Ersatzaufforstung mit standortgerechten Laubbaumarten
Sachsen · SächsÖKoVO / Ökokonto
Naturraum D16

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Vogtlandkreis

Ökopunkte und Kompensationsflächen aus anerkannten Ökokonten im Vogtlandkreis. greeNature ist Ihr Full-Service-Partner für die naturschutzrechtliche Kompensation nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO) zwischen dem Tal der Weißen Elster, dem Göltzschtal und dem Elstergebirge.

rund 1.412 km²
Kreisfläche
rund 216.000 (Ende 2025)
Einwohner
37
Städte und Gemeinden
Plauen
Kreisstadt
D16
BfN-Naturraum
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Vogtlandkreis im Überblick

Der Vogtlandkreis liegt im äußersten Südwesten Sachsens und grenzt an Thüringen, Bayern und die Tschechische Republik. Mit rund 1.412 km² und etwa 216.000 Einwohnern in 37 Städten und Gemeinden zählt er zu den flächengrößeren Landkreisen Sachsens. Kreisstadt und Verwaltungssitz ist Plauen. Einen Regierungsbezirk gibt es nicht, denn Sachsen hat die Direktionsbezirke im Jahr 2012 aufgelöst.

Naturräumlich gehört das Kreisgebiet zum Sächsischen Bergland (BfN-Naturraum D16, Erzgebirge und Vogtland). Prägend sind die Mittelgebirgslandschaft des Vogtlands, das Elstergebirge im Süden sowie die Täler von Weißer Elster, Göltzsch und Trieb mit bewaldeten Steilhängen, Bergwiesen und naturnahen Fließgewässern.

Ökologisch bedeutsam sind die Natura-2000-Gebiete Elstertal oberhalb Plauen und Vogtländische Pöhle und Täler, die großen Talsperren Pöhl, Pirk und Dröda, der Naturpark Erzgebirge/Vogtland sowie die Moor- und Quellgebiete um die Staatsbäder Bad Elster und Bad Brambach. Diese Kulisse setzt bei Eingriffen hohe naturschutzfachliche Maßstäbe.

Eingriffe in Natur und Landschaft folgen den §§ 13 bis 15 BNatSchG, in Sachsen konkretisiert durch das SächsNatSchG und die Sächsische Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO). Vermeidbare Beeinträchtigungen sind zu unterlassen, unvermeidbare auszugleichen oder zu ersetzen. Wirtschaftlich prägen die Textilindustrie (Plauener Spitze), der Musikinstrumentenbau im Musikwinkel um Markneukirchen, Maschinen- und Fahrzeugbau sowie der Kur- und Tourismussektor die Region. Verkehrs-, Energie- und Gewerbevorhaben lösen hier regelmäßig Kompensationsbedarf nach sächsischem Naturschutzrecht aus.

Ersatzaufforstung mit standortgerechten Laubbaumarten

🗺️ Zugehörige Naturräume

📍 Ausgewählte Gemeinden

Plauen (KS)Reichenbach im VogtlandAuerbach/Vogtl.Oelsnitz/Vogtl.Falkenstein/Vogtl.KlingenthalRodewischTreuenAdorf/Vogtl.MarkneukirchenNetzschkauMylauBad ElsterBad Brambach

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • FFH-Gebiet Elstertal oberhalb Plauen, ein naturnaher Abschnitt der Weißen Elster mit Auwald, Felshängen und Hangwäldern
  • FFH-Gebiet Vogtländische Pöhle und Täler mit Bergwiesen, Fließgewässern und bedeutenden Fledermausvorkommen
  • Talsperren Pöhl, Pirk und Dröda als große Wasserflächen mit Bedeutung für Trink- und Brauchwasser sowie Erholung
  • Naturpark Erzgebirge/Vogtland, der den bewaldeten Süden des Kreisgebiets einschließt
  • Staatsbäder Bad Elster und Bad Brambach mit Moor- und Mineralquellenvorkommen im Elstergebirge
  • Lage an der Grenze zur Tschechischen Republik (Karlovarský kraj) mit grenzübergreifenden Lebensräumen im Elstergebirge

✅ greeNature vor Ort

greeNature arbeitet bundesweit und betreut Kompensationsvorhaben auch im Vogtlandkreis. Wir kennen die Bewertung und Bilanzierung nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO) und der zugehörigen Handlungsempfehlung sowie die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Vogtlandkreises aus der Projektpraxis. Von der Bedarfsanalyse über die Bilanzierung des Eingriffs und die Flächensicherung bis zum Monitoring übernehmen wir den vollständigen Prozess.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Vogtlandkreis

🌊

Fließgewässer-Renaturierung

Rückbau von Uferverbauungen, Anlage von Gewässerrandstreifen und Entwicklung von Auwald an Weißer Elster, Göltzsch und Trieb. Die Wiederherstellung durchgängiger, strukturreicher Bäche wertet Laich- und Jagdhabitate innerhalb der Natura-2000-Kulisse auf.

🌾

Bergwiesen und Magerrasen

Pflege und Neuentwicklung artenreicher Berg- und Feuchtwiesen sowie magerer Hangstandorte, wie sie für das Vogtland typisch sind. Angepasste Mahd ohne Düngung erhält blütenreiche Bestände als Lebensraum für Insekten und Wiesenbrüter.

🌲

Naturnaher Waldumbau

Umbau strukturarmer Fichtenforste in klimastabile Mischwälder mit Buche, Tanne und Eiche sowie die Entwicklung gestufter Waldränder. Diese Maßnahmen verbessern Wasserhaushalt, Bodenschutz und Habitatqualität in den Mittelgebirgslagen.

🌳

Streuobst und Hecken

Anlage und Sanierung von Streuobstwiesen, Feldgehölzen und Hecken in der vogtländischen Kulturlandschaft. Als Trittsteinbiotope vernetzen sie Lebensräume und schaffen Nahrungs- und Bruthabitate für Vögel, Fledermäuse und Kleinsäuger.

🦎

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und Maßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) nach § 44 BNatSchG, etwa Ersatzquartiere für Fledermäuse, Habitatstrukturen für die Zauneidechse an Böschungen sowie Steilwände für den Eisvogel.

🐸

Kleingewässer und Amphibien

Neuanlage fischfreier Laichgewässer und Renaturierung von Tümpeln als Fortpflanzungshabitat für streng geschützte Amphibien wie den Kammmolch. Ergänzend werden Landlebensräume und Wanderkorridore aus dem Umfeld entwickelt.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Vogtland und Elstergebirge

🦇

Fledermäuse

In den Wäldern, Höhlen und Stollen des Vogtlands leben mehrere streng geschützte Fledermausarten, darunter Mopsfledermaus und Großes Mausohr (beide Anhang II FFH-Richtlinie). Bei Eingriffen sind Quartierkartierungen, der Erhalt von Leitstrukturen und Ersatzquartiere erforderlich.

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🐦

Schwarzstorch

Die störungsarmen, gewässerreichen Waldgebiete des Vogtlands bieten dem Schwarzstorch Brut- und Nahrungshabitate. Bei Vorhaben in Horstnähe sind Schutzradien, Bauzeitenregelungen und der Erhalt naturnaher Bachauen als Nahrungsflächen zu beachten.

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🐸

Kammmolch und Amphibien

In Kleingewässern und Talsperrenrandbereichen kommt der Kammmolch (Anhang II FFH-Richtlinie) gemeinsam mit weiteren streng geschützten Amphibien vor. Die Neuanlage fischfreier Laichgewässer ist eine wirksame Maßnahme für den Erhalt der Populationen.

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🐦

Eisvogel

An naturnahen Abschnitten von Weißer Elster und Göltzsch brütet der Eisvogel in Uferabbrüchen. Die Modellierung von Steilwänden und die Renaturierung von Gewässerufern sind typische, an die Art angepasste Kompensationsmaßnahmen.

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🦎

Zauneidechse

Sonnenexponierte Hänge, Bahndämme und Wegränder sind Lebensraum der streng geschützten Zauneidechse. Bei Infrastruktur- und Gewerbevorhaben sind häufig vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen mit Habitatstrukturen wie Sand-, Stein- und Totholzhaufen nötig.

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🌾

Feldlerche

Als Brutvogel der offenen Feldflur des vogtländischen Berglands ist die Feldlerche durch die Intensivierung der Landwirtschaft zurückgegangen. Lerchenfenster, Blühstreifen und extensive Ackerrandstreifen sind bewährte Ausgleichsmaßnahmen.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Verkehr und Infrastruktur

Die Bundesautobahn A72 (Chemnitz,Hof), Bundesstraßen wie die B92 und B173 sowie der Ausbau von Bahnstrecken führen zu erheblichen Eingriffen in Boden, Gehölze und Gewässer und damit zu Kompensationsbedarf nach sächsischem Naturschutzrecht.

⚡

Energie

Der Ausbau von Windenergie in den Höhenlagen und von Freiflächen-Photovoltaik sowie Leitungstrassen erfordert naturschutzrechtliche Kompensation und artenschutzrechtliche Prüfungen, insbesondere im Umfeld von Wald-, Wiesen- und Gewässerlebensräumen.

🏭

Gewerbe und Siedlung

Neue Wohn- und Gewerbegebiete in Plauen, Reichenbach, Auerbach und Oelsnitz erfordern Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung (§ 1a BauGB). Kommunen und Flächeneigentümer können geeignete Flächen als Ökokonto bereitstellen.

⛏️

Rohstoffgewinnung

Der Abbau von Hartgesteinen wie Diabas und Granit in vogtländischen Steinbrüchen greift in Boden, Relief und Lebensräume ein. Erweiterungen und Rekultivierungen lösen Ausgleichs- und Ersatzpflichten sowie artenschutzrechtliche Anforderungen aus.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

ZW
Landkreis Zwickau
Nördlicher und östlicher Nachbar · Sachsen
ER
Landkreis Erzgebirgskreis
Östlicher Nachbar · Sachsen
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Vogtlandkreis

Der Vogtlandkreis gehört naturräumlich zum Sächsischen Bergland (BfN-Naturraum D16, Erzgebirge und Vogtland). Prägend sind die Mittelgebirgslandschaft des Vogtlands, das Elstergebirge im Süden und die Täler von Weißer Elster, Göltzsch und Trieb. Für die Bilanzierung eines Eingriffs ist die genaue Naturraum- und Biotopzuordnung entscheidend, greeNature ermittelt diese für Sie.
Im Vogtlandkreis gilt nicht die bayerische BayKompV, sondern das sächsische Naturschutzrecht. Rechtsgrundlage ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Sächsischen Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) und der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO). Bewertung und Bilanzierung erfolgen nach der einschlägigen Handlungsempfehlung des Freistaates Sachsen.
Ökopunkte entstehen durch Aufwertungsmaßnahmen auf anerkannten Ökokonten und werden nach der SächsÖKoVO bilanziert. greeNature übernimmt die Bedarfsanalyse, die Bilanzierung des Eingriffs, die Zuordnung geeigneter Flächen aus dem Portfolio, die vollständige Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und alle Dokumentationspflichten.
Zuständige Untere Naturschutzbehörde ist das Amt für Umwelt des Landkreises Vogtlandkreis, Bahnhofstraße 42-48, 08523 Plauen. Für überregionale und landesweite Aufgaben ist zusätzlich das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zuständig. greeNature koordiniert alle behördlichen Abstimmungen für Sie.
Häufige Maßnahmen sind die Renaturierung von Fließgewässern wie Weißer Elster und Göltzsch, die Pflege artenreicher Bergwiesen, der naturnahe Waldumbau von Fichtenforsten zu Mischwald sowie die Anlage von Streuobstwiesen und Hecken. Hinzu kommen artenschutzrechtliche CEF-Maßnahmen für Arten wie Fledermäuse, Zauneidechse, Eisvogel und Kammmolch.
Ja. Im Kreisgebiet liegen unter anderem die FFH-Gebiete Elstertal oberhalb Plauen und Vogtländische Pöhle und Täler sowie weitere Schutzgebiete im Naturpark Erzgebirge/Vogtland. Eingriffe im Umfeld können eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und, bei betroffenen streng geschützten Arten, Maßnahmen nach § 44 BNatSchG (CEF/FCS) erfordern. greeNature berät Sie zu den naturschutzrechtlichen Anforderungen.
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