und Stollen, neue Laichgewässer für Amphibien und Kammmolch sowie Ersatzhabitate für Offenlandarten, abgestimmt auf das jeweilige Vorhaben.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Zwickauer Muldetal, Lösshügelland und nördliches Erzgebirgsvorland

🐦

Eisvogel an Mulde und Nebenbächen

An naturnahen Uferabschnitten der Zwickauer Mulde brütet der Eisvogel in Steilwänden. Uferrenaturierungen und modellierte Abbruchkanten sind typische CEF-Maßnahmen bei Gewässereingriffen im Vogelschutzgebiet Tal der Zwickauer Mulde.

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🦎

Zauneidechse auf Bergbaufolge- und Bahnflächen

Die streng geschützte Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie) besiedelt trockenwarme Böschungen, Bahndämme und Bergbaufolgeflächen. Bei Eingriffen sind Umsiedlung und die Neuanlage besonnter Rohboden- und Steinstrukturen als CEF-Maßnahmen erforderlich.

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🐸

Amphibien in Teichen und Muldeaue

Grasfrosch, Erdkröte und Molche besiedeln Kleingewässer, Teiche und wechselfeuchte Senken der Talniederungen. Neue oder wiederhergestellte Laichgewässer im räumlichen Zusammenhang sichern die Fortpflanzungsstätten bei Eingriffen.

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💧

Kammmolch in Kleingewässern

Der Kammmolch (Anhang II und IV FFH-Richtlinie) ist auf fischfreie, gut besonnte Stillgewässer mit reicher Unterwasservegetation angewiesen. Die Anlage und Vernetzung solcher Laichgewässer ist eine bewährte Maßnahme zur Sicherung des Erhaltungszustands.

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🌾

Feldlerche im Lösshügelland

Die weiträumigen Löss-Ackerfluren sind Lebensraum der Feldlerche. In Bau- und Infrastrukturverfahren sind Feldlerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen bewährte Artenschutzmaßnahmen nach § 44 BNatSchG.

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🦇

Fledermäuse in Wald, Altbergbau und Gebäuden

Alte Baumbestände, Gebäude und die Stollen des Altbergbaus bieten Quartiere für streng geschützte Fledermausarten (Anhang IV FFH-Richtlinie). Bei Abriss oder Baumfällung sind Ersatzquartiere als vorgezogene CEF-Maßnahme erforderlich.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🚗

Automobil- und Zulieferindustrie

Der Volkswagen-Standort im Ortsteil Mosel und ein dichtes Netz von Zulieferern sorgen für laufende Werks- und Gewerbeflächenerweiterungen. Solche Vorhaben lösen regelmäßig Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus, die über bevorratete Ökopunkte gedeckt werden können.

🛣️

Verkehrsinfrastruktur A4, A72 und B175

Der Ausbau der Autobahnen A4 und A72, die Erweiterung der B175 sowie Ortsumgehungen und Brückenbauwerke greifen in Natur und Landschaft ein. Der Kompensationsbedarf lässt sich nach der SächsÖKoVO effizient über Ökopunkte abdecken.

🏭

Siedlungs- und Gewerbeentwicklung

Im Ballungsraum Zwickau und Chemnitz entstehen Wohn- und Gewerbegebiete, etwa in Reinsdorf, Glauchau und Meerane. Die naturschutzrechtliche Kompensation kann über bevorratete Ökokontoflächen gedeckt werden.

💨

Windenergie, Netzausbau und Bergbausanierung

Der Ausbau der Windenergie und der Stromnetze sowie die Sanierung von Altlasten und Bergbaufolgeflächen des Steinkohlereviers erzeugen Kompensationsbedarf und erfordern häufig artenschutzrechtliche Prüfungen und FCS-Maßnahmen.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

VO
Landkreis Vogtlandkreis
Südwestlicher Nachbar (Sachsen)
ER
Landkreis Erzgebirgskreis
Südlicher und südöstlicher Nachbar (Sachsen)
MI
Landkreis Mittelsachsen
Nordöstlicher Nachbar (Sachsen)
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Zwickau

Der Landkreis Zwickau gehört überwiegend zum BfN-Naturraum D19, dem Sächsischen Elb- und Lösshügelland, hier als Erzgebirgsbecken und Erzgebirgsvorland ausgeprägt. Der südliche Rand leitet in den Naturraum D19, das Sächsische Bergland (Erzgebirge und Vogtland), über. Für die Bilanzierung eines Eingriffs ist die genaue naturräumliche Zuordnung entscheidend, greeNature ermittelt diese für Ihr Vorhaben.
In Sachsen wird die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Sächsischen Naturschutzgesetz umgesetzt. Kompensation lässt sich über Ökokonto und Ökopunkte nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO) vorbereiten, die Bewertung folgt der Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen. greeNature übernimmt Bedarfsermittlung, Flächenzuordnung, Behördenabstimmung und Dokumentation.
Untere Naturschutzbehörde ist das Landratsamt Zwickau, Umweltamt, Sachgebiet Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft, mit Sitz Zum Sternplatz 7 in 08412 Werdau. Bei überörtlich bedeutsamen Fragen und Natura-2000-Belangen wirkt zusätzlich die Landesdirektion Sachsen mit. greeNature koordiniert die behördlichen Abstimmungen für Sie.
Aufgrund der Landschaft sind besonders geeignet: Renaturierung von Mulde und Nebenbächen mit Ufergehölzen und Auwald, Anlage von Streuobstwiesen und Hecken im Lösshügelland, Extensivierung von Grünland in den Talniederungen sowie die Entwicklung trockenwarmer Standorte auf Bergbaufolgeflächen. Hinzu kommen artenschutzrechtliche CEF- und FCS-Maßnahmen.
Ja. Im Kreisgebiet liegen mehrere Natura-2000-Gebiete, darunter das EU-Vogelschutzgebiet Tal der Zwickauer Mulde sowie die FFH-Gebiete Mittleres und Oberes Zwickauer Muldetal. Eingriffe mit möglicher Beeinträchtigung erfordern eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG, gegebenenfalls sind Kohärenzsicherungs- oder FCS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG nötig.
Ja. Besonders geeignet sind Auen- und Niederungsstandorte entlang der Mulde, Grenzertragsflächen im Lösshügelland sowie Brachen der Bergbaufolgelandschaft. Sie bleiben Eigentümer und erhalten eine Nutzungsentschädigung. greeNature prüft die Eignung, übernimmt Planung, Umsetzung, Pflege und Monitoring und führt die Fläche als anerkannte Kompensations- oder Ökokontofläche nach der SächsÖKoVO.
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