Junge Aufforstung mit Wildschutzzaun am Waldrand
Sachsen · SächsÖKoVO / Ökokonto
Naturraum D16 · D19

Ökopunkte und Ausgleichsflächen
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge reicht vom Elbtal bei Pirna über das Elbsandsteingebirge bis in die Kammlagen des Osterzgebirges an der tschechischen Grenze. Wer hier baut, kompensiert nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung. greeNature übernimmt Bilanzierung, Flächenbereitstellung und Umsetzung, bundesweit und mit Kenntnis der sächsischen Verfahren.

rund 1.654 km²
Kreisfläche
rund 244.000
Einwohner
36 (davon 19 Städte)
Städte und Gemeinden
Pirna
Kreissitz
35 mit über 200 km²
FFH-Gebiete
Landkreis und Ökologie

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge im Überblick

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt im Südosten Sachsens und reicht vom Elbtal bei Pirna über das Elbsandsteingebirge bis in die Kammlagen des Osterzgebirges an der Grenze zu Tschechien. Diese Höhen- und Landschaftsvielfalt prägt auch die naturschutzfachliche Bilanzierung von Eingriffen nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG.

Für die Kompensation von Eingriffen gilt in Sachsen die Sächsische Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO) zusammen mit der Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen. Der anrechenbare Wert einer Maßnahme ergibt sich als Differenz zwischen dem Ausgangszustand und dem aufgewerteten Zielzustand einer Fläche, ausgedrückt in Ökopunkten.

Neben der Eingriffsregelung ist der spezielle Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu beachten. In strukturreichen Wäldern, auf Bergwiesen und an Fließgewässern kommen streng geschützte Arten vor, für die vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und die Sicherung des günstigen Erhaltungszustands (FCS) erforderlich werden können.

greeNature begleitet Vorhabenträger und Flächeneigentümer bundesweit und bringt die Kenntnis der sächsischen Verfahren mit, von der Flächenauswahl über die Bilanzierung bis zur dauerhaften Umsetzung und Sicherung.

Junge Aufforstung mit Wildschutzzaun am Waldrand

🗺️ Zugehörige Naturräume

D19
Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland
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📍 Ausgewählte Gemeinden

Pirna (KS)FreitalDippoldiswaldeSebnitzHeidenauNeustadt in SachsenWilsdruffAltenbergBad SchandauKönigstein (Sächsische Schweiz)StolpenGlashütteBannewitzKreischa

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Mit dem Nationalpark Sächsische Schweiz liegt der einzige Felsen-Nationalpark Deutschlands im Kreisgebiet. Er ist zugleich als FFH-Gebiet und als Europäisches Vogelschutzgebiet (SPA) ausgewiesen.
  • Rund 59 Prozent der Kreisfläche stehen unter Landschaftsschutz, verteilt auf 16 Landschaftsschutzgebiete.
  • Der Landkreis umfasst 35 FFH-Gebiete mit über 200 Quadratkilometern sowie neun Europäische Vogelschutzgebiete, überwiegend im Wald.
  • Die Bergwiesen des Osterzgebirges zählen zu den artenreichsten Grünlandbeständen Sachsens und sind ein wichtiger Ansatzpunkt für Aufwertungsmaßnahmen.
  • Das untere Osterzgebirge und die Seitentäler der Elbe (Müglitz, Seidewitz, Gottleuba und Bahre) bilden einen Verbreitungsschwerpunkt der stark gefährdeten Kleinen Hufeisennase.
  • Nach den Hochwassern von 2002 und 2013 lösten Hochwasserschutz und Infrastruktur an Müglitz und Gottleuba erheblichen Kompensationsbedarf aus.

✅ greeNature vor Ort

greeNature entwickelt und betreut Kompensationsflächen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und stimmt Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt ab. Wir bewerten Ausgangs- und Zielzustand nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung und der Handlungsempfehlung, sichern die Flächen dauerhaft und dokumentieren die Umsetzung. So erhalten Vorhabenträger einen belastbaren Nachweis für die Genehmigungsbehörde, ohne selbst Flächen suchen und pflegen zu müssen.

Kompensation im Landkreis

Typische Maßnahmen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

🌾

Bergwiesen und Extensivgrünland

Wiederherstellung und extensive Pflege artenreicher Berg- und Talwiesen im Osterzgebirge, etwa durch angepasste Mahd, Aushagerung und den Verzicht auf Düngung. Solche Maßnahmen werten Grünland ökologisch auf und schaffen Ökopunkte nach der Handlungsempfehlung.

💧

Fließgewässer und Auen

Renaturierung von Bächen und Flüssen wie Müglitz, Seidewitz oder Gottleuba, mit Gewässerrandstreifen, Uferentfesselung und standortgerechten Gehölzen. Das verbessert Durchgängigkeit und Lebensraum und dient zugleich dem Hochwasserschutz.

🌲

Naturnaher Waldumbau

Umbau strukturarmer Fichtenforste zu standortgerechten Laub- und Mischwäldern mit Buche, Tanne und Bergahorn. Der Waldumbau erhöht die Biotopqualität und die Klimastabilität der Bestände im Erzgebirge.

🍎

Streuobst und Hecken

Anlage und Pflege von Streuobstwiesen und Feldhecken in der offenen Kulturlandschaft. Sie vernetzen Lebensräume, fördern Insekten und Vögel und lassen sich gut mit landwirtschaftlicher Nutzung verbinden.

🦇

Artenschutz und Quartiere (CEF)

Vorgezogene Maßnahmen für streng geschützte Arten nach § 44 BNatSchG, zum Beispiel die Sicherung und Neuschaffung von Fledermausquartieren für die Kleine Hufeisennase oder von Nisthilfen. So bleibt der Erhaltungszustand der lokalen Populationen gewahrt.

🌿

Moor und Feuchtbiotope

Wiedervernässung von Feucht- und Moorstandorten in den Kammlagen des Osterzgebirges sowie Anlage von Kleingewässern für Amphibien. Feuchtlebensräume speichern Wasser und Kohlenstoff und beherbergen seltene Arten.

Artenvielfalt

Geschützte Arten im Elbsandsteingebirge und Osterzgebirge

🦇

Kleine Hufeisennase

Eine der seltensten Fledermausarten Deutschlands mit einem Verbreitungsschwerpunkt in den Elbtälern und im unteren Osterzgebirge. Sie ist streng geschützt und auf ungestörte Sommer- und Winterquartiere angewiesen.

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🐦

Schwarzstorch

Der scheue Schwarzstorch brütet in ruhigen, alten Wäldern und nutzt naturnahe Bäche als Nahrungsgewässer. Im Osterzgebirge ist er in Europäischen Vogelschutzgebieten erfasst.

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🐸

Feuersalamander

Die Sächsische Schweiz ist ein Verbreitungszentrum des Feuersalamanders. Die Art lebt an kühlen, sauberen Waldbächen und gilt in Sachsen als stark gefährdet.

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🪶

Eisvogel

Der Eisvogel besiedelt naturnahe Fließgewässer mit steilen Uferabbrüchen entlang von Elbe und Nebenflüssen. Renaturierte Ufer verbessern seine Brut- und Jagdmöglichkeiten.

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🦎

Zauneidechse

Die Zauneidechse nutzt besonnte, strukturreiche Säume, Böschungen und Steinriegel. Bei Eingriffen sind Umsiedlungen und die Anlage von Ersatzhabitaten häufig erforderlich.

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🐭

Haselmaus

Die nachtaktive Haselmaus lebt in strukturreichen Laubwäldern, an Waldrändern und in Hecken mit gutem Beerenangebot. Sie ist streng geschützt und reagiert empfindlich auf Zerschneidung ihrer Lebensräume.

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Typische Projekte

Welche Projekte lösen Kompensationspflicht aus?

🛣️

Hochwasserschutz und Verkehr

Nach den Hochwassern von 2002 und 2013 wurden entlang von Müglitz und Gottleuba umfangreiche Schutz- und Straßenbaumaßnahmen umgesetzt, die naturschutzrechtlichen Ausgleich auslösen.

🏭

Gewerbe und Industrie im Elbtal

Gewerbe- und Industrieflächen im Elbtal um Pirna, Heidenau und Freital führen zu Flächenversiegelung mit entsprechendem Kompensationsbedarf.

🏘️

Wohnungsbau im Dresdner Umland

Im gut erreichbaren Umland von Dresden, etwa in Freital, Bannewitz und Kreischa, entstehen Wohn- und Siedlungsgebiete, die Eingriffe in Natur und Landschaft erfordern.

⚡

Netz- und Leitungsausbau

Der Ausbau von Strom-, Verkehrs- und Versorgungstrassen quert Wälder und Offenland und macht Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich.

So einfach geht es

Von der Anfrage bis zum Monitoring

01

Kontakt und Anfrage

Kompensationsbedarf mitteilen und Naturraum angeben. Wir prüfen die Verfügbarkeit.

02

Angebot und Beratung

Transparentes Angebot mit Maßnahmentypen, Umfang und Verfügbarkeit.

03

Behördenabstimmung

Vollständige Koordination mit der Unteren Naturschutzbehörde. Wir übernehmen alles.

04

Langfristiges Monitoring

Dauerhafte Flächensicherung, Pflege und Dokumentation über die Vertragslaufzeit.

Nachbarlandkreise

Ökopunkte in angrenzenden Landkreisen

ME
Landkreis Meißen
BA
Landkreis Bautzen
im Nordosten
MI
Landkreis Mittelsachsen
im Westen
Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten
im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

In ganz Sachsen und damit auch hier gilt die Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG. Bilanziert wird nach der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO) in Verbindung mit der Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen. Die bayerische BayKompV kommt in Sachsen nicht zur Anwendung.
Ökopunkte drücken den ökologischen Wert einer Aufwertungsmaßnahme aus. Ihr anrechenbarer Wert ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Zustand der Fläche vor der Maßnahme und dem aufgewerteten Zielzustand, bewertet über die Biotopwerte der sächsischen Handlungsempfehlung.
Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Sie prüft und bestätigt Kompensations- und Ökokonto-Maßnahmen und führt das Kompensationsflächenkataster.
Ja. Nach der SächsÖKoVO können anerkannte Ökokonto-Maßnahmen vorab umgesetzt, bevorratet und später als Kompensation auf einen konkreten Eingriff angerechnet werden. Das entkoppelt Maßnahme und Eingriff zeitlich innerhalb der zulässigen Grenzen.
Neben der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz sind die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG zu prüfen. Sind streng geschützte Arten betroffen, können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) nötig sein, um den günstigen Erhaltungszustand (FCS) der lokalen Populationen zu sichern.
Nicht zwingend, ein räumlicher und funktionaler Zusammenhang zum Eingriff ist jedoch anzustreben. In der Praxis wird die Kompensation möglichst naturraumnah umgesetzt, wobei die Untere Naturschutzbehörde über die konkrete Eignung entscheidet.
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